Wo liegt Absurdistan?

Die Zerstörung von Menschenrechten unter dem Einfluß von Kriegspropaganda

  • In welchem Land denkt ein erheblicher Teil der Bevölkerung, das Singen der eigenen Nationalhymne sei verboten?
  • In welchem Land können Liedermacher ins Gefängnis geworfen werden, weil sie friedliche Lieder singen?
  • In welchem Land wird eine Mutter von fünf Kindern bestraft, weil sie eine CD mit friedlicher Musik verkauft hat?
  • In welchem Land würde ein Pastor mit dem Vorwurf, er sei ein Extremist, aus seiner Gemeinde geworfen, weil er die Nationalflagge in seiner Kirche aufhängt?
  • In welchem Land wird ein Bürger von seinen Nachbarn beschimpft, ein Extremist zu sein, weil er seine Nationalflagge im Garten hißt?
  • In welchem Land würde ein Lehrer seine Anstellung mit dem Vorwurf verlieren, er sei ein Extremist, weil er vorschlägt, daß alle Schüler am Morgen zuerst die Nationalhymne singen sollen?
  • In welchem Land wird das Zeigen von historisch unbelasteten ehemaligen Landesflaggen für eine “Bedrohung des öffentlichen Friedens” gehalten und deshalb verboten?
  • In welchem Land können Menschen mit Bußgeldern bestraft werden, weil sie einen Arm gehoben haben, um jemanden zu grüßen?
  • In welchem Land können Menschen bestraft werden, weil sie originalgetreue Modelle historischer Waffen sammeln und ausstellen?
  • In welchem Land kann jemand zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt werden, weil er Symbole und Zeichen gezeigt hat, die in vielen Kulturen schon seit Jahrhunderten, gar Jahrtausenden und bis heute Verwendung finden?
  • In welchem Land wird ein Universitätsprofessor verfolgt und mit einer Gefängnisstrafe bedroht, weil er seine Zweifel an bestimmten historischen Ereignissen in einer auf Lateinisch verfaßten Fußnote in einem wissenschaftlichen Sammelband dargelegt hat?
  • In welchem Land wird einem Richter, der ein gut belegtes, wenn auch sehr kontroverses Buch zu geschichtlichen Themen verfaßt hat, dieses Buch beschlagnahmt und verbrannt, sein Doktortitel deshalb aberkannt und seine Pension gestrichen?
  • In welchem Land droht einem hoch angesehenen Historiker politische Verfolgung, weil er ein gut fundiertes Buch zur Geschichte seines Landes verfaßt hat, dessen Ergebnisse aber den Behörden nicht gefallen?
  • In welchem Land wird ein Geschichtslehrer ins Gefängnis gesteckt, weil er in einem privaten Brief an eine Person des öffentlichen Lebens geschichtlich abweichende Ansichten geäußert hat?
  • In welchem Land verliert ein Professor seinen Lehrstuhl, wird bedroht, verfolgt und in den Selbstmord getrieben, nur weil er den Internationalismus kritisiert hat?
  • In welchem Land wird ein Geschichts-Dissident mehr als zwei Jahre ins Gefängnis gesteckt, nur weil er friedliches, wissenschaftlich verfaßtes geschichtliches Material veröffentlicht hat?
  • Welches Land verunglimpft und demütigt seine Kriegsveteranen dermaßen, daß sich schließlich einer von ihnen aus Protest gegen diese über seine Generation verbreitete “Niagaraflut der Lügen” öffentlich selbst verbrennt?
  • Welches Land untersagt das Gedenken an dieses Selbstopfer und verbietet die Veröffentlichung des letzten Aufrufs dieses alten Mannes?
  • In welchem Land können gut belegte, mit zahlreichen Fußnoten versehene Bücher über Geschichte und Politik, geschrieben von Akademikern mit soliden Referenzen, von den Behörden beschlagnahmt und verbrannt werden?
  • In welchem Land können Autoren, Redakteure, Verleger, Drucker, Großhändler, Einzelhändler, Importeure, Exporteure, Lagerhauseigentümer und Kunden, die mehr als zwei Exemplare eines bestimmten Mediums kaufen, verfolgt werden wegen der Herstellung, Lagerung, Ein- und Ausfuhr sowie des Vertriebes von politischer und historischer Literatur, die vom Standardbild abweicht?
  • In welchem Land wird vor den Bürgern geheimgehalten, welche Schriften verboten sind, so daß sie gar nicht wissen können, ob sie sich durch die Verbreitung einer bestimmten Schrift strafbar machen oder nicht?
  • In welchem Land werden Richter mit Strafverfolgung bedroht, weil sie politische und historische Abweichler nicht streng genug bestraft haben?
  • In welchem Land ist das Einbringen entlastender Beweise vor Gericht in Sonderfällen verboten?
  • In welchem Land werden Rechtsanwälte strafverfolgt, falls sie in Sonderfällen versuchen, zugunsten ihrer Mandanten entlastende Beweise vorzubringen?
  • In welchem Land werden in Strafverfahren keine Wortlautprotokolle angefertigt?
  • In welchem Land gibt es besondere Einrichtungen für politische Gerichtsverfahren?
  • In welchem Land gibt es einen großen Spionageapparat, um oppositionelle Gruppierungen auszuschnüffeln?
  • In welchem Land kann den Mitgliedern oppositioneller Vereinigungen, die als verfassungskonform gelten, dennoch ein Teil ihrer Bürgerrechte vorenthalten werden?
  • Welches Land wird Experten zufolge bald ein totalitärer Herrschaftsstaat sein, wenn sich die Dinge so weiterentwickeln?
  • In welchem Land geben sogar die Massenmedien zu, daß sich das Land bei der Verfolgung politischer Dissidenten im Zustand einer Hysterie befindet?
  • In welchem Land verlangt das Staatsoberhaupt von Kindern, ihre Eltern auszuspionieren und umgekehrt, um sicherzustellen, daß sie keine politisch unliebsamen Ansichten pflegen?
  • In welchem Land erklären die Behörden und die Öffentlichkeit offen allem den Kampf, was politisch auf dem rechten Flügel steht?
  • In welchem Land bestimmen die Behörden, daß die Hälfte des Volkes für das Hegen bestimmter politischer Ansichten geächtet werden darf?
  • Welches Land ist stolz darauf, jedes Jahr gegen mehr als 10.000 Personen Strafverfahren wegen friedlicher “Gedankenverbrechen” eingeleitet zu haben?
  • Welches Land übt nach China die zweitstrengste Zensur der Welt aus?

Welches Land könnte das sein?

Die richtige Antwort lautet:

Die Bundesrepublik Deutschland

Sind Sie überrascht? Falls ja, lesen Sie bitte weiter!

Singen verboten!

Deutschlands Nationalhymne wurde 1848 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben geschrieben und wird nach der Melodie der österreichischen Kaiserhymne (1797) von Joseph Haydn gesungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Nationalhymnen beschreibt das Deutschlandlied weder militaristische, noch imperialistische oder gewalttätige Inhalte, sondern beschränkt sich auf die Beschreibung Deutschlands, der Deutschen und ihrer Ideale. Durch eine Fehlinterpretation eines Teils der ersten Strophe gelang es anti-deutschen Kräften jedoch, der Hymne ein schlechtes Ansehen zu verleihen. Die erste Strophe lautet:

Deutschland, Deutschland, über alles, über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt,
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.

Diese Strophe ist offensichtlich defensiv (Schutz und Trutze), kann durch Weglassen der zweiten Zeile aber dahin fehlgedeutet werden, daß sie deutsche Überlegenheit ausdrücke, was dem tatsächlichen Inhalt entgegensteht. Die dritte Zeile spricht die Gewässer an (Maas, Memel, Etsch und Belt), die 1848, als das Lied geschrieben wurde, tatsächlich die geographischen, politischen und/oder Volkstumsgrenzen Deutschlands bezeichneten. Daß sie es heute nicht mehr sind, ist das Ergebnis von zwei verlorenen Kriegen, nach denen die Siegermächte große Teile deutschen Gebietes erobert und annektiert haben, wobei Millionen Deutsche vertrieben und getötet wurden. Heutzutage wird das Singen dieser Strophe oft mit Gebietsansprüchen gegen die Nachbarn Deutschlands gleichgesetzt, aber genau genommen macht nicht die deutsche Seite territoriale Ansprüche geltend, sondern Deutschlands Nachbarn haben es seit 1918 fertig gebracht, ihre anmaßenden Forderungen mit brutaler Gewalt durchzusetzen. Das Singen dieser Strophe bedeutet also keine aggressiven deutschen Gebietsansprüche, sondern erinnert lediglich daran, welch große völkerrechtswidrigen Verluste an Land und Menschen Deutschland seit Beginn des 20. Jahrhunderts erleiden mußte.

Die zweite und dritte Strophe der deutschen Nationalhymne sind ganz unverfänglich, die zweite beschreibt, worauf die Deutschen stolz sind (deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang) und die dritte Strophe ist ein Appell an Einigkeit, Gerechtigkeit und Freiheit, drei Ideale, die im politisch zersplitterten und oftmals despotisch regierten Deutschland von 1848 nicht verwirklicht waren.

Die beiden ersten Strophen dieser Hymne wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nie bei offiziellen Anlässen gesungen, die erste Strophe aus Furcht vor diplomatischen Verwicklungen mit den Nachbarn Deutschlands und Problemen mit den Medien, die zweite Strophe wegen seines Stiles, der vielen peinlich vorkommt. Aber selbst das Singen der dritten Strophe oder einfach das Spielen der Melodie der deutschen Nationalhymne ist in Deutschland alles andere als alltäglich und beschränkt sich im Grunde genommen auf internationale Begebenheiten in Sport und Politik, etwa wenn die deutsche Fußball-Nationalmann­schaft gegen eine andere Mannschaft spielt, oder wenn ein hoher ausländischer Staatsgast mit der Hymne seines Landes begrüßt wird, auf die dann die deutsche Hymne folgt. Ansonsten gilt in Deutschland das Singen der deutschen Nationalhymne als etwas, das nur Dummköpfe oder ‛Neonazis’ tun, wie 2001 eine englische Zeitung ganz richtig beobachtet hat.[1] Nach 1980 gab es in Deutschland noch ein paar Radiosender, die um Mitternacht bisweilen die Melodie der Nationalhymne spielten, und manchmal drehte ich die Lautstärke meines Radioapparats ganz auf und stellte ihn direkt an mein geöffnetes Fenster, damit es alle Nachbarn und alle Studenten in meinem Wohnheim hören konnten. Wenn jemand laut die Nationalhymne abspielen läßt, so daß es alle Nachbarn hören können – und diese Nachbarn gar Studenten sind – wird das in Deutschland als ziemliche Provokation aufgefaßt. Die meisten Leute glauben wirklich, daß jemand, der das tut, entweder verrückt oder ein “Nazi” sein muß. Infolgedessen wurde eine Vortragsankündigung von mir (zum Thema Abtreibung), die ich in dieser Zeit aufhängte, schon am nächsten Tag mit einem Hakenkreuz verunziert.

Um das Ausmaß der deutschen Selbsterniedrigung zu verstehen, mußte ich in die USA kommen. Ich erlebte – mit großer Überraschung und einem etwas peinlichen Gefühl –, wie dort die ganze Schule den Morgen beginnt: durch gemeinsames Singen der Nationalhymne, die über Lautsprecher ertönt. Wenn irgendein Lehrer oder Rektor so etwas in Deutschland auch nur vorschlagen würde, wäre er wahrscheinlich auf der Stelle seine Stellung los, weil er als Rechtsextremist angesehen würde. Nicht einmal ich, der ich mich als Patriot ansehe, hätte mir vorstellen können, daß Tag für Tag alle Schüler morgens die Nationalhymne singen sollten. Das erscheint mir extrem. Aber in den USA wird dies als vollkommen normal angesehen.

Wegen der künstlichen Kontroverse über die erste Strophe der deutschen Nationalhymne verbreiten in- und ausländische Medien Gerüchte und Falschmeldungen, daß es in Deutschland tatsächlich verboten sei, die erste Strophe zu singen. Obwohl dies nicht richtig ist, wird es von vielen Deutschen heutzutage geglaubt.[2]

Was soll man von einem Land halten, wo ein erheblicher Prozentsatz der Bevölkerung meint, es sei verboten, die Nationalhymne zu singen? Was soll man von einem Volk halten, das es in Ordnung findet, daß die Nationalhymne (angeblich) verboten ist? Und was soll man von einem Land halten, in dem ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung keinen Anstoß daran nimmt, daß Lieder überhaupt verboten werden können?

Leider sind die Zustände in Deutschland so schlimm – und sogar noch schlimmer. Als ob das selbstverständlich wäre, sind in Deutschland viele Lieder verboten, die meisten davon, weil sie einen militärischen Beigeschmack haben, andere einfach deshalb, weil sie während des Dritten Reiches gesungen wurden, und wieder andere, weil zu recht oder unrecht behauptet wird, daß sie bei bestimmten Gruppen Unbehagen hervorrufen. Ich möchte zum Beispiel den Fall Frank Rennicke anführen, einen deutschen Liedermacher, der patriotische und nationale Lieder komponiert und singt. Rennicke ist so alt wie ich (1964 geboren). Er lebt in einer süddeutschen Kleinstadt, nur ein paar Kilometer von dort entfernt, wo ich einmal lebte. Ich hatte Gelegenheit, ihn kennenzulernen, und wir wurden Freunde, auch wenn seine Musik nicht immer meinem Stil entspricht und ich nicht mit allen seinen politischen Ansichten übereinstimme.

1986 komponierte Frank ein Lied, in dem er das schlimme Los der deutschen Heimatvertriebenen beschrieb, die im Krieg ihr Heim und ihre Habe verloren haben und von denen viele ums Leben gekommen waren. Im zweiten Teil des Liedes zieht Frank eine Parallele zum heutigen Deutschland, wo die Deutschen seiner Ansicht nach wiederum eine Art Vertreibung erleben, diesmal durch massive Einwanderung von Fremden. Nach Rennickes Ansicht wird diese Masseneinwanderung Deutschland durch die Besatzer (Amerikaner und Russen) aufgezwungen. Das Lied endet mit folgenden zwei Zeilen:

“Amis, Russen, Fremdvölker raus −
endlich wieder Herr im eigenen Haus”

Vor allem wegen dieser zwei Zeilen wurde die Verbreitung des Liedes 1996 in Deutschland verboten. Infolgedessen schrieb Frank das Lied um und ließ diese zwei Zeilen einfach weg. Ich möchte hier nicht das ganze Lied wiedergeben, aber diese zwei Zeilen sind wirklich die einzigen, in die etwas hineingelesen werden kann, so daß Fremde sich daran stören könnten. Der Rest des Liedes ist viel milder. Obwohl noch Mißfallen über die Anwesenheit der Fremden und was sie hier machen zum Ausdruck kommt, wird nicht gefordert, daß sie weg sollten.

Weil Frank dieses verstümmelte Lied weiterhin verbreitete, wurde er Anfang 2003 zu 17 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Frank ist Vater von 5 Kindern und nicht vorbestraft. Seine Frau, die für schuldig befunden wurde, eine telefonische Bestellung für eine CD entgegengenommen zu haben, auf der sich auch jenes Lied befand, wurde zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Und das ist nur ein Fall von vielen, einer, der mich persönlich berührte.

Was ist das also für ein Land, dessen Liedermacher wegen unliebsamer Lieder mit Gefängnis bedroht werden, und wo eine Mutter mit Gefängnis bedroht wird, nur weil sie eine (!) Bestellung für eine Musik-CD entgegennahm?[3]

Verbotene Fahnen und Symbole

Jahrhundertelang hatte Deutschland keine Flagge, jedenfalls keine, die anerkanntermaßen die gesamte Nation repräsentierte, denn Deutschland war in langen Perioden seiner Geschichte in viele Fürstentümer aufgespalten. Die erste Fahne, die in den Augen vieler Deutscher die gesamte Nation repräsentierte, war die mit den Farben einer Burschenschaft, deren Angehörige sich 1813 im Kampf gegen Napoleon als Freiwillige gemeldet hatten: Schwarz, Rot, Gold. Da es aber keinen allumfassenden deutschen Nationalstaat gab, der dem Volkswillen Rechnung trug, war diese Fahne kein staatliches Symbol. Erst nach dem 1. Weltkrieg, nach dem Zusammenbruch des deutschen Kaiserreichs, wurde diese Fahne Staatssymbol, aber sie wurde zu diesem Zeitpunkt von einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung nicht akzeptiert. Für viele Deutsche symbolisierte die Reichskriegsflagge ein ruhmreicheres Deutschland. Diese Flagge war im Zweiten Deutschen Reich, dem Kaiserreich, als Symbol der Kaiserlichen Kriegsmarine eingeführt worden. Da das Kaiserreich eine Konföderation war, in der alle Mitgliedstaaten, Königreiche und Fürstentümer ihre eigenen Symbole, Flaggen, Wimpel, unabhängige Polizeikräfte und Armeen hatten, war die Reichskriegsflagge ein Symbol, das Deutschland als Ganzes repräsentierte, und sie wurde von vielen Menschen als solches anerkannt. Daher ist diese Flagge auch heute noch ein eindrucksvolles Symbol deutschen Ruhmes.

Die erste gesamtdeutsche Fahne, die von der großen Mehrheit der Deutschen akzeptiert wurde, war – leider – die Hakenkreuzflagge, die zwischen 1933 und 1945 in Gebrauch war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde wieder die schwarz-rot-goldene Flagge eingeführt. Österreich wurde von den Siegermächten gezwungen, sich vom deutschen Mutterland abzusondern und unabhängig zu bleiben und erhielt eine eigene Flagge.

Für die Deutschen ist nicht nur das Singen der Nationalhymne problematisch, sondern auch das Zeigen der Nationalflagge. Diese deutsche Besonderheit wurde mir erstmals klar, als ich in der Schweiz Sommerferien verbrachte. Mit unserer Mutter besuchten wir Kinder eine schweizerische katholische Kirche. Die Decke dieser Kirche zeigte eine Szene aus dem Neuen Testament, wie Jesus in seiner Glorie aus dem Grab aufersteht – mit einer Schweizer Fahne in Händen. Es ist mir unverständlich, warum Jesus überhaupt eine Fahne in der Hand halten sollte, und erst recht eine Schweizer Fahne, da es dieses Land vor 2000 Jahren überhaupt noch nicht gab. Ich sah dies als eine Art fehlangebrachten Patriotismus an.

Nachdem ich jedoch eine Zeitlang in den USA gelebt habe, wurde mir klar, daß es auch in diesem Land überhaupt nicht ungewöhnlich ist, die Nationalflagge in der Kirche zu präsentieren. Dagegen nehme ich an, daß jeder Pastor oder Pfarrer, der die Aufstellung der deutschen Nationalflagge in einer deutschen Kirche vorschlagen würde, als Rechtsextremer gebrandmarkt und, wenn er auf seinem Vorhaben beharren würde, aus seiner Gemeinde verjagt würde.

Ähnliches würde mit einem deutschen Bürgermeister geschehen, wenn er anregen würde, die ganze Stadt mit der Nationalflagge zu schmücken (wie es in den USA ganz üblich ist, insbesondere seit dem 9.11.2001). Er bräuchte einen starken Patriotismus, der aber nicht nur seiner Kandidatur hinderlich wäre, sondern auch seiner Wahl in das Amt. Würde sein Patriotismus erst während seiner Amtszeit enthüllt, dann würden die Medien einen derartigen Rechtsradikalen-Skandal daraus machen, daß dieser Bürgermeister sicherlich zurücktreten müßte.

Eine ebenso unliebsame Erfahrung kann man machen, wenn man die deutsche Flagge ohne besonderen Anlaß in seinem Vorgarten hissen will. Auch das würde von der Nachbarschaft als Anzeichen für Rechtsextremismus gewertet und würde zu sozialer Ausgrenzung führen, was recht unbehaglich werden kann. Wie kürzlich The Independent ganz richtig feststellte, hält man das Hissen der deutschen Nationalflagge wie auch das Singen der Nationalhymne für etwas, das nur “Schwachsinnige und Neonazis” tun.[1]

Als Deutschland in den Jahren nach der Wiedervereinigung von einer Welle des Patriotismus erfaßt wurde, erfreute sich die Reichskriegsflagge aus der Kaiserzeit wachsender Beliebtheit. Als Reaktion hierauf erklärten die Behörden das öffentliche Zeigen dieser Flagge zur Straftat.[4] So einfach ist es in Deutschland, das Zeigen unverfänglicher Symbole zu verbieten – es genügt, daß einige Politiker und die Massenmedien sie nicht mögen.

Es braucht nicht extra gesagt zu werden, daß es in Deutschland ausdrücklich verboten ist, irgendeine Fahne des Dritten Reiches zu zeigen, und daß mit schweren Gefängnisstrafen belegt wird, wer dagegen verstößt. Ebenso ist es in Deutschland verboten, irgendwelche Symbole zu zeigen, die während des Dritten Reiches benutzt wurden. Das gilt nicht nur für das Hakenkreuz und die SS-Runen, sondern auch für viele andere Runensymbole und Insignien, die Symbolen oder Zeichen aus der Zeit des Dritten Reiches gleichen oder auch nur ähneln. Manche dieser Symbole sind bei verschiedenen Kulturen in der ganzen Welt seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden in Gebrauch. Zeigt man sie jedoch im heutigen Deutschland, bekommt man eine Geld- oder sogar eine Gefängnisstrafe.[5] Im Dritten Reich gab es keinerlei derartigen Verbote – man konnte jede Fahne oder jedes Symbol zeigen, ganz gleich aus welcher Zeit der deutschen Geschichte.

Nehmen wir an, jemand sammelt Modellflugzeuge oder Modelle von Schiffen oder Panzern – ein recht verbreitetes Hobby. Was soll man mit den deutschen Modellen aus dem Zweiten Weltkrieg machen, die alle Hoheits-Insignien trugen? Solche Modelle mit den historisch richtigen, politisch aber unerwünschten Hoheitszeichen in Deutschland zu zeigen, ist eine Straftat. Auch wenn Sie solche Stücke nur in Ihrer privaten Sammlung haben, könnte, wenn Sie Pech haben, ein Nachbar, dem sie davon erzählen, so gemein sein, Sie bei den Behörden anzuzeigen, was zu einer Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der fraglichen Gegenstände und einer Strafverfolgung wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole führen könnte. Auch das ist eine extreme Überreaktion, die auch im Dritten Reich nicht ihresgleichen hatte.

Ein weiterer Punkt ist der sog. Deutsche Gruß (Erheben des gestreckten rechten Armes – ursprünglich eine römische Tradition, wie so manches, was Hitler in Deutschland einführte). Er ist in Deutschland verboten und kann mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. Man bedenke jedoch folgendes:

Zwei Bekannte von mir, die bestimmt keine Nationalsozialisten sind und sich nie einfallen ließen, diesen Gruß zu verwenden, besuchten regelmäßig die etwa 30 Verhandlungstage des gegen mich angesetzten Strafverfahrens wegen meines Gutachtens.[6] Die örtliche Jüdische Gemeinde entsandte einen Vertreter zu diesem Verfahren (wie es üblicherweise bei solchen Prozessen geschieht). Als meine Bekannten sich dem Gerichtssaal näherten, sahen sie einen anderen Bekannten, der vor dem Gerichtssaal bereits darauf wartete, als Zuschauer hineingelassen zu werden. Meine Bekannten machten ihren Bekannten auf sich aufmerksam, indem sie kurz den Arm hoben und ihm zuwinkten. Der Vertreter der Jüdischen Gemeinde erstattete Anzeige gegen beide, weil sie den Deutschen Gruß verwendet hätten. Sie wurden beide angeklagt. Der ältere meiner beiden Bekannten konnte beweisen, daß er a) keine nationalsozialistischen Ansichten hatte, weil er sich geweigert hatte, im Krieg Mitglied der NSDAP zu werden, und b) daß sein rechter Arm behindert war, weshalb er einen Gruß mit gestrecktem rechten Arm überhaupt nicht ausführen konnte. Infolgedessen wurde er freigesprochen. Der jüngere der beiden konnte nicht beweisen, daß er keine nationalsozialistischen Ansichten hatte, denn er wurde ja erst nach dem Krieg geboren und hatte daher keine Möglichkeit gehabt, sich während des Krieges einem Beitritt in die NSDAP zu widersetzen. Er konnte auch nicht beweisen, daß er seinen rechten Arm nicht hochhalten konnte, denn er war gesund. Folglich wurde er verurteilt und mußte eine erhebliche Geldstrafe bezahlen. Viele Deutsche durchfährt es wie ein Pawlowscher Reflex, als ob sie einen Stromschlag erhalten hätten, wenn sie jemanden den rechten Arm zum Gruß erheben sehen, und sei es auch nur zum Winken – denn das ist für sie eine erschreckende Geste.

Ja, wir Deutsche sind paranoid, wir wurden durch unsere Gesellschaft paranoid gemacht. Aber das ist erst der Anfang.

Dieses Buch muß brennen…

1979 veröffentlichte der deutsche Historiker Prof. Dr. Hellmut Diwald ein Buch mit dem schlichten Titel Deutsche Geschichte. Es behandelte 2000 Jahre Geschichte, und eine angemessene Anzahl Seiten behandelte das Dritte Reich. Als Diwald die Konzentrationslager und den Holocaust abhandelte, beendete er diesen Abschnitt mit folgenden Bemerkungen:[7]

“Was sich [unter dem Titel ‘Endlösung”] in den folgenden Jahren [nach 1940] tatsächlich abgespielt hat, ist trotz aller Literatur in zentralen Fragen noch immer ungeklärt. Auschwitz ist das deutsche Stigma dieses Jahrhunderts. Es ist ein Symbol des Entsetzens, doch es ist auch symbolisch für die sowohl tatsächlich nachzuweisende als auch gegen besseres Wissen absichtlich hineingedeutete Gleichsetzung vom Dritten Reich und Deutschland.”

Dies reichte aus, um einen Sturm der Entrüstung zu entfachen – sowohl in den Medien wie auch in der akademischen Welt. Schließlich änderte Diwalds Verleger diese Bemerkung in der zweiten Auflage – ohne den Verfasser zu fragen – dergestalt, daß Schrecken und Empörung über die unvorstellbaren Greuel während des Holocausts ausgedrückt wurden, eine emotionale Äußerung, auf die man zwar recht häufig stößt, die aber weder wissenschaftlich ist, noch irgendwelche wissenschaftlichen Probleme in bezug auf dieses geschichtliche Ereignis löst.[8]

Nachdem Prof. Diwald 1993 gestorben war, stellten mehrere hervorragende deutsche Wissenschaftler ihm zu Ehren eine Festschrift zusammen.[9] Einer der mitwirkenden Verfasser war Dr. Robert Hepp, Professor für Soziologie in Osnabrück. In seinem Beitrag gab er einen Teil der Geschichte dieses “Diwald-Skandals” wieder. Dabei erwähnte er in einer Fußnote – ich gebe sie hier nur gekürzt wieder:[10]

“Sunt apud nos cogitationes liberae in foro interno, constrictae tamen in foro publico. […] Ego quidem illud iudaeorum gentis excidium, ratione institutum et in ‘castris extinctionis’ gaso pernicioso methodice peractum, veram fabulam esse nego. […] Quandoquidem vulgus vult decipi decipiatur!”

Kurz: Prof. Hepp erklärt, daß in Deutschland jedermann bestraft wird, der öffentlich bestimmte abweichende Ansichten ausdrückt. Wenn man dennoch etwas sagen will, weil es die Wahrheit gebietet, muß man bestimmte Methoden verwenden. Aus diesem Grund ist diese Fußnote auf Latein. Dann bestreitet Prof. Hepp, daß die Geschichte von Gaskammern wahr sei, die während des Genozids an den Juden in sogenannten Vernichtungslagern verwendet worden sein sollen. Er sagt, daß er durch wissenschaftliche revisionistische Argumente überzeugt worden sei.

Wegen dieser Fußnote in lateinischer Sprache wurde Prof. Hepp wegen “Volksverhetzung” und “Aufstachelung zum Haß” strafverfolgt. Da bereits Verjährung eingetreten war, konnte er nicht verurteilt werden, aber die Festschrift wurde eingezogen[11] und unter Polizeiüberwachung in Müllverbrennungsanlagen verbrannt.[12] Wie eine lateinische Fußnote irgend jemanden zu Haß aufhetzen kann – von “Massen” ganz zu schweigen – ist ein Rätsel. Und was ist das für ein politisches System, das einen wissenschaftlichen Gedenk-Sammel­band verbrennt, der zu Ehren eines der größten Nachkriegs-Historiker der Nation verfaßt wurde?

Ein Einzelfall? Mitnichten. Solche Fällen sind im “demokratischen” Deutschland geradezu die Regel. Die erste und spektakulärste Verbrennung eines geschichtswissenschaftlichen Buches, das voller Quellenhinweise war, erfolgte nach 1980 durch die deutschen Behörden. Das Buch, das der Verbrennung zum Opfer fiel, war von einem pensionierten Richter geschrieben worden: Dr. Wilhelm Stäglich. Er untersuchte darin die historischen und juristischen Grundlagen mehrerer Prozesse gegen Angeklagte, denen Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz vorgeworfen wurden.[13] Da der Verfasser offen zeigte, daß er mit der “offiziellen” Geschichtsversion nicht übereinstimmte und zu “falschen” Schlußfolgerungen kam, wurde das Buch beschlagnahmt und vernichtet. Nicht genug damit, Stäglich wurde seine Pension gekürzt, und die Universität Göttingen, an der Stäglich 1951 seinen Doktorgrad erworben hatte, entzog ihm den Titel.[14] Dies geschah unter Bezugnahme auf ein Gesetz, das 1939 von Adolf Hitler erlassen worden war.[15] Das Gesetz besagt, daß ein akademischer Grad zurückgehalten oder widerrufen werden kann, wenn sich der Inhaber des Titels als “akademisch unwürdig” erweist. Nach heutiger Rechtsauffassung wird eine solche Unwürdigkeit angenommen, wenn die akademischen Kenntnisse dazu benutzt wurden, um eine Straftat zu begehen, die zu einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr führt.[16] Obwohl Dr. Stäglich überhaupt nicht verurteilt wurde – er konnte nicht strafverfolgt werden, weil die Verjährungsfrist abgelaufen war – entschied das Bundesverfassungsgericht dennoch, daß die Universität Göttingen völlig rechtens gehandelt habe.[17]

Die bislang brutalste Reaktion der deutschen Behörden wurde ohne Zweifel durch ein Sammelwerk ausgelöst, das von 15 Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern verfaßt worden war. Das Buch analysierte strittige Fragen des Holocaust und kam zu einigen kontroversen Schlußfolgerungen.[18] Obwohl zwei auch vom deutschen Establishment hoch angesehene Historiker öffentlich und vor Gericht bezeugten, daß dieses Buch ein wissenschaftliches Werk sei, dem der Schutz der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre zuzubilligen sei,[19] wurde das Buch dennoch beschlagnahmt und verbrannt,[20] es wurden Strafverfahren gegen die Verfasser, den Herausgeber, den Verleger, den Drucker, sowie gegen Großhändler und Weiterverkäufer[21] eingeleitet. Die Behörden beschlagnahmten die Kundenliste für dieses Buch und führten dann in ganz Deutschland über 100 Hausdurchsuchungen durch – bei allen Kunden, die mehr als zwei Exemplare besagten Buches gekauft hatten. Ihnen wurde die “gesetzwidrige” Absicht unterstellt, das Werk weiterzuverbreiten.[22] Alle aufgefundenen Bücher wurden beschlagnahmt und verbrannt. Aus Protest gegen diese Raserei veröffentlichten etwa 1000 deutsche Akademiker in verschiedenen Zeitungen[23] einen “Appell der 1000 · die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!” – jedoch vergeblich.[24]

Bei einem weiteren Fall entging ein bekannter deutscher Historiker nur knapp einer Strafverfolgung wegen seiner historisch korrekten, aber politisch “unkorrekten” Befunde. Dr. Joachim Hoffmann war jahrzehntelang Wissenschaftler in leitender Stellung am Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr, einem regierungsamtlichen Institut. Sein Spezialgebiet war Rußland, und zwar speziell der deutsch-russische Krieg 1941-1945. Kurz vor seiner Pensionierung veröffentlichte er ein sorgsam recherchiertes and gut mit Dokumenten belegtes Buch darüber, wie Stalin diesen Krieg vorbereitete und durchführte. Hoffmann zeigte auf, daß Stalin bereits 1939 plante, das ganze europäische Festland zu überrennen und zu erobern, welch äußerst brutale Methoden er anwandte, um seine Soldaten zu zwingen, in einem Krieg zu kämpfen, den sie nicht wollten, wie er eine Schreckensherrschaft nicht nur über sein eigenes Volk, sondern auch über alle Völker entfaltete, die er während der Jahre 1943-1945 (zurück‑)er­oberte. Was aber viele linksgerichtete Politiker und Medienvertreter am meisten in Rage brachte, war die Tatsache, daß Hoffmann einige Fälle der sowjetischen antideutschen Greuelpropaganda als das aufdeckte, was sie waren: unwahre oder übertriebene Kriegspropaganda. Da Hoffmann in diesem Zusammenhang auch bestimmte Aspekte des “Holocaust” berührte und den Propaganda-Ursprung und die Unwahrheit bestimmter Punkte nachwies – wie etwa die heute generell als weit übertrieben anerkannte Opferzahl des Lagers Auschwitz –, erhoben sich Stimmen, die eine Strafverfolgung Hoffmanns und die Beschlagnahme seines Buches forderten. Nur weil der Richter, dem die Entscheidung oblag, ob ein Strafverfahren durchgeführt werden sollte oder nicht, ein persönlicher Freund von Dr. Hoffmann war, blieb dieser ungeschoren.[25] Hoffmann wurde jedoch gewarnt, daß eine Strafverfolgung nicht mehr umgangen werden könne, sofern er nur ein Wort in seinem Buch ändere, weil damit die Verjährung aufgehoben würde.[26]

Die traurige Geschichte dieses Zensurversuchs wird in der englischen Ausgabe seines Buches beschrieben, die ich 2001 herausgegeben habe. Ein längeres, deutlicheres und mutigeres Vorwort, das die Beschränkungen der Meinungsfreiheit angriff, war ursprünglich von Prof. Topitsch geschrieben worden, einem österreichischen Historiker, der selbst über den deutsch-russischen Krieg publiziert hatte. Angesichts der ausufernden Verfolgungswelle gegen Historiker (siehe nächster Abschnitt) bekam Prof. Topitsch aber Angst, so daß er schließlich nur ein ganz kurzes Vorwort autorisierte.[27]

…wie auch dieser Mann!

Prof. Werner Pfeifenberger lehrte einst Politologie an der Universität Münster. Dann beging er das Verbrechen, den deutschen Kommunisten Kurt Tucholsky aus dem Zusammenhang gerissen zu zitieren. Tucholsky schrieb einmal in bezug auf das deutsche Bürgertum:[28]

“Möge das Gas in die Spielstuben eurer Kinder schleichen. Mögen sie langsam umsinken, die Püppchen. Ich wünsche der Frau des Kirchenrats und des Chefredakteurs und der Mutter des Bildhauers und der Schwester des Bankiers, daß sie einen bittern qualvollen Tod finden, alle zusammen.”

So dramatisch sich das anhört, tatsächlich kritisiert Tucholskys in diesem Beitrag den Krieg und alle, die ihn unterstützen. Was er wünschte, war, daß das deutsche Bürgertum den Krieg am eigenen Leibe zuhause in den Städten erleben müsse (via Giftgasangriff), um endlich zur Vernunft zu gelangen und dem Ruf des Vaterlandes zur Kriegführung nicht weiter zu folgen:

“Wer aber sein Vaterland im Stich läßt in dieser Stunde, der sei gesegnet.”

Prof. Pfeifenberger hatte dieses und andere Zitate in einem Artikel verwendet, in dem er Nationalismus und Internationalismus verglich. Deshalb wurde er massiv als Rechter angegriffen.

Zuerst verlor Prof. Pfeifenberger vorübergehend seine Stellung an der Universität Münster. Er klagte gegen diese Entlassung und gewann. Aber in einem späteren Verfahren unterlag er und wurde daraufhin seines Lehrstuhls enthoben und an die Universität Bielefeld versetzt, wo seine Lehr- und Forschungsrechte stark eingeschränkt wurden. Als nächstes forderte eine gewisse Lobby in Politik und Medien, ihn auch aus dieser Stellung zu entlassen und wegen seiner Artikel strafrechtlich zu verfolgen. Nach Jahren voller Schikanen durch Kollegen und Studenten und nachdem er seine Stellung verloren hatte, wurde er tatsächlich angeklagt – wegen kritischer Kommentare über internationalistische Kommunisten. Am 13. Mai 2000 beging Prof. Pfeifenberger Selbstmord, nachdem er erfahren hatte, daß gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, bei dem ihm bis zu 10 Jahre Gefängnis drohten.[29]

Dieser Selbstmord war tragisch und durchfuhr konservative und patriotische Akademiker wie eine Schockwelle. Prof. Pfeifenberger galt als Patriot und Konservativer und hatte viele gleichgesinnte Freunde in der Akademikerwelt und in der Politik. Ich kenne selbst eine ganze Reihe dieser Akademiker. Aus ihren Äußerungen und Mitteilungen hörte ich die Angst heraus vor einer möglichen Verfolgung gegen alles, was in Deutschland und Österreich rechtsgerichtet, konservativ und patriotisch ist. Diese panische Angst hat mich schockiert und erschreckt.

Seit Mitte der 90er Jahre wird in ganz Deutschland eine Ausstellung gezeigt, die von kommunistischen Propagandisten organisiert wurde. Mit öffentlicher Billigung und Unterstützung wird dabei die Deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg einseitig und negativ dargestellt, als ob sie eine Organisation von Massenmördern und Verbrechern gewesen wäre.[30] Die meisten Deutschen, die damals am Krieg teilgenommen haben, fühlen sich dadurch natürlich verunglimpft, aber niemand hört mehr auf diese Generation. Die Propaganda-Kriegführung gegen die Wehrmacht im besonderen und gegen die deutsche Nation ganz allgemein entartete derart, daß manche ältere Leute zutiefst empört waren und sind. Aber gegen diese Lügen anzugehen, ist fast unmöglich, weil jede Abweichung vom offiziellen Geschichtsbild zu Ausgrenzung und im Extremfall sogar zu Strafverfolgung führen kann.

Reinhold Elstner, ein deutscher Kriegsveteran, hatte jahrelang gelitten unter der, wie er es nannte, “Niagara-Flut von Lügen” und Verdrehungen, mit der er und seine Generation übergeschüttet worden war. 1995 schrieb er einen flammenden Appell an das deutsche Volk, diese Lügen und Verdrehungen zu beenden. Er begab sich zur Münchner Feldherrnhalle, übergoß sich mit Benzin und zündete sich selbst an. Er starb kurz darauf.[31]

Man kann dieses Selbstopfer als töricht ansehen, aber noch törichter war die Reaktion der Behörden hierauf: sie beschlagnahmten Elstners letzten Appell und untersagten dessen Veröffentlichung. Sie verboten auch jegliche Gedenkversammlungen für ihn an der Feldherrnhalle, und sie entfernten und vernichteten alle Kränze oder Blumen, die dort zum Gedächtnis an Reinhold Elstner niedergelegt wurden.

Das ist vergleichbar mit der Reaktion der kommunistischen Behörden in der Tschechoslowakei, als sich 1969 der Prager Student Jan Palach aus Protest gegen die russische Unterdrückung des “Prager Frühlings” selbst verbrannte. Genau wie Deutschland jegliches Gedenken an Reinhold Elstner unterdrückt, machte es auch die kommunistische Obrigkeit in der Tschechoslowakei bis 1989, als ihr System schließlich zusammenbrach.

Zensur – so weit das Auge reicht

1994 wurde ich vom Arbeitskreis für Zeitgeschichte eingeladen, einen Vortrag über ein historisches Forschungsthema zu halten, das ich 1991 untersucht hatte und das 1993 veröffentlicht worden war. Der Vorsitzende des Arbeitskreises war der Fürther Gymnasiallehrer Hans-Jürgen Witzsch. Nach meinem Vortrag verlieh mir der Verein einen Preis für meine Forschung, der mit einer kleinen Gratifikation verbunden war. In späteren Jahren blieb ich mit Herrn Witzsch in Verbindung und erfuhr mehr über seine Aktivitäten und seine laufenden Forschungsprojekte, die sich auf den Nürnberger Prozeß und andere Nachkriegsprozesse konzentrierten. Nachdem Herr Witzsch eine riesige Menge Originaldokumente analysiert hatte, die in mehreren Nürnberger Archiven aufbewahrt werden, kam er in bezug auf manche dieser Prozesse zu wohlbegründeten Schlußfolgerungen, die mit der “offiziellen” Ansicht nicht übereinstimmten. Selbstverständlich gibt es in einer Demokratie keine “offiziellen” Auffassungen über die Geschichte, da die Wissenschaft ein Bereich ist, in dem keine Autorität bestimmte Forschungsergebnisse oder Meinungen zu irgendeinem Thema vorschreiben kann. Aber in Deutschland liegen die Dinge etwas anders, sobald Themen berührt werden, die das Ansehen oder die selbstproklamierte moralische Überlegenheit und die Existenzberechtigung gewisser Lobbygruppen ankratzen könnten, die sich vor allem dadurch definieren, daß sie gegen alles waren, was tatsächlich oder angeblich in den Jahren zwischen 1933 und 1945 geschah. Jeder, der es wagt, das Schwarz-Weiß-Bild dieser Periode der deutschen Geschichte zu revidieren, bekommt daher schnell den Eifer dieser Lobbygruppen zu spüren, die hauptsächlich aus linksgerichteten wie auch zionistischen, jüdischen oder philosemitischen Personen bestehen. Und da fast alle einflußreichen Sozialgruppen in Deutschland zugleich linksgerichtet, zionistisch und philosemitisch sind, entfacht ein jeder, der es wagt, die Geschichte des Dritten Reiches aus einem “politisch unkorrekten” Blickwinkel anzugehen, unvermeidbar einen Sturm von Beleidigungen, Anschuldigungen, Ausgrenzung, Verfolgung und womöglich gar Strafverfolgung.

Genau so erging es auch Herrn Witzsch. Als ehrlicher Forscher und Wissenschaftler fühlte er sich verpflichtet, die Ergebnisse seiner Forschung zu veröffentlichen, trotz der Tatsache, daß sie der Obrigkeit nicht gefallen würden. So bewies er z.B. detailliert, daß die meisten Ausländer, die während des Krieges in Deutschland arbeiteten, nicht Zwangsarbeiter oder gar Sklavenarbeiter waren, wie es uns die ständige Medienpropaganda glauben machen will, sondern daß sie Lohn und Sozialleistungen, Ferien sowie anständige Wohnungen erhielten und daß sie sogar ihre eigenen sozialen Aktivitäten hatten sowie Zugang zu Medien in ihrer Muttersprache. Die Arbeits- und Lebensverhältnisse dieser Ausländer im Dritten Reich waren wahrscheinlich weit besser als die in ihren Herkunftsländern, wo es in den meisten Fällen kaum Sozialleistungen gab.[32]

In einem anderen Werk analysierte Witzsch einen der Nachkriegsprozesse, nämlich des Verfahrens gegen Oswald Pohl, den Leiter der Wirtschaftsabteilung des Konzentrationslagersystems des Dritten Reiches. Witzsch wies nach, daß die Verfahrensweise der alliierten Siegermächte vor Gericht rechtswidrig war und daß das gegen Pohl gefällte Urteil angesichts der Beweislage rechtlich und historisch unhaltbar war.

Als Ergebnis dieser Arbeiten wurde Herr Witzsch zuerst als Gymnasiallehrer suspendiert, und das Land Bayern versuchte, ihn für immer aus seiner Stellung zu entfernen und seine Pension zu kürzen.

Ende der 90er Jahre schrieb Herr Witzsch einen privaten Brief an den jüdischen Geschichtsprofessor Michael Wolffsohn an der Bundeswehr-Universität in München und bat ihn, zu intervenieren und die andauernde historisch falsche Greuelpropaganda gegen Deutschland zu stoppen. Witzsch war der Auffassung, daß diese Propaganda nicht nur das deutsche Volk schädige, sondern langfristig auch die Jüdische Gemeinde in Deutschland belaste. Denn sie gehöre zu jenen Gruppen, die diese Propaganda sehr intensiv betrieben, was sich rächen könnte, wenn früher oder später die Unrichtigkeit des von ihr und den Medien verbreiteten Geschichtsbildes herauskäme. Als Reaktion auf diesen privaten Brief erstattete Professor Wolffsohn eine Strafanzeige gegen Witzsch wegen Aufstachelung zum Haß. Anfang 2003 wurde Witzsch wegen dieses privaten Briefes zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Verurteilung verlor Witzsch auch seine Stellung als Lehrer und seine Pension wurde beträchtlich gekürzt.[33] Als Witzsch aus dem Gefängnis entlassen wurde, war er ein kranker Mann und starb kurz darauf.

Ein weiterer typischer Fall ist der des Politologen Udo Walendy. Dieser gab eine Geschichtsserie mit dem Titel Historische Tatsachen heraus, die sich mit der Zeit der zwei Weltkriege befaßte. Walendy kann man als Alten Preußen charakterisieren, steif, beharrlich, manchmal arrogant und nicht sehr diplomatisch. Er ist außerdem ein treuer deutscher Nationalist, was ihn zur Zielscheibe gesellschaftlicher und strafrechtlicher Verfolgung machte. Viele der historischen Schriften Walendys, die rechte Ansichten über die Geschichte des Dritten Reiches wiedergeben, wurden auf den “Index” gesetzt, eine Liste jugendgefährdender Medien. Veröffentlichungen, die in diesem Index aufgeführt werden, dürfen nicht mehr öffentlich angeboten und verkauft werden. Sie existieren daher nur noch als Untergrund-Literatur.

Geradezu tragikomisch war der Versuch der deutschen Behörden, Walendys Buch Wahrheit für Deutschland[34] zu verbieten. Walendy widerlegt darin die Behauptung, daß Deutschland allein oder hauptsächlich für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verantwortlich sei. Walendy verklagte die deutsche Regierung wiederholt wegen deren Indizierung seines Buches. Walendy gewann jeden Prozeß, aber nachdem die Bundesregierung gezwungen war, das Buch freizugeben, setzte sie das Buch einfach am nächsten Tag wieder auf den Index, mit einer nur wenig geänderten Begründung. Walendy klagte wieder, gewann wieder, und der Fall entwickelte sich zu einer Schmierenkomödie. Die deutschen Behörden waren dumm genug, in einem ihrer Schriftsätze festzustellen, daß Walendys Buch gut fundiert war, und daß seine These, Deutschland sei nicht am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges schuld, nicht widerlegt werden könne. Das war aber in den Augen der Bundesregierung um so mehr ein Grund, um das Buch zu verbieten, da junge Leute, wenn sie auf eine solche These stoßen, automatisch geistig verwirrt werden müßten, nachdem sie jahrzehntelang in allen Medien und den Schulen die gegenteilige Behauptung von der Alleinkriegsschuld Deutschlands gehört hatten. Mit anderen Worten: die Bundesregierung gab zu, daß Walendys Buch wissenschaftlich richtig war, daß alle von der Regierung genehmigten Schulbücher eine Sammlung von Lügen sind. Daß Kinder, wenn sie über die betrügerische Handlungsweise ihrer Regierung erfahren, darüber empört reagieren könnten, war den bundesdeutschen Behörden Grund genug, um Walendy zu zensieren, anstatt die Schulbücher zu berichtigen. Schließlich wurde das fast 30 Jahre lang aufrechterhaltene Verbot von Walendys Buch vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Der Kern des Urteils besagt, daß die Bundesregierung alle Schüler belügt und sich in höchstem Maße mit illegaler Zensur abgibt.[35]

Natürlich durfte Walendy nicht ungestraft mit einem solchen Sieg davonkommen. Also klagten die deutschen Behörden Walendy wegen mehrerer Ausgaben seiner Geschichtsserie Historische Tatsachen an, in der er verschiedene Aspekte der nationalsozialistischen Judenpolitik kritisch analysiert hatte, vor allem in bezug auf den sogenannten Holocaust. Da Walendy Meinungen vertrat, die von denen abweichen, die in Deutschland durch strenge Strafgesetze vorgeschrieben werden, wurde er schließlich für schuldig befunden, Volksverhetzung usw. begangen zu haben, und er wurde zu 29 Monaten Gefängnis verurteilt.[36]

Die immer raffinierter und umfassender werdenden “rechtlichen” Grundlagen der deutschen Zensur habe ich in dem Beitrag “Bücherverbrennung heute” in diesem Band erläutert, auf den hier verwiesen sei.

Bespitzelung, Lauschangriff und Gedanken-Kontrolle

Eine der Voraussetzungen der Westalliierten zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland war die Schaffung einer “Zentralstelle für Verfassungsschutz“, ein Begriff, der bewußt gewählt wurde, um der Bevölkerung nicht den Eindruck zu vermitteln, sie werde vom Staat beschnüffelt, obwohl genau das die Aufgabe dieses Amtes war, und als solches war es einfach eine Art Nachfolger der berüchtigten Gestapo, der Geheimen Staatspolizei des Dritten Reiches. Aus diesem Amt entwickelte sich später das dem Innenministerium unterstehende Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die sechzehn, den jeweiligen Innenministerien der Bundesländer unterstehenden Landesämter für Verfassungsschutz.

Claus Nordbruch hat die skandalöse Ausweitung der Kompetenz dieses innerstaatlichen, gegen die eigene Bevölkerung gerichteten staatlichen Geheimdienstes ausführlich dargelegt.[37]

Obwohl diese Stelle keinerlei polizeiliche oder rechtliche Befugnisse besitzt, hat sie doch große Macht, denn wenn heute eine Organisation oder Person in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, so ist dies etwa gleichbedeutend mit einem gesellschaftlichen Todesurteil: Man wird wie ein Aussätziger ausgestoßen und gemieden, bis hin zu Kündigungen von Arbeitsverträgen und der Unmöglichkeit, derartige Kündigungen vor einem Arbeitsgericht erfolgreich anzufechten.

Ein entscheidender Schritt zur Aushöhlung der im bundesdeutschen Grundgesetz garantierten Grundrechte war die Einführung der Notstandsgesetze Ende der 1960er Jahre. War es bis dahin unmöglich, die Grundrechte einzuschränken, so wurde dies nun durch Gesetze erlaubt. Die Debatte um die Notstandsgesetze war es auch, die der Studentenrevolte Ende der 60er Jahre besonderen Auftrieb gab, befürchteten die Studenten doch zu recht, daß damit der Willkür die Tore geöffnet wurden, wenn man auch irrtümlich meinte, diese Willkür würde wieder eine “faschistische” sein. Als die Notstandsgesetze schließlich unter der Großen Koalition verabschiedet wurden, bildete sich die außerparlamentarische Opposition, die der Machtanmaßung durch die etablierten Parteien den Kampf auf der Straße ansagte.

Aus dieser APO wiederum bildete sich die terroristische Bewegung der siebziger Jahre, die ihrerseits dem deutschen Staat Anlaß gab, entsprechende Gesetze zur weitergehenden Beschränkung der Grundrechte zu verabschieden. So wurde seinerzeit zum Beispiel die Durchsuchung von Wohnungen und das Abhören von Telefonen sowie die Postkontrolle auch dann erlaubt, wenn kein richterlicher Beschluß dazu vorlag, vorausgesetzt, es war “Gefahr im Verzug”.

Mit der Ausweitung der organisierten Kriminalität in den achtziger Jahren schließlich wurden diese Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses weiter aufgeweicht, diesmal durch den pikanten Zusatz, daß derartige Maßnahmen auch dann ohne richterlichen Beschluß zulässig seien, wenn es lediglich einen “Verdacht auf Gefahr im Verzuge” gebe. Das nennt man gemeinhin Salami-Taktik!

Daß die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht an unzulänglichen Gesetzen lag und liegt, sondern an der mangelhaften Ausrüstung und Unterstützung der Polizei sowie am mangelhaften Willen der Politik (die womöglich partiell selbst in die organisierte Kriminalität verstrickt ist), scheint dabei niemanden zu interessieren.[38]

Die Zeit um 1980 war zudem auch die erste Hochzeit des Holocaust-Revisionismus.[39] Der Staat beantwortete diese Herausforderung mit einer Vereinfachung der Strafverfolgung derartiger Thesen, indem er diese Delikte zu Offizialdelikten erhob, die keiner Strafanzeigen durch Juden bedürfen (die sogenannten Lex Engelhard oder Lex Stäglich).

Anläßlich der deutschen Wiedervereinigung 1989/1990 kam es in Deutschland zu einem mächtigen Auftrieb patriotischer Organisationen. Deutschland wurde von internationalen Mächtegruppen massiv unter Druck gesetzt, diese Bewegung zu unterdrücken, wobei einige ausländerfeindliche Übergriffe, die teilweise inszeniert worden sein dürften, propagandistisch massiv ausgeschlachtet wurden, um ein “braunes Gespenst” an die Wand zu malen. Als Folge dessen kam es am 1.12.1994 zu einer Strafrechtsver­schärfung, mit dem die Meinungsfreiheit in Deutschland bezüglich deutscher gesellschaftlicher Tabus (Ausländer, Multikultur, Juden, Holocaust, Drittes Reich) weitgehend abgeschafft wurde (§130neu, sogenannte Lex Deckert).

Da die patriotische Oppositon trotz dieser Zensurmaßnahmen zehn Jahre später wiederum Wahlerfolge zu verzeichnen hatte, sattelte man im Jahre 2005 gleich noch einmal nach und stellte nun jegliche Äußerung ausdrücklich nur von Personen mit “rechter” Gesinnung unter Strafe, die irgend etwas Positives über das Dritte Reich oder dessen Persönlichkeiten äußern (vgl. dazu ausführlicher auf Seite 168f. des vorliegenden Buches).

Der bisher letzte Schritt zur totalen Überwachung erfolgte Ende der 90er Jahre mit der Einführung des sogenannten “großen Lauschangriffes”, der die Überwachung von Wohnungen mit Mikrophonen und Kameras legalisierte.[40] Zeitgleich ist die deutsche Justiz dazu übergegangen, eigene wie fremde Staatsbürger für im Internet verbreitete Dokumente strafrechtlich zu verfolgen.[41]

Im heutigen Deutschland wird folgendes als gesetzwidrig behandelt:

  • Alles, was als Gefährdung des “öffentlichen Friedens” ausgelegt werden könnte, kann nach Ermessen eines Staatsanwalts oder Richters verboten werden.
  • Alle Symbole, Gesten, Lieder, Sprüche, Verse, die im entferntesten an irgend etwas erinnern, was im Dritten Reich verwendet wurde, sind verboten.
  • Jede positive Äußerung über das Dritte Reich oder dessen Persönlichkeiten ist verboten, wenn man dem Beschuldigten aufgrund rechter Ansichten “Verherrlichungsabsichten” unterstellen kann.
  • Kritik gegen die multikulturelle Gesellschaft und eine Immigrationspolitik kann als Straftatbestand gewertet werden. (Strafandrohung bis zu fünf Jahre Haft)
  • Die Hinterfragung tatsächlicher oder vermeintlicher NS-Verbrechen ist verboten. (Strafandrohung bis zu fünf Jahre Haft)
  • Jeder kritische Geschichtsforscher bezüglich des Dritten Reiches steht unter permanenter massiver Verfolgungsdrohung. (Strafandrohung bis zu fünf Jahre Haft)
  • Die auf Länderebene geltenden Verjährungsbestimmungen für Pressedelikte, zuvor bei 6 Monaten liegend, wurden massiv auf 5 bis 10 Jahre angehoben.
  • Kritik an etablierten Parteien, Staatsorganen und Repräsentanten kann als ein Vergehen geahndet werden. (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole bzw. von Verfassungsorganen)
  • Als Ergebnis dessen wurden seit 1994 einige zig Buchtitel verboten und als Folge dessen viele Tausende Exemplare dieser Titel verbrannt, Zehntausende deutscher Staatsbürger wegen Gedankenverbrechen strafrechtlich verfolgt, Hunderte als politische Gefangene in Gefängnisse geworfen, viele politische Oppositionsparteien und andere Organisationen verboten. Andere Parteien und Gruppierungen werden in der Ausübung ihrer grundgesetzlich verbürgten Grundrechte massiv beeinträchtigt und ihre Mitglieder einer ungeheuren gesellschaftlichen und bisweilen strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt, insbesondere wenn sie gegen die oben angeführten Zustände opponieren. Die Ausbildung einer parlamentarischen oder außerparlamentarischen Opposition gegen diese Mißstände ist somit legal unmöglich geworden.
  • Kritisiert man diese Mißstände, so kann man sich wiederum wegen Verunglimpfung des Staates, seiner Repräsentanten und Symbole strafbar machen. Damit hat der Staat sich hermetisch gegen jede Kritik und Veränderung abgeschottet.

Angesichts solcher Zustände überrascht es nicht, daß Politologen, Soziologen und Geschichtswissenschaftler es nicht mehr wagen, die Dinge beim Namen zu nennen. Sie fürchten, wegen mehr oder weniger trivialer Bekundungen einer politischen Meinung vor die deutsche “Staatsschutzpolizei” und ihre Gerichte, die “Staatsschutzkammern” gezerrt und zu schweren Strafen verurteilt zu werden. Der Fall Pfeifenberger wird auch dem letzten aufmüpfigen deutschen Professor gezeigt haben, wohin die Reise geht.

In all den Jahren, die ich mit verschiedenen Persönlichkeiten des deutschen Geisteslebens zusammenkam, habe ich immer Formulierungen gehört wie “Die Freiheit ist in Gefahr”, “Sind Gedanken noch frei?”, Aussagen, die an Undeutlichkeit nicht zu übertreffen sind. Alle stimmen darin überein, daß die Freiheit nicht in Gefahr ist, nein, es gibt sie nicht mehr, und es ist keine Frage, ob die Gedanken noch frei sind, denn bei dem Klima der Angst und des allgegenwärtigen gesellschaftlichen, medialen und staatlichen Terrors trauen sich viele sogar nicht mehr, frei zu denken (“So etwas darfst Du noch nicht einmal denken!”). Alle haben sie Angst, die Wahrheit über die Zustände in Deutschland auszudrücken, denn dann könnten sie ja Ärger bekommen …

Prof. Gottfried Dietze, Emeritus der Johns Hopkin University, reagierte auf meine Bitte, vom Ausland aus und von der unangreifbaren Position des Ruheständlers doch das Wort zu ergreifen, ebenso enttäuschend: Deutschland werde in der Welt schon derart in den Schmutz gezogen, daß er dies nicht noch dadurch verschlimmern wolle, daß er seinerseits Negatives über sein Vaterland beitrage. Wahrlich heldenhafte und Einsicht bezeugende Töne![42]

Der Unterschied zwischen der damaligen kommunistischen DDR und dem heutigen vereinten Deutschland liegt darin, daß das heutige Deutschland die Deutschen fett und damit politisch impotent macht und ihnen zudem keine Fluchtmöglichkeit mehr bietet, indem sie das gesamte deutsche Territorium einnimmt und Deutschlands Nachbarn drängt, nach ihrem Wunsch zu handeln (vor allem: Dissidenten auszuliefern) – folglich braucht sie an den deutschen Grenzen keine Mauer und Selbstschußanlagen mehr.

1994 forderte der damalige Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker öffentlich Kinder auf, ihre Eltern auszuspionieren (und umgekehrt), um sie anzuschwärzen, falls sie rechte Ansichten haben sollten. Es gibt in Deutschland sogar eine Telefonnummer, wo Deutsche ihre Mitbürger denunzieren können, falls sie unliebsame rechte Ansichten haben: 01805-234566. Nur totalitäre Staaten können so tief sinken.

Am 19.1.1993 hielt E. Mußmann, Professor für Polizeirecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, bei der katholischen Deutschen Studentenverbindung Nordgau Prag zu Stuttgart einen Vortrag zum Thema “Die Polizei im Wandel der Zeit”. Er kritisierte darin die fortschreitende Unterhöhlung der Grundrechte und die immer weitergehenden Machtbefugnisse des Polizeiapparates. Falls dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten werde, so sagte er voraus, dann wolle er in vierzig Jahren in diesem Land nicht mehr leben. Dann hätte man es nämlich mit einem Polizeistaat Orwellscher Prägung zu tun. Prof. Mußmann irrte sich – diese Entwicklung dauerte nur 10 Jahre.

Die Anführer der Studentenrevolte von 1968 sind heute die politischen Führer Deutschlands – fast alle sind radikale Sozialisten, Kommunisten, Marxisten, Spartakisten, oder gar ehemalige Unterstützer der Roten-Armee-Terroristen wie Trittin (Umweltminister), Bundeskanzler Schröder, Außenminister Fischer, Innenminister Schily – und die Verfolgung, die sie gegen das eigene Volk in Gang setzen bzw. halten, hat in der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht ihresgleichen. Deutschland ist in Wirklichkeit zu einem linksextremen Staat geworden, der immer mehr dem ehemaligen kommunistischen Regime der DDR gleicht.

Angesichts dieses Klimas sollte sich jeder, der sich in Deutschland aufhält, darüber im klaren sein, daß es schon eine Freifahrkarte zum nächsten Gefängnis sein kann, wenn man vor den falschen Zuhörern die falschen Witze erzählt – und sei es auch nur, daß im Restaurant jemand am Nebentisch Anstoß daran nimmt –, denn Witze über bestimmte Minderheiten (Juden, Türken, Homosexuelle, Zigeuner…) können als “Aufstachelung zum Rassenhaß” gewertet werden. Man muß also mit dem, was man sagt, auf der Hut sein!

Gesetzgebung außer Rand und Band

Es gibt einen Paragraphen in der deutschen Strafprozeßordnung, der es den Richtern erlaubt, eine Beweisführung mittels Dokumenten oder Zeugen abzulehnen: wenn das Beweis­thema von der Rechtsprechung als “offenkundig” angesehen wird. Diese Bestimmung soll verhindern, daß die Verteidigung eine Strategie der Prozeßverschleppung verwendet oder den Prozeß für die Behörden aufwendig macht.[43]

Es gibt jedoch einen Themenbereich, bei dem die deutsche Justiz diese Bestimmung zwecks Beweismittelunterdrückung mißbraucht, nämlich in Zusammenhang mit geschichtlichen Ereignissen aus der Zeit des Dritten Reiches, bei Kritik der jüdischen Religion oder bei Kritik der “Multikultur” oder von Masseneinwanderung. Wenn jemand öffentlich eine Überzeugung äußert, die nicht im Einklang mit der offiziell verordneten Wahrheit steht, kann er sich vor dem Richter wiederfinden, ohne daß es ihm erlaubt wird, Beweise zur Untermauerung seiner Ansichten vorzulegen. Der Grund dafür liegt darin, daß gemäß der heutigen Rechtspraxis in der BRD gewisse Aspekte in der Geschichte des Dritten Reiches als erwiesene Tatsachen angesehen werden und es als Straftat angesehen wird, Opfer des Dritten Reiches zu kritisieren – Juden, Fremde, oder überhaupt Minderheiten ganz allgemein –, wobei es ganz unerheblich ist, ob die Kritik gerechtfertigt ist oder nicht. Bei Kritik an solchen Gruppierungen gilt die Wahrheit nicht als Verteidigung. Es kommt nur darauf an, welche Folgen sich aus dieser abweichenden Meinung ergeben könnten, wenn eine Mehrheit in Deutschland diese Ansicht teilen würde. Daher haben Angeklagte, die solch abweichende Überzeugungen haben, kein Recht, ihre Auffassung zu beweisen. Der Staatsanwalt braucht nicht zu beweisen, daß er recht hat, da die Richter für “offenkundig” erklären, daß der Staatsanwalt immer recht hat, und der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, seinen Standpunkt zu beweisen, weil die Richter für “offenkundig” erklären, daß der Angeklagte immer unrecht hat.[44] Wenn man als Angeklagter trotzdem seinen Standpunkt zu beweisen versucht, führt dies nur zu härterer Bestrafung, weil dies angeblich beweise, daß der Angeklagte “uneinsichtig” oder “unbelehrbar” ist, da er ja sein Gedanken-Verbrechen vor Gericht wiederholt, anstatt sich zu fügen.

Es ist entschieden worden, daß in Strafverfahren über geschichtliche Themen (vor allem zum sogenannten Holocaust) von der “Offenkundigkeit” abgegangen werden kann, wenn es neuartige Beweise gibt, die den bisher in deutschen Gerichtsverfahren vorgelegten überlegen sind, oder wenn es eine merkliche öffentliche Debatte gibt.[45] Aber alle Bemühungen von Anwälten, neue und überlegene Beweismittel einzuführen oder darzulegen, daß es eine merkliche öffentliche Debatte gibt, wurden zurückgewiesen wegen – jetzt raten Sie mal – “Offenkundigkeit”, daß der Angeklagte unrecht hat. Das ist eine Pervertierung rechtsstaatlicher Prinzipien. Wenn Geschichtsexperten, Naturwissenschaftler oder Techniker eine Beweisführung vorbereitet hatten, die allen früher vorgelegten Beweisen überlegen war, wurden und werden sie immer zurückgewiesen – wegen “Offenkundigkeit”, daß sie unrecht haben – und dann wurden auch sie verfolgt und verurteilt, ohne eine Möglichkeit zu haben, ihr eigenes Beweismaterial vorzulegen – wegen “Offenkundigkeit, daß sie unrecht haben”,[46] und weil ihre Ansichten angeblich historische Zeugen verunglimpfen, die anderes behaupteten.

Um die Perversion dieses Zustandes zu verstehen, soll hier ein einfacher, alltäglicher Gerichtsfall als Beispiel dienen: Hundert Zeugen behaupten, daß ein wegen Trunkenheit am Steuer Angeklagter zur Tatzeit jede Menge Alkohol getrunken hat. Ein Sachverständiger, der das Blut des Angeklagten analysiert hat, kommt zu dem Befund, daß der Angeklagte zur Tatzeit nicht alkoholisiert war. Jedes normale Gericht würde nun die hundert Zeugen ablehnen oder deren Aussagen zumindest für nicht überzeugend erklären, da man Sachbeweise nicht mit Zeugenaussagen widerlegen kann.

Anders aber in Deutschland in Fällen, wo es um angebliche oder tatsächliche Verbrechen während des Dritten Reiches geht: Weil die Feststellungen des Sachverständigen den hundert Zeugen widersprechen, seien diese dadurch indirekt der Lüge bezichtigt, was sie beleidige und vor der Öffentlichkeit verächtlich mache. Daher wird der Sachverständige daran gehindert, sein Gutachten vorzulegen. Der Sachverständige wird zudem selbst wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Haß gegen die hundert Zeugen angeklagt. Es wird ihm verweigert, sein eigenes Gutachten als Beweis für die Richtigkeit seiner Behauptung einzuführen, weil die Unwahrheit seiner Behauptung durch die hundert Zeugen offenkundig sei und deshalb nicht mehr des Beweises bedürfe. Der Sachverständige wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Personen des öffentlichen Lebens, die es wagen, eine “merkliche öffentliche Debatte” in Gang zu setzen, werden ebenfalls strafverfolgt, ohne ein Chance zu haben, ihre eigenen öffentlichen Aktivitäten als “merklichen öffentlichen Widerspruch” darzustellen, da es “offenkundig ist, daß sie unrecht haben.”

Das Bundesverfassungsgericht hat sogar erst vor kurzen entschieden, daß auch jeder Anwalt der Verteidigung, der es wagt, eine Beweisführung anzubieten oder zu fordern, mit der die offiziell verordnete Wahrheit über das Dritte Reich angezweifelt wird, wegen “Volksverhetzung” oder “Aufstachelung zu Rassenhaß” strafverfolgt und verurteilt werden müsse, weil er dann mit dem Angeklagten abweichende Ansichten gemeinsam hat und verbreitet.[47] Das ist genau die Entsprechung zu den mittelalterlichen Hexenprozessen, wo Anwälte, die zu beweisen versuchten, daß es keinen Teufel und keine Hexerei gibt, selbst wegen Zusammenarbeit mit dem Teufel und mit Hexen verfolgt wurden.

Um dem allen die Krone aufzusetzen, wurde 1994 dem Richter Rainer Orlet Strafverfolgung angedroht – um dies zu vermeiden, mußte er schließlich in den Ruhestand gehen –, weil er nach Ansicht der Medien und vieler Politiker einen Geschichts-Dissidenten und Führer einer nationalen Oppositionspartei nicht hart genug bestraft und sogar Verständnis für den sympathischen, bis dahin nicht vorbestraften Angeklagten und seine Motive gezeigt hatte. Alles, was der rechtsgerichtete Angeklagte getan hatte, war, die Rede eines Amerikaners zu übersetzen, der abweichende Ansichten zur Geschichte des Dritten Reiches äußerte, und zwar ganz friedfertig. Dieser Fall machte allen Richtern in Deutschland klar, daß sie besser daran tun, nationale Dissidenten gnadenlos zu bestrafen, weil sie anderenfalls riskieren, sich selbst einer Verfolgung auszusetzen.[48]

Auch der organisatorische Rahmen des deutschen Gerichtssystems weist Mängel auf. Wie ich selbst erlebt habe, während ich als Gutachter an mehreren Gerichtsprozessen mitwirkte, geben deutsche Staatsanwälte wie auch Richter in Besprechungen mit den Verteidigern offen zu, daß Prozesse gegen politische und geschichtliche Dissidenten politische Verfahren sind, deren Ausgang von Anfang an durch Weisungen von oben feststeht. Beispielsweise unterlief einem Staatsanwalt beim Landgericht Bielefeld bei einer Besprechung mit dem Anwalt H. Herrmann in einer Verhandlungsunterbrechung folgender Lapsus:[49]

“Herr Verteidiger, man merkt, daß Sie sich außerordentlich gut auf dieses Verfahren vorbereitet haben. Mit Ihrem Sachverstand kann ich absolut nicht mithalten. Aber ich bin hier ja nur zur Vertretung des Kollegen eingesprungen, der normalerweise die politischen Fälle bearbeitet.”

Das war beileibe kein Sonderfall. So äußerte sich ein Richter gegenüber dem Münchner Anwalt Klaus Göbel, der Anfang der 90er Jahre oft revisionistische Angeklagte vertrat, während der Beweisaufnahme recht offen:

“Sie glauben doch nicht etwa, daß man Ihre Beweisanträge zuläßt. Sie müssen doch wissen, daß es eine politische Vorgabe gibt. Diese Vorgabe verlangt, daß alleine schon jene, die an den Gaskammern nur zweifeln, vor Gericht gestellt werden und abgeurteilt werden müssen. Sie werden nie damit durchkommen”

Rechtsanwalt Göbel teilte mir dies am 22. Juli 1992 mit, während des Ermittlungsverfahrens zu einem Prozeß, bei dem ich als Gutachter geladen werden sollte. Er wollte mir damit klarmachen, daß unsere Taktik, die “Offenkundigkeit” mittels “überlegener, neuartiger Beweise” zu erschüttern, nicht funktionierte. Von deutschen Gerichten wird gefordert, daß sie in solchen Verfahren alles geschichtlich entlastende Beweismaterial unterdrücken und Gutachter abweisen, ohne ihnen Gehör zu schenken.

Ende 1992 erfuhr ich zufällig von der Existenz eines “Dezernats Staatsschutz” im Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. Ich war so verblüfft über diese Bezeichnung, die ein offensichtlich politisches Programm enthielt, daß ich weiterforschte. Es stellte sich heraus, daß es wirklich bei den Landeskriminalämtern ein solches Dezernat Staatsschutz gibt, dessen Aufgabe es ist, Straftaten zu verfolgen, die den Bestand der BRD oder “Grundprinzipien der Freiheit und der Demokratie” gefährden könnten. Offenbar stellen abweichende politische oder geschichtliche Ansichten in den Augen der Kriminalpolizei eine solche Gefahr dar. Das Dezernat Staatsschutz ist in drei Bereiche gegliedert: Rechtsextremismus, Linksextremismus und Politischer Extremismus durch Ausländer.[48]

Man darf annehmen, daß die Beamten in diesen Abteilungen in der betreffenden Ideologie geschult werden, damit sie die Varianten des “Extremismus” erkennen und bekämpfen können und ihnen nicht zum Opfer fallen. Ein Gespräch mit einem dieser Beamten zeigte mir deutlich, wie gründlich diese Schulung war. Man kann diesen Leute sicherlich nicht Unwissenheit vorwerfen, und vor allem nicht Mangel an ideologischem Feingefühl!

Im Herbst 1994 erfuhr ich, daß sogar die deutschen Gerichte eigene politische Abteilungen haben, die nichts anderes tun, als Straftaten mit politischem Hintergrund zu verfolgen, oder Straftaten, die in nichts anderem bestehen als in der Äußerung “illegaler” abweichender politischer oder geschichtlicher Auffassungen. Sie werden als “Staatsschutz-Kammern” bezeichnet.[48]

All dies wird in Deutschland nicht direkt geheimgehalten, aber der Durchschnittsbürger hat keine Ahnung davon, wie tief das Prinzip einer politischen Gerichtsbarkeit im deutschen Justizwesen verwurzelt ist, so daß es sogar die organisatorischen Strukturen durchdringt. Die Öffentlichkeit hat hiervon keine Kenntnis, weil diese Gegebenheiten in den Nachrichten überhaupt nicht behandelt werden. Niemand fragt, ob es in einem Rechtsstaat so etwas wie eine Staatsschutz-Abteilung oder spezielle Staatsschutz-Kam­mern gibt und geben sollte, oder ob es politische Verfahren in einem System geben darf, das angeblich eine liberale Demokratie ist.

Die Sache wird noch schlimmer durch die deutsche Strafprozeßordnung, die, mildest gesagt, ebenfalls mangelhaft ist. Jeder Fernseh-Zuschauer kennt die Prozeßregeln, wie sie in den meisten Ländern üblich sind. Während ein Verfahren abläuft, sitzen die Gerichtssekretäre und stenographieren oder tippen fleißig, um die amtlichen Gerichtsprotokolle anzufertigen. So wird jedenfalls in den USA, in England, Österreich, und sogar bei deutschen Zivilprozessen verfahren.

Aber nicht in deutschen Strafverfahren! Hier werden keine Aufzeichnungen angefertigt! Das ist äußerst bedenklich, weil man sich später nicht darauf beziehen kann, was der Richter, der Staatsanwalt, der Angeklagte, der Verteidiger oder Zeugen gesagt haben.[48] Das öffnet Irrtümern und sogar Lügen seitens der Richter Tür und Tor. Natürlich gibt es überhaupt keine Entschuldigung dafür, daß die deutschen Strafgerichte keine Gerichtsprotokolle anfertigen, vor allem angesichts des heutigen Stands der Technik (diese Arbeit kann heute vollautomatisch durch Stimmerkennung erfolgen). Das Fehlen solcher Aufzeichnungen lädt zu allem möglichen Mißbrauch ein, den man, wie ich hinzufügen möchte, besonders in den hier erörterten politischen Prozessen findet. Doch selbst wenn man keinen bösen Willen unterstellen will, so dürfte klar sein, daß sich auch der beste Richter nicht an alles erinnern kann, was während eines Verfahrens gesagt wurde.

Wie alles anfing

Die Lawine der Verfolgung richtet sich hauptsächlich gegen alles, was sich auf der rechten Seite des politischen Spektrums befindet. Um dies zu verstehen, muß man die Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland betrachten. Nach der Eroberung Deutschlands betrieben die Alliierten eine rigorose Politik, um deutschen Nationalismus, Militarismus und Nationalstolz auszurotten und zu vernichten.[50] Um dies zu erreichen, führten sie eine Reihe von Maßnahmen durch:

  1. Alle Medien benötigten eine Lizenz. Dadurch wurde garantiert, daß sich während der ersten zehn Jahre nach dem Krieg fast nur linksgerichtete Medien etablieren konnten. Diese Medien dominieren immer noch den deutschen Medienmarkt. Im Grunde genommen gibt es keine rechtsgerichteten patriotischen Medien in nennenswertem Umfang.
  2. Viele deutsche Akademiker der Gesellschaftswissenschaften, die als rechts eingestuft wurden, verloren ihre Stellung und wurden durch linksgerichtete ersetzt. Die wichtigsten Positionen in den Geisteswissenschaften an den wichtigsten deutschen Universitäten wurden mit ausgesprochen antideutschen Linksradikalen und Marxisten besetzt, z.B. den Anhängern der sogenannten Frankfurter Schule.
  3. eit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland werden nationale oder rechtsgerichtete Parteien von den Behörden bespitzelt, unterwühlt und nach Möglichkeit rechtlich benachteiligt. Unter solchen Umständen hatten nationale Parteien als Außenseiter kaum je eine Chance – und wenn doch, wurden sie einfach verboten: Die Sozialistische Reichspartei, die 1951 große Wahlerfolg hatte, wurde daraufhin auf Initiative der Alliierten vom Bundesverfassungsgericht
  4. Ein Umerziehungsprogramm wurde eingeführt, das die deutsche Geschichte zu einem Schreckenskabinett machte, um so den deutschen Stolz und das Selbstvertrauen zu brechen.

Nach etwa 60 Jahren zeigt sich der ganze Erfolg des alliierten Nachkriegs-Umerziehungsprogramms. Die deutsche Gesellschaft wird heute von Personen geführt, die voll Verachtung für alles Patriotische, Rechtsgerichtete, Konservative sind, und die die deutsche Geschichte hauptsächlich unter der Perspektive der (oftmals übertriebenen und verzerrten) Ereignisse im Dritten Reich betrachten. Um nochmals den Independent zu zitieren: Deutsche, die es wagen zu erklären, daß sie stolz sind, ein Bürger ihres Landes zu sein, werden in Deutschland als Neonazis und Skinheads bezeichnet, selbst wenn sie Politiker des Establishments sind. Zum Vergleich: Ein Amerikaner, der sagen würde, daß er nicht auf sein Land stolz ist, könnte in den USA nie in ein Amt gewählt werden. In Deutschland verhält es sich umgekehrt: Jemand, der erklären würde, stolz auf sein Land zu sein, würde nicht in irgendein Amt gewählt.

Inzwischen ist das Wort “rechts” in Deutschland zum Synonym für das Böse geworden. Praktisch jeder – politische Parteien, die Kirchen, Wirtschaftsverbände, soziale Verbände, die Medien und die Gewerkschaften – schließen sich dem “Kampf gegen rechts” an. Man beachte: es handelt sich dabei nicht um einen Kampf gegen Radikalismus, Extremismus, Faschismus oder “Neonazismus”, sondern gegen alles, was als “rechts” angesehen wird. Regierungsämter verbreiten Schriften mit dem Titel “Recht gegen Rechts”,[51] die aufzeigen, wie ein jeder gegen alles angehen kann, was als politisch rechts eingeordnet wird. Die Lage wurde geradezu hysterisch, so daß Der Spiegel Ende 2000 ganz richtig seine Titelseite der Hysterie gegen rechts widmete, die hauptsächlich durch eine Medien-Paranoia verursacht worden war, die fälschlicherweise (!) eine rechte Verschwörung hinter allen Verbrechen argwöhnte, die sich in Deutschland in diesem Jahr zugetragen hatten.[52] Diese Hysterie ging sogar so weit, daß Politiker, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände forderten, ein generelles Berufsverbot gegen “Rechte” zu erlassen, also all jene in Arbeitslosigkeit und Armut zu stürzen, die “rechte”, “rechtsradikale” oder “rechtsextreme” Ansichten hätten.[53]

Diese rücksichtslose Ausgrenzungspolitik gegen alles Rechte erhielt im Jahr 2001 offizielle Weihen, als ein deutscher Staatsanwalt die Strafanzeige eines konservativen Aktivisten zurückwies, der von den Medien als “Nazi” bezeichnet worden war. Als Begründung für die Abweisung der Anzeige erklärte der Staatsanwalt, die deutsche Öffentlichkeit betrachte jeden auf der politischen Rechten als “Nazi”, ob es sich nun um Konservative, Patrioten, Rechte, Radikale, Extremisten, Faschisten oder Nationalsozialisten handele. Da der Ausdruck “Nazi” ein Sammelbegriff für alles Rechte wurde, könne niemand durch eine solche Bezeichnung beleidigt werden, sofern er tatsächlich zu irgendeiner Gruppierung gehöre, die in irgend einer Beziehung rechtsgerichtet sei. Das bedeutet, daß jeder, der politisch rechts steht, durch deutsche Behörden als “Nazi” beschmipft.[54]

Als Folge dieses Haßklimas gegen alles Patriotische versucht jeder, der sich auf der rechten Seite des politischen Spektrums sieht, sich schnell ein bißchen weiter nach links zu orientieren, um nicht als “rechts” d.h. böse bezeichnet zu werden. Natürlich bleibt dann jemand anderes am rechten Rand des Spektrums, der sich natürlich auch nach links bewegt. Infolgedessen hat sich in Deutschland das gesamte politische Spektrum in den letzten vier Jahrzehnten nach links bewegt. Die heutige deutsche Gesellschaft kann mit einem Flugzeug verglichen werden, das keinen rechten Flügel hat. Folglich können Irrtümer und Fehlkonzepte auf der linken Seite nicht korrigiert werden. Eine solche Gesellschaft wird über kurz oder lang zusammenbrechen.

Die meisten Menschen sind heutzutage geneigt, die Unterdrückung von “Neonazis” zu unterstützen, die in den Medien als intolerant, rassistisch, antisemitisch, brutal und verabscheuungswürdig beschrieben werden. Man sollte sich jedoch vor Augen halten: wer eifrig zustimmt, daß “Nazis” verfolgt werden sollen – einzig aufgrund ihrer abweichenden politischen Ansichten –, der darf sich nicht beklagen, wenn er sich morgen selbst als “Nazi” verleumdet und verfolgt sieht, etwa weil ihn ein Nachbar wegen Hissens der Nationalflagge oder Singens der Nationalhymne denunziert hat. Denn genau das geschieht in Deutschland: Wer normale patriotische Gefühle äußert, wie es in den USA ganz üblich und vollkommen normal ist, wird in Deutschland als “Nazi” angesehen – so weit ist hier das politische Spektrum nach links verschoben worden.

Jedermann hat die Pflicht, gegen die Verfolgung Andersdenkender zu protestieren. Das gilt nicht nur, wenn die Verfolgung durch eine Diktatur praktiziert wird, sondern auch dann, wenn ein Staat so handelt, der sich selbst als rechtsstaatliche Demokratie bezeichnet!

Um ein weiteres Beispiel des geistigen Klimas in Deutschland zu geben, möchte ich eine Geschichte erzählen, die ich aufgrund von wahren Begebenheiten verfaßt habe, von denen ich 1989 erfuhr. Bei einem Kurs für Wirtschafts-Management hielt ich 1994 einen spontanen Vortrag. Ich ging zum Tageslichtprojektor und begann:

“Ich möchte Ihnen das Ergebnis einer bemerkenswerten Umfrage vorstellen, die vor ein paar Jahren durchgeführt wurde. Bei dieser Umfrage sollten 1000 repräsentativ ausgewählte Deutsche die Frage beantworten, wer am deutsch-ungarischen Krieg von 1880 schuld war. Die Ergebnisse der Umfrage waren wie folgt:”

Mit Farbstiften malte ich die Säulen für jede Antwort auf:

“83 % der Deutschen antworteten, daß Deutschland an diesem Krieg schuld war;

7 % der Deutschen antworteten, daß Ungarn an diesem Krieg schuld war.

10 % hatten andere Antworten.”

Zu Zuhörer lauschten still, als ich fortfuhr:

“Jetzt kommt die Pointe: Es gab nie einen deutsch-ungarischen Krieg. In der Tat wußten dies die meisten der 10% unter der Rubrik ‘andere Antworten’. Was sagt uns dieser Vorfall, abgesehen davon, daß es mit den Geschichtskenntnissen nicht allzu weit her ist? Nun, er besagt, daß die Deutschen in ihrer großen Mehrheit dazu neigen, sich selbst auch dann die Schuld an Verbrechen zuzuschreiben, wenn diese Verbrechen überhaupt nie begangen wurden.”

Jetzt hätte man eine Nadel auf den Boden fallen hören können. Ich fuhr fort:

“Das ist besonders interessant, wenn man es mit Umfragen bei anderen Nationen vergleicht. Wenn die Schuldfrage über irgendeinen ähnlich erfundenen Krieg beispielsweise in Großbritannien oder den USA gestellt wird, sieht das Ergebnis in der Regel umgekehrt aus: die meisten Menschen beschuldigen nicht die eigene Nation, sondern die andere für einen derartigen Krieg, der ihnen nicht im Gedächtnis ist.

Ich denke, daß uns dies veranlassen sollte, uns über den psychologischen Zustand des deutschen Volkes Gedanken zu machen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.”

Diese schockierende Enthüllung verblüffte natürlich selbst die linksgerichteten Studenten dieses Kurses.

Gedankenverbrechen in Deutschland

Gedankenverbrechen in Deutschland

Insbesondere Rechte werden in Deutschland verfolgt.

Vorsicht: Die obigen Zahlen betreffen Strafermittlungsverfahren, nicht Anklagen oder gar Verurteilungen. Statistisch betrachtet kommt es nur in einer Minderheit der Fälle zu einer Anklage, da die meisten “Propagandadelikte” wenige Beweise hinterlassen – wie etwas das Schreiben einer Parole auf eine Plakatwand, das Anbringen von Aufklebern an einem Laternenpfahl oder das Einwerfen eines Flugblattes in jemandes Briefkasten. Womöglich nur 20% dieser Fälle werden daher je gelöst, wovon die Mehrheit mit der Zahlung eines Bußgeldes endet. Nur 1% aller Fälle mag mit einer Freiheitsstrafe enden, und die meisten dieser Urteile werden bei Ersttätern auf Bewährung ausgesetzt. Daher landen nur wenige Täter der obigen “Gedankenverbrechen” im Gefängnis als “politische Gefangene”, womöglich nur 0,1%. Bei einer viertel Million wären das immer noch etwa 250 politische Gefangene, verteilt über diese Jahre.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, was z.B. das US-Außenmini­sterium über politische Gefangene in ihren Jahresberichten über Menschenrechte schreibt, die seit 1999 online ausgehängt werden und jedes Land der Welt behandeln. Hier ist der Satz, den das US-Außenministerium in jedem einzelnen Bericht über Deutschland wiederholt hat: “Es gibt keine Berichte über politische Gefangene.”

(Vgl. www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/, 1999-2003, 2005-2017; 2004 enthält keine Aussagen dazu.)

Wie wird diese politische Verfolgung gerechtfertigt? Indem man die Täter beschimpft: “Neonazis,” “Rassisten,” “Antisemiten” usw. Diese Taktik ist sehr effektiv, denn wer stimmt nicht gerne zu – oder wer würde es wagen zu widersprechen –, solchen bösartigen Menschen die Bürgerrechte vorzuenthalten? So werden die “Gedankenverbrecher” zu Freiwild. Dies trifft selbstverständlich nur auf Rechte sowie auf Moslems zu (die alle per Definition potentielle “Antisemiten” sind… obwohl die meisten Moslems seltsamerweise Araber sind, also Semiten…).

Deutschland heute:
327,721
Ermittlungsverfahren
wegen Gedankenverbrechen während der letzten 23 Jahre:
Jahr Rechts Links Ausländer Summe
1994 5.562 185 235 5.982
1995 6.555 256 276 7.087
1996 7.585 557 818 8.960
1997 10.257 1.063 1.029 12.349
1998 9.549 1.141 1.832 12.522
1999 8.698 1.025 1.525 11.248
2000 13.863 979 525 15.367
2001 8.874 429 353 9.656
2002 9.807 331 467 10.605
2003 9.689 431 1.340 11.460
2004 10.915 410 341 11.666
2005 13.838 654 554 15.046
2006 15.995 709 310 17.014
2007 15.211 738 507 16.456
2008 17.479 898 967 19.344
2009 16.236 1.472 402 18.110
2010 13.663 1.101 531 15.295
2011 13.865 1.416 414 15.695
2012 15.017 822 379 16.218
2013 14.570 1.444 379 16.393
2014 14.529 1.387 1.547 17.463
2015 18.830 2.197 1.017 22.044
2016 17.908 1.684 2.139 21.731
Summe: 288.495 21.329 17.887 327.711
–  Rechts: “Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund”, konkret “Propagandadelikte” und “Volksverhetzung”

–  Links: “Straftaten mit linksextremem Hintergrund”, lediglich allgemein als “Andere Straftaten”, was Gedankenverbrechen sein können oder auch nicht.

–  Ausländer: Straftaten von ausländischen Extremisten, lediglich allgemein als “Andere Straftaten”, was Gedankenverbrechen sein können oder auch nicht.[24]

Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft

Erst kürzlich führten die kanadischen Medien Deutschland als ein Land auf, dessen Gesetzgebung gegen “Haßverbrechen” zu den weltweit schärfsten gehöre.[55] Diese Wortwahl ist unglücklich, denn das, worum es in Deutschland geht, hat nichts mit dem zu tun, was in Kanada oder den USA als “Haßverbrechen” bezeichnet wird. In Nordamerika ist ein Haßverbrechen normalerweise eine Straftat wie Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Mord, Überfall usw., wobei das leitende Tatmotiv Haß gegen eine Menschengruppe ist, der das Opfer angehört. Gefühle als solche, seien es Haß oder Liebe, sind weder in den USA noch in Kanada ein Verbrechen. Gefühle oder Meinungen auszudrücken, ist dort keine Straftat. Das ist in Deutschland anders. Wenn man Haß, Verachtung, Ekel oder andere abwertende Gefühle gegenüber jemandem oder einer bestimmten Gruppe ausdrückt, kann das bereits eine Straftat darstellen. Es gibt natürlich eine große Ausnahme: Es ist jedem erlaubt, unbegrenzten Haß, abgrundtiefe Verachtung oder totalen Ekel gegenüber Deutschland, dem deutschen Volk und seiner Kultur auszudrücken. Das ist keine Straftat. Sobald diese Gefühle bzw. Wertungen jedoch gegen jede beliebige andere Gruppe erfolgt, stellen sie sehr wohl ein Verbrechen dar. Und es kommt noch schlimmer: Auch Gefühle der Liebe, Zuneigung und des Altruismus können ein Verbrechen darstellen, nämlich wenn jemand, beseelt von der Liebe zum deutschen Volk, zur deutschen Nation, zur deutschen Kultur, seine Auffassung äußert, kann dies als Herabwürdigung anderer Nationen, Völker oder Kulturen angesehen werden, und man kann mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Sogar in Fällen, wo gar keine Gefühle zum Ausdruck kommen, sondern einfach nur gefühlsfrei Tatsachen und Ansichten geäußert werden, kann in Deutschland ein “Haßverbrechen” begangen werden, wenn es irgendeiner definierbaren einflußreichen Gruppe mißfällt, daß diese Tatsachen und Meinungen geäußert werden. Wenn man z.B. abweichende Auffassungen zu bestimmten geschichtlichen Fragen anführt, geht dies natürlich nicht mit gefühlsbelasteten Erklärungen über eine bestimmte Gruppe einher. Aber solche abweichenden Meinungen sind sehr oft linken oder jüdischen Gruppen zuwider, daher klassifizieren diese sie als “Haßverbrechen” – angeblich, weil sie zu Haß gegen diese Gruppen aufstacheln, in Wirklichkeit aber, weil diese Gruppen solche Meinungen hassen.

Es wäre daher sinnvoll, wenn man solche “Verbrechen” nicht als “Haßverbrechen” bezeichnen würde, weil sie keine Verbrechen im eigentlichen Sinne darstellen, sondern Orwell’sche “Gedankenverbrechen”, oder, wie die deutschen Behörden sie nennen, “Propaganda-Delikte”.

Fassen wir die Situation zusammen: Deutschland und seine politischen Führer sind von einem Extrem ins andere gefallen, von extremem Nationalismus zu extremem Selbsthaß und zu Selbstzerstörung, von der brutalen Unterdrückung antipatriotischer Kräfte zur brutalen Unterdrückung patriotischer Kräfte. Das Pendel schwingt jetzt zum anderen Extrem, aber hoffentlich bleibt es dort nicht stehen, was letztlich eine Zerstörung Deutschlands, seines Volkes und seiner Kultur, also einen Volks-Selbstmord zur Folge hätte.

Das völlige Schweigen der Medien und der Menschenrechts-Organisationen

Aber warum hören wir nichts darüber in unseren Medien? Müßte man nicht erwarten, daß zumindest ein paar Menschenrechts-Organisationen ihre Stimme erheben?

Der Grund für dieses völlige Schweigen ist ganz einfach: Würden Sie es wagen, Menschen in Schutz zu nehmen, die von den Behörden und den Medien als “Neonazis” verschrien werden?

Der Vorsitzende der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sprach dies ganz deutlich aus, als an ihn herangetreten wurde, um den Opfern der heutigen Verfolgung in Deutschland zu helfen. Obwohl die Menschenrechts-Organisation von dem Unrecht weiß, das so vielen Forschern und Verlegern angetan wurde, entschied man sich, nicht zu helfen.[56]

“Ich glaube, daß die IGFM nicht die Kraft hat, ein Verfahren ohne Schaden für den Gesamtverein durchzustehen.”

Der Hintergrund ist, daß diese Gesellschaft massiver Kritik seitens der Medien und linksgerichteter Organisationen ausgesetzt wurde, und zwar wegen ihrer Standhaftigkeit gegenüber dem Kommunismus und wegen ihrer Hilfe für Volksdeutsche, die wegen ihrer Abstammung in osteuropäischen Ländern (vor allem Polen und der Tschechoslowakei) Verfolgung ausgesetzt waren. Personen zu helfen, die wegen ihrer rechten Ansichten bezichtigt werden, “politisch unkorrekt” zu sein, könnte eine Verfolgungswelle gegen die Gesellschaft selbst auslösen, die sie glaubt, nicht überstehen zu können.

Vor 400 Jahren wagte es niemand, diejenigen zu verteidigen, die von der Obrigkeit als Hexen ausgemacht worden waren. In der Sowjetunion konnte es fatal sein, wenn jemand als Kapitalist bezeichnet wurde. Im nationalsozialistischen Deutschland nahm man einen Juden oder Kommunisten besser nicht in Schutz. Die Etiketten, die diktatorische Systeme den Menschen anheften, die ausgegrenzt werden sollen, wechseln. Aber weder die Verfolgungsmethoden ändern sich, noch die Gleichgültigkeit oder gar der aktive Beifall der Öffentlichkeit.

Was würden Sie sagen, wenn Sie morgen als “Neonazi” bezeichnet würden, weil Sie es gewagt haben, Ihre Nationalhymne öffentlich zu singen? Denken Sie zweimal nach, wenn Sie das nächste Mal hören, daß jemand als “Neonazi” bezeichnet wird – vielleicht handelt es sich nur um einen Patrioten.

StAChemnitz-1

StAChemnitz-2

Anmerkungen

Entnommen dem Buch von Germar Rudolf, Kardinalfragen an Deutschlands Politiker: Autobiographische Skizzen und Gedankensplitter zu Wissenschaft, Politik und Menschenrechten, zweite, revidierte und erweiterte Auflage, Juli 2012, Uckfield (East Sussex): Castle Hill Publishers

[1] The Independent, 21. März 2001, S. 5.
[2] Am deutlichsten die Studentenausgabe von Deutschlands größtem Politmagazin, Der Spiegel, siehe http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,125322,00.html#v. Wenn man diesbezüglich im Internet sucht, bemerken deutsche Webseiten, die das Thema diskutieren, ausdrücklich, daß es nicht verboten ist, eine Feststellung, die für die Besucher notwendig ist, siehe, z.B., http://www.deutschlandlied.de/; http://www.frankfurter-verbindungen.de/studentenlieder/liedderdeutschen.html; http://www.deutsche-schutzgebiete.de/deutschlandlied.htm; englische Medien berichten oftmals fälschlich, daß die Hymne verboten sei, siehe z.B., das britische Searchlight (http://www.searchlightmagazine.com/stories/DefendingWehrmacht.htm)
[3] Zu F. Rennickes Fall siehe Gerichtsprotokoll von 18. Sept. – 15. Okt. 2002, Landgericht Stuttgart, Az.. Ns 6 Js 88181/98; siehe die Beschreibung bei Johannes Heyne, “Patriotenverfolgung: Der Fall Ute und Frank Rennicke”, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung (nachfolgend als VffG abgekürzt) 7(1) (2003), S. 81-93; vgl. auch Rennickes Website http://go.to/Rennicke.
[4] Die Bestimmungen hierüber sind von Land zu Land unterschiedlich, siehe einen Artikel in der Zeitschrift des deutschen Bundestags, Aus Politik und Zeitgeschichte Nr. 39 / 22. September 2000; www.das-parlament.de/2000/39/Thema/2000_39_095_3076.html
[5] Siehe hierzu z.B. die kostenlose Broschüre Recht gegen Rechts, die von allen deutschen Behörden verteilt wird (www.recht-gegen-rechts.de/; www.hamburg.de/Behoerden/Landeszentrale/archiv/pdf/recht_gegen_rechts.pdf).
[6] Vgl. den Beitrag “Webfehler im Rechtsstaat” in diesem Band.
[7] H. Diwald, Geschichte der Deutschen, Propyläen, Berlin 1978, S. 165.
[8] Ebenda, 2. Aufl., 1978 (tatsächlich gedruckt 1979): “das in einem ganz präzisen Sinn ‘Unvorstellbare’”, “Reue bis zur erklärten Unfähigkeit”, “abgründige Scham”, “Ohnmacht der Empfindung”, “nicht mit dem vorhandenen Vokabular zu fassen”, “mit Worten nicht wiederzugeben”, “völliges Verstummen.”
[9] R.J. Eibicht (Hg.), Hellmut Diwald, Hohenrain, Tübingen 1994.
[10] Ebd., Endnote 74, S. 147. Dieser Artikel ist online verfügbar unter www.vho.org/D/diwald/hepp. html.
[11] Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 1085/97.
[12]   Abendzeitung (München), 7./8. März 1998: “Die übrigen Exemplare werden gelegentlich in Müllverbrennungsanlagen verbrannt” (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos58_d.pdf); Zur Zeit (Wien), Nr. 9/1998 (27. Febr.): “vor 65 Jahren geschah dies noch öffentlich, heute wird dies im Stillen in Müllverbrennungsanlagen bewerkstelligt.” (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos59_d.pdf)
[13] Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz Mythos, Grabert-Verlag, Tübingen 1979;
[14] Vgl. Wigbert Grabert (Hg.), Geschichtsbetrachtung als Wagnis, Grabert, Tübingen 1984; siehe auch DGG, “Bundesverwaltungsgericht im Dienste der Umerzieher. Erstmalig Doktorgrad aus politischen Gründen aberkannt”, in Deutschland in Geschichte und Gegenwart 36(3) (1988), S. 18 (vho.org/D/DGG/DGG36_3_2.html); DGG, “Unglaubliches Urteil im Fall Dr. Stäglich”, ebd., 36(1) (1988), S. 7 (…/DGG36_1_1.html); DGG, “Vernunft wird Unsinn … Späte Rache für den ‘Auschwitz-Mythos’”, ebd., 31(1) (1983), S. 19f. (…/DGG31_1.html); DGG, “Ende der Wissenschaftsfreiheit?”, ebd., 29(3) (1981), S. 38 (…/DGG29_3_1.html).
[15] Reichsgesetz über die Führung akademischer Grade, 7. Juni 1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 985) wie auch Durchführungsverordnung, 21. Juli 1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 1326).
[16] Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Az. IX 1496/79, Entscheidung vom 18. März 1981. Zur damaligen Zeit wurde einer Person, die wegen Drogenhandel zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden und deswegen vorbestraft war, die erforderliche ethische Reife zugesprochen und die Universität wurde verurteilt, sie zum Rigorosum zuzulassen. Bei dieser Entscheidung wurde davon ausgegangen, daß dieses Hitlergesetz noch immer wirksam ist, weil es keine nationalsozialistische Denkweise enthalte und deshalb als gesetzlich erlassen zu betrachten sei.
[17] Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 408f./83. Einen ähnlichen Fall gab es 1996, als einem Kandidaten der Doktor-Titel von der Universität Stuttgart vorenthalten wurde, nur weil er seine akademischen Qualifikationen zur Vorbereitung eines chemischen und technischen Gutachtens verwendet hatte, das zu den “falschen” Schlußfolgerungen zum gleichen Tabuthema gelangt war. Das Opfer ist der Verfasser dieses Buches. In Frankreich gab es einen ähnlichen Vorfall gegen den Historiker Henry Roques (Doktor-Titel wurde vom Erziehungsministerium widerrufen; André Chelain, La thèse de Nantes et l’affaire Roques, Polémiques, Paris 1988).
[18] Ernst Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, Grabert, Tübingen 1994.
[19] Dr. Joachim Hoffmann and Prof. Dr. Ernst Nolte. Dr. Hoffmanns gutachterliche Stellungnahme wurde veröffentlicht: VffG 1(3) (1997), S. 205ff. Prof. Noltes gutachterliche Stellungnahme wurde nicht veröffentlicht. Sie ist Teil der Gerichtsakten des Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95. Vgl. seine Aussage zugunsten meines Antrags auf Asyl in den USA, www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos32.pdf.
[20] So die private Mitteilung von Wigbert Grabert, Verleger des besagten Buches. Grabert zufolge sagte ihm einer der an dieser Beschlagnahme beteiligten Polizeibeamten, daß die Bücher unter Polizeiaufsicht in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet würden. Vgl. Anm. 12.
[21] Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95; und private Mitteilung von Verleger W. Grabert, der mir sagte, daß das Ermittlungsverfahren gegen den Drucker des Buches schließlich eingestellt wurde, weil er öffentlich erklärte, daß er nichts vom Inhalt des Buches gewußt habe und daß er entsetzt gewesen sei, als er davon gehört habe, was eine glatte Lüge war, da er vom Verleger, Wigbert Grabert, vor Vertragsabschluß ausdrücklich über den Inhalt aufgeklärt worden war.
[22] Private Mitteilung von W. Grabert, dessen Kundenliste beschlagnahmt wurde und der darauf über hundert Anrufe und Briefe von Kunden erhielt, die sich bitter über diese massive Hausdurchsuchungen beklagten.
[23]   Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Mai 1996, S. 12 (100 Unterzeichner); Stuttgarter Nachrichten, 19. Juli 1996, S. 6, Stuttgarter Zeitung, 19. Juli 1996, S. 7 (beide 500 Unterzeichner); Westfalen-Blatt, 13. Sept. 1996 (1000 Unterzeichner); dieser Aufruf war durch die genannte Bücherverbrennung ausgelöst worden, obwohl dies nicht ausdrücklich erklärt war, siehe private Mitteilung des Initiators dieser Anzeigen, Dr. R. Kosiek, an mich 17. Nov. 2000, und 2.Mai 2001; www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos19_d.pdf
[24] Im deutschen Öffentlichen Fernsehen wurde dieser Appell einfach als rechtextremistische Propagandakampagne abgefertigt, siehe ARD-Tagesthemen, 5. Juni 1996; ähnlich die Reaktion des Baden-Württembergischen Parlaments, als es von der Aktion erfuhr, vgl. Landtag von Baden-Württemberg, 12. Sitzung, Drucksache 12/334, Parlamentarische Anfrage von Abg. Michael Herbricht (REP), betreffend den Appell der 500 Akademiker die gegen Bücherverbrennung durch die Behörden protestieren (“Appell der 500”, Stuttgarter Zeitung, 27. Aug. 1996, siehe Anm. 23). Stellungnahme des Baden-Württembergischen Justizministeriums, Stuttgart, 23. Sept. 1996, Az. 4104 – III/185, Dr. Ulrich Goll.
[25] Siehe Hoffmanns aktualisiertes Vorwort hierzu in J. Hoffmann, Stalin’s War of Extermination 1941-1945, Theses and Dissertations Press, Capshaw, AL 2001; www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos90.pdf
[26] Persönl. Mitteilung von Dr. J. Hoffmann.
[27] Persönl. Mitteilung von Prof. Dr. E. Topitsch; vgl. www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos40_d.pdf
[28] Kurt Tucholsky, Gesammelte Werke, Bd. 5, rororo, Reinbek b. Hamburg 1975, S. 266; vgl. www.miscelle.de/archiv/t/tucholsky/dfelder_text.html
[29] Siehe hierzu Otto Scrinzi, “Menschenjagd bis in den Tod”, Aula, 6/2000; und Rudi Zornig, “Zum Gedenken an Werner Pfeifenberger”, VffG 4(2) (2000), S. 127-130.
[30] Hamburger Institut für Sozialforschung (Hg.), Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburg 1996:. Bezüglich Kritik dieser Ausstellung siehe z.B. Rüdiger Proske, Wider den Mißbrauch der Geschichte deutscher Soldaten zu politischen Zwecken, Von Hase & Köhler, Mainz 1996; ders., Vom Marsch durch die Institutionen zum Krieg gegen die Wehrmacht, ebd., 1997; Joachim F. Weber (Hg.), Armee im Kreuzfeuer, Universitas, München 1997; Walter Post, Die verleumdete Armee, Pour le Mérite, Selent 1999; Klaus Sojka (Hg.), Die Wahrheit über die Wehrmacht. Reemtsmas Fälschungen widerlegt, FZ-Verlag, München 1998; Franz W. Seidler, Verbrechen an der Wehrmacht, Pour le Mérite, Selent 1998; Focus, No. 16 & 17/1997, 6/1998; Bogdan Musial, “Bilder einer Ausstellung. Kritische Anmerkungen zur Wanderausstellung ‘Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944’”, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 47(4) (1999), S. 563-591; vgl. Bogdan Musial, “‘Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen’”, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Okt. 1999, S. 11; Krisztián Ungváry, “Echte Bilder – problematische Aussagen”, Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, 50(10), (1999), S. 584-595; vgl. Krisztián Ungváry, “Reemtsmas Legenden”, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Nov. 1999, S. 41; Dieter Schmidt-Neuhaus, “Die Tarnopol-Stellwand der Wanderausstellung ‘Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944’”, ebd., S. 596-603; Klaus Hildebrandt, Hans-Peter Schwarz, Lothar Gall, Zitat in “Kritiker fordern endgültige Schließung”, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. Nov. 1999, S. 4; Ralf Georg Reuth, “Endgültiges Aus für Reemtsma-Schau?”, Welt am Sonntag, 7. Nov. 1999, S. 14.
[31] Vgl. Reinhold Elstner, “Zum Gedenken an Reinhold Elstner”. VffG, 4(2) (2000), S. 131f.; vgl. Mark Weber, “A German takes his life to protest defamation and historical lies”, Journal of Historical Review, 15(5) (1995) S. 19.
[32] Vgl. Hans-Jürgen Witzsch, “Fremdarbeiter im Dritten Reich”, VffG, (4) (1999), S. 363-372.
[33] Vgl. Johannes Heyne, “Der Fall Hans-Jürgen Witzsch”, VffG 7(2) (2003), S. 212-222.
[34]   Wahrheit für Deutschland, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1964.
[35] Die vielleicht beste Beschreibung des Falles ist Dr. C. Nordbruch, “Geistesfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland”, VffG 6(2) (2002), S. 190-209; bezügl. der Gerichtsentscheidung siehe Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 434/87; Wiederindizierung durch die BPjM; JMS-Report, Februar 1/1995, S. 52-54; neues Urteil des Oberverwaltungsgericht Az. 17 K 9534/94.
[36] Die folgenden Ausgaben der Reihe Historische Tatsachen (Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho) wurden beschlagnahmt und führten zu Walendys Haftstrafe: Nr. 1 (LG Dortmund, KLs 31 Js 270/78), 15 (BVerfG, 2 BvR 1645/84), 23 u. 24 (Az. derzeit nicht bekannt), 36 (BVerfG, BvR 824/90), 38 (OLG Hamm, 3 Ws 82/91), 44 (LG Bielefeld 4 KLs W 3/96), 52 u. 53 (LG Bielefeld, Qs 563/94), 59 u. 60 (BGH 4 StR 518/96), 1neu u. 64 (BGH 4 StR 524/96), 66 (AG Bielefeld, 9 Gs 1279/96), 67 (AG Bielefeld, 9 Gs 1325/96), 68 (LG Bielefeld, 4 KLs W 5/96 IV); vgl. www.vho.org/News/D/News4_97.html#u; www.vho.org/News/D/News3_99.html#16; www.vho.org/News/D/News1_00.html#22
[37] Der Verfassungsschutz, Hohenrain, Tübingen 1999.
[38] Vgl. dazu zuletzt Dagobert Lindlau, Der Mob, Heyne, München 1998.
[39] Vgl. Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug (1976), R. Faurisson, Mémoir en Défense (1980), W. Stäglich, Der Auschwitz-Mythos (1979), Walter Sanning, Die Auflösung (1980/1983), Henri Roques, Die Geständnisse des Kurt Gerstein (1985).
[40] Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht den “Großen Lauschangriff” für legal, seine Umsetzung aber als teilweise verfassungswidrig eingestuft, Financial Times · Deutschland, 3.3.2004; http://www.ftd.de/pw/de/1077951802967.html?nv=cpm
[41] Beispielhaft dafür die Entscheidung des Bundesgerichtshof im Fall Fredrick Töben für dessen australische revisionistische Webseite, wonach sich jeder strafbar macht, der im Internet Dinge veröffentlicht, die gegen deutsche Gesetze verstoßen, unabhängig davon, wo er lebt: BGH, Az: 1 StR 184/00 vom 12.12.2000; Tatjana Hörnle, “Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet”, Neue Strafrechts-Zeitung 6 (2001), S. 305-311.
[42] Vgl. seinen Artikel “Ein Schritt zurück in polizeistaatliche Intoleranz”, VffG 2(3) (1998), S. 219ff.
[43] §244 Abs. 3 StPO.
[44] Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. März 1994, Az.. 1 StR 179/93.
[45] Vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 2 Ss 155/91 – 52/91 III; Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BrR 367/92.
[46] BGH, Az. 1 StR 193/93 (Antrag auf Prüfung, ob das angebotene Beweismittel früheren Beweismitteln, die wegen “Offenkundigkeit” verworfen wurden, überlegen ist; BGH, Az. 1 StR 18/96 (meine Verurteilung als sachverständiger Zeuge wegen meines Gutachtens zu 14 Monaten Gefängnis).
[47] Bundesgerichtshof, BGH, Az. 5 StR 485/01; vgl. Sigmund P. Martin, Juristische Schulung, 11/2002, S. 1127f.; Neue Juristische Wochenschrift 2002, S. 2115, Neue Strafrechts-Zeitung 2002, S. 539.
[48] Näheres siehe G. Herzogenrath-Amelung, VffG 6(2) (2002), S. 176-190.
[49] RA Hajo Hermann im Gespräche mit dem Staatsanwalt am Landgericht Bielefeld während eines Strafverfahren gegen Udo Walendy, Februar 1992, bei dem der Verfasser als Gutachter geladen war und folglich das Gespräch mit anhörte.
[50] Vgl. von Schrenck-Notzing, Charakterwäsche. Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland, Stocker, Graz 2004; G. Franz-Willing, Umerziehung, Nation Europa, Coburg 1991.
[51] Siehe Anm. 5. Obwohl die meisten der verbotenen Insignien, Lieder usw. zu recht als “Nazi-”, bezeichnet werden können, wird die Tatsache, daß “rechts” und “Nazi-” in Deutschland zu Synonymen geworden sind, wieder durch den Titel und die allgemeine Wortwahl in dieser Broschüre unterstrichen, wie dies bei Medien durch die Behörden verbreitet ist.
[52] Der Spiegel, 4.12.2000, Titel (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos57_d.pdf).
[53] “Rechtsradikale sollen ihre Arbeit verlieren”, Berliner Zeitung, 3.8.2000; vgl. G. Rudolf, “Deutschland, ein Ganzjahres-Alptraum”, VffG 4(3&4) (2000), S. 245-248.
[54] Vgl. die Wiedergabe am Ende dieses Beitrages.
[55] Toronto Globe and Mail, 14.2.2003; Boston Globe, 21.2. 2003.
[56] Brief von Karl Hafen, Präsident der Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, an Germar Rudolf, 30.10.1996 (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos21_d.pdf).