Remers hitzköpfige Zusätze

Nachfolgend werden die Kommentare Generalmajor a.D. Otto Ernst Remers abgedruckt, wie er sie seiner Fassung meines Gutachtens hinzufügte und wie sie im Urteil gegen mich auf den Seiten 109a bis 114 abgedruckt sind.[1] Am Ende der Lektüre dieses Kapitels dürfte jeder Leser selbst in der Lage sein – jenseits der Frage über guten Stil – zu beurteilen, ob diese Kommentare dazu Anlaß geben durften, mir als Gutachter für 14 Monate die Freiheit zu rauben, selbst wenn ich diese Kommentare abgesegnet hätte, wie die große Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart es fälschlich und gegen die Beweislage feststellte.

Die Generalbundesanwaltschaft stellte am 19.1.1996 fest, daß ich für nichts anderes als für diese Kommentare 14 Monate hinter Gitter zu gehen habe. Der Bundesgerichtshof schloß sich dieser Forderung mit Beschluß vom 7.3.1996 an (Az.: 1 StR 18/96).

Jenseits dieser strafrechtlichen Frage sollen hier jedoch einige inhaltliche Anmerkungen zu Remers Aus­führungen angebracht werden. In seinem auf der vorderen Umschlagsinnenseite abgedruckten Vorwort unter der Überschrift “An alle Freunde, Landsleute…” greift er unsere führenden Politiker, Medienleute und Juristen massiv mit den Worten an, diese Lügner gehörten aus ihren Pfründenburgen verjagt. Gleichzeitig jedoch hat Remer diese Fassung vor allem zur Versendung an eben jene führenden Politiker, Medienleute und Juristen vorgesehen. Es war nur zu selbstverständlich, daß die Versendung einer derart kommentierten Fassung an führende Politiker, Medienleute und Juristen – eine Investition von vielen zig­tausend DM – in jeder Hinsicht für die Katz sein mußte.

An das eigentliche Gutachten anschließend fügte O.E. Remer einen fünf Seiten umfassenden Bericht über den Prozeß an, in dem Remer im Oktober 1992 zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war. Dieser Artikel war von einem engen Freund Remers verfaßt worden, der bei Remers Prozeß anwesend war. Der Beitrag faßt im Prinzip nur die Hauptereignisse während dieses Verfahrens zusammen, wie eine Beschreibung der verschiedenen von den beiden Strafverteidigern eingeführten Beweismittel, deren Ablehnung durch das Gericht sowie schließlich die Plädoyers des Staatsanwalts wie auch der beiden Verteidiger Remers. Unter anderem für dieses Verfahren war das Rudolf Gutachten angefertigt worden. Am Ende war es im wesentlichen dieser Prozeßbericht, also die schriftliche Wiederholung der revisionistischen Argumente, die von Remers Anwälten während des Prozesses gegen ihn vorgebrachten worden waren, die dem Stuttgarter Gericht dann dazu dienten, mich zu verurteilen.

Im Verfahren gegen mich nahm das Stuttgarter Landgericht an verschiedenen Passagen dieses mit dem Titel “Justiz in Deutschland 1992” versehenen Artikels Anstoß. Zum Beispiel wurde kritisiert, daß das Zitat des Auswärtigen Amtes unvollständig sei, wie die Auslassungszeichen andeuteten. Der Sachbearbeiter Dr. Scheel habe weiter ausgeführt, daß sich die Gaskammern tatsächlich in dem drei km weiter westlich gelegenen Lager Birkenau befunden hätten, was im Zitat aber ausgelassen wurde. Dr. Scheel habe also nicht die Existenz von Gaskammern im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau generell in Abrede gestellt, wie das unvollständige Zitat suggeriere, sondern nur bezüglich des Stammlagers Auschwitz. Diese Feststellung des Gerichts ist richtig. Dieses unvollständige, aus dem Zusammenhang gerissene Zitat kann den Leser wahrlich irreführen, wenngleich man dem Verfasser nicht vorwerfen kann, vorsätzlich gehandelt zu haben, denn immerhin hat er durch die Auslassungszeichen angedeutet, daß dieses Zitat unvollständig ist.

Worauf es bei diesem Zitat aber ankommt, ist eben nicht, daß das Auswärtige Amt durch Dr. Scheel die Existenz der Gaskammern in Birkenau nicht infrage stellte, sondern daß es die Existenz einer Gaskammer im Stammlager Auschwitz in Abrede stellte. Diese Aussage von höchster politischer deutscher Stelle steht nicht nur vielen Zeugenaussagen entgegen, darunter so prominenten Zeugen wie Pery S. Broad oder Rudolf Höß, sondern auch der weitläufigen Auffassung der etablierten Historikerschaft.

Wenn sich diese Zeugen in ihren Aussagen zum Stammlager Auschwitz getäuscht haben – das ist die unausweichliche Konsequenz der Aussage des Auswärtigen Amtes –, wie können wir dann ausschließen, daß sich andere Zeugen zu anderen Lagern – wie etwa Birkenau – nicht auch getäuscht haben? Wenn schon das Auswärtige Amt straffrei die Existenz einer ansonsten als bestehend angesehenen Gaskammer in Abrede stellt, wie kann dann die deutsche Justiz Zweifel an der Existenz von Gaskammern oder gar das Bestreiten ihrer Existenz in anderen Lagern unter Strafe stellen?

Ferner kritisierte das Stuttgarter Landgericht, die “Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über behauptete Gaskammer-Tote in Auschwitz” wäre beleidigend und volksverhetzend. 1993 und 1994 wurden diese Zahlen durch den französischen Apotheker Jean-Claude Pressac und zeitweise hochgelobten technischen Auschwitz-Fachmann um zwei Zahlen ergänzt: 630.000[2] bzw. 470.000,[3] und im Jahr 2002 reduzierte Fritjof Meyer, leitender Redakteur des Spiegel, die Opferzahl der “Gaskammern” von Auschwitz weiter auf 356.000.[4] Gewiß wird man sich der Ansicht anschließen können, daß jede zu hohe oder zu niedrige Opferzahl auf je unterschiedliche Völker und Volksgruppen beleidigend oder verhetzend wirken kann. Doch nicht O.E. Remer bzw. dessen Freund haben diese extrem unterschiedlichen Zahlen in die Welt gesetzt, von denen maximal eine richtig sein kann – und alle anderen volksverhetzend sein können. Diese vom Gericht beanstandete Liste besteht aus verifizierbaren Zahlen der Standardliteratur. Wie kann es sein, daß solche Zahlen, die isoliert betrachtet nicht strafbar sind, strafbar werden, wenn sie in einer Tabelle zusammengefaßt werden?

Die in dieser Opferzahlen-Tabelle gemachte Feststellung, das Urteil des Frank­furter Auschwitz Prozesses habe 45.510 Gaskammertote festgestellt, hätte zumindest einer Erläuterung bedurft, denn es kann der falsche Eindruck entstehen, in diesem Urteil wäre behauptet worden, nicht mehr als 45.510 Menschen seien in den Gaskammern gestorben. Das Frankfurter Schwurgericht hat 1965 verschiedene damalige Angehörige des Lagerpersonals u.a. wegen der angeblichen Ermordung bestimmter Menschenmengen durch Giftgas verurteilt. Insgesamt sühnte es damit 45.510 Gaskammermorde, indem es einige Angeklagte für schuldig befand, jeweils einige tausend Häftlinge mit Gas getötet zu haben. Auf die Frage, wie viele Häftlinge insgesamt durch Giftgas in Auschwitz umkamen, hat das Gericht keine Antwort gegeben, und dies war auch nicht seine Aufgabe. Die Feststellung der Gesamtopferzahl ist vielmehr die Aufgabe der Geschichtswissenschaft.

Tatsache ist also, daß die deutsche Justiz nicht mehr und nicht weniger als 45.510 Gaskammertote für Auschwitz rechtskräftig festgestellt hat und daß alles andere eine Frage der Wissenschaft und nicht der Strafjustiz ist. Es fragt sich dann nur, wie man mit Strafandrohungen und unter Anwendung der magischen Offenkundigkeitsformel gegen Menschen vorgehen kann, die sich auf den Standpunkt stellen, Behauptungen von Opferzahlen in der Größenordnung vieler Hunderttausende oder gar Millionen seien völlig übertrieben. Denn gerichtlich offenkundig kann nur sein, was irgendwann einmal von einem Gericht in einem Urteil nach Beweiserhebung als solches festgestellt worden ist. Das ist aber bezüglich der Opferzahl der Auschwitz-Gas­kammern eben nicht der Fall, was ja auch dadurch bewiesen wird, daß gegen Autoren wie Pressac und Meyer, die drastisch niedrigere Zahlen veröffentlichen als das, was allgemein als richtig anerkannt wird, keine Strafverfahren durchgeführt werden.

In der schriftlichen Urteilsbegründung führte die Strafkammer als Beweis für ihre Behauptung, im Nachwort der Remer-Version werde gezielt der Eindruck erweckt, als werde der Holocaust von Juden zur Ausbeutung Deutschlands genutzt, als einziges Beispiel explizit aus (Urteil, S. 235):

“Dies gilt insbesondere für den Abdruck des angeblichen Briefes eines Juden vom 2.5.1991 (S. IV des Nachwortes, oben S. 113). Im Zusammenhang mit der Behauptung, daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei, wird damit gezielt zum Haß gegen die Juden aufgestachelt.”

Das Gericht bezieht sich hier auf einen Schaukasten des Prozeßberichts im Anhang zum Gutachten, wo ein Brief eines Schreibers aus Holon, Israel, zitiert wird, in dem der Schreiber wegen der angeblichen Vergasung seines Onkels im KL Dachau um Entschädigung nachfragt. Nirgendwo wird behauptet, dieser Brief sei von einem Juden geschrieben worden, und auch sonst fehlt in diesem Artikel jeder Hinweis auf die Religionszugehörigkeit des Briefschreibers. Ebenso fehlt jede Anspielung darauf, “daß der Holocaust eine Erfindung der Juden sei,” ganz im Gegensatz zur Behauptung des Gerichts. Alles, was Remers Freund getan hatte, war, diesen Brief aus Israel einem Schreiben der Stadt Dachau gegenüberzustellen, in dem diese bekannt gibt, im KL Dachau sei es niemals zu Vergasungen gekommen.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob es diese Briefe tatsächlich gibt, mußte also nach dem Prinzip “in dubio pro reo” davon ausgehen, daß sie existieren. In der Tat lagen die diesem Schaukasten zugrunde liegenden Briefe damals nicht nur Remer, sondern vielen anderen Aktivisten in Fotokopie vor. Klar ist zudem, daß es Aussagen von Zeugen gibt, die von Massenvergasungen in Dachau berichten, aber es ist ebenso bekannt, daß sowohl das offizielle Museum des ehemaligen Lagers Dachau wie auch die Stadt Dachau wiederholt feststellten, es habe in diesem Lager nie Menschenvergasungen gegeben.[5]

Diese als wahr anerkannten Fakten wurden mit den von Remer bzw. seinem Freund publizierten bzw. zitierten Dokumenten dargelegt, was nicht strafbar sein kann. In seinem Kommentar zu diesen Briefen spielt Remers Freund lediglich darauf an, daß falsche Aussagen wie die von ihm zitierte, die den Tod eines Onkels in der Dachauer Gaskammer behauptet, als Grundlage der bundesdeutschen Offenkundigkeit dienen. Nirgendwo jedoch wird darauf angespielt, irgend jemand habe gelogen, um sich materiell zu bereichern. Auch den Beweis, der Leser müsse bei Kenntnisnahme dieses Schaukastens den Eindruck erhalten, der Verfasser wolle den Juden eine Lüge zum Zweck der Ausbeutung Deutschlands unterstellen, blieb das Gericht schuldig.

Daß auch Juden im Zusammenhang mit der Zeit zwischen 1993 und 1945 bisweilen Unwahrheiten berichten, dürfte unbestritten sein, allein schon deshalb, weil ausgeschlossen werden kann, daß alle Angehörigen einer Volks- bzw. Religionsgruppe immer die Wahrheit sagen. Besonders deutlich wurde dies im Strafverfahren gegen John Demjanjuk in Jerusalem. Das Verfahren endete mit einem Freispruch für den Angeklagten, da auch das israelische Gericht die Augen vor der Flut gefälschter Dokumente und falscher Zeugenaussagen nicht mehr verschließen konnte.[6] Erfreulich ist hier, daß sich auch jüdische Persönlichkeiten eindeutig gegen die Inflation der Unwahrheiten bei diesem Verfahren gewandt haben.[7]

Daß die bei diesem Prozeß aufgetretenen Zeugen bereits früher in anderen Verfahren u.a. in Deutschland ähnlich lautende Aussagen getätigt haben, erschüttert ihre Glaubwürdigkeit in den Augen unserer Gerichte freilich nicht.

Auch die Anzeigenkampagne des Juden Aze Brauner und seiner Freunde am 6.5.1995 in der FAZ und der Süddeutschen Zeitung, in der die alten, sogar vom Jerusalemer Holocaust-Institut Yad Vashem[8] längst widerlegten Lügen von Seife aus Judenfett und Lampenschirmen aus Menschenhaut aufgewärmt wurden, scheint unsere Juristen nicht darüber nachdenklich zu machen, daß nicht alles, was ein Jude bezüglich der Jahre 1933 bis 1945 sagt, wahr sein muß.

Selbst die jüngst wieder bestätigte Erkenntnis, daß der Jude Ilja Ehrenburg als Chefgreuelpropagandist Stalins einer der größten Fälscher und Lügner auch in Fragen der vermeintlichen NS-Judenvernichtung war,[9] scheint in Deutschland niemanden zu beeindrucken. Vielmehr scheint bei der bundesdeutschen Justiz zu gelten: ein Jude sagt immer die Wahrheit; ein Nichtjude hingegen, der einen Juden bezichtigt, die Unwahrheit zu berichten oder gar zu lügen, gehört ins Gefängnis.[10]

Das nicht begangene Verbrechen

Im Urteil der 17. Strafkammer heißt es über Remers Vor- und Nachworte konkret (S. 115):

“Obwohl in Vor- und Nachwort den Juden nicht ausdrücklich angelastet wird, sie hätten die Darstellungen über den Holocaust insbesondere um ihres politischen und materiellen Vorteiles willen erfunden,”

– lies: obwohl das Verbrechen, dessen ich bezichtigt wurde, nicht begangen wurde …

“hatte die Remer-Fassung des ‘Gutachtens’ zur Überzeugung der Kammer den Zweck, dies zu suggerieren”

– lies: Die Richter können die Gedanken und Absichten des Verfassers lesen …

“und damit feindselige Emotionen gegen die Juden zu schüren. Dies folgt schon daraus, daß der Leser, die Richtigkeit der Behauptungen des ‘Gutachtens’ vorausgesetzt,”

­– das Gericht unternahm nichts, um herauszufinden, ob mein Gutachten richtig ist, so daß es gemäß “in dubio pro reo” in der Tat annehmen mußte, daß dieses korrekt ist …

“unter anderem auf Grund der tendenziösen Ausführungen und der Diktion zu dem Schluß kommen mußte und sollte, daß die überlebenden Juden […] die Berichte über den Holocaust bewußt wahrheitswidrig gefälscht haben müssen.”

– lies: auch wenn das Rudolf Gutachten richtig ist, muß der Herausgeber sicherstellen, daß der Leser nicht “falsch” denkt, denn sonst wird er dafür bestraft, und die Richter kennen selbstverständlich die Auswirkung dieser Publikation auf den Leser, ohne irgendeinen Beweis dafür präsentiert zu haben.

Wie man den weiter unten abgedruckten Kommentaren Remers entnehmen kann, wirft dieser nicht etwa “den Juden” vor, Holocaust-Berichte erfunden zu haben, sondern er greift ganz konkret deutsche Politiker und Journalisten sowie die Siegermächte an:

“Ganze Politikergenerationen beteiligten sich seit 1945 nicht nur an den abscheulichsten Lügen gegen das deutsche Volk, nein, sie betätigten sich sogar als Aktivisten im Erfinden von Lügen. Genauso verhält es sich mit den Medien. Heute setzen diese Kräfte alles daran, die gräßlichsten Lügen der Weltgeschichte mit Hilfe der Strafjustiz aufrechtzuerhalten. Denn: Die Lügen-Politiker fürchten, nicht mehr gewählt und verachtet zu werden. Die Me­dienzunft fürchtet, als Lügner aus ihren Redaktionsbüros verjagt zu werden, käme die Wahrheit ans Licht. […]

In Nürnberg wurden die Propaganda-Lügen der Sieger mit Aktenzeichen ver­sehen. Seitdem sind es ‘Tatsachen’.”

Juden werden in diesem Zusammenhang mit keinem Wort erwähnt.[11] Das hinderte das Gericht aber nicht daran, in der rechtlichen Würdigung am Ende der Urteilsbegründung entgegen dem offensichtlichen Wortlaut zu behaupten, diese Vorwürfe an die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sowie an deutsche Politiker und Medien erfolgten tatsächlich “aus Haß gegen die Juden” (S. 233):

“Mit der Gesamtheit der Remer-Fassung des ‘Gutachtens’ wird aus politischem Kalkül und aus Haß gegen die Juden gezielt die Behauptung aufgestellt, die Berichte über die systematischen Judenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus, vor allem im Konzentrationslager Auschwitz seien eine reine Erfindung zum Zwecke der Knebelung und Ausbeutung Deutschlands. Damit wird unterstellt [sic! Also eben nicht ausgeführt!], daß die Darstellungen über den Holocaust unter anderem von der jüdischen Bevölkerung in und außerhalb der Bundesrepublik wahrheitswidrig um ihres politischen und materiellen Vorteils willen erfunden und aufrechterhalten würden.”

Und obwohl eine derartige Behauptung auch nicht im entferntesten in besagter Druckschrift vorhanden ist, extrapoliert das Gericht anschließend immer weiter:

“Mit dieser falschen Behauptung [die gar nicht aufgestellt wurde!] wird die jüdische Bevölkerung verleumdet und verächtlich gemacht. Außerdem wird, da auf diese Weise judenfeindliche Emotionen in der Bevölkerung geweckt werden sollen, zum Haß gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt.”

Mit dem letzten schon kriminell zu nennenden Kunstgriff wird am Ende aus Remers Anklage gegen deutsche Politiker und Medien sowie gegen die Siegermächte ein Angriff auf das Lebensrecht (!!!) der Juden konstruiert:

“Damit wird den Juden das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und dadurch ihre Menschenwürde verletzt.”

Es ist allerdings atemberaubend zu sehen, auf welche perverse Weise sich deutsche Gerichte geistig prostituieren, um Derartiges an den Haaren herbeizuziehen.

Somit wurde ich, der als Gutachter in Remers Strafverfahren auftrat, nicht nur für eine Tat bestraft, die ich nicht begangen hatte, sondern für eine, die niemand begangen hatte. Die Tat wurde vom Gericht vielmehr frei erfunden – man ignorierte die Fakten und phantasierte zwischen den Zeilen!

Begangene, aber unbestrafte “Verbrechen”

Aber was wäre nun, wenn Remers Freund tatsächlich geschrieben hätte, daß sich bestimmte Juden mit zweifelhaften oder falschen Behauptungen über jüdisches Leiden politische und finanzielle Vorteile zu verschaffen versuchen? Man mag darüber streiten, ob das wahr ist oder falsch. Interessant ist, daß nur sieben Jahre nach der Veröffentlichung der Remer-Fassung meines Gutachtens der amerikanische Politologe Prof. Dr. Norman Finkelstein genau diesen Punkt zum Thema eines ganzen Buches machte, das wenig später auch in Deutschland erschien und dort für Furore sorgte: Die Holocaust-Industrie.[12] Freilich zweifelt Prof. Finkelstein, der kein Historiker ist, die exterminationistischen Kernaussagen zum Holocaust nicht an, denn seine Kenntnisse reichten dazu nicht aus. Was er aber in seinem Buch heftig kritisiert, ist die Ausnutzung angeblich einzigartigen jüdischen Leidens, das seiner Ansicht nach durch Übertreibungen und Lügen verzerrt wurde, so daß bzw. damit jüdische Lobbygruppen politische und wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen können.[13] Selbstverständlich wurde Finkelsteins Buch in Deutschland weder zensiert noch der Autor irgendwelcher Verfolgung ausgesetzt, nicht zuletzt wohl auch deshalb, weil er selbst Jude ist.

Wenn es aber nicht strafbar ist festzustellen, daß Juden bezüglich des Holocaust um finanzieller und politischer Vorteile willen lügen und übertreiben, um hier Prof. Finkelstein einmal etwas freimütig zu paraphrasieren, warum ist es dann strafbar, so etwas nicht zu schreiben, sondern den geneigten Leser nur durch Anführung bestimmter naturwissenschaftlicher und technischer Argumente dazu zu bringen, “zwischen den Zeilen zu lesen” und womöglich selbst zu derartigen Schlußfolgerungen zu kommen?

Natürlich gibt es da einen feinen Unterschied: Prof. Finkelstein hat zwar ausgesagt, Juden hätten gelogen und übertrieben, jedoch war dies lediglich ein gradueller Lügenvorwurf, denn den “Holocaust” als solchen, also den geplanten und industriell durchgeführten Massenmord mit der Haupttatwaffe Gaskammer, zweifelt Finkelstein ja nicht an. In meinem Gutachten jedoch wird mit dem Bestreiten bzw. Widerlegen der Realität der Tatwaffe “Gaskammer” genau diese frevelhafte Tat begangen.

Gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Nur zwei Jahre nach Erscheinen von Finkelsteins Buch veröffentlichte Fritjof Meyer, einst Leitender Redakteur des linken Nachrichtenmagazins Der Spiegel, einen wissenschaftlichen Beitrag, in dem er die Opferzahl des Lagers Auschwitz behandelte. Er legte darin dar, in den Krematorien von Birkenau habe es nur einige mißlungene Testvergasungen gegeben, nicht aber einen Massenmord in der Größenordnung eines Völkermordes.4 Mit anderen Worten: Meyer legte die Haupttatorte “Krematorien” des Holocaust-Haupttatortes “Auschwitz” still. Und auch hier erfolgte keine strafrechtliche Verfolgung des Autors, denn ähnlich wie Finkelstein bestritt auch Meyer nicht den Holocaust als Ganzes, sondern lediglich ein paar bestimmte Tatorte, und vor allem machte Meyer keine Aussagen über die politische und finanzielle Ausbeutung des Themas durch jüdische Lobbygruppen.

Objektiv betrachtet jedoch kommt Meyers sensationelle These jener nahe, die ich seit 1992 gemacht habe, nämlich daß “die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen ‘Gaskammern’ in Auschwitz nicht stattgefunden haben” können, um hier einmal mich selbst zu zitieren.[14] Meyers Artikel ist daher nicht weniger als eine teilweise, wenn auch späte Rehabilitierung für mich, und es mag nur weniger weiterer Revisionen des offiziellen Auschwitz-Bildes bedürfen, um jenen Punkt zu erreichen, an dem es sich mit dem deckt, was ich in meinem Gutachten ausführte.

Abschließen darf ich diese Betrachtung mit der Anmerkung, daß inzwischen sogar einer der international anerkanntesten Historiker der Geschichte des Dritten Reiches, Prof. Dr. Werner Maser, sich Fritjof Meyer angeschlossen und dessen Teilrevisionen zum Holocaust noch wesentlich weiter getrieben hat.[15]

Halten wir fest:

  • Wenn jemand sagt, “Juden lügen und übertreiben in Sachen Holocaust um finanzieller und politischer Vorteile willen”, so ist das in Ordnung, solange man den Massenmord selbst nicht anzweifelt. Man darf also behaupten, das eine Eins tatsächlich eine Eins ist: 1 = 1.
  • Wenn jemand sagt, daß “die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen ‘Gaskammern’ in Auschwitz haben nicht stattgefunden”, so ist auch das in Ordnung, solange man den Massenmord ansonsten nicht anzweifelt und auch nicht behauptet, andersartige Behauptungen seien Lügen und Übertreibungen, die aus politischem und/oder finanziellem Kalkül gemacht werden. Man darf also sagen, das eine Zwei eine Zwei ist: 2 = 2.

Wenn ich allerdings behaupte, daß “die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen ‘Gaskammern’ in Auschwitz nicht stattgefunden haben” und zudem angeblich zwischen den Zeilen suggeriere, daß “Juden lügen und übertreiben in Sachen Holocaust um finanzieller und politischer Vorteile willen”, also wenn ich lediglich suggeriere(!), Eins plus Zwei ergebe Drei: 1 + 2 = 3 – dann gehe ich für 14 Monate ins Gefängnis…

Und eine solche Behandlung nennt man dann “Rechststaatlichkeit” im modernen Deutschland.

Nun zurück zum Urteil: Obwohl dies meine erste strafrechtliche Verurteilung war – erfolgt aufgrund einer nicht strafbaren Tat, die zudem von mir gar nicht begangen worden war –, wurde meine Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, denn, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung (S. 239):

“Dies kam schon deswegen nicht in Betracht, weil dem Angeklagten, der als fanatischer Überzeugungstäter einzustufen ist, keine positive Sozialprognose gestellt werden kann (§ 56 Abs. 1. StGB). Der Angeklagte hat, was seine Einstellung einmal mehr dokumentiert, während und trotz des laufenden Verfahrens weitere ‘revisionistische’ Schriften veröffentlicht bzw. vorbereitet, die nach der gleichen Strategie der scheinbaren Objektivität wiederum darauf abzielen, den Holocaust zu leugnen. So erschien im Herbst 1994 das Buch ‘Grundlagen zur Zeitgeschichte’ und wurde das Buch gegen Pressac vorbereitet. Die Kammer hat deshalb keine Zweifel, daß der Angeklagte nicht gewillt ist, sich im Hinblick auf die genannten Strafvorschriften künftig rechtstreu zu verhalten.” (Hervorhebungen hinzugefügt)

Hier gibt das Gericht offen zu, daß es mich wegen meiner wissenschaftlichen Ansichten zu einer Gefängnisstrafe verurteilte, die mich angeblich zu einem unverbesserlichen Kriminellen stempeln. Es bedarf keines weiteren Beweises, daß ich in Deutschland politisch verfolgt werde.

Zudem benutzte das Gericht Veröffentlichungen, die es am Anfang seiner Urteilsbegründung selbst als “wissenschafllich” bezeichnet hatte – siehe weiter unten – und die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung noch durch keinen Gerichtsentscheid rechtskräftig als illegal festgestellt wurden, um damit die Verweigerung einer Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.

Als die Richter im Juni 1995 ihr Urteil gegen mich verhängten, hatte ich drei Bücher veröffentlicht. Über das erste, mein Gutachten über chemische und technische Details der angeblichen Gaskammern von Auschwitz, führt das Urteil auf S. 23 aus:

“Diese Schrift, die die Grundlage aller seiner publizistischen Aktivitäten ist, ist im wesentlichen in wissenschaftlichem Stil gehalten. Sie beschäftigt sich mit einem chemischen Detail (Blausäure-Problematik) und verzichtet auf allgemeine politische Schlußfolgerungen.”

Bezüglich meiner drei Hauptwerke (Gutachten, Vorlesungen zur Zeitgeschichte, Grundlagen zur Zeitgeschichte) meinte das Gericht:

“Sie sind durch wissenschaftlichen Habitus und die Berufung auf seine Autorität als ausgebildeter Chemiker geprägt. Tonfall und Form sind im wesentlichen so gehalten, als seien sie ausschließlich an der Sache orientiert. Zusätzlich sollen ausführliche Detailerörterungen, Tabellen und Schaubilder sowie umfangreiche Literaturhinweise den Eindruck einer unbefangenen und ergebnisoffenen Wissenschaftlichkeit erwecken. Dies gilt vor allem für die drei großen Veröffentlichungen des Angeklagten […].” (S. 23 des Urteils)

Über die Grundlagen zur Zeitgeschichte führt das Urteil aus, es mache den “größtmöglichen Anschein von Sachlichkeit” (S. 26), was später von zwei allgemein anerkannten deutschen Historikern in Gutachten bestätigt wurde, die zur Unterstützung meiner wissenschaftlichen Arbeit verfaßt worden waren. Selbstverständlich mußte das Gericht das Wort “Anschein” einfügen, um die Qualität meiner Arbeiten in zweifelhaftem Licht erscheinen zu lassen, zumal es mich ja sonst unmöglich hätte verurteilen können.

Wenn man den Haß und die Verachtung bedenkt, die dieses Urteil über mich ausschüttet, so kann man dieses offene, lobende Eingeständnis gar nicht überschätzen. Zumal das Gericht also zugeben mußte, daß meine Hauptwerke formell gesehen wissenschaftlich sind (und es ist alleine die Form, also der “Anschein”, nicht hingegen der Inhalt, der das einzige Kriterium für die Wissenschaftlichkeit einer Arbeit ist!), konnte ich überhaupt kein Verbrechen begehen, wenn ich diese Arbeiten veröffentlichte, zumal das deutsche Grundgesetz die Freiheit von Forschung und Wissenschaft uneingeschränkt garantiert (Artikel 5.3). Somit benutzte man die Zusätze von Remers Freund, um die Schlinge um meinen Hals zu legen.

Mit seinem Urteil machte das Gericht aus dem Geschichtsdissidenten (Revisionisten) Germar Rudolf einen “Gedankenverbrecher”.

Auf den Punkt gebracht

Es bedurfte einer Entscheidung der US-Einwanderungsbehörde bezüglich meines Asyl-Antrages, den ich im Jahr 2000 stellte,[16] damit ich selbst wieder den Wald vor lauter Bäumen sehen konnte. Ein besonderes Aha-Erlebnis war in dieser Hinsicht der Zwischenbescheid der US-Einwan­derungsbehörde, in dem die deutsche Praxis der Ablehnung von Beweisanträgen wegen Offenkundigkeit als legitim abgesegnet wurde, weil es auch in den USA eine derartige Regel gebe, die die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Offenkundigkeit erlaube. Als Beispiel führte die US-Behörde aus, auch US-Gerichte könnten den Antrag eines Verteidigers zur Anhörung von Zeugen wegen Offenkundigkeit ablehnen, wenn durch einen Sachverständigen bereits bewiesen worden sei, daß ein wegen Trunkenheit Angeklagter tatsächlich betrunken war. Genau damit aber schoß sich die US-Einwanderungsbehörde ins Knie, denn sie mußte die deutschen Tatsachen auf den Kopf stellen, um sie mit den US-Tatsachen vergleichen zu können. Denn was in meinem Fall passiert war, würde sich am Beispiel der US-Einwanderungsbehörde wie folgt darstellen:

Man stelle sich einen Sachverständigen für Blutalkoholanalysen vor. Er wird gebeten, Blutproben eines Angeklagten, der wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht steht, auf ihren Alkoholgehalt zu untersuchen. Die Analyseergebnisse des Sachverständigen zeigen, daß der Angeklagte zur Tatzeit tatsächlich betrunken war. Mit dieser Aussage widerspricht der Sachverständige allerdings den Ausführungen vieler Zeugen, die behaupten, der Angeklagte sei zur Tatzeit nicht betrunken gewesen. Man stelle sich nun vor, der mit dem Fall befaßte Richter würde entscheiden, den Sachverständigen nicht aussagen zu lassen, weil dessen Aussage die Öffentlichkeit zu der Annahme verleiten könnte, daß die vielen Zeugen aus niederen Beweggründen gelogen haben könnten, was eine Beleidigung der Zeugen, einer Aufstachelung zum Haß gegen sie und einer Verhetzung des Volkes gleichkäme. Als der Sachverständige es schließlich wagt, seine Ergebnisse zu veröffentlichen, wird er mit der angeführten Argumentation selbst wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Aufstachelung zum Haß gegen diese Zeugen und deren Angehörige angeklagt. Er wird zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Das ist genau, was mir passiert ist. Man muß nur das Blut mit den Gaskammerwänden und den Alkohol mit den Überresten des Giftgasprodukts Zyklon B austauschen.

Die Ablehnung sachverständiger Zeugen, die im Gerichtssaal anwesend sind und sich zum Beweisthema kompetent äußern können, ist nach deutschem Recht nicht zulässig.[17] Aber das genau ist, was sieben deutsche Gerichte zwischen Dezember 1991 und März 1994 mit mir als Sachverständigem machten. Und das war und bleibt ein offener Rechtsbruch.

Der billige Vorwand des deutschen Gerichts, die im April 1993 veröffentlichte Fassung meines Gutachten sei schon deshalb nicht wissenschaftlich, weil es von Otto Ernst Remer und seinen Freunden durch ein polemisches Vorwort eingeleitet und durch einen Prozeßbericht abgeschlossen wurde, ist falsch, weil mein Gutachten selbst durch diese Zusätze gar nicht verändert wurde, also sein wissenschaftlicher Charakter dadurch gar nicht berührt wurde.

Wenn es aber richtig ist, daß die Ablehnung von Sachverständigen, die im Gerichtssaal zugegen sind, selbst nach gültigem bundesdeutschen Recht ein offener Rechtsbruch ist, so kann es nicht falsch bzw. strafbar sein, diesen Rechtsbruch in einem Vorwort zu meinem Gutachten anzuprangern, wie Remer es machte, auch wenn dies auf polemische Weise erfolgte:[18]

“[…] Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, […] sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.”

Wenn das Aufzeigen offener Rechtsbrüche durch die deutsche Justiz keine Wahrnehmung berechtigter Interessen ist, was ist es dann? Und da das Gericht nicht behauptete, die Form von Remers Äußerungen hätten jemanden beleidigt (das Gericht behauptete nur, Remer habe etwas “suggerieren” wollen), hat Remer auch keine Straftat begangen.

So negativ sich die Zusätze Remers und seiner Freunde auf mein Leben auch ausgewirkt haben, so sehr muß ich darauf bestehen, daß es ihr gutes Recht und sogar ihre heiligste Pflicht als deutsche Staatsbürger war, diesen Skandal der Rechtsbeugung durch Beweismittelunterdrückung an den Tag zu bringen. Daß die gewählte Form pädagogisch nicht sonderlich einfühlsam und damit letztlich wenig effektiv war, mag man bedauern, an der inhaltlichen Richtigkeit der Aussagen ändert das aber nichts. Hätte ich die restlichen Seiten der Druckfassung zu füllen gehabt,[19] und wäre mir damals der Gedanke gekommen, die von deutschen Gerichten praktizierte Beweisunterdrückung darzustellen, so hätte ich dies in sachlicherem Tone getan, belegt mit Fallbeispielen und Bezügen auf Strafrecht und herrschende Rechtsprechung. Ob eine solche Fassung die Gnade der Herrschenden gefunden hätte, darf gleichwohl bezweifelt werden, denn wie drückte es Patrick Bahners von der FAZ doch so sensibel aus:[20]

“Im Gegenteil ist die formvollendete Hetze besonders perfide.”

Vielleicht hätte mir das also anstatt 14 Monaten 18 Monate eingebracht…

Doch wie dem auch sei. Tatsache ist, daß mein Gutachten niemals als sachlich falsch überführt wurde, insbesondere nicht von dem über mich richtenden Gericht – ein Antrag zur inhaltlichen Prüfung meines Gutachtens durch meinen Strafverteidiger wurde vom Gericht abgelehnt (“wegen Offenkundigkeit des Holocausts”…). Meine Richter hätten daher nach dem Motto “Im Zweifel für den Angeklagten” von der Richtigkeit meiner Ausführungen ausgehen müssen. Davon werden sie freilich unter Strafandrohung durch das “Offenkundigkeitsdogma” abgehalten. Niemand aber darf in einem Rechtsstaat strafverfolgt werden, weil er sich auf ein niemals widerlegtes Gutachten bezieht – polemisch oder nicht.

All das ändert freilich nichts daran, daß ich über die Hinzufügung von Remers Kommentaren nicht informiert wurde und dazu auch meine Zustimmung nicht gegeben hätte, hätte ich vor Drucklegung die Wahl gehabt. Rückblickend muß ich mich aber auch bei Remers und ihren Freunden entschuldigen, ihnen gegenüber nicht immer Verständnis aufgebracht zu haben. Schließlich wurde meine bürgerliche Existenz nicht durch sie ruiniert, sondern durch die bundesdeutschen Strafverfolger. Nun sitze ich seit 1993 nicht mehr auf der Zeugenbank, sondern wie schon früher Otto Ernst Remer ebenfalls auf der Anklagebank. Es wäre falsch, Remer und seine Freunde dafür verantwortlich zu machen.

Perversion des Rechts

Würde man die Normen verallgemeinern, die bei den seit Jahrzehnten gegen Geschichtsdissidenten durchgeführten Strafverfahren angewandt werden – und nur der Staat darf sich ein Rechtsstaat nennen, in dem Gesetze allgemein gelten –, so hieße dies, daß jeder Sachverständige eingesperrt würde, sobald er irgendeinem Zeugen widerspricht – mit anderen Worten: so gut wie immer.

Das wäre die Perversion der Justiz.

Das IST die Perversion der bundesdeutschen Justiz.

Die bundesdeutsche Justiz hat sich inzwischen durch allerhöchste Rechtsprechung gegen jeden Versuch einer friedlichen Änderung dieser Rechtspraxis abgeschottet. Eine Abhilfe auf juristischem Wege ist daher nicht mehr möglich.

Ob es einen politischen Weg gibt, dies zu ändern, ist zweifelhaft. Der Fall des Richters Dr. Rainer Orlet hat ja bewiesen, daß noch nicht einmal Richter, die eigentlich durch ihre richterliche Unabhängigkeit gegen politische Übergriffe geschützt sein sollten, ihrer Freiheit sicher sein können, wenn sie es auch nur ansatzweise wagen, den Revisionisten lautere Motive zu unterstellen.[21] In einer solchen Lage müssen Politiker, die eine Änderung der Rechtspraxis oder gar des Rechts zu Gunsten der Revisionisten fordern, mit der ganzen Härte der bundesdeutschen Strafrechtsverfolgung rechnen.

Damit gilt Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes für jeden Deutschen als heilige Pflicht:

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese [freiheitlich demokratische] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”


[1] Da kein Original der Remerschen Kommentare vorlag und man die vorliegenden schlechten Kopien niemandem zumuten kann, wurde der Text abgeschrieben, wobei versucht wurde, Format und Schreibweise (auch bei Fehlern) beizubehalten, was freilich nicht immer gelang. Kleinere unbeabsichtigte Variationen in Schreibweise und unvermeidlicherweise im Layout sowie die Auslassung der Portraits bitte ich daher zu entschuldigen.
[2] J.-C. Pressac, Les crématoires d’Auschwitz. La machinerie du meurtre de masse, CNSR, Paris 1993, S. 147.
[3] J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994, S. 202.
[4] F. Meyer, “Die Zahl der Opfer von Auschwitz”, Osteuropa, 52(5) (2002), S. 631-641, hier S. 632 (www.vho.org/D/Beitraege/FritjofMeyerOsteuropa.html). Für einen Überblick über die Spannbreite und Entwicklung der behaupteten Opferzahlen von Auschwitz siehe Robert Faurisson, “Wie viele Tote gab es im KL Auschwitz?”, VffG, 3(3) (1999), S. 268-272.
[5] Freilich gibt es andere, dem widersprechende Quellen, vgl. Reinhold Schwertfeger, “Gab es Gaskammern im Altreich?”, VffG, 5(4) (2001), S. 446-449.
[6] Vgl. hierzu den zusammenfassenden Beitrag von Arnulf Neumaier, “Der Treblinka-Holocaust”, in E. Gauss (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1994, S. 347-374.
[7] Vgl. das Buch von Demjanjuks Anwalt: Yoram Sheftel, The Demjanjuk Affair. The Rise and Fall of the Show Trial, Victor Gollancz, London 1994. Vgl. FAZ, 11.3.1995, S. 8.
[8] Shmuel Krakowski, Archivdirektor von Yad Vashem, sowie Professor Yehuda Bauer gaben 1990 endlich zu, daß “the Nazis never made soap from human fat” (die Nazis machten niemals Seife aus Menschenfett), The Jerusalem Post International Edition, 5.5.1990; siehe M. Weber, JHR 11(2) (1991) S. 217-227 (www.vho.org/GB/Journals/JHR/11/2/Weber217-227.html).
[9] Joachim Hoffmann, Stalins Vernichtungskrieg, Verlag für Wehrwissenschaften, München 1995; 7. Auflage, Herbig, München 2001.
[10] So Helge Grabitz, NS-Prozesse – Psychogramme der Beteiligten, 2. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 1986, S. 64-90; vgl. Manfred Köhler, “Der Wert von Aussagen und Geständnissen zum Holocaust”, in: Ernst Gauss, (Hg.), Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, Grabert, Tübingen 1994, S. 84f.
[11] Hier all jene Sätze in den Kommentaren, wo das Wort Jude vorkommt:

“Mit Dokument 3311-PS der polnischen Regierung ‘stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis’, daß in Treblinka Hundertausende von Juden ‘verdampft’ wurden.”

“Mayer postuliert in seinem Buch, daß der größte Teil aller Auschwitz-Häftlinge eines natürlichen Todes starben und daß es keinen Hitler-Befehl zur ‘Vergasung’ der Juden gab.”

“Die Holocauster reden sich bislang wegen der Sterbeziffer von 66.000 damit heraus, daß die alten und arbeitsunfähigen Juden an der ‘Ram­pe’ aussortiert und sofort ‘ver­gast’, also gar nicht erst in der Lagerregistratur aufgenommen worden seien. Die Sterbebücher beweisen aber das Gegenteil. Bei den meisten Todesfällen handelt es sich um alte Menschen. Die meisten davon waren Juden.”

“‘Das Gericht lehnte das Verlesen der Dokumente von Hoess’ Folterung mit dem Hinweis ab, es sei nicht bewiesen, daß Hoess aufgrund der Folter ein falsches Geständnis abgelegt hat. Doch, das Geständnis von Hoess ist falsch,’ donnert der ehemalige Inspekteur der Nachtjäger und Oberst a.D. in den Gerichtssaal. ‘Hoess gestand nämlich 3 Millionen Judenmorde. Aber heute besteht die Holocaustgeschichtsschrei­bung darauf, daß nur 1,5 Millionen ums Leben gekommen sind,’ schleudert er Staatsanwalt und Richter zu.”

“‘Aber der Angeklagte’, so der Anwalt weiter, ‘muß nach Überzeugung des Staatsanwalts dennoch wissen, daß 6 Millionen Juden vergast wurden.’”

“Wenn Remer recht behält, entfällt für die Alliierten die Rechtfertigung im Nachhinein, das deutsche Volk abgeschlachtet und ausgeraubt zu haben. Für die Juden entfiele, wie es Prof. Wolffsohn ausdrückt, ‘die einzig übriggebliebene Identitätsstiftung’.”

“Den Alliierten wäre im Nachhinein ihre Rechtfertigung für ihre am deutschen Volk verübten Verbrechen genommen und das Judentum verlöre mit einem Schlag seine identitätsstiftende Grundlage.”

[12] Piper, München 2002.
[13] Vgl. meine Rezension in VffG 4(3&4) (2000), S. 435-438.
[14] Schlußfolgerungen des Rudolf Gutachtens, Cromwell Press, London 1993, S. 98 (vho.org/D/rga1/schluss.html); ebenso in der 2. Auflage, Castle Hill Publishers, Hastings 2001, S. 179 (vho.org/D/rga2/8.html).
[15] Werner Maser, Fälschung, Dichtung und Wahrheit über Hitler und Stalin, Olzog, München 2004; G. Rudolf, “Der Mut des sicheren Ruhestandes”, VffG 8(3) (2004), S. 348-358.
[16] Vgl. das entsprechende Kapitel in diesem Buch. Die gesamte Dokumentation ist online einsehbar: www.germarrudolf.com.
[17] §245 StPO; vgl. Detlef Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis, Recklinghausen 2003, 676 (www.burhoff.de/haupt/inhalt/praesentes.htm).
[18] §193 StGB: Wahrnehmung berechtigter Interessen.
[19] Die später von mir autorisierte Fassung enthielt im Anhang einen Artikel von mir unter Pseudonym, der die mittelalterliche Hexenverfolgung mit der neuzeitlichen “Nazi”-bzw. Revisionisten-Verfolgung vergleicht, vgl. W. Kretschmer, “Der mittelalterliche Hexenprozeß und seine Parallelen in unserer Zeit”, Deutschland in Geschichte und Gegenwart 41(2)(1993) S. 25-28 (www.vho.org/D/DGG/Kretschmer41_2.html).
[20] “Objektive Selbstzerstörung” FAZ, 15.8.1994, S. 21.
[21] Vgl. Dr. G. Herzogenrath-Amelung, VffG 6(2) (2002), S. 176-190.

Remers Kommentare in seiner Ausgabe des Rudolf-Gutachtens

[Vorwort]

Otto Ernst Remer, Generalmajor a.D., Winkelser Str. 11E, 8730 Bad Kissingen, Tel: 0971-63741, Fax: 69634

An alle Freunde, Landsleute und wahrheitsliebende Menschen: Ich handele in Notwehr!

Am 22. Oktober 1992 verurteilte mich das Landgericht Schweinfurt unter dem Vorsitzenden Richter Siebenbürger zu 22 Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Ein Strafmaß, das für mich gleichbedeutend mit einem Todesurteil ist.

Der Prozeß gegen mich war kein Prozeß. Bei der Hauptverhandlung handelte es sich um einen Stillstand. Das Urteil beurkundete nur die Bloßstellung meiner Person. Die Zerstörung eines 80 jährigen Menschen. Es war mir nicht gestattet, mich gegen den Vorwurf der Lüge, Hetze, Ehrabschneidung zu verteidigen. Das Gericht verweigerte mir die Möglichkeit, mich im Sinne von § 186 StGB zu verteidigen und den Wahrheitsbeweis meiner Behauptungen zur Überprüfung zu stellen.

Meine Verteidiger hatten den Gutachter Rudolf in Eigeninitiative laden lassen. Der Gutachter war im Gerichtssaal anwesend, sein Gutachten lag bei den Akten. Der Gutachter durfte nicht aussagen, das Gutachten durfte nicht verlesen werden. Der Gutachter und die unwiderlegbaren naturwissenschaftlichen Fakten wurden vom Vorsitzenden Siebenbürger abgewehrt.

Der Diplom-Chemiker Rudolf wurde seinerzeit von meinem Verteidiger, Oberst a.D. Hajo Herrmann, beauftragt, als Gutachter die Zeugenaussagen über die behaupteten Vergasungsvorgänge in Auschwitz mit Hilfe exakter Meßtechniken nachzuvollziehen.

Für die Vergasungsbehauptungen gibt es bis heute keinen Sachbeweis. Kein Dokument, kein Foto, keinen Befehl. Können Sie sich vorstellen, daß man die gesamte Bevölkerung einer Stadt wie München ausrottet, ohne daß dabei Spuren hinterlassen werden? Alles, was uns an “Beweisen” für die behaupteten Vergasungsvorgänge zu Verfügung steht, sind absurde Zeugenaussagen. Im großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß (50/4 Ks 2/63) glaubte das Gericht, die Existenz von Gaskammern in Auschwitz mit dem “Augenzeugen” Böck bewiesen zu haben. Böck will gesehen haben, wie Tausende von Juden mit Zyklon-B getötet wurden. Gleichzeitig “hat er mit eigenen Augen gesehen”, wie das Häftlingskommando ohne Schutzbekleidung inmitten dieses – noch als “blaue” Schwaden über den Leichen schwebenden – Zyklon-B Gases gearbeitet hat, ohne irgendwelche gesundheitlichen Schäden davongetragen zu haben. Wo ist der Unterschied zwischen der Böck’schen Aussage und den “Augenzeugen”, die unter Eid aussagten, besenreitende Hexen auf dem Weg zum Blocksberg gesehen zu haben?

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Die von Rudolf in Auschwitz entnommenen Gemäuer-Proben wurden im renommierten Institut Fresenius analysiert.

In einem gewaltigen, unwiderlegbaren naturwissenschaftlichen Werk kommt der Gutachter zu einem erschütternden Resultat. Die Gebäude in Auschwitz, die den Touristen als ‘Gaskammern’ gezeigt werden, in denen angeblich Millionen von Juden getötet worden sein sollen, sind niemals mit tödlich wirkenden Mengen von Zyklon-B in Berührung gekommen. Die Analysenwerte wurden von keinem geringeren Institut vorgenommen, als von dem renommierten Institut Fresenius. Namhafte Historiker teilten vertraulich mit, daß diese Untersuchung die Welt verändern wird.

Dieses Gutachten liegt seit mehr als einem Jahr dem Bundeskanzler, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Generalbundesanwalt, dem Justizministerium und namhaften Persönlichkeiten vor. Allesamt sind sie still geblieben wie verschreckte Hunde.

Die Bedingung des Gutachters war: seine Arbeit darf nur bei den Gerichten vorgelegt werden. Er untersagte mir mit aller Deutlichkeit, sein Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da aber die Lüge für uns Deutsche zum existenzbedrohenden Instrument geworden ist, sehe ich mich außerstande, mich noch länger an diese Bedingung zu halten.

Ich selbst soll wegen der Verbreitung von naturwissenschaftlichen Fakten im Gefängnis verrecken. Unser Volk soll mit Hilfe einer unglaublich satanischen Geschichtsverdrehung wehrlos und “erpressbar” gehalten werden, wie der Ring deutscher Soldatenverbände in seiner Publikation Soldat im Volk Nr. 7/8 1992 schreibt. In diesem Zustand von Selbstaufgabe will man uns letztlich mittels einer teuflischen Multikultur abschaffen. Dies zwingt mich zu einer Notwehrhandlung in Form von unautorisierter Verbreitung dieses Gutachtens über die behaupteten Gaskammern von Auschwitz.

Ganze Politikergenerationen beteiligten sich seit 1945 nicht nur an den abscheulichsten Lügen gegen das deutsche Volk, nein, sie betätigten sich sogar als Aktivisten im Erfinden von Lügen. Genauso verhält es sich mit den Medien. Heute setzen diese Kräfte alles daran, die gräßlichsten Lügen der Weltgeschichte mit Hilfe der Strafjustiz aufrechtzuerhalten. Denn: Die Lügen-Politiker fürchten, nicht mehr gewählt und verachtet zu werden. Die Medienzunft fürchtet, als Lügner aus ihren Redaktionsbüros verjagt zu werden, käme die Wahrheit ans Licht.

Allesamt gehören sie verachtet, gemieden, abgewählt, und aus ihren Pfründenburgen verjagt, die Lügner. Für das, was sie unserem Volk angetan haben. Ich möchte dazu beitragen.

Dieses Gutachten soll auch durch Sie verbreitet werden. Ich selbst werde in einer ersten Aktion 1000 der wichtigsten Persönlichkeiten in Deutschland damit beschicken. Darunter wird die Bundeswehrführung sein, Wirtschaftsführer, Kapazitäten aus der Wissenschaft, die Fakultäten der Chemie und der Geschichte an unseren Universitäten, alle Bundestagsabgeordneten und die Medien.

In einem zweiten und dritten Durchgang werden jeweils weitere 1000 Persönlichkeiten dieses naturwissenschaftliche Faktum erhalten, Es soll niemand mehr sagen können, er habe von nichts gewußt.

Ich zähle auf Ihre Mithilfe

In Treue, Ihr Otto Ernst Remer

25. Oktober 1992

PS: Als Anhang zu dem Gutachten befindet sich unter Sektion I-V der Prozeß-Bericht von E. Haller über meinen Fall in Schweinfurt. Nach der Lektüre dieser Berichterstattung wird Ihnen meine Notwehrhandlung vielleicht verständlicher erscheinen.


[Anhang]

Justiz in Deutschland 1992:
“Todesurteil für General Remer”

Der folgende Prozeßbericht von E. Haller ist der REMER DEPESCHE Nr. 6/1992 entnommen:

 

Kahlenbergerdorf
(Österreich), den 2.6.1988, Quelle: Honsik, Freispruch
für Hitler?

Als röm.-kath. Priester sage ich… Hinterfragen Sie die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich. Zum Recht des Wahrheitssuchenden gehört es, zweifeln, forschen und abwägen zu dürfen. Und wo immer dieses Zweifeln und Wägen verboten wird, wo immer Menschen verlangen, daß an sie geglaubt werden muß, wird ein gotteslästerlicher Hochmut sichtbar, der nachdenklich stimmt. Wenn nun jene, deren Thesen Sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie werden ihre Beweise und ihre Akten nicht länger verbergen. Wenn jene aber lügen, dann werden sie nach dem Richter rufen. Daran wird man sie erkennen. Wahrheit ist stets gelassen. Lüge aber schreit nach irdischem Gericht.

Hochachtungsvoll
mit freundlichen Grüßen

gez: Pfarrer Viktor Robert Knirsch

Schweinfurt (EH) – Die Erste große Strafkammer am Landgericht Schweinfurt unter Vorsitz von Richter Siebenbürger verurteilte am 22. Oktober 1992 General Remer wegen der Publizierung von naturwissenschaftlichen Gutachten. Die Kernaussagen der von Remer publizierten Gutachten lauten: es hat in Auschwitz keine Massentötungen mittels Zyklon-B gegeben. Wegen dieser Veröffentlichung, die das Gericht als “Aufstachelung zum Rassenhaß” wertete, verhängte Siebenbürger eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung über General Remer. Staatsanwalt Baumann forderte gar 30 Monate Gefängnis und beantragte die sofortige Verhaftung des 80jährigen Angeklagten noch im Gerichtssaal. Der Verdacht drängte sich den Prozeßbeobachtern auf, daß das Urteil bereits vor Verhandlungsbeginn feststand. Am 20. Oktober 1992, dem Tag der Verfahrenseröffnung, meldete BAYERN 1 um 9:00 Uhr: “Diesmal wird es für Remer teuer…diesmal wird die Strafe höher ausfallen.” Woher wußten die Nachrichtenmacher von B1, daß General Remer diesmal höher verurteilt würde, als in vorausgegangenen Verfahren? Warum war für sie ein Freispruch nicht denkbar?

Dieses Dokument war eines von vielen, das dem Gericht als Beweisantrag vorgelegt wurde.
Antwort: “Abgelehnt wegen Offenkundigkeit.”

AUSWÄRTIGES AMT
214-E-Stuparek

Bonn, den 8. Jan. 1979

Sehr geehrter Herr Stuparek!

Bundesminister Genscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 21. Dezember 1978 zu beantworten.
Auch mir ist bekannt, dass es im Lager Auschwitz keine Gaskammern gegeben hat…

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag, gez: Dr. Scheel

Was hatte Remer getan? Als Herausgeber der REMER DEPESCHE publizierte der hochdekorierte Frontoffizier die Ergebnisse einer Reihe von naturwissenschaftlichen Gutachten. Es handelte sich einmal um das Leuchter-Gutachten, das der ehemalige Justizminister Engelhard als “wissenschaftliche Untersuchung” würdigte. Fred Leuchter ist Konstrukteur von Blausäure Exekutionsgaskammern in den USA. Später gab der Direktor des Auschwitz-Museums, Dr. F. Piper ein ähnliches Gutachten bei dem Krakauer Jan Sehn Institut in Auftrag. Ein deutsches Fachgutachten in Zusammenarbeit mit dem renommierten Institut Fresenius folgte im Februar 1992. Die Diskussion, die der General mit seinen Veröffentlichungen in Gang setzte, war sogar vom Bundespräsidenten erwünscht. Von Weizsäcker “wird die Diskussion [über das Leuchter-Gutachten] aufmerksam verfolgen” heißt es in einem Schreiben des Bundespräsidialamtes vom 23. Oktober 1989. Hat der Bundespräsident mit diesem Schreiben General Remer in die Falle gelockt? Remer mußte sich von Ex-Justizminister Engelhard und vom Bundespräsidenten ermutigt sehen, diese Fakten zu publizieren.

Gaskammern, die nie mit Gas in Berührung kamen

Alle drei Gutachten kommen zu demselben Schluß: Die von Zeugen behaupteten Gaskammern von Auschwitz und Birkenau sind niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen. Juristische ausgedrückt: Die Tatwaffe war nicht geladen. Zum besseren Verständnis: Kommt Blausäure (Zyklon-B) mit Beton oder Steinen in Berührung, geht sie mit den Eisenspuren im jeweiligen Baumaterial eine ewigwährende Verbindung ein. Die so entstehende Verbindung ist blau (deshalb der Name Blausäure, wobei das Gas selbst farblos ist) und zeigt sich im und auf dem begasten Gemäuer. So kann man heute in den Entwesungsgebäuden sowohl an den Innen- als auch an den Außenwänden eine kräftige Blaufärbung mit dem bloßen Auge sehen. In den behaupteten Gaskammern sind keine Farbspuren erkennbar. Die chemischen Analysen der Gutachten weisen bei den entnommenen Proben aus den Entwesungsgebäuden extrem hohe Zyankonzentrationen auf, während sich in den Proben aus den behaupteten Gaskammern keine Rückstände finden. In keinem der zahlreichen NS-Prozesse wurden jemals naturwissenschaftliche Gutachten dieser Art erstellt. Es wurden niemals Sachbeweise erhoben.

In Nürnberg wurden die Propaganda-Lügen der Sieger mit Aktenzeichen versehen. Seitdem sind es “Tatsachen”

Alle Gerichte verwehrten allen Gaskammer-Zweiflern bislang jede Beweisführung für ihre naturwissenschaftlichen Fakten. Die Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, es bedürfe keiner Beweise, da es sich bei den “Gaskammern” um eine offenkundige “Tatsache” handele. Offenkundig heißt, daß die Existenz der “Gaskammern” so eindeutig feststehe, wie es sicher ist, daß der Tag 24 Stunden hat. Das Nürnberger Militärtribunal führte die sogenannte Offenkundigkeit in die Gerichtspraxis ein. Reine Kriegs-Greuelpropaganda aus dem II. Weltkrieg wurde in “Tatsachen” umgewandelt (IMT-Statute 19 und 21), die von den Angeklagten hingenommen werden mußten. Derjenige der Verteidiger, der den Versuch einer Gegenbeweisführung zu unternehmen gedachte, wurde mit der Todesstrafe bedroht. So wurde das stalinistische Massacker von Katyn ebenso angeklagt, wie die Lüge von der Massenvergasung im ehemaligen Konzentrationslager Dachau (IMT Dokument 2430-PS). Mit Dokument 3311-PS der polnischen Regierung “stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis”, daß in Treblinka Hundertausende von Juden “verdampft” wurden. Wohlgemerkt: “verdampft”, nicht “vergast”. Heute schauen die Holocauster schamhaft nach unten, wenn sie mit diesem Wahnsinn konfrontiert werden. Im großen NS-Prozeß vor dem Land- und Kammergericht Berlin (Az: PKs 3-50) wurde festgestellt: “Im Konzentrationslager Majdanek gab es keine Gaskammeranlagen”. Aber General Remer wurde in Schweinfurt wegen Volksverhetzung mit Gefängnis bestraft, weil er in seinen DEPESCHEN das Gerichtsfaktum des gaskammerfreien Majdanek publizierte.

Herr Richter Siebenbürger, Herr Staatsanwalt Baumann, welche der nachfolgenden Zahlen sind bitteschön “offenkundig”. Warum haben sie dem General im Prozeß nicht gesagt, an welche Zahl er glauben muß. Für welche Zahl soll Remer jetzt im Gefängnis verrecken?

Gegenüberstellung von amtlichen Aussagen über behauptete Gaskammer-Tote in Auschwitz:

26. 7. 1990: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG
4.000.000

11. 6. 1992: ALLGEMEINE JÜDISCHE WOCHENZEITUNG
1.500.000

20. 4. 1978: Französische Tageszeitung LE MONDE
5.000.000

1. 9. 1989: Französische Tageszeitung LE MONDE
1.472.000

1945: Internationales Militärtribunal in Nürnberg
4.000.000

1985: Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden
1.250.000

1979: Der Papst während seines Auschwitz-Besuchs
4.000.000

Juli 1990: Die linke TAZ und andere Tageszeitungen
960.000

April 1990: Oberstaatsanwalt Majorowsky/Wuppertal
4.000.000

1974: G. Reitlinger: Die Endlösung
850.000

1945: Franz. Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen
8.000.000

1989: UdSSR gibt Todenbücher frei. Sämtliche Todesfälle
66.000

1989: Eugen Kogon: Der SS-Staat
4.500.000

1965: Auschwitz-Urteil: 50/4 Ks 2/63. Inkl. behauptete Gastote
45.510

1989: Lügengedenktafeln/Birkenau entfernt, mit der Zahl
4.000.000

1965: Auschwitz-Urteil. 50/4 Ks 2/63, ohne behauptete Gastote
619

Zur Vernichtung des deutschen Volkes bedarf es nur eines Wortes: “offenkundig”

Man kann im Zusammenhang mit den behaupteten Gaskammern also keinesfalls von einer Art Offenkundigkeit sprechen, wie sie der Tatsache, daß der Tag hat 24 Stunden hat, zugrunde liegt. Und nur bei einer Offenkundigkeit, wie der Tag hat 24 Stunden, bedarf es keiner Beweise. In allen anderen Fällen muß Beweis erhoben werden.

Remers Beweise sind neu und weit überlegen

Die Verteidiger, Hajo Herrmann und Dr. Herbert Schaller, hatten umfangreiche Beweisanträge vorbereitet. Sie stimmten ihre Beweisanträge mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ab. Dieses Gericht urteilte in einem Gaskammer-Zweifel-Prozeß, daß Beweisanträge dann zugelassen werden müssen, wenn diese den “Beweisen” in den zurückliegenden NS-Prozessen überlegen seien. Bei neuen, überlegenen Beweisanträgen, so daß Düsseldorfer Gericht, könne eine Offenkundigkeit nicht länger fortbestehen. Die Beweisanträge der Verteidigung sind neu und den aus den NS-Prozessen weit überlegen. Denn dort wurden niemals Sachbeweise erhoben.

Auschwitz: “Vernichtungslager” mit Bordell, Rechtsberatung, Sauna und Fußballspielen…

Vor dem Verlesen der Beweisanträge appellierte Rechtsanwalt Herrmann an Richter und Staatsanwalt: “Es muß bewiesen werden, ob es Gaskammern gab oder nicht, bevor aus dem sicheren Versteck der Offenkundigkeit geurteilt wird. Das Gericht muß Tatsachen feststellen.” Rechtsanwalt Herrmann stellte nun einen Beweisantrag, der in der Summe aus antifaschistischer Literatur und Gerichtsdokumenten beweist, daß Auschwitz kein Vernichtungslager war. Der Anwalt verlas, daß es für die Häftlinge im Lager Auschwitz ein Bordell gab, daß wöchentliche Fußballspiele zwischen SS-Soldaten und Lagerinsassen ausgetragen wurden, daß es eine zentrale Sauna gab, daß es für die Häftlinge Beratungen in Rechtsangelegenheiten gab, daß es Urlaub gab, daß die Lagerverwaltung nichtnatürliche Todesfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft mit 30 Unterschriften melden mußte, daß es Entlassungen gab, daß kein SS-Mann einen Häftling schlagen durfte, daß 4800 Kranke unter ärztlicher Betreuung blieben (obwohl Kranke nach bekannter Version angeblich sofort in den “Gaskammern” landeten), daß bei Aufgabe des Lagers die Häftlinge lieber von der SS evakuiert wurden, als daß sie auf die “Befreiung” durch die Sowjets warten wollten…

Der Staatsanwalt jault auf

Bei diesem Beweisantrag jaulte der Staatsanwalt auf: “Dieser Beweisantrag ist eine Beleidigung der Opfer,” schrie er mit hochrotem Kopf in den Gerichtssaal. Herrmann erwiderte: “Dann wurden ihre Opfer durch das Auschwitz-Urteil von Frankfurt beleidigt, Herr Staatsanwalt. Das meiste, was ich vorgelesen habe, sind Erkenntnisse des Gerichts aus dem Großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß. Das können Sie im Urteil nachlesen.” Daraufhin blieb der Staatsanwalt stumm. Interessant, daß sich ein Staatsanwalt mit einem einzigen, aber magischen Wort aus jeglicher Beweisnot befreien kann: “offenkundig”. Er kennt weder die Urteile der NS-Prozesse, noch weiß er um historische Zusammenhänge sowie über naturwissenschaftliche Fakten Bescheid. Alles was ein Staatsanwalt an Fähigkeiten zu einem solchen Verfahren mitbringen muß, ist: Er muß den Satz “abzulehnen wegen Offenkundigkeit” aussprechen können.

Das Gericht lehnte diesen Beweisantrag, d.h., ganze Passagen aus dem Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozeß’ sowie Passagen aus der Literatur von “Überlebenden”, wie Langbein, ab. Wegen “Offenkundigkeit” natürlich.

Die englische Krone: Keine Vergasungen

Dr. Schaller legte mit seinen Beweisanträgen das Buch des jüdischen Princeton Professors Arno J. Mayer vor. Mayer postuliert in seinem Buch, daß der größte Teil aller Auschwitz-Häftlinge eines natürlichen Todes starben und daß es keinen Hitler-Befehl zur “Vergasung” der Juden gab. Mayer konstatiert, daß die “Beweise” für die “Gaskammern rar und unzuverlässig” sind. Der Anwalt legt als Beweis gegen die “Offenkundigkeit von Gaskammern” das Buch des britischen Geschichtsprofessors F. H. Hinsley bei. Hinsley ist der offizielle Geschichtsschreiber der englischen Krone. In den königlichen Buchhandlung ist sein Buch BRITISH INTELLIGENCE IN THE SECOND WORLD WAR zu erstehen. Eine Neuauflage erfolgte 1989. Auf Seite 673 erklärt Hinsley, daß die Engländer ab 1942 die kodifizierten Meldungen aus den Konzentrationslagern geknackt hatten. Die Engländer fanden heraus, daß die Haupttodesursache in Auschwitz Krankheit war. Aber es gab auch Erschießungen und Hängen, berichtet Hinsley. “Es fanden sich allerdings keine Hinweise in den entschlüsselten Meldungen über Vergasungen”, gesteht der offizielle Geschichtswissenschaftler des englischen Königshauses.

Auch diese Beweisanträge beantragte der Staatsanwalt wegen “Offenkundigkeit” abzulehnen. Das Gericht schloß sich ein weiteres Mal dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Prozeß wurde an dieser Stelle unterbrochen und am 22. Oktober 1992 fortgesetzt. Jedesmal wenn General Remer nach einer Verhandlungspause den Gerichtssaal betrat, standen alle Zuhörer erfurchtsvoll auf. Viele blieben aber sitzen, wenn das Gericht eintrat.

Ein Gutachter wird abgewehrt

Die Verteidigung wartete mit einem präsenten Beweismittel, mit dem Sachverständigen Dipl. Chemiker G. Rudolf auf. Nach der Prozeßordnung darf, selbst bei wirklicher “Offenkundigkeit”, das präsente Beweismittel, der präsente Sachverständige, nicht abgelehnt werden. Der Sachverständige saß im Gerichtssaal. Er untersuchte die behaupteten Gaskammern in Auschwitz nach chemisch-physikalischen Gesichtspunkten. Er entnahm entsprechende Mörtelproben und ließ diese durch das Institut Fresenius auswerten. Darüber hinaus stellte er eigene Laborversuche an, indem er Gemäuermaterial mit Blausäure begaste. Der Gutachter kann Beweis dafür antreten, daß die behaupteten Gaskammern niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen sind. Ein entsprechendes schriftliches Gutachten des Sachverständigen wurde dem Gericht zusammen mit dem Beweisantrag übergeben. Der Gutachter kann ebenfalls beweisen, daß die Häftlingskommandos nicht ohne Schutzkleidung in den “noch über den Leichen schwebenden blauen Dunst des Zyklon-B treten konnten”, ohne daß sie selbst getötet worden wären. Tatsächlich machte diese wahnwitzige “Aussage vom Arbeiten inmitten von Zyklon-B-Wolken” der Kronzeuge im Frankfurter Auschwitz-Prozeß, Richard Böck. Böck bescheinigte dem Lagerkommando also Immunität gegen Zyklon-B. Dennoch glaubten die Richter im Frankfurter Auschwitz-Prozeß die Existenz der Gaskammern in Auschwitz mit der Aussage von Böck bewiesen zu haben. Böck sah die von ihm bezeugten “Vergasungsaktionen” in zwei Bauernhäusern, die gemäß eines Gutachtens von HANSA LUFTBILD vom Juli 1991 nach Auswertung einer Reihe von alliierten Luftaufnahmen gar nicht vorhanden waren. Der Gutachter kann auch beweisen, daß Blausäure ein vollkommen farbloses Gift ist. Der Sachverständige saß im Gerichtssaal. Er konnte für Aufklärung sorgen. Was hatte der Staatsanwalt dazu zu sagen?

“Ich beantrage den Sachverständigen abzulehnen, da die Gaskammern eine ‘offenkundige’ Tatsache sind,” lautete das Einmaleins des Staatsanwalts. Er verlangte die Ablehnung, ohne den Sachverständigen gehört zu haben, ohne auf dessen fachliche Qualitäten eingegangen zu sein. Das Gericht schloß sich dem Antrag des Staatsanwalts an und lehnte den Sachverständigen, ohne auch nur ein Wort von diesem gehört zu haben, als “völlig ungeeignetes Beweismittel” ab. Selbst die Verlesung des Gutachtens wurde vom Gericht abgelehnt. Wegen “Offenkundigkeit” natürlich.

Auschwitz-Sterbebücher darf niemand einsehen

Rechtsanwalt Herrmann überreichte anschließend eine große Auswahl der offiziellen Sterbebücher von Auschwitz. 1989 wurden diese Totenbücher in der Sowjetunion veröffentlicht. Diese amtlichen Schriftstücke dokumentieren in minutiösen Aufzeichnungen 66.000 Sterbefälle. Sämtliche Dokumente liegen bei dem Sonderstandesamt Arolsen unter Verschluß. Niemand darf sie einsehen. Ein Zehnländer-Gremium, darunter Israel, verweigern jede Einsicht in diese Dokumente. Nun ist es dem Journalisten W. Kempkens gelungen, diese Dokumente in den Moskauer Archiven abzulichten. Ein repräsentativer Querschnitt wurde von Herrmann dem Gericht übergeben. Die Verteidigung beantragte, Kempkens als Zeugen zu hören. Die Holocauster reden sich bislang wegen der Sterbeziffer von 66.000 damit heraus, daß die alten und arbeitsunfähigen Juden an der “Rampe” aussortiert und sofort “vergast”, also gar nicht erst in der Lagerregistratur aufgenommen worden seien. Die Sterbebücher beweisen aber das Gegenteil. Bei den meisten Todesfällen handelt es sich um alte Menschen. Die meisten davon waren Juden.

Der Staatsanwalt beantragte, die Dokumente nicht als Beweismittel zuzulassen, die Gaskammern seien eine “offenkundige” Tatsache. Das Gericht schloß sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Plädoyer Staatsanwalt

Damit war die Beweisaufnahme abgeschlossen und der Staatsanwalt begann mit seinem Plädoyer. Auf eine Beweisführung konnte er leicht verzichten, da die “Gaskammern” für ihn eine “offenkundige” Tatsache sind. Er bezeichnete Remer als Mephisto (als Teufel), weil er alles “verneine”. Für einen “Teufel”, so glaubte er, sei eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten das absolute Strafminimum. Er beantragte, die Haft noch im Gerichtssaal zu vollstrecken.

Plädoyer von Rechtsanwalt Herrmann

herrmann.jpg (8627 bytes)“Wir haben auf den verschiedenen Ebenen Beweisanträge eingebracht, aber das Gericht hat keine Untersuchungen angestellt, ob der Angeklagte nicht doch recht hat,” klagte der Anwalt an. Herrmann ging noch einmal auf die Ablehnung des Beweisantrages im Zusammenhang mit dem “Geständnis” des ehemaligen Lagerkommandanten von Auschwitz, Rudolf Hoess, ein. “Das Gericht lehnte das Verlesen der Dokumente von Hoess’ Folterung mit dem Hinweis ab, es sein nicht bewiesen, daß Hoess aufgrund der Folter ein falsches Geständnis abgelegt hat. Doch, das Geständnis von Hoess ist falsch,” donnert der ehemalige Inspekteur der Nachtjäger und Oberst a.D. in den Gerichtssaal. “Hoess gestand nämlich 3 Millionen Judenmorde. Aber heute besteht die Holocaustgeschichtsschreibung darauf, daß nur 1,5 Millionen ums Leben gekommen sind,” schleudert er Staatsanwalt und Richter zu. Herrmann verlas dann das Protokoll über die Festnahme von Hoess. Darin ist festgehalten, daß der ehemalige Kommandant auf eine Schlachtbank geworfen und ihm stundenlang das Gesicht zertrümmert wurde. Der jüdische Sergeant stieß Hoess eine Stablampe tief in den Rachen und schüttete dem gepeinigten hinterher eine ganze Flasche Wiskey in den Schlund. Außerdem wurden Hoess drei Wochen lang die Handschellen nicht abgenommen. “Das wollen Sie nicht hören, Herr Staatsanwalt,” schallten des Verteidigers Worte. Herrmann las dann die relevanten Paragraphen aus dem Überleitungsvertrag der Besatzungsmächte vor. In diesen Paragraphen wird Deutschland auferlegt, alle aus dem Verfahren des Siegertribunals in Nürnberg hervorgegangenen geschichtlichen “Tatsachen” für immer anzuerkennen. Und so sagt das Gericht zu der 4-Millionenlüge von Auschwitz ebenso; “offenkundig”, wie zu der Lüge von den Massenvergasungen in Dachau sowie zu den “Massenverdampfungen” von Treblinka. Wahnsinn und der Unterwerfungseifer kennen kein Haltegebot.

“Ich stelle fest,” so der Anwalt, “daß dem Angeklagten sein Recht verweigert wird. Nicht nur der Staatsanwalt ist politisch gebunden. Es handelt sich, wie der Überleitungsvertrag der Sieger es verlangt, um eine Staatsverpflichtung, die aber in diesem Gerichtssaal nichts zu suchen hat,” appelliert der Anwalt.

Dann fuhr er fort: “Ich habe noch nie erlebt, daß ein Publikum aufsteht, wenn ein Angeklagter den Gerichtssaal betritt. Ja, ein Wendehals ist der General nie gewesen.” Mit den Worten: “Und das ist es doch, was Sie ihm im Grunde vorwerfen,” setzte Herrmann den Staatsanwalt ins Unrecht. “Der Staatsanwalt lehnt das Auschwitz-Urteil von Frankfurt, das auf 45.510 Tote kommt, als Beweisantrag ab,” hämmert der Anwalt auf das höchstwahrscheinlich nicht vorhandene Gewissen des Staatsanwalts ein. “Aber der Angeklagte,” so der Anwalt weiter, “muß nach Überzeugung des Staatsanwalts dennoch wissen, daß 6 Millionen Juden vergast wurden.” Zur Richterbank gewandt rief Herrmann: “Das Gericht will dem Angeklagten einen Vorsatz mit der Begründung nachweisen; ‘er weiß es’.”

Die Zuhörer bemerkten, daß dieser Große Mann Zeiten erlebt hatte, die noch von Gerechtigkeit, Anstand, Edelmut und Aufrichtigkeit geprägt waren. Eine Verhandlungsführung wie diese, schien ihm zu schaffen zu machen. Herrmann zählte noch einmal alle abgelehnten Beweisanträge auf und fragte: “Wer in diesem Saal wurde von der Verteidigung nicht ausreichend bedient?” Dann den Staatsanwalt konfrontierend: “Die Staatsanwaltschaft will dem Angeklagten einreden, er hätte die Überzeugung gehabt, daß das alles nicht stimmt, was er sagt. Herr Staatsanwalt, Sie sitzen doch nicht im Hinterkopf des Angeklagten.”

 

Stützen sich Richter Siebenbürger und Staatsanwalt Baumann auf diese Art von Zeugen, wenn sie ausrufen: “Beweis abgelehnt wegen Offenkundigkeit”

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Holon, Israel 2.5-1991

Ich hab in Karlsruhe B/Baden einen Onkel gehabt der fergast geworden ist in Dchau. Ob ich welche entschädigung bekomen kan?? Fielen Dank foraus!

Dieser Text ist die Wiedergabe eines Briefes, der in Holon/Israel am 2.5.1991 verfaßt und an einen deutschen Bekannten mit der Bitte um Mithilfe bei der Beantragung von Wiedergutmachung geschickt wurde. Der Onkel des Briefschreibers wurde also in Dachau “vergast”, wofür er “Entschädigung” haben möchte. Für Richter Siebenbürger und Staatsanwalt Baumann dürfte auch dieser Zeuge die Grundlage für die “Offenkundigkeit” der Gaskammern sein.
Dazu die Stadt Dachau:

STADT
   DACHAU     Große Kreisstadt
Große Kreisstadt

[Stadtwappen]

Uns. Zeichen: 4.2/Ra/Sa    1200jähriger Künstlerort        Datum: 14.11.88

Sehr geehrter Herr Geller!

Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß Vergasungen im ehemaligen Konzentrationslager Dachau nicht stattgefunden haben…

Mit freundlichen Grüßen – Rahm; Verwaltungsdirektor

 

Dann sprach der Anwalt das aus, was seiner Ansicht nach wirklich hinter der in vielen Augen skandalösen Prozeßführung steckt: “Ich weise darauf hin, daß über uns eine andere Rechtsordnung schwebt, die Ihnen die Vorgaben gibt. Ich weiß, wenn Sie einen Freispruch fällen, wird es ein großes Geschrei geben. Nicht nur hier. Besonders im Ausland. Wenn Sie sich davor fürchten, dann lehnen Sie die Führung des Prozesses ab. Wie können Sie nur eine Beweisaufnahme als überflüssig bezeichnen, wenn es wie hier, um Leben und Tod geht? Man muß sich einmal vorstellen, daß der Chefankläger von Nürnberg das Siegertribunal als Fortsetzung der Kriegsanstrengungen gegen Deutschland bezeichnet hat. Man konnte ein zivilisiertes Volk wie das deutsche nicht so total vernichten und berauben, ohne gewichtigen Grund. Man brauchte einen Titel. Auschwitz war der Rechtstitel.

Wenn das Gericht der Meinung ist, daß die Offenkundigkeit nicht ewig dauert, an welcher Grenzlinie befinden wir uns denn jetzt? Ja, die Offenkundigkeit wird fallen. Soll der Angeklagte vorher noch in einer Zelle verrecken?” Damit beendete Rechtsanwalt Herrmann sein Plädoyer.

Plädoyer Dr. Schaller

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“Das ist ein politischer Prozeß ganz besonderer Natur,” schleuderte der tapfere Wiener Verteidiger Richter und Staatsanwalt einleitend entgegen. “Deshalb, weil es sich um ein gewaltfreies Meinungsdelikt handelt. Die Verteidiger der Demokratie sitzen auf der Anklagebank. Wenn ein demokratischer Staat sich anmaßt, festzustellen, was historische Wahrheit ist, ist das keine Demokratie mehr,” warf der Anwalt Staatsanwalt und Gericht vor.

Dr. Schaller verwies darauf, daß in Frankfurt ein vielfach vorbestrafter afrikanischer Rauschgifthändler einem jungen Deutschen ein 17 Zentimeter langes Messer in den Unterleib rammte, weil dieser kein Rauschgift kaufen wollte. Der Anwalt zitierte die FAZ, wonach die Richterin in dieser Tat keinen Mordversuch, noch nichteinmal versuchten Totschlag sah. Sie erkannte in dieser Handlung lediglich einen Denkzettel, den der Afrikaner dem Deutschen verpassen wollte. Diese Art von Gerechtigkeit im heutigen Deutschland, die Dr. Schaller so eindrucksvoll an den Pranger stellte, erinnerte die Zuhörer an die beiden Türken, die in Berlin einen 18jährigen Deutschen erstachen, weil dieser blonde Haare hatte. Beide Türken waren bereits wegen Totschlags vorbestraft. Dennoch erhielten sie eine Bewährungsstrafe. Für den 80jährigen General Remer, der naturwissenschaftliche Beiträge veröffentlichte, fordert der Staatsanwalt die “Todesstrafe”. Im Sitzungssaal kursierten Zeitungsartikel von großen deutschen Tageszeitungen, die davon berichten, daß ausländische Mörder, Räuber und Totschläger auf freien Fuß gesetzt werden, weil aufgrund von ‘Personalmangel’ keine rechtzeitige Anklageerhebung erfolgen konnte. Jeder der Zuhörer war entsetzt darüber, daß es bei der Verfolgung und Anklageerhebung eines verdienten Helden wegen der Verbreitung der Wahrheit keinen Richtermangel zu geben scheint. Dr. Schaller weiter: “Bloße Tatsachenbehauptungen in einer Weise zu verfolgen wie Raubmörder verfolgt gehören, was aber heutzutage vielfach nicht mehr getan wird, müssen zum Untergang führen.

Der Staat hat dafür zu sorgen, alle Argumente zu Wort kommen zu lassen. Die Wahrheit braucht kein Strafrecht, sie setzt sich von selbst durch,” warf der Verteidiger dem Staatsanwalt vor. Der Anwalt weiter: “In den Strafanträgen des Staatsanwalts drang ein Hauch von DDR-Gerichtsbarkeit durch. 2 Jahre und 6 Monate für das Publizieren von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen? Und das für einen 80jährigen? Ja, ist das Bautzen?” klagte Dr. Schaller an.

“Diese Verteidigung hat eine Fülle von Beweisen und Material eingebracht, die die Richtigkeit der Behauptungen des Angeklagten beweisen. Eine Fülle von Beweisen und Gutachten, wie sie noch von keinem Gericht der Alliierten erhoben wurde. Und da soll das Zauberwort Offenkundigkeit reichen?” wollte Dr. Schaller wissen.

Zum Staatsanwalt gewandt fragte der Anwalt: “Stellen sie sich vor, wir hätten in Deutschland eine neue Regierung und diese Regierung würde die Handlungsweise ihrer Staatsdiener im Zusammenhang mit den Paragraphen 56 und 62 bis 65 Grundgesetz dahingehend prüfen, ob sie auch wirklich Schaden vom Deutschen Volk abwenden würden.” Dann die Zuhörer ansprechend: “Stellen Sie sich vor, der Staatsanwalt müßte sich für seine Vorwürfe gegenüber dem General rechtfertigen. Stellen Sie sich vor, man würde ihn fragen, was haben Sie für Beweise für die Gaskammerbehauptungen? Er hätte nichts vorzuzeigen. Noch muß sich kein Staatsanwalt verantworten, noch sind wir nicht so weit.”

Dann zitierte der Rechtsanwalt den Oberrabbiner Immanuel Jakobovits, der sagte: “Für den Holocaust gibt es heute einen ganzen Industriezweig mit großen Profiten für Autoren, Forscher, Museenplaner und Politiker.” Dr. Schaller rief der Richterbank zu: “Die Störung des öffentlichen Friedens fängt dort an, wo man von den Deutschen verlangt, daß sie die Gaskammer-Morde auf sich zu nehmen haben.

Es sind schon abenteuerliche Konstruktionen, daß es Beleidigung und Volksverhetzung sein soll, wenn jemand naturwissenschaftliche Erkenntnisse über die Gaskammern publiziert. Was aber hat der Staatsanwalt den naturwissenschaftlichen Beweisen des Angeklagten entgegenzusetzen? Er schreit, wir wollen und müssen schuldig bleiben. Das ist alles.

Die Verteidigung hingegen hat einen Gutachter hier im Saal, der ein Gutachten erstellte, das keine Frage offen läßt. Der Gutachter kommt zu dem glasklaren Schluß, daß die behaupteten Gaskammern niemals mit Zyklon-B in Berührung gekommen sind. Niemals,” schleudert Dr. Schaller der Richterbank entgegen. Dann weiter: “Da sitzt der Sachverständige und darf kein Wort sagen. Ein Wissenschaftler des Max Planck Instituts wird abgewehrt! Und der General soll ins Gefängnis? Das wollen Sie verantworten?”

Dann wurde der Anwalt noch deutlicher: “Der Angeklagte darf erwarten, daß die Gerichte ihre Pflicht erfüllen. Nämlich, auch seine Unschuld zu ermitteln. Es kann doch nicht angehen, dauernd vor den Alliierten einen Kotau zu machen.” Bei den folgenden Worten rang der tapfere Verteidiger mit den Tränen: “Warum muß ein Mensch über die Klinge springen, nur damit diese Legende am Leben erhalten werden kann? Hören Sie auf Herr Staatsanwalt, sich auf Romane zu stützen, die immer wieder niedergeschrieben werden. Es kann so nicht weitergehen, das eigene Volk im Regen stehen zu lassen. Eröffnen Sie das Beweisverfahren noch einmal,” damit schloß der Anwalt sein Plädoyer.

Des Generals Schlußwort

“Vor diesem Regime-Tribunal, das mir jeden wissenschaftlichen Beweis verwehrt hat, habe ich nichts zu sagen, bis auf eines: Sie,” dabei deutete General Remer auf den Staatsanwalt und die Richter, “werden sich noch einmal für das, was Sie in diesem Prozeß getan haben, zu verantworten haben.”

Resüme

General Remer, der mit seinen naturwissenschaftlichen Publikationen die Diskussion um Auschwitz in Gang brachte, scheint für die ehemaligen Siegermächte gefährlich zu sein. Wenn Remer recht behält, entfällt für die Alliierten die Rechtfertigung im Nachhinein, das deutsche Volk abgeschlachtet und ausgeraubt zu haben. Für die Juden entfiele, wie es Prof. Wolffsohn ausdrückt, “die einzig übriggebliebene Identitätsstiftung”. Dafür soll General Remer im Kerker verrecken? Dieses “Todesurteil” erinnert an andere mysteriöse Todesfälle, wie beispielsweise an die von Franz Josef Strauß und seiner Frau Marianne. Erst starb Marianne Strauß aus ungeklärter Ursache bei einem Verkehrsunfall. Dann verschied der kerngesunde, ehemalige bayerische Ministerpräsident unter merkwürdigen, medizinisch nicht völlig geklärten Umständen selbst.

Die ALLGEM. JÜD. WO. ZTG. vom 29. Oktober 1992 erinnert an die Absichten von Strauß: “Dies zeigt schon die Erklärung von Franz J. Strauß am 1. Februar 1987, wonach die Bundesrepublik aus dem Schatten der Nazi-Vergangenheit heraustreten und ein neues Kapitel im Buch der Geschichte aufschlagen sollte…”

Der Überleitungsvertrag der Siegermächte verbietet Deutschland, “aus der Nazi-Vergangenheit herauszutreten und ein neues Kapitel im Buch der Geschichte aufzuschlagen”. Den Alliierten wäre im Nachhinein ihre Rechtfertigung für ihre am deutschen Volk verübten Verbrechen genommen und das Judentum verlöre mit einem Schlag seine identitätsstiftende Grundlage. Dadurch wäre die Existenz des Staates Israel gefährdet. Gibt es Parallelen zwischen Remers “Todes-Urteil” und dem Tod von Marianne und F. J. Strauß?