9“Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.”
—Johannes Gross, Capital, 11/1994, S. 3
In der Bundesacht
Die Entrechtung unliebsamer Bürger
In der Antike wie im Mittelalter verfügten viele europäische Staaten über die rechtliche Möglichkeit, Bürgern aufgrund schwerwiegender Verfehlungen die Bürgerrechte zu entziehen. Mit der Schaffung säkularisierter Verfassungsstaaten verschwand diese Usance, bis sie im Dritten Reich als Gesinnungsstrafrecht wieder auftauchte. Die Bundesrepublik baute mit ihrem Artikel 18 Grundgesetz die Möglichkeit der weitgehenden Aberkennung von Bürgerrechten sogar in ihre Verfassung ein, schöpfte diese Vorschrift allerdings nicht aus. Jochen Lober hat aber gezeigt, daß die gleichen einschränkenden Auswirkungen auf das Bürgerrecht eines Staatsbürgers “durch unterverfassungsgesetzliche Regelungen abgelöst und ersetzt wurde[n]”(Staatsbriefe 7/95). Lobers anschließende Frage, ob mit der Neufassung des §130 StGB quasi eine Art Bundesacht eingeführt wurde, soll anhand meines eigenen Schicksals untersucht werden. Dabei wurde mein Schicksal nicht chronologisch, sondern eher phänomenologisch gegliedert, um das Augenmerk auf die Auswirkungen der Bundesacht auf einzelne Bürgerrechte zu richten.
Erster Schritt: Denunziation
Vom 20. bis zum 22.9.1991 fand in Nürnberg ein von der liberalen Thomas-Dehler-Stiftung veranstaltetes Seminar über den Holocaust-Revisionismus statt. Unter den etwa 40 Teilnehmern befand sich neben mir auch ein gewisser Dipl.-Phys. Hermann Körber aus Bünde. Letzterer fiel während des Seminars öfter unangenehm auf. So meinte er bei einem Diskussionsbeitrag, daß das deutsche Volk in Anbetracht der Verbrechen in der Zeit zwischen 1933 und 1945 nicht nur als Mördervolk, sondern vielmehr als Raubmördervolk zu bezeichnen sei. Er vertrat daneben die These, daß an den vielen Opfern unter Alten, Frauen und Kinder während des alliierten Luftbombardements allein die Deutschen schuldig seien, da sie den Luftkrieg begonnen (was nicht stimmt) und es bewußt versäumt hätten, die Zivilbevölkerung zu evakuieren (was angesichts der Kinderlandverschickung auch nicht stimmt). Körber bedrohte während des sonntäglichen Mittagessens einen an seinem Tisch sitzenden Seminarteilnehmer mit dem Tischmesser, da dieser seine Meinung über den Holocaust nicht teilen wollte, und beschimpfte schließlich beim Abschied der Teilnehmer am Sonntag Nachmittag meinen Freund Winfried Zwerenz und mich lauthals als Schweine, da wir es uns erlaubt hatten, aufgrund naturwissenschaftlich-technischer Argumente von der Meinung des Herrn Körber abzuweichen.
Am 5.11.1992 erstattete dieser Hermann Körber beim Staatsanwalt Baumann in Schweinfurt Strafanzeige gegen mich wegen Anstiftung des Otto Ernst Remer zur Volksverhetzung.[1] Nach Körbers Ansicht soll ich durch mein “Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den ‘Gaskammern’ von Auschwitz” Remer erst zu seiner Publikationstätigkeit in Sachen Holocaust in seiner Remer Depesche getrieben haben.[2] Daraufhin wurde von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen mich ein Strafermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur Volksverhetzung u.a. eingeleitet, zu dem neben mir auch O.E. Remer vernommen wurde.[3] Wir beide verweigerten jedoch unabhängig voneinander die Aussage.
Am 19.4.1993 schließlich machte Körber im Präsidialbüro in Bielefeld eine Zeugenaussage, in der er behauptete:[4]
“Als Diplom-Chemiker weiß Rudolf und muß er wissen, daß seine Thesen wissenschaftlich abwegig sind. […]
Es kann auch bewiesen werden, daß das, was der Rudolf dem Remer suggeriert hat, tatsächlich Schwindel ist.”
Zum Beweis seiner Behauptung, ich schwindele wissentlich, machte Körber am 27.4.1992 eine weitere Aussage, worin er meine seriös vorgebrachten sachlichen Argumente in einem Briefwechsel mit Werner Wegner ebenfalls als Anstiftung zur Volksverhetzung interpretiert und mein Bestehen auf die Überlegenheit von eindeutigen Sachbeweisen über zweideutige Dokumentenbeweise als “unwissenschaftliche und unsachliche Vorgehensweise” bezeichnete.[5]
In einer weiteren Vernehmung am 30.4.1993 behauptete Körber wahrheitswidrig, ich vertrete
“die Leuchtersche These, daß für das gesamte Lager Auschwitz, zumindest für die Gebäude, eine Explosionsgefahr bestanden hätte, sofern dort mit Zyklon B vergast worden wäre.”
Tatsächlich hatte ich festgestellt, daß bei Einsatz extrem hoher Zyklon-B-Mengen zur minuten- oder gar sekundenschnellen Exekution, wie es die Zeugen berichten, in der Nähe des Zyklon-B-Präparates mit Sicherheitsproblemen bezüglich explosiver Blausäuremengen zu rechnen sei.[6] Von einer allgemeinen Explosionsgefahr habe ich weder je gesprochen noch geschrieben.
Der rührige Zeuge Körber wurde am 26. Mai 1993 erneut vorstellig, um die in verschiedenen Ausgaben der Remer Depesche gemachten Angaben über das Rudolf Gutachten mir als Anstifter in die Schuhe zu schieben. Körber bezichtigt mich zudem, bei meinen, wegen der Ablehnung der Gerichte gescheiterten Versuchen, als Sachverständiger aufzutreten, habe es sich “um eine Verabredung zur Falschaussage (ev. zum Meineid) gehandelt”.[7] Am 7. Juni wiederholte er seine Anschuldigungen, ich hätte Remer zu dessen Straftaten in der Remer Depesche angestiftet, und bot Beweismittel an, um die drohende Einstellung des Verfahrens zu verhindern.[8]
Interessant an den Angaben des Zeugen Körber ist sein völliges Verschweigen der Tatsache, daß ich ihm im Januar 1993 einen ausführlichen Brief schrieb, in dem ich anhand ausführlicher Argumente darlegte, warum ich der Überzeugung bin, daß die Schlußfolgerungen meines Gutachtens richtig sind.[9] Körber hat auf diese Argumente nie geantwortet. Seine einzige Reaktion war, nachfolgend bei der Polizei falsche Angaben über mich zu machen.
Dieses Ermittlungsverfahren wurde Mitte April 1993 mit einem weiteren, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Verfahren gegen mich vereinigt. Letzteres wurde eröffnet aufgrund der Verbreitung einer mit Kommentaren versehenen Fassung meines Gutachtens durch Generalmajor a.D. O.E. Remer.
Am 16. April 1993 gingen die ersten Exemplare von Remers Fassung bei verschiedenen exponierten Persönlichkeiten von Politik, Justiz und Wissenschaft ein.[10] Am gleichen Tag erhielt der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Hanns F. Zacher, vom Vorsitzenden des Direktoriums des Zentralrates der Juden, Ignatz Bubis, einen Anruf, in dem Herr Bubis Herrn Prof. Zacher seine Besorgnis über die Wirkung des Gutachtens des bei der Max-Planck-Gesellschaft beschäftigten Dipl.-Chem. Germar Rudolf mitteilt.[11] Was Herr Prof. Zacher auf diesen Anruf hin unternahm, ist unbekannt. Jedenfalls erfolgte damals keine Initiative seitens des Präsidiums der Max-Planck-Gesellschaft, das Arbeitsverhältnis mit mir zu beenden. Gleichwohl wurde signalisiert, daß dem Wunsch Prof. von Schnerings, mein Stipendium nach Abschluß der Promotion um zwei Jahre bis 1995 zu verlängern, nicht entsprochen werden könne.[12]
Mitte Mai 1993 bekam ich an meinem Arbeitsplatz zwei Anrufe von Vertretern der Medien (stern, SAT 1) wegen Remers Gutachten-Versand. Bei einem dieser Anrufe war eine Kommilitonin von mir im Raume anwesend. Diese berichtete von dem Gespräch beiläufig einem anderen Kommilitonen, Jörg Sassmannshausen, der diesen Vorgang daraufhin dem geschäftsführenden Direktor des Max-Planck-Instituts, Prof. Arndt Simon, meldete. Daraufhin wurde ich gebeten, mich nur noch nach vorheriger Aufforderung durch meinen Doktorvater Prof. Dr. H.G. von Schnering am Max-Planck-Institut in Stuttgart aufzuhalten, damit es zu keinen weiteren Kontakten mit Medienvertretern im Hause kommen könne. Mein Arbeitsvertrag, der mir ein Recht zugestand, meinen Arbeitsplatz zu betreten, blieb davon allerdings unberührt.
Neun Tage nach der zusätzlich schriftlich erfolgten Aussprache dieser Bitte betrat ich erstmalig wieder das Max-Planck-Institut, um einige Kopien zu machen und um mit meinem Doktorvater Schnering das Prozedere der Vervielfältigung meiner Doktorarbeit zu besprechen. Dabei betrat ich bewußt nicht meine Arbeitsräume, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, wiederum mit Medienanfragen konfrontiert zu werden. Ich wurde von Mitarbeitern des Instituts im Hause gesehen, die dies umgehend dem geschäftsführenden Direktor meldeten.
Zweiter Schritt: Berufliche Ruinierung
Da ich es unterließ, vor diesem Betreten des Instituts meinen Doktorvater Schnering um Erlaubnis zu bitten, wurde ich am Tag danach aufgefordert, am folgenden Werktag die fristlose Kündigung meines Arbeitsvertrages entgegenzunehmen.[13] Primär wurde dies allerdings damit begründet, daß ich im Zusammenhang mit meinem Gutachten Briefe mit dem Briefkopf des Max-Planck-Instituts verwendet hätte. So hätte ich zu einem Zeitpunkt, als das von mir privat beauftragte Institut Fresenius bereits dabei war, meine Gemäuerproben aus Auschwitz auf Cyanidrückstände zu untersuchen, diesem auf einem Papier mit dem Briefkopf des Max-Planck-Instituts eine Auftragsspezifizierung und detaillierte Probenbeschreibung übergeben. Da der Mißbrauch offizieller Briefköpfe für private Zwecke am Max-Planck-Institut zwischenzeitlich allgemein üblich geworden war – der damals von allen Angestellten genutzte Zentralrechner druckte den Briefkopf automatisch auf alle ausgedruckten Dokumente –, war dieser bereits im Monat zuvor bekannt gewordene und diskutierte Mißbrauch meinerseits als “kleines Dienstvergehen”, sprich als Bagatelle angesehen und nicht weiter verfolgt worden. Allerdings sei durch diese spezielle Briefkopfverwendung, die der Geschäftsleitung erst durch neuerliche Pressemeldungen bekannt geworden sei,[14] das Max-Planck-Institut in direkten Zusammenhang mit meinem Gutachten gebracht worden, weshalb man dann die fristlose Kündigung aussprach.
Offensichtlich angesichts ausbleibender Antwort der Max-Planck-Gesellschaft auf das Vorsprechen von I. Bubis (s.o.) sah sich der Zentralrat der Juden am 22. Juni 1993 genötigt, den Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft darauf aufmerksam zu machen, daß man von ihm erwarte, durch geeignete Maßnahmen seiner Gesellschaft die weitere Betätigung des Gutachters Germar Rudolf zu verhindern. Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft meldete dem Zentralrat am 14. Juli 1993, daß mit der bereits erfolgten fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses die Einflußmöglichkeiten der Max-Planck-Gesellschaft auf mein Verhalten erschöpft seien.11
Mein sich an die fristlose Kündigung anschließend Arbeitsgerichtsprozeß gegen das Max-Planck-Institut drehte sich um die Frage, ob das allgemein praktizierte und auch im Fall Rudolf prinzipiell schon lange bekannte kleine Dienstvergehen “private Verwendung offizieller Briefköpfe” dann zu einem Grund einer fristlosen Kündigung werde, wenn das Auschwitz-Thema tangiert wird. Die Arbeitsrichterin Stolz stellte diesbezüglich klar, daß man einem Angestellten, der Ansichten pflege wie ich, jederzeit kündigen könne. Dies bedeutet in etwa, daß ich und meine Gesinnungsgenossen arbeitsrechtlich vogelfrei sind. Aus Gründen der sozialen Fürsorge zeigte sich das Max-Planck-Institut selbst in einer solchen Lage bereit, mit mir eine außergerichtliche Einigung einzugehen, nach der die fristlose Kündigung aufgehoben und durch eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages zum gleichen Zeitpunkt und unter Ausschluß aller Ansprüche ersetzt wird.[15]
Trotz dieser Verstimmung zwischen mir und meinem nun ehemaligen Arbeitgeber hielt mein Doktorvater Prof. H.G. von Schnering weiter an mir als seinem Doktoranden fest und bescheinigte mir im Juli 1993, die für die Ablegung des Rigorosums nötige fachliche wie menschliche Reife zu besitzen. Daraufhin reichte ich im Juli 1993 meine Doktorarbeit mit allen notwendigen Unterlagen bei der Universität Stuttgart ein und stellte den Antrag zur Zulassung zum Rigorosum. Diese Zulassung jedoch wurde mir bis in den Herbst 1993 nicht erteilt. Auf Nachfrage bei der Universität erklärte diese, daß mein Promotionsverfahren ausgesetzt worden sei, da in Anbetracht der Strafermittlungsverfahren gegen mich wie gegen O.E. Remer wegen Verbreitung der Remerschen Fassung meines Gutachtens fraglich sei, ob die für die Promotion vorausgesetzte Würde des Bewerbers gegeben sei.
Grundlage dieser Entscheidung ist ausgerechnet der §4 des 1939 von Adolf Hitler erlassenen und bis heute gültigen Gesetzes zur Führung akademischer Grade. Danach kann ein akademischer Grad entzogen (bez. vorenthalten) werden, wenn man nicht die notwendige Würde besitzt.[16] Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg kann die Würde nur dann nicht gegeben sein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer schweren Straftat vorliegt, die zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis geführt hat.[17]
Da ich zum Zeitpunkt meines Antrages zur Zulassung zum Rigorosum erstens nicht rechtskräftig verurteilt und zweitens ein solches Urteil meiner Ansicht nach auch nicht zu erwarten war, strengte ich beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Untätigkeitsklage gegen die Universität Stuttgart an. Das Verwaltungsgericht wurde jedoch auf Antrag der Universität Stuttgart seinerseits nicht tätig, da erst die Entscheidung im anstehenden Strafverfahren gegen mich abzuwarten sei, bevor eine Entscheidung darüber gefällt werden könne, ob ich die Voraussetzungen zur Promotion erfülle. Kurz vor der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils gegen mich forderte die Universität Stuttgart mich dann schließlich auf, mein Promotionsgesuch zurückzuziehen, weil es sonst mit ziemlicher Gewißheit wegen meiner schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilung abgelehnt werden würde. Da ich mir die Möglichkeit offenhalten wollte, meine Doktorarbeit im Ausland einzureichen – eine einmal abgelehnte Doktorarbeit läuft Gefahr, nirgendwo auf der Welt mehr akzeptiert zu werden –, zog ich meinen Antrag zur Zulassung zum Rigorosum im Juni 1996 zurück.[18]
Im Herbst 1994 erhielt ich dank glücklicher Umstände eine Anstellung als Außendienstmitarbeiter zum Vertrieb von Korrosionsschutzprodukten. Im Zuge der Recherchen der linken Journalistin F. Hundseder gegen “rechte Unternehmer” stieß diese zufällig auf die Tatsache, daß ich bei einem dieser Unternehmer angestellt war. In ihrem Beitrag in der Mitte Mai 1995 ausgestrahlten ARD-Sendung Panorama stellte sie diese Entdeckung als Skandal dar und beschrieb sowohl den Arbeitgeber als auch dessen Angestellten Rudolf als schlimmste Neonazis. Daraufhin geriet das Unternehmen, bei dem ich angestellt war, von Seiten der Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Wettbewerber dermaßen unter Druck, daß der Arbeitsvertrag mit mir im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden mußte, um größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Diese mediale Denunziation führte innerhalb weniger Tage zu meiner Arbeitslosigkeit.
Gebe ich bei zukünftigen Bewerbungen meine revisionistischen Aktivitäten nicht an, so ist das Bekanntwerden dieses Umstandes nach der momentanen arbeitsrechtlichen Lage jederzeit ein Kündigungsgrund für meinen Arbeitgeber. Gebe ich sie dagegen pflichtgemäß bei meinen Bewerbungen an, so kann ich auf normalem Weg[19] in Deutschland keine Anstellung mehr finden.
Nachdem ich seit 1996 im Ausland erfolgreich meinen eigenen Verlag für dissidente Geschichtsliteratur aufgebaut hatte, ließ sich der seit Anfang der 1990er Jahre als eifrigster Dissidenten-Verfolger hervorgetretene Mannheimer Staatsanwalt Hans Heiko Klein etwas Besonderes einfallen, um mir auch im Ausland mein wirtschaftliches Leben so schwer wie möglich zu machen: Er erwirkte, daß sämtliche Umsätze, die ich seit 1996 durch den Verkauf dissidenter Geschichtsliteratur hatte, beschlagnahmt wurden. Da sich nur mein deutsches Bankkonto im Zugriffsbereich der deutschen Justiz befand, wurde dieses Ende August 2004 gepfändet. Da laut Staatsanwalt Klein etwa 55% meines Bücherangebots aus verbotenen Schriften bestünden, seien auch 55% aller jemals durch dieses Konto geflossenen Beträge an den deutschen Staat zu zahlen. Aus den beschlagnahmten Kontoauszügen mehrerer Jahre ergab dies eine Summe von 213.927,63 Euro. Da sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung nur eine kleine Summe auf dem Konto befand, kam Hans Heiko Klein auf die glorreiche Idee, kurzerhand das Eigentum eines Unterschriftsbevollmächtigten dieses Kontos zu pfänden, der keinerlei Kenntnisse darüber hatte, was sich auf dem Konto zutrug.[20] Zudem nahm H.H. Klein diesen Bevollmächtigten kurzerhand wegen Beihilfe in Untersuchungshaft, aus der dieser nur nach Hinterlegung einer Kaution von 300.000 Euro entlassen wurde.[21] Man kann sich daher vorstellen, welche Rechnung ich präsentiert bekäme, sollte ich jemals nach Deutschland zurückkehren. 55% des Gesamtumsatzes aus einer seit 1996 andauernden Geschäftstätigkeit, die mittlerweile einige Teilzeitkräfte beschäftigt, gehen weit über das hinaus, was ich jemals würde zahlen können. Der totale wirtschaftliche Ruin ist mir also sicher.
Dritter Schritt: Strafrechtliche Verfolgung
Angeklagt wurde ich nicht nur wegen der Kommentare Remers, die mir (fälschlicherweise) zugerechnet wurde, sondern auch wegen der rein wissenschaftlichen Schlußfolgerungen meines Gutachtens.[22] In der Hauptverhandlung selbst stellte der Vorsitzende Richter Dr. Dietmar Mayer allerdings zu Beginn fest, daß die Kompetenz des Gerichts nicht ausreiche, um zu beurteilen, ob das Gutachten an sich wissenschaftlich sei oder nicht. Infolgedessen wurde der Inhalt meines Gutachtens im Verfahren selbst nicht behandelt, sondern nur die Frage, ob mir die Kommentare Remers zuzurechnen seien.
In seiner Urteilsbegründung machte das Gericht keinen Hehl daraus, daß es die revisionistischen Auffassungen an sich für verwerflich und somit für strafverschärfend hält.[23] Meine darauf folgende Verurteilung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung jedoch stützte sich auf die falsche These, ich hätte die mit Kommentaren versehene Fassung meines Gutachtens zumindest willentlich mitgetragen. Da die vom Gericht in der 240-seitigen Urteilsbegründung mühevoll aufgebaute Indizienkette in entscheidenden Punkten der Beweislage zuwiderläuft, hat das Gericht die zentralen gegenläufigen Beweise schlicht übersehen.
Die im Rudolf Gutachten selbst abgehandelten chemischen wie bautechnischen Probleme der Baulichkeiten in Auschwitz selbst wurden vom Gericht als “schwer aufklärbare Details der nationalsozialistischen Massenverbrechen” bezeichnet, mitnichten also als offenkundig geklärte.[24] Dementsprechend sollten die von mir im Juli 1993 publizierte “politikfreie” Fassung meines Gutachtens[25] sowie die sich daran anschließenden fremdsprachigen und neueren Auflagen eigentlich frei verkäuflich sein, worüber die deutschen Gerichte aber inzwischen zu anderer Auffassung gelangt sind.[26]
Unter welchem Stern der im Sommer 1995 abgeschlossene Strafprozeß gegen mich wegen Remers Versandaktion stand, wird an Hand eines Dokumentes schlagartig erhellt: Meine Richter am Landgericht Stuttgart wollten dafür Sorge tragen, daß sie nicht wie die Richter des Landgerichts Mannheim im Fall Deckert unter die Räder von Denunziation und Inquisition kommen.[27] Sie frugen daher vor der Eröffnung der Hauptverhandlung gegen mich vorsorglich beim BGH bezüglich dessen Entscheidung gegen Günter Deckert an und erhielten diese umgehend.[28] Da der BGH das Deckert-Urteil solange revidierte, bis eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung feststand, mußte im Vorfeld schon klar sein, daß auch in meinem Fall nichts anderes als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung das Ergebnis des Verfahrens sein konnte.
Gegen mich liefen neben dem oben erwähnten Verfahren damals noch drei weitere Strafermittlungsverfahren. In dem ersten wurde mir fälschlicherweise vorgeworfen, ich sei haupt- oder zumindest mitverantwortlich für die Herausgabe der Zeitungen Remer Depesche und Deutschland Report.[29] Das zweite befaßte sich mit meiner Herausgeberschaft des Werkes Grundlagen zur Zeitgeschichte.[30] Das dritte richtete sich schließlich gegen einen in der kleinen Berliner Zeitschrift Sleipnir, Heft 3/1995, publizierten Briefwechsel, den ich mit dem Krakauer Gerichtsmedizinischen Jan-Sehn-Institut über chemische Streitfragen um die Gaskammern von Auschwitz geführt hatte.[31]
Bei solcher Verfolgungswut war schon damals damit zu rechnen, daß dies nicht die letzten Maßnahmen gegen mich sein würden, insbesondere wenn ich es wagen sollte, mich gegen Angriffe auf meine Person durch Publikationen zur Wehr zu setzen. Angesichts der Tatsache, daß es dem Landgericht Stuttgart gelungen war, mich trotz meiner Unschuld und gegen die Beweislage schuldig zu sprechen, war zu befürchten, daß auch in den drei damals noch anstehenden Verfahren eine Verurteilung des unschuldig Verfolgten erfolgt wäre, ich also mehrere, sich ständig steigernde Haftstrafen abzusitzen gehabt hätte.
Bei den in den Jahre 1993-1995 bei mir durchgeführten drei Hausdurchsuchungen wurden mir jedesmal Bücher, Archivunterlagen, Briefwechsel, Datenmaterial und meine Rechneranlagen beschlagnahmt. Der Schaden war nicht nur materieller Art, sondern vor allem auch ideeller Natur durch den Verlust von Daten und Archivalien. Vor allem aber konnte ich damals praktisch nicht mehr wissenschaftlich arbeiten und mich vor Gericht auch nicht mehr sachgemäß verteidigen, da mir ständig alle Unterlagen hierzu beschlagnahmt wurden. Sogar die etablierte Literatur über den Holocaust wurde konfisziert.
Welche psychischen Belastungen sich aus den jahrelangen strafrechtlichen Verfahren für einen unschuldig Verfolgten ergeben, kann nur ermessen, wer dies selbst erlebt hat. Zu diesen psychischen Belastungen kommen noch die Prozeßkosten, die damals kaum zu beziffern waren und sich summarisch auf viele hunderttausend Mark belaufen dürften, so daß man mit Fug und Recht hätte sagen können, daß ich nach Abschluß der gegen mich geführten Verfahren für unabsehbare Zeit finanziell ruiniert gewesen wäre – ganz abgesehen von der Tatsache, daß ich ohnehin auf absehbare Zeit in Deutschland keine Chance gehabt hätte, diese Lasten durch eine reguläre Berufstätigkeit abzutragen.
Vierter Schritt: Rufmord
Am Ende des Arbeitsgerichtsprozesses gegen das Max-Planck-Institut brachte die Deutsche Presseagentur eine Falschmeldung über mein Gutachten, in der es unter anderem hieß:[32]
“Die Max-Planck-Gesellschaft hat nach Auskunft ihres Pressesprechers keinen Beweis dafür, daß die Proben [Rudolfs] wirklich aus Auschwitz stammen. Sollten sie aber von dort stammen, ist es nach Expertenmeinung alles andere als ein Wunder, daß keine Blausäurespuren gefunden wurden, weil Cyanidverbindungen sehr schnell zerfallen. Im Boden geschehe dies schon nach sechs bis acht Wochen; im Gestein könnten sich die Verbindungen nur unter ‘absoluten Konservierungsbedingungen, unter völligem Ausschluß von Luft und Bakterien’ halten.”
Ich habe nicht nur nachgewiesen, daß die dpa die in dieser Meldung zitierte Expertenmeinung frei erfunden hat – die Max-Planck-Gesellschaft distanzierte sich von der Meldung –, sondern auch, daß die auf dieser Phantommeinung aufbauende Aussage dermaßen falsch ist, daß sie von keinem Experten der Welt getätigt werden würde.[33] Dies hindert die Medien freilich nicht daran, diese Meldung immer wieder zu verbreiten und als Beweis für die angeblich “offenkundige” Falschheit meines Gutachtens anzuführen.[34] Inzwischen geistert diese Meldung sogar in den Medien des Auslands herum[35] und fand ohne Quellenangabe Eingang in den 1995er Verfassungsschutzbericht des Freistaates Bayern. Seither werde ich in den Medien nur noch als Rechtsradikaler,[36] Rechtsextremist,[37] Neo-/Nazi[38] und brauner Doktorand[39] diffamiert. Mein Gutachten wird grundsätzlich in Anführungszeichen gesetzt, als Machwerk[40] oder schlicht als “falsches Gutachten”[41] bezeichnet. Unfundierte Vorwürfe der Ausländerfeindlichkeit[42] werden begleitet von der falschen, aber mit um so mehr Inbrunst vorgetragenen Feststellung des Richters Dr. Mayer, ich sei von tiefem Antisemitismus geprägt.
Schon 1994 hatte ich mit meinen Versuchen, die ehrrührigen Angriffe gegen meine Person durch die Erwirkung von Gegendarstellungen abzuwehren, keinen Erfolg, was damals aber eher an fehlenden finanziellen Möglichkeiten lag als an Niederlagen vor Gericht.[43]
Mit welchen Entscheidungen man auch im Ausland rechnen muß, hat jüngst das Schweizer Bundesgericht geklärt. Danach ist es erlaubt, die Holocaust-Revisionistin Mariette Paschoud als “braune Mariette” (d.h. als Nazi) zu bezeichnen, denn die Forderungen der Revisionisten nach einem einzigen Beweis für die Existenz der Nazigaskammern sei
“angesichts des vorhandenen Beweismaterials derart absurd, daß sich, auch wenn andere Motive theoretisch immer denkbar sind, der Schluß auf eine Sympathie zum nationalsozialistischen Regime in einem Maße aufdrängt, welches für das Gelingen des Wahrheitsbeweises [der Vermutung, daß die Revisionisten Nazis sind] ausreicht.”[44]
Selbst die Forderung der Revisionisten nach dem bisher fehlenden Nachweis der technischen Möglichkeit der behaupteten Massenvernichtungen konnte das Gericht nicht aus der Fassung bringen:
“In Sachen MARIETTE PASCHOUD gegen DIETER STAMM verfügt das Schweizerische Bundesgericht:
Die Gaskammern haben existiert,
folglich müssen sie auch technisch möglich gewesen sein!
Es ist darum absurd, Beweise zu verlangen.”[45]Die Hexerei hat existiert,
folglich muß sie auch technisch möglich gewesen sein!
Es ist darum absurd, Beweise zu verlangen.
Angesichts dieser Axiomatik, die mit Logik nichts mehr zu tun hat, kann man nur noch schweigen. Analog dazu verhält sich die deutsche Rechtsprechung. Da ich nunmehr wegen einer angeblichen Straftat verurteilt bin, bin ich nun erst recht für die Medien zum Freiwild geworden.
Fünfter Schritt: Zerstörung des privaten Umfeldes
Als mich die ARD im Frühjahr 1994 in der Polit-Reportage Report auf übelste Weise in den Schmutz zog,[46] distanzierten sich meine Eltern von mir und sagten ihre Teilnahme an meiner wenige Wochen danach anstehenden Hochzeit ab. Mit Ausnahme meiner Geschwister schlossen sich dem alle meine Verwandten an.[47] Meine Patentante Hannelore Dörschler distanzierte sich sogar ausdrücklich von den Ansichten jener Leute, mit denen ich mich ihrer Ansicht nach damals umgab, wobei sie sich offenbar auf die in der Report-Sendung erwähnten Personen bezog, ohne allerdings zu wissen, mit welchen Personen ich mich damals tatsächlich umgab und welche Ansichten diese haben.[48]
Seit dem 2.11.1983 war ich Mitglied der Katholischen Deutschen Studentenverbindung AV Tuisconia Königsberg zu Bonn. Diese Studentenverbindung ist Mitglied eines Dachverbandes, der sich selbst als größten Akademikerverband Europas bezeichnet, und der so bekannte Persönlichkeiten wie Josef Kardinal Höffner, Joseph Kardinal Ratzinger, Friedrich Kardinal Wetter, Erzbischof Johannes Dyba, Franz-Josef Strauß, Philipp Jenninger, Matthias Wissmann, Alexander von Stahl, Herbert Hupka, Rainer Barzel, Otto von Habsburg, Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Prof. Peter Berglar, Prof. Josef Stingl, Thomas Gottschalk usw. usf. angehör(t)en.[49]
Mit Bekanntwerden meiner revisionistischen Tätigkeit im Frühjahr 1994 übte dieser Verband auf meine Verbindung Druck aus, mich auszuschließen. Meine Verbindung führte daher im Frühjahr 1994 eine Sitzung verschiedener ihrer Mitglieder durch, bei der ohne mein Wissen und in meiner Abwesenheit über meine revisionistische Tätigkeit diskutiert wurde. Daran schloß sich ein Ausschlußverfahren an, worauf ich nach meiner Anhörung am 20.8.1994 im Herbst 1994 aus der Verbindung ausgeschlossen wurde.
Begründet wurde dieser Ausschluß in erster Linie wie folgt:[50]
“Der Holocaust und dessen Eingeständnis ist die normative Grundlage unserer Verfassung. Die Legitimität – im Sinne von Anerkennungswürdigkeit verstanden – des Grundgesetzes bezieht sich auf das Anerkenntnis nationalsozialistischer Verbrechen, denen Juden durch technische Vernichtung massenhaft zum Opfer gefallen sind. Dadurch, daß Bbr. [Bundesbruder] Rudolf den Holocaust als gezielte Vernichtung der Juden in Frage stellt, stellt er auch den normativen Konsens, auf dem das Grundgesetz basiert, infrage.
Inhalt (normativer Konsens) und Form (Institutionsgefüge) des Grundgesetzes sind untrennbar miteinander verwoben und dürfen in ihrer Substanz nicht verändert werden.
Damit verletzt Bbr. Rudolf auch unser Prinzip Patria.”
Das Prinzip Patria ist eines der vier Prinzipien des CDU-nahen Dachverbandes.[51] Dieses Prinzip wird heute in erster Linie als Verfassungspatriotismus verstanden. Zu beurteilen, wie es mit der geistigen Gesundheit des Rechtsanwaltes steht, der solches formulierte, bleibt dem Leser selbst überlassen. Tatsache ist, daß die Entscheidung, mich hinauszuwerfen, aufgrund des vom Dachverband ausgeübten Druckes nicht zu umgehen war, auch wenn man offen zugab, daß ohne diesen äußeren Druck anders entschieden worden wäre.[52]
Sechster Schritt: Obdachlosigkeit
Als meine Wohnung am 18.8.1994 zum zweiten Mal durchsucht wurde, wurde ich anschließend in der Presse als bekannte rechtsextremistische Persönlichkeit beschrieben. Daraufhin sah sich die Gemeinde Jettingen, in der ich damals wohnte, offenbar genötigt, etwas zu unternehmen, um diesen unliebsamen Bürger loszuwerden. Man machte in der Folge meinem Vermieter deutlich, daß die Gemeinde es nicht wünsche, daß er an mich eine Wohnung vermiete. Weiterhin müsse auch der Vermieter ein Interesse daran haben, diesen Mieter loszuwerden, da er in Zukunft damit rechnen müsse, daß z.B. sein Sohn keine Freunde mehr mit nach Hause nehmen könne, da deren Eltern sie nicht in ein Haus gehen ließen, in dem Neonazis wohnen.[53] Daraufhin wurde mir zu einer Zeit, als meine Frau vier Wochen vor der Entbindung unseres ersten Kindes stand, die Wohnung gekündigt.[54]
Als die Vermieter der zwischenzeitlich neu bezogenen Wohnung durch die Medienberichterstattung von meiner am 23.6.1995 erfolgten Verurteilung zu 14 Monaten Haft erfuhren, ließen sie mir per Anwalt am 28. Juni 1995 folgendes mitteilen:[55]
“Namens und im Auftrag unserer Mandanten kündigen wir hiermit das zwischen Ihnen bestehende Mietverhältnis gemäß Mietvertrag vom 26.10.1994 fristlos.
Unseren Mandanten wurde durch Presse, Funk und Fernsehen bekannt, daß Sie, Herr [Rudolf[56]], vom Landgericht Stuttgart wegen Volksverhetzung zu 14 Monaten Haft verurteilt wurden. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist unseren Mandanten deshalb nicht mehr zumutbar.
Ich habe Sie aufzufordern, die Wohnung bis spätestens
31. Juli 1995
zu räumen und in vertragsgemäßem Zustand an unsere Mandanten herauszugeben.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir beauftragt, unverzüglich Klage einzureichen.”
Als ich meine Vermieter ultimativ aufforderte, diese Kündigung zurückzunehmen, da ich sie ansonsten verklagen würde, klagten die Vermieter auf Zwangsräumung. Aus mehreren privaten Gründen – meine Frau erwartete damals unser zweites Baby – gab ich schließlich nach, suchte uns eine neue Bleibe und einigte mich mit meinen Vermietern außergerichtlich.
Siebter Schritt: Sonderbehandlung
Die Bürgerschaftsfraktion der GRÜNEN/GAL in Hamburg forderte als Anzeigeerstatter am 5.5.1995 Akteneinsicht in meinen Fall. Zuerst abgelehnt, scheint eine nochmalige Bitte um Akteneinsicht vom 3.7.1995 bewilligt worden zu sein,[57] obwohl diesen außenstehenden Personen ein berechtigtes Interesse nicht zugesprochen werden kann. Es steht zu befürchten, daß die Akten direkt oder indirekt in radikal-antifaschistische Kreise gelangen, wo sie insbesondere auch bezüglich der Daten von Zeugen, die in meinem Strafverfahren auftraten, entsprechend ausgewertet werden dürften.
Das Tüpfelchen auf dem i stellt die Anfrage der Fakulty of Humanities, Project for Study of Anti-Semitism, der Universität Tel Aviv vom 16.10.1994 dar, in der eine Sarah Rembiszewski um Informationen über den Stand des Verfahrens bat.[58] Der Aufmerksamkeit der Welt werden sich die Richter also durchaus bewußt gewesen sein. Laut Aussage meines Verteidigers bat die obige Fakultät zwischenzeitlich ebenfalls um Akteneinsicht, die allerdings zunächst nicht gewährt wurde, da nach herrschendem Recht keiner außenstehenden Person Akteneinsicht gewährt wird.[59]
Achter Schritt: Zerstörung der Familie
Nach meiner endgültigen Verurteilung zu 14 Monaten Haft im März 1996 und der Aussicht vieler weiterer, womöglich schwerwiegenderer Verurteilungen in vielen weiteren angestrengten Verfahren, die zusammen wahrscheinlich zu einer Gesamtstrafe von bis zu vier Jahren oder mehr führen würden, entschloß ich mich, Deutschland mit meiner Familie zu verlassen und mich in England niederzulassen, wo meiner damaligen Auffassung nach die Redefreiheit mehr als ein Lippenbekenntnis war. Ich baute mir in der Folgezeit eine Existenz in England auf. Es war jedoch auch dort ständig damit zu rechnen, daß Deutschland früher oder später meine Auslieferung beantragen würde. Da meine Frau unter diesem Damoklesschwert nicht länger zu leben bereit war und ständig Heimweh nach ihrer Familie und ihren Freunden in Deutschland hatte, verließ sie mich im Winter 1998/99 und zog zusammen mit unseren zwei Kindern zurück nach Deutschland. Kurz darauf reichte sie die Scheidung ein, die im August 2000 wirksam wurde.
Als im Herbst 1999 die britischen Medien eine Hetzkampagne gegen mich starteten, wurde der von meiner Frau gefürchtete Alptraum wahr: Ich wurde zum international gehetzten Freiwild von Politik, Medien und Justiz.[60] Ich setzte mich daher Ende 1999 in die USA ab, wo ich um politisches Asyl bat, ein Antrag, gegen den sich die US-Regierung allerdings mit aller ihr zur Verfügung stehenden Macht wehrt.[61]
Neunter Schritt: Freiheitsverlust
Mein Asylfall in den USA zog sich in die Länge und mußte letztlich von einem US-Bundesgericht entschieden werden. Allerdings kam es gar nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, die diesen Namen wert ist, denn noch bevor eine Anhörung des Falls auch nur angesetzt worden war, wurde ich am 19. Oktober 2005 verhaftet und nach einer vierwöchigen Abschiebehaft nach Deutschland abgeschoben. Daß ich zwischenzeitlich eine US-Bürgerin geheiratet hatte und stolzer Vater einer kleinen Tochter geworden war, interessierte die US-Behörden einen feuchten Kehricht. Die hatten gar die Frechheit, mich Sekunden nach der offiziellen Anerkennung meiner Ehe in Anwesenheit meiner Frau und Tochter in Handschellen zu legen. Die Anhörung meines Asylfalls vor einem US-Gericht drei Monate nach meiner Abschiebung war da nur noch eine Farce.[62]
In Deutschland wurde ich sofort in den nächstbesten Kerker geworfen, um nicht nur meine alte Strafe von 14 Monaten abzusitzen, sondern um zudem einem neuen Strafverfahren entgegenzusehen wegen meiner ausländischen Verlegertätigkeit in den Jahren 1996-2005. Dieses Verfahren endete mit einer erneuten Verurteilung zu 30 Monaten Haft.[63] Die Zeit zwischen dem 19. Oktober 2005 und dem 5. Juli 2009 atmete ich mithin gesiebte Luft.
Anmerkungen
Entnommen dem Buch von Germar Rudolf, Kardinalfragen an Deutschlands Politiker: Autobiographische Skizzen und Gedankensplitter zu Wissenschaft, Politik und Menschenrechten, zweite, revidierte und erweiterte Auflage, Juli 2012, Uckfield (East Sussex): Castle Hill Publishers
Erstellt nach Lektüre des eingangs erwähnten Beitrages von J. Lober in Staatsbriefe 7/95; entnommen den Staatsbriefen 12/95, Verlag Castel del Monte, Postfach 14 06 28, 80456 München, S. 10-15.
[1] | Ermittlungsordner 1 im Verfahren gegen Germar Rudolf, Landgericht Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, Blatt 15. |
[2] | Tatsächlich erschien die Remer Depesche bereits seit dem Frühjahr 1991, als ich meine Gutachtertätigkeit noch gar nicht aufgenommen hatte. |
[3] | Az. 8 Js 13182/92, Ermittlungsordner 1 (Anm. 1), Blatt 17ff. |
[4] | Ebenda, Blatt 58. |
[5] | Ebenda, Blatt 63 |
[6] | Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London 1993, S. 38, 70; in 2. Auflage: G. Rudolf, Das Rudolf Gutachten, Castle Hill Publishers, Hastings 2001, S. 12, 95, 105f. |
[7] | Ermittlungsordner 1 (Anm. 1), Blatt 84f. |
[8] | Ebenda, Blatt 86. |
[9] | In den Asservaten des Verfahrens gegen Rudolf (Anm. 1), Korrespondenzordner K. Darin bedankte ich mich abschließend für Körbers Weihnachtsgeschenk, d.h. für seine Strafanzeige. |
[10] | Zumindest erhielten mein Doktorvater, Prof. Dr. Dr. h.c. H.G. von Schnering, sowie einige weitere Professoren am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung das von Remer kommentierte Gutachten an diesem Tag: Urteil, Anm. 1, S. 126. |
[11] | Auf dieses Telefonat bezieht sich ein späteres Schreiben des Zentralrats der Juden an den Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft vom 22.6.1993. Faksimile publiziert am Ende dieses Beitrages, entstammend dem Akt des Arbeitsgerichts Stuttgart in der Sache Rudolf ·/· Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, Az. 14 Ca 6663/93. |
[12] | Persönliche Mitteilung Prof. Dr. Dr. H.G. von Schnering. |
[13] | Diese Darstellung stützt sich auf meine Gedächtnisprotokolle aus dieser Zeit, EDV-Ordner 2, (Anm. 1), 175-220. |
[14] | Wiesbadener Kurier vom 8./9. und 13. Mai 1993. |
[15] | Arbeitsgericht Stuttgart, Az. 14 Ca 6663/93. |
[16] | Reichsgesetz über die Führung akademischer Grade, 7.6.1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 985) wie auch Durchführungsverordnung, 21.7.1939 (Reichsgesetzblatt I, S. 1326). |
[17] | Az. IX 1496/79, Urteil vom 18.3.1981. Damals wurde einem wegen Rauschgiftdelikten Vorbestraften trotz Eintrags in sein Führungszeugnis die notwendige Würde zuerkannt und die Universität dazu verurteilt, ihn zum Rigorosum zuzulassen. Dieses Gesetz Hitlers ist nach diesem Urteil auch heute noch gültig, da es keinerlei NS-Gedankengut enthalte und somit als legal zustande gekommen und gültig anzusehen sei. |
[18] | Az. 13 K 1329/94. Die Begründung der Universität ist online einsehbar unter www.vho.org/Authors/UniStgt.html, sowie meine Reaktion darauf: www.vho.org/Authors/RudolfUniStgt.html; nach Verkündung der Haftstrafe gegen mich bemerkte mein Doktorvater übrigens, ich müsse nun zuerst meine Strafe absitzen, bevor ich meine Promotion vollenden könne. Prof. von Schnering schien damals also immer noch zu seinem Doktoranden zu stehen. |
[19] | Normal heißt: Anstellungsversuche bei nicht-revisionistischen Arbeitgebern. |
[20] | AG Mannheim, Az. 503 Js 17319/01; vgl. www.vho.org/GB/c/GR/AS.html |
[21] | Vgl. www.vho.org/GB/c/GR/AS.html; G. Rudolf, “Der Revisionismus ist in Schwierigkeiten – oder doch nicht?” VffG 8(3) (2004), S. 252-255. |
[22] | Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19. April 1994, Az. 4 Js 34417/93. |
[23] | Verfahren Anm. 1, Urteil S. 239. |
[24] | Verfahren Anm. 1, Urteil S. 15. |
[25] | AaO. Anm. 6. Es wurde inzwischen ins Niederländische, Französische und Englische übersetzt (vgl. vho.org/GB/Books/trr). |
[26] | Das Amtsgericht Böblingen ordnete 1997 die Einziehung und Vernichtung der deutschen Erstauflage an: Rüdiger Kammerer, Armin Solms (Hg.), Das Rudolf Gutachten, Cromwell Press, London 1993: Az. 9(8) Gs 228/97; im August 2002 schließlich teilte mir ein Kunde mit, gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen des Bezugs von zehn Exemplaren der 2. Auflage von 2001 meines Gutachtens eröffnet worden. Der Bundesverfassungsschutzbericht 2002, S. 98, schreibt, dieses Gutachten sei von der Bundesprüfstelle am 12.2.2002 indiziert worden. |
[27] | Vgl. dazu die Dokumentation von G. Herzogenrath-Amelung: “Gutachten im Asylverfahren von Germar Rudolf”, VffG, 6(2) (2002), S. 176-190, hier S. 180-182. |
[28] | Verfahren Anm. 1, Schreiben der 17. Strafkammer des LG Stuttgart an den BGH vom 21.4.1994. Ermittlungsordner 2, Blatt 768. Anwort des BGH vom 26.4.1994 mit Beilage: Urteil vom 15.3.1994 gg. G.A. Deckert, Az. 1 StR 179/93. |
[29] | Amtsgericht Böblingen, Az. 9 Gs 521/94. Im Sommer 2000 aus Mangel an Beweisen eingestellt. |
[30] | Amtsgericht Tübingen, Az. 4 Gs 173/95. Ernst Gauss (Hg.) Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts, Grabert, Tübingen 1994. |
[31] | StA I am LG Berlin, Az. 81 Js 1385/95; dieses Verfahren wurde am 21.3.1996 nach §154 StPO eingestellt, da die zu erwartende Strafe gegenüber der des LG Stuttgart “nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde”. |
[32] | dpa-Meldung in der Tagespresse, z.B.: Süddeutsche Zeitung, Stuttgarter Zeitung, Südwestpresse-Verbund (29.3.1994), taz, Frankfurter Rundschau (30.3.1994). |
[33] | Vgl. dazu “Fälscherwerkstatt dpa”, in: G. Rudolf, Auschwitz-Lügen, Castle Hill Publishers, Hastings 2005; vgl. auch den Beitrag “Die Rolle der Presse im Fall Germar Rudolf” in diesem Band. |
[34] | So die Kreiszeitung – Böblinger Bote und der SDR 3 (1330 Uhr) zum Ende des Verfahrens gegen Rudolf am 23.6.1995; ebenso die Süddeutsche Zeitung am 24.6.1995. |
[35] | So z.B. in der Südafrikanischen Zeitung The Citizen, 24.6.1995, S. 8. |
[36] | dpa-Meldung vom 28.3.1994, publiziert in der Tagespresse vom 29./30./31.3.1994. |
[37] | Die Welt, 5.4.1995. |
[38] | Landesschau, Südwest 3, 27.12.1994; Kreiszeitung – Böblinger Bote, 29.3.1995. |
[39] | Die Zeit, 15.4.1993, S. 44. |
[40] | Stuttgarter Zeitung, 23.11.1994 |
[41] | Die Welt, 29.3.1994. |
[42] | Stuttgarter Zeitung, 27.1.1995 |
[43] | Eine Klage gegen die Süddeutsche Zeitung wurde wegen Formfehlern abgewiesen, die Kosten von ca. DM 5.000 mußten dennoch bezahlt werden. |
[44] | Urteil des Schweizer Bundesgerichts, Az. 6S.199/1994/tbr; vgl. die Schweizer Tagespresse vom 18.5.1995. Über einen analog verlaufenen Fall in der Schweiz gegen die Schweizer Sonntagszeitung berichteten die Stuttgarter Nachrichten, 24.3.1995. |
[45] | Urteil wie Anm. 44, in der Sitzung des Kassationshofes vom 17.2.1995; zitiert nach Aurora Nr. 7/8, Sommer 1995, S. 6. |
[46] | Eine detailliertere Kritik dieser Sendung befindet sich in: W. Schlesiger, aaO. (Anm. 11). |
[47] | Aussage der Zeugin Ursula Rudolf am 24.3.1995 im Verfahren Anm. 1. Meine Mutter erläuterte mir Ende 2002 allerdings, die Report-Sendung sei nicht der Anlaß für diese Familien-Sabotage gewesen, sondern irgendwelche politischen Bemerkungen, die ich während eines gemeinsamen Abendessen in einer Pizzeria im Frühjahr 1994 gemacht haben soll, wobei wir uns beide nicht daran erinnern können, was ich gesagt haben soll. |
[48] | Brief des Angeklagten an seine Patentante vom 30.4.1994, eingeführt in die Hauptverhandlung am 23.2.1995 im Verfahren Anm. 1. |
[49] | Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), etwa 35.000 Mitglieder. |
[50] | Urteilsbegründung des Ehrengerichts e.v. AV Tuisconia Königsberg zu Bonn vom 20.8.1995, abgefaßt von RA Herbert Stomper. Meine Berufung wurde angelehnt. |
[51] | Die anderen drei lauten: religio, scientia, amicitia. |
[52] | Zeugenaussage von Bundesbruder Dr. Markus Kiefer in diesem Ehrengerichtsverfahren. |
[53] | So die Aussage des damaligen Vermieters Karlheinz Bühler mir gegenüber im Spätsommer 1994. |
[54] | Ein Grund brauchte nicht angegeben werden, da in einem Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt, nach BGB kein Grund zur Kündigung notwendig ist. |
[55] | Faksimilierte Wiedergabe des Dokumentes in Sleipnir 4/95, innere Umschlagrückseite. |
[56] | Ich nahm im Frühjahr 1994 den Nachnamen meiner Frau an, verwandte jedoch in der Öffentlichkeit stets meinem Geburtsnamen zum Schutze meiner Familie, insbesondere nun nach der Scheidung, da ich meinen Geburtsnamen wieder annahm. Nachfolgend habe ich daher in Zitaten den Nachnamen meiner Exfrau gestrichen. |
[57] | Bl. 1411 der Akten im Verfahren Anm. 1, mit dem handschriftlichen Vermerk Dr. Mayers, daß Akteneinsicht nach Rücksendung der Akten durch die Verteidiger zu gewähren sei. |
[58] | Ermittlungsordner 2, Blatt 876, im Verfahren Anm. 1. |
[59] | So das Schreiben des Verteidigers Dr. G. Herzogenrath-Amelung an das LG Stuttgart vom 16.11.1995 in diesem Zusammenhang im Verfahren Anm. 1. |
[60] | Vgl. dazu den Beitrag “Die Rolle der Medien im Fall Rudolf” in diesem Band. |
[61] | Vgl. dazu den Beitrag “Politisch verfolgte Deutsche genießen kein Asyl” in diesem Band. |
[62] | Für Details siehe den Beitrag “Die Falle schnappt zu” im vorliegenden Buch. |
[63] | Siehe das Urteil: https://germarrudolf.com/wp-content/uploads/2012/04/MannheimVerdict2007.pdf, sowie meine Analyse desselben in G. Rudolf, Widerstand ist Pflicht, Castle Hill Publishers, Uckfield 2012, S. 391-409. |