Dieser Beitrag ist Teil der ersten (und bisher einzigen) deutschen Ausgabe “meines” Sammelwerks Grundlagen zur Zeitgeschichte. Für die im Jahr 2000 erstmals erschienene englische Ausgabe dieses Buches Dissecting the Holocaust wurde dieser Beitrag leicht aktualisiert und um den Abschnitt über Majdanek gekürzt, da im Jahre 1998 eine ganze Monographie über Majdanek erschienen war. Meine Ausführungen von 1994 hatten sich dadurch als unzureichend und teilweise unzutreffende herausgestellt. Die englische Fassung enthält daher statt dessen ein Kapitel von Carlo Mattogno über die für Majdanek behaupteten Menschengaskammern.
Mein Beitrag basiert auf meinem erweiterten Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz, das erstmals 1993 veröffenticht wurde und zurzeit in einer Auflage von 2020 vorliegt. Obwohl einige Revisionen und Aktualisierungen angebracht wären, lasse ich den Text so, wie er damals erschien, abzüglich des Abschnitts über Majdanek, der irreführend wäre. Zudem wurden sämtliche Illustrationen hier entfernt. Für den aktuellen, voll illustrierten Text möge man die gegenwärtig gültige Fassung konsultieren.
1. Einleitung
Bis zur Vorlage des Leuchter-Reports[1] gab es keine naturwissenschaftlichen Untersuchungen größeren Ausmaßes über die ‘Gaskammern’ von Auschwitz und Majdanek, was in Anbetracht der Bedeutung des Themas erstaunlich ist. Selbst im großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß Mitte der 60er Jahre wurden ausschließlich historische Sachverständigengutachten eingeholt, und noch nicht einmal die Verteidigung kam auf die Idee, bezüglich der teilweise ja noch heute existenten Tatwaffen ein Gutachten anzufordern. Wenn das Gericht in seinem Urteil ausspricht, daß ihm »fast alle in einem normalen Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten« fehlten, u.a. »die Leichen der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen über die Ursache des Todes und die Todesstunde, …Spuren der Täter, Mordwaffen usw.«,[2] so kann man nach eingehender Prüfung des Prozeßverlaufes nur feststellen, daß dieses Gericht und alle zuvor wie danach mit dem Thema beschäftigten Gerichte nicht die geringste Anstrengung unternommen haben, eben solche Spuren zu finden und Sachverständige zu beauftragen. Genauso verhielt es sich im großen Düsseldorfer Majdanek-Prozeß Ende der 70er Jahre.[3] Erst der Deutsch-Kanadier E. Zündel, in Kanada angeklagt wegen wissentlicher Verbreitung falscher Tatsachen über den Holocaust,[4] beauftragte 1988, also 45 Jahre nach der Tat(!), auf Initiative von R. Faurisson den amerikanischen Gaskammerspezialisten Leuchter, über die Spuren der vermeintlichen Tatwaffen ein Gutachten anzufertigen. In diesem in Eile erstellten Gutachten glaubt Leuchter zu dem Schluß kommen zu können, daß die »angeblichen« ‘Gaskammern’ der untersuchten Anlagen nicht als solche hätten verwendet werden können. So haben u.a. die Analysen von Gemäuerproben aus den angeblichen ‘Gaskammern’ ergeben, daß diese keine Überreste des Giftgases Blausäure aus dem Präparat Zyklon B enthalten, während die Wände der Sachentlausungsgebäude, in denen mit Zyklon B Häftlingskleidung entlaust wurde, große Rückstandsmengen enthalten. Verständlicherweise hat dieses Gutachten zu erheblicher Aufregung geführt, die sich in diversen Veröffentlichungen niederschlug[5],[6],[7],[8],[9],[10],[11],[12],[13],[14],[15],[16],[17],[18],[19],[20],[21]. Das im Frühjahr 1992 erstmals erstellte und mehrmals erweiterte und korrigierte Rudolf-Gutachten, das sich auf Anregung durch das Leuchter-Gutachten ausführlich mit bautechnischen und chemischen Fragen der angeblichen ‘Gaskammern’ in Auschwitz befaßt, soll hier auf seinen wesentlichen Kern zusammengefaßt dargestellt und ergänzt werden. Ferner werden in einem sich anschließenden Kapitel einige Ausführungen zu den vermeintlichen Gaskammern des Konzentrationslagers Majdanek gemacht, die ebenfalls Untersuchungsgegenstand des Leuchter-Gutachtens waren. Außen vor bleibt hier eine Darstellung der laufenden Diskussion um die Interpretation der zur Gaskammerfrage in Auschwitz bisher aufgefundenen Doumente. Der näher Interessierte sei hierfür auf die Literatur verwiesen.[22]
2. Konstruktionsweise der Begasungsanlagen in Auschwitz
2.1. Der Lagerkomplex Auschwitz
Nach Pressac[]7 sind die Anlagen des Lagers Auschwitz I/Stammlager ursprünglich Teile einer Kaserne der K u. K-Monarchie (später Polens) gewesen, die nach dem Krieg gegen Polen in ein Konzentrationslager umgewandelt wurden. Das Lager Auschwitz II/Birkenau wurde nach Beginn des Rußlandfeldzuges neu erbaut als Kriegsgefangenenlager der Waffen-SS zur Aufnahme russischer Kriegsgefangenen. Später diente es zunehmend der Aufnahme von Juden, die hierher aus allen deutsch besetzten Teilen Europas deportiert wurden. Die Aufnahme großer Menschenmengen brachte in allen Lagern schwere gesundheitliche Probleme mit sich. Die Lager besaßen daher alle umfangreiche Desinfektions- und Entlausungseinrichtungen. Als Begasungsmittel zur Schädlingsbekämpfung (Läuse, Wanzen, Flöhe, Käfer etc.) diente seit Ende des ersten Weltkrieges allgemein das Produkt Zyklon B (Blausäure auf Kieselgur adsorbiert). Im Lager Birkenau gab es u.a. in den Bauwerken 5a und 5b in den Bauabschnitten 1a/b je einen Trakt, in dem ein Raum als Blausäure-Sachentlausungskammer benutzt wurde. Die Geschichtsschreibung geht in der Regel heute davon aus, daß die großen Kremierungsanlagen in den Lagern nicht nur ihrer anfangs geplanten Funktion dienten, nämlich der Beseitigung der Opfer von Seuchen, die trotz intensiver Desinfektionsmaßnahmen häufig auftraten. Später sollen diese Anlagen vielmehr zur Massenvernichtung u.a. der Juden mißbraucht worden sein. Dazu sollen in einigen Räumen der jeweiligen Kremierungsanlagen nach wenigen baulichen Veränderungen mittels Zyklon B Menschen umgebracht (‘vergast’) worden sein. Es soll nach Zeugenaussagen damals im Stammlager Auschwitz I eine ‘Gaskammer’ im Krematorium I gegeben haben. Im ungefähr 2 bis 3 km davon entfernten Lager Birkenau oder Auschwitz II soll es danach 4 weitere ‘Gaskammern’ in den Krematorien II bis V, sowie zwei außerhalb des eigentlichen Lagers gelegene, zu Vergasungszwecken umgebaute Bauernhäuser gegeben haben. Im folgenden werden die einzelnen Anlagen vorgestellt und charakterisiert.
2.2. Sachentlausungskammern
Räume, in denen mit Zyklon B Sachentlausung betrieben wurde, befinden sich noch heute unversehrt in den Bauwerken 5a und 5b im Bauabschnitt B1a bzw. b, jeweils im West- bzw. Osttrakt, die in den Plänen als Gaskammern, der damals für Sachentlausungsräumlichkeiten üblichen Bezeichnung, ausgewiesen sind.[23] Diese mit Schleusen ausgestatteten Entlausungsräume besaßen im Giebel zwei kreisrunde, ungefähr 50 cm im Durchmesser große Öffnungen mit je einem Abluft- und Zuluftventilator. Das Dach hatte drei Entlüftungskamine, zur Betriebszeit waren in diesen Räumen drei Öfen montiert.[24] Die Einrichtung mit einer Heizung und Lüftung muß als Mindestforderung für die Verwendung als Gaskammer zur Entlausung von Sachgegenständen angesehen werden.
2.3. ‘Gaskammer’ im Stammlager Auschwitz I
Zu der ‘Gaskammer’ im Krematorium des Stammlagers gibt es nach Pressac keine materiellen oder dokumentarischen Beweise, jedoch viele Zeugenaussagen.[25] Diese zeichnen sich laut Pressac durch vielfältige Widersprüche, technische Unmöglichkeiten und allgemeine Unglaubhaftigkeiten aus.[26] In seinem neuesten Werk geht Pressac davon aus, daß diese Gaskammer nur von Januar bis April 1942 benutzt wurde und bezeichnet die Zeugenaussagen, die von längeren Benutzungszeiten sprechen, als Übertreibungen.[27] Bei der Betrachtung dieses Krematoriums wollen wir uns auf die Zyklon B-Einfüllöcher und die Lüftungslöcher der ‘Gaskammer’ konzentrieren.[28] Abbildung 1 zeigt den Grundriß des Gebäudes zu Beginn des Krieges, geplant und gebaut als normales Krematorium mit einer Leichenhalle.[29] Später soll die Leichenhalle zu einer ‘Gaskammer’ umfunktioniert worden sein. Zum Einbringen des Zyklon B für Menschenvergasungen sollen damals nachträglich 3 bis 4 Luken durch das Dach geschlagen worden sein sowie 1 bis 2 zusätzliche Luken zum Einbau von starken Ventilatoren.[30] Im Herbst 1944 ist das Krematorium in einen Luftschutzbunker umgewandelt worden.[31] Die Zyklon B-Einwurflöcher sollen aber schon Ende April/Anfang Mai 1942 verschlossen worden sein.[32] Abbildung 2 zeigt den Grundriß des Krematoriums im heutigen Zustand.[33] Nach dem Krieg soll das Dach mit Dachpappe neu gedeckt worden sein, wodurch die Spuren der Zyklon B-Löcher der ‘Gaskammer’ verdeckt worden sein sollen. Die heute sichtbaren Einfülluken sind nach dem Krieg durch das polnische Auschwitz-Museum eingebaut worden, und zwar laut Pressac nicht an der ursprünglichen Stelle, sondern in einer Anordnung, wie sie für die heute zu betrachtende Touristenattraktion nützlich erschien.[34] Die Decke, Außenmauern und Pfeiler sowie das Fundament des Gebäudes sind im ursprünglichen Zustand. Wären in der Stahlbetondecke Öffnungen zum Einbau von Einwurfstutzen und Lüftungsanlagen vorhanden gewesen, so müßten an der von innen unverputzten Decke an entsprechender Stelle Verletzungen der Betonstruktur sichtbar sein, da diese nicht rückgängig gemacht werden können, ohne bleibend sichtbare Spuren zu hinterlassen.
An einer Stelle der Decke erkennt man deutlich Auflösungserscheinungen der Decke durch eintretendes Wasser. Mit Putz versucht man hier vergeblich, diesen Korrosionsprozeß aufzuhalten. Daneben gibt es zwei weitere Stellen in der Nähe der Außenwand in der Mitte des Raumes, an denen die Decke verputzt ist. Ob diese
Stellen ehemalige Löcher verdecken oder ob es sich ebenfalls um Reparaturstellen handelt, müßte erst noch untersucht werden. Auf jeden Fall handelt es sich nicht um gleichmäßig im Raum verteilte Einfüllöffnungen. Solche Durchbrüche gab es also an anderer Stelle als an denen der nach Kriegsende hinzugefügten nicht. Könnte sich also das Auschwitz-Museum geirrt haben, und doch die alten Öffnungen für den Neubau der Löcher verwendet haben? Der vormalige Direktor des Museums hat sich jüngst dahingehend geäußert.[35] Wir wollen seine geänderte Meinung nachfolgend überprüfen. Die heute sichtbaren Betondurchbrüche sind weder verputzt, noch sind die Überreste der abgeschnittenen Bewehrungseisen korrekt entfernt worden. Die Löcher sind behelfsmäßig mit Holz verschalt und mit Teer abgedichtet. Eine solch unsaubere Arbeit entspricht weder der beim Umgang mit Giftgas gebotenen Sorgsamkeit noch deutscher Baufacharbeit. Hätte die SS seinerzeit diese Betondurchbrüche angefertigt, so sollte neben einer sachgemäßen Entfernung der Bewehrungseisen zudem eine gleichmäßige Verteilung der 4 Stutzen in der Decke der ursprünglichen (!) Leichenhalle zwecks gleichmäßiger Verteilung des Zyklon B im Raum angenommen werden. Die heutigen Stutzen sind aber nur dann gleichmäßig an der Raumdecke verteilt, wenn man den erst nach dem Krieg (!) in diesen Raum einbezogenen Waschraum als Bestandteil der Leichenhalle (‘Gaskammer’) betrachtet (vgl. Abb. 2). Die Anordnung der Einwurfstutzen ergibt also nur dann einen Sinn, wenn sie speziell für den heutigen Zustand als falsch dimensionierte ‘museale Rekonstruktionen’[34], also nach dem Kriege erzeugt wurden. Pressac führt in seinem neuen Werk an, daß in der Leichenhalle von Krematorium I im März 1941 eine provisorische Lüftungsanlage eingebaut worden sei, die nie durch eine definitive ersetzt wurde und deren Eigenschaften unbekannt seien.[36] Pressac zieht hier die Aussage Pery Broads zu Rate,[37] die er in seinem ersten Werk als unglaubwürdig abqualifiziert hatte[38] und die zudem von einem in der Betondecke eingelassenen Ventilator erzählt. Dieser hätte jedoch ebenso wie die Zyklon B-Einwurfstutzen Spuren in der Decke hinterlassen müssen. Es ist aber auch möglich, daß das Lüftungsrohr durch Wanddurchbrüche in den Ofenraum und von dort weiter z.B. zum Kamin gelegt wurde. Da die Trennwand zwischen Ofenraum und Leichenhalle jedoch beim Umbau zum Luftschutzraum massiv neu errichtet wurde, kann man solche Spuren heute nicht mehr feststellen. Aus all diesen Argumenten kann gefolgert werden, daß es zur angeblichen Verwendungszeit der Räumlichkeiten als ‘Gaskammern’ aller Wahrscheinlichkeit nach keine Durchbrüche zum Einwurf von Zyklon B gab.
2.4 ‘Gaskammern’ im Lager Birkenau
2.4.1. Die Krematorien II und III
Von Größe, Ausstattung und Konstruktionsweise sind diese Krematorien durchaus mit anderen damals im Reich gebauten Anlagen sowie mit heutigen vergleichbar.[39] Eine detaillierte Untersuchung konstruktiver Einzelheiten des angeblich als ‘Gaskammer’ benutzten Leichenkellers I erfolgte bereits woanders.[7],[15],[16],[18],[40] Hier wollen wir uns wiederum auf die Zyklon B-Einwurfstutzen bzw. -löcher dieses mit einer Lüftungsanlage aber ohne Heizung versehenen Kellerraumes konzentrieren. Der Abbildung 3 ist der Grundriß des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) des Krematoriums II und spiegelbildlich entsprechend des Krematoriums III zu entnehmen; Abbildung 4 zeigt den Querschnitt.[41]
Zum Einbringen des Zyklon B sollen auch hier laut Zeugen 3 bis 4 Luken in der Decke vorhanden gewesen sein.[42] Bezüglich der Beweiskraft der alliierten Luftaufnahmen sei auf den Beitrag von J.C. Ball in diesem Band verwiesen. Nach dessen Lektüre dürfte der Verdacht nahe liegen, daß es entweder keine Einwurfluken auf den Dächern gegeben hat, oder daß diese so klein waren, daß sie auf den Luftbildern nicht zu sehen sind, so daß man meinte, zum Retuschierstift greifen zu müssen, um die Luftaufnahmen entsprechend zu verfälschen. Die Decken der Leichenkeller I (‘Gaskammern’) beider Krematorien sind heute zerbrochen und eingestürzt. Anzeichen von Geschoßeinschlägen sind nicht zu erkennen. Man geht davon aus, daß diese Räume gesprengt wurden.[43] Die Decke des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) des Krematoriums II ist noch einigermaßen zusammenhängend erhalten und ruht partiell noch auf den Betonpfeilern. Große Teile des im Inneren des Kellers zugänglichen Mauerwerks und der Betondecke sind im ursprünglichen Zustand, geschützt vor Wind und Wetter. Es sind weder Erosions- noch Korrosionserscheinungen sichtbar.
Pressac zeigt in seinem Buch Abbildungen der Lüftungsrohrdurchführungen durch die Decke des Leichenkellers II von Krematorium II sowie durch die Betondecken des Ofenraumes von Krematorium III.[45] Abbildung 5 zeigt eine der fünf Ofenraumöffnungen. Im Gegensatz zu diesen sauber gearbeiteten Löchern handelt es sich bei den zwei einzigen im Dach des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) von Krema II auffindbaren, angeblichen Zyklon B-Einwurflöchern eindeutig um nachträglich durch die Stahlbetondecke gemeißelte Öffnungen, ersichtlich aus den Abbildungen 6 und 7. Auch Pressac gesteht ein, daß dies die einzigen heute sichtbaren Löcher sind.[46] Sämtliche heute sichtbaren Öffnungen in den Decken der Leichenkeller I (‘Gaskammern’) der Krematorien II und III sind nachträglich entstandene Verletzungen des Betons. Sollten irgendwelche dieser Löcher als Zyklon B-Einwurflöcher gedient haben, so müssen diese nach Fertigstellung der Dächer nachträglich durchgebrochen worden sein. Da die Decken dieser Keller im Winter 1942/43 gegossen wurden,[47] können eventuelle Löcher in den Dächern beider Krematorien frühestens im Frühjahr 1943 durchgebrochen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Aktionen zur Massenvernichtung in den Anlagen des Krematoriums II schon im Gange gewesen sein. Dies entspräche einer unvorstellbar stümperhaften Schildbürgerplanung.
In den Leichenkellern der Krematorien II und III konnte der Explosionsdruck nur nach oben ausweichen, wodurch deren Decken viel stärker zerstört wurden als die Decke des Ofenraumes oder als die Wand des vom Felsschlag getroffenen Hauses. Die angeblichen Zyklon B-Einwurflöcher im Dach des Leichenkellers I (‘Gaskammer’) von Krematorium II zeichnen sich aber durch ihre relative Unversehrtheit aus, sämtliche Risse und Brüche der Decke liegen im Loch Abbildung 7 um dieses herum. Man erkennt vor Ort die willkürliche Anordnung der Öffnungen an Stellen, an denen die Decke des Leichenkellers unverletzt ist! Wie J.C. Ball im gleichen Band zeigt, haben diese Löcher außerdem weder von der Größe noch von der Lage etwas mit den Flecken auf den Luftaufnahmen zu tun, was sogar Pressac erkannt hat.[49] Eine nachträglich, unter Verletzung des Betons und der Bewehrungseisenstruktur durchgebrochene Öffnung im Dach eines der betrachteten Leichenkeller I (‘Gaskammer’) hätte bei der Sprengung derselben unweigerlich dazu geführt, daß die dabei entstehenden Brüche und Risse der Decke bevorzugt durch diese Löcher verlaufen. Die Erklärung dafür liegt darin, daß die Sprengung eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung ist und die Rißbildung dann bevorzugt von Schwachstellen ausgeht, denn die Spannungsspitzen erreichen im Bereich einspringender Ecken sehr große Werte (Kerbwirkung). Besonders solche Löcher, die durch ihren nachträglichen Einbau die Struktur des Betons schon verletzt haben, stellen daher nicht nur Sollbruchstellen, sondern sogar Mußreißstellen dar. Zur Verdeutlichung sei auf die Abbildungen 5 und 8 verwiesen. Obwohl in Abbildung 5 der Explosionsdruck im ebenerdigen Ofenraum nach allen Seiten ausweichen konnte und die Decke zum Dachgeschoß fast vollständig intakt blieb, wurden drei der fünf sauber in die Betondecke eingegossenen und armierten Ofenraumlüftungslöcher völlig zerstört. Bei zwei weiteren Löchern entstanden an den Ecken deutlich sichtbare Risse, sichtbar auf den bei Pressac abgebildeten Fotos.[45] Abbildung 8 schließlich zeigt die Folgen eines Felsschlages auf eine Hauswand mit Fenster. Der einzige Riß in der Wand geht von der Ecke des Fensters aus. In der in Abbildung 7 gezeigten Öffnung wurden zudem die Bewehrungseisen nur einmal durchtrennt und umgebogen. Sie besitzen heute noch die volle Länge. Man könnte sie wieder umbiegen und mit den ebenfalls sichtbaren Stummeln, links im Bild (mit Schnee bedeckt), zusammenschweißen. Auch am Rand des Loches in Abbildung 6 stehen noch Reste der Bewehrungseisen. In derart roh durchgebrochene, unverputzte Löcher, aus denen die Bewehrungseisen nicht entfernt worden sind, hätten niemals irgendwelche Gaseinführungsapparaturen stabil eingebaut, geschweige denn nach außen abgedichtet werden können. Damit wäre die gesamte Umgebung inklusive der vermeintlichen Täter durch massiv austretendes Giftgas gefährdet worden. Die vermeintlichen Opfer hätten außerdem nur mit Gewalt daran gehindert werden können, durch diese Löcher zu entkommen oder sogar das Giftgaspräparat hinauszuwerfen, da diese Löcher nicht verschließbar waren. Diese Löcher können also niemals als Einwurfluken gedient haben, sie wurden nie vollendet. Abschließend kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die angeblichen Einwurflöcher erst nach der Sprengung der Gebäude, also nach dem Rückzug der Deutschen hergestellt wurden.[50]
2.4.2. Die Krematorien IV und V
Über diese Anlagen[51] gibt es nur wenige Dokumente und widersprüchliche, teilweise unglaubhafte Zeugenaussagen.[52] Nach Pressac sollen darin neben den zwei westlichen beheizbaren unbezeichneten Räumen auch deren Vorräume als ‘Gaskammern’ gedient haben. Eine Entlüftungsanlage für diese Räume ist bis zum Mai 1944 nicht nachgewiesen. Pressac geht daher bis zu diesem Zeitpunkt von einer Lüftung durch natürlichen Zug aus. Erst im Mai 1944, mit dem angeblichen Beginn der Vernichtung der ungarischen Juden, soll im Krematorium IV, nicht jedoch im Krematorium V, eine Entlüftungsanlage eingebaut worden sein.[53] Pressac gibt hierfür ohne Quellenverweis eine Konstruktionszeichnung an. Danach würde die Lüftung in einem zusätzlichen Kamin von Krematorium IV enden. Dieser ist jedoch auf den Luftaufnahmen vom Mai, Juni und September 1944 nicht zu sehen.[54] Kurioserweise haben zudem die als ‘Gaskammern’ interpretierten Räume neben dem Koks- und dem Arztraum im Gegensatz zu allen anderen Räumen der beiden Krematorien keine Lüftungskamine. Pressac stellt selber fest, daß die fehlende Lüftung der Kammern zu einer Begasung des gesamten Gebäudes geführt hätte, so daß die Arbeit für viele Stunden hätte eingestellt werden müssen.[55] Ferner führt er aus, daß der Vergasungsvorgang in diesen Räumen selber wegen deren technischen Unzulänglichkeiten lächerlich gewesen sein muß und einer Zirkusnummer geglichen habe.[56] Leider muß man sich mit solchen Geschichten auseinandersetzen und dabei versuchen, ernsthaft zu bleiben.
2.4.3. Die Bauernhäuser I und II
Die angeblich westlich bis nordwestlich des Lagers Birkenau gelegenen umgebauten Bauernhäuser nebst Auskleidebaracken sind der Lage und Konstruktion nach nicht genau bestimmt.[57] Pressac spricht hier von widersprüchlichen Zeugenaussagen.[58] Das als Bauernhaus II bezeichnete Gebäude ist auf Luftaufnahmen zeitweise vorhanden, vom Bauernhaus I fehlt jede Spur.[59] Da die bezüglich dieser Räume bezeugten Vergasungen denen der Krematorien IV und V ähneln (seitliche Einwurfklappen, keine Lüftung, hier aber keine Heizung), gilt das unter 2.3.2. ausgeführte hier noch drastischer. In seinem neuen Buch setzt Pressac sogar noch einen drauf: Er weist nach,[60] das die Lagerleitung seit 1941 anhand eines Fachaufsatzes von G. Peters[61] über die fortgeschrittene Entlausungstechnik mit Zyklon B im Bilde war. Er interpretiert die Kenntnisnahme dieses Artikels durch die Lagerleitung ohne Beleg(!) dahin, daß man in dem neu einzurichtenden Bunker II diese neuartige Technik zur Menschentötung einzurichten gewillt gewesen sei. Schließlich habe man aber nach Pressacs Meinung davon Abstand genommen, da die zuständigen Firmen angeblich Lieferengpässe hatten, und habe im Bunker II wie auch im Bunker I ohne jede Lüftung und Heizung gearbeitet. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: In voller Kenntnis der anwendbaren fortschrittlichen Technik soll die Lagerleitung nicht nur in Bunker I und II, sondern später auch in sämtlichen anderen Krematorien mit Holzhammermethoden Menschen vergast haben, während gleichzeitig für die Errichtung hunderter fortschrittlicher Entlausungsanlagen überall im Dritten Reich und im Kriegsgebiet, ja sogar in Auschwitz-Birkenau in der neuen Zentralsauna keine nennenswerten Lieferengpässe bestanden.
2.5. Bautechnische Schlußfolgerungen
Selbst die primitivsten provisorischen Entlausungseinrichtungen – ob in der Anfangszeit des Lagers Auschwitz oder anderswo – waren immer mit einem Lüftungsventilator und einer Heizung ausgestattet, wobei letzteres zwar förderlich, aber nicht unbedingt erforderlich ist (näheres siehe in Abschnitt 4.1.). Jeder Raum jedoch, der keine Entlüftungsanlage besaß, braucht auch nicht ernsthaft als Raum zur Begasung mit Giftgasen – sei es zum T&ououml;ten von Läusen oder von Menschen – in Betracht gezogen zu werden. Ferner muß es bei Menschengaskammern eine Möglichkeit geben, das Giftgaspräparat von außen zuzuführen, was bei Sachentlausungsanlagen nicht unbedingt erforderlich, jedoch auch nützlich ist. Festzuhalten ist also, daß eine Anlage, die entweder keine Giftgaszuführung von außen besaß oder aber keine Möglichkeit zur Lüftung, nicht ernsthaft als Menschengaskammer in Betracht gezogen werden kann. Betrachtet man die hier behandelten Räume summarisch, so ergibt sich das in Tabelle 1 aufgeführte Bild:
Tabelle 1: Ausrüstung und Eignung von Begasungskammern | |||||
Begasungskammer | Giftgas- zuführung | Heizung | Lüftung | Eignung als Entlausungskammer | Eignung als Exekutions-kammer |
Entlausungskammern | o | · | · | · | o |
Krematorium I | × | × | o | o | × |
Krematorium II und III | × | × | · | o | × |
Krematorium IV und V | · | · | × | × | × |
Bauernhaus I und II | o | × | × | × | × |
(· = vorhanden; o = möglicherweise vorhanden; × = nicht vorhanden) |
Nicht berücksichtigt wurde hier z.B., daß hypothetische Menschengaskammern ausbruchsicher sein müßten und daß ihre Lüftung genügend leistungsfähig sein müßte. Obwohl man sich über die Ausrüstung der Räume der Krematorien IV und V sowie der Bauernhäuser in der Literatur weitgehend einig ist, sind sie doch aufgrund mangelnder Dokumente und Sachbeweise in gewissem Umfang spekulativ. Der neue Fund Pressacs bezüglich der angeblichen Ausrüstung des Krematoriums IV mit einer Entlüftungsanlage unbekannter Eigenschaft betrifft nur den Zeitraum nach Mai 1944 und erscheint uns ebenso spekulativ. Glücklicherweise ist gerade jene vermeintliche Gaskammer annähernd unversehrt erhalten, in der während des Dritten Reiches angeblich die meisten Menschen durch Giftgas getötet wurden: Leichenkeller I des Krematoriums II. Dieser Keller besaß zur Betriebszeit entgegen allen Zeugenaussagen mit bautechnischer Sicherheit keine Zyklon B-Einwurföffnungen in seiner Decke. Wenn dem so ist, kann dieser Raum nicht wie bezeugt als Ort des Massenmordes mit Giftgas benutzt worden sein. Bevor die Frage nicht gelöst ist, wie das Giftgaspräparat in diese vermeintliche Gaskammer gelangte, sind alle weiteren Spekulationen über die Art und Weise des Mordes und seine möglichen chemischen Spuren akademische Fingerübungen ohne realen Hintergrund. Daher könnte die Untersuchung über Auschwitz hier enden. Es werden jedoch nachfolgend auch zu den von Leuchter aufgeworfenen chemischen Fragen einige Ausführungen gemacht.
3. Zyklon B und seine Folgen
3.1. Giftgas Blausäure
Blausäure blockiert die Sauerstoffzufuhr der Körperzellen, wodurch die für die Zelle lebenswichtigen Oxidationsprozesse unterbunden werden.[62] Durch die hohe Empfindlichkeit des Hirns bezüglich Sauerstoffunterversorgung fällt ein Vergiftungsopfer bei Inhalation hoher Blausäurekonzentrationen in Ohnmacht, bevor es in der Muskulatur zu Krämpfen kommt. Dies ist der Grund für die Anwendung der schmerzlosen Blausäure-Exekutionen in einigen Staaten der USA. Tödlich gilt allgemein eine Dosis von 1 mg Blausäure pro kg Körpergewicht. Nicht tödliche Mengen an Blausäure werden im Körper rasch unschädlich gemacht, Nachfolgeschäden gibt es nicht. Als Leichenbefund gilt allgemein u.a. die hellrote Färbung des Blutes wie der Totenflecken.[63] Allgemein rät man, bei Umgang mit Blausäure darauf zu achten, daß man nicht schwitzt, da besonders feuchte Haut Blausäure aufnimmt. Hier werden Konzentrationen ab 0,6 Vol.% gesundheitsschädlich, bei 1 Vol.% kann nach einigen Minuten ernste Lebensgefahr bestehen.[64] Der Tabelle 2 kann man entnehmen, welcher Blausäuregehalt der Luft für den Menschen schnell tödlich ist. Naturgemäß handelt es sich hier nicht um die Ergebnisse von Versuchen am Menschen, sondern um Hochrechnungen, bei denen aus Sicherheitsgründen die untere Risikoschwelle angesetzt wurde. Nachfolgend soll dies nachvollzogen werden. Zur Tötung eines beleibten Menschen mit 100 kg Körpermasse muß dieser ca. 100 mg Blausäure aufnehmen. Die Ruheatmung eines Menschen beträgt etwa 15 Liter Luft pro Minute.[65] Bei einem Blausäuregehalt von 0,02% (ca. 0,24 mg pro Liter) muß das Opfer etwa 416 Liter einatmen, bevor es die tödliche Menge an Blausäure aufgenommen hat. Bei 15 Litern pro Minute dauert dies eine knappe halbe Stunde. Wenn es sich um eine robuste Natur handelt, kann er selbst diesen Zeitraum noch überleben. Setzt man dagegen einen empfindlichen Menschen von 50 kg Körpergewicht an, der durch körperliche Anstrengung oder Aufregung eine beschleunigte Atmung von 40 Litern pro Minute hat, so hat er seine tödlichen 208 Liter Luft innerhalb von 5 Minuten eingeatmet. Man erkennt aus diesen Rechenbeispielen, daß die Angaben in Sicherheitsanweisungen immer darauf ausgerichtet sind, auch die kleinsten und schwächsten Menschen unter den ungünstigsten Umständen vor Schäden zu bewahren. Die in dieser Literatur gemachten Angaben »sofort« und »schnell tödlich« sind außerdem so unbestimmt, daß sie uns nicht befriedigen können.
Tabelle 2: Schnell tödliche Blausäurekonzentrationen in der Luft[66] | ||
Quelle | Konzentration | Wirkung |
DuPont, Hydrogen Cyanid[67] | 0,03 % | schnell tödlich |
F. Flury, F. Zernik, | 0,02 % | tödlich bei 5 bis 10 Min. Einatmung |
Schädliche Gase[68] | 0,027 % | sofort tödlich |
Ganz anders sehen unsere Grenzwerte aus, wenn wir fordern, daß auch der robusteste unter den vorstellbaren Opfern nach wenigen Minuten tot sein muß.[69] Die dafür nötige Konzentration liegt naturgemäß um ein Vielfaches über den in Tabelle 2 angegebenen Werten. Sie wäre nur durch Reihenuntersuchungen festzustellen, was sich naturgemäß beim Menschen verbietet. Die einzigen uns hier zur Verfügung stehenden Daten sind einerseits jene, die bei den in den USA stattfindenen Exekutionen mit Blausäure gesammelt wurden. Der dafür zuständige Experte F.A. Leuchter berichtet, daß dort die Opfer bei Konzentrationen von 0,32% je nach Konstitution des Opfers innerhalb 4 bis 10 Minuten klinisch tot sind, also bei der zehnfachen Konzentration, die nach Tabelle 2 sofort tödlich sein kann.[70] Aus Vergiftungsunfällen weiß man, daß auch Vergiftungen mit hohen Überdosen erst nach einer erstaunlich langen Phase der Bewußtlosigkeit und des sich anschließenden Atemstillstandes tot sind.[71]
3.2. Fumigant Zyklon B
Insekten und besonders deren Eier reagieren wesentlich unempfindlicher auf Blausäure. Sie müssen zumeist mehrere Stunden mit recht hohen Konzentrationen (0,3 bis 2%) begast werden, bevor ein Tötungserfolg sichergestellt werden kann. Das von der in Frankfurt/Main ansässigen Firma DEGESCH produzierte und lizensierte Präparat ‘Zyklon B’ spielte bis zum Ende des 2. Weltkrieges eine außerordentlich wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Insekten und Nagern in Lebensmittellagern, Großraumtransportmitteln (Züge, Schiffe), öffentlichen Gebäuden, Kasernen, Kriegsgefangenenlagern, Konzentrationslagern und natürlich allgemein bei der Hygiene und Seuchenbekämpfung in vielen Ländern der Erde.[72] Dabei handelt es sich um auf einem Trägermaterial aufgesaugte flüssige Blausäure. Als Trägermaterial diente anfangs neben Cellulose auch Diatomeenerde. Letztere wurde um das Jahr 1930 herum aber auf Initiative der Materialprüfungsanstalt Berlin durch ein Material aus Gips mit einem Stärkezustaz verdrängt, da die reine Diatomeenerde die Blausäure bereits in der Dose schon nach wenigen Tagen verlor. Durch diese Änderung des Trägerstoffes hat sich die Abdampfzeit des Blausäure im Laufe der frühen dreißiger Jahre stark erhöht.[73] R. Irmscher von der DEGESCH berichtet in einem Beitrag des Jahres 1942, daß zu jener Zeit die Verwendung von Pappscheiben und Gips (Produktname Erco) als Trägermaterial meistüblich war,[74] welches – auch Zeugenaussagen zufolge – in den Konzentrationslagern verwendet wurde.
Die Verdampfungscharakteristik für dieses Produkt wird wie von Irmscher angegeben in Grafik 1 wiedergegeben. Bei hohen Luftfeuchtigkeiten verzögert sich die Verdunstung »besonders stark«, da die verdunstende Blausäure der Umgebungsluft erhebliche Mengen Wärme entzieht und somit Luftfeuchtigkeit am Träger auskondensiert, die wiederum die Blausäure bindet. Diese Eigenschaften entsprechen im wesentlichen denen des heute unter dem Namen Cyanosil vermarkteten Produktes, wie sie heute von der DEGESCH-Nachfolgerin Detia Freyberg angegeben werden.[75]
Für spätere Feststellungen ist es hier notwendig festzuhalten, daß bei 20°C und 100% Luftfeuchtigkeit während der ersten fünf, wahrscheinlich sogar zehn Minuten der Präparatauslegung maximal 10% der Blausäure den Trägerstoff verlassen haben würden.
3.3. Blausäurerückstände
3.3.1. Die Bildung
Wenn die Blausäure des Zyklon B nur durch Anhaftung am Gemäuer gebunden worden wäre, wären heute dank der Flüchtigkeit der Blausäure (Siedepunkt: 25,7°C) keine Blausäurerückstände mehr im Mauerwerk der Gebäudereste zu finden. Der einfache Blick in die Sachentlausungskammern der Gebäude Bauwerk 5a und 5b des Lagers Birkenau (Abb. 10 und 11) zeigt dem Chemiker aber sofort, daß er es mit einem bekannten Stoff zu tun hat: mit Eisenblau[76] oder Berlinerblau bzw. Turnbullsblau, einer äußerst stabilen Verbindung der Blausäure mit Eisen (Eisencyanid[77]).
Eisen ist ein Element, das praktisch überall in der Natur, zumeist als Eisenoxid (‘Rost’) vorkommt. So enthält zum Beispiel der für Beton und Mörtel verwendete Sand in der Regel bis zu 4%, Portland-Zement zwischen 2 und 5% Eisen.[78] Allgemein ist das Eisen in Form von Rost dafür verantworlich, daß Bau- und Werkstoffe (Beton, Mörtel, Putz, aber auch Lehm und Ton) einen ockerfarbenen bis roten Ton bekommen. Wie bildet sich nun der Farbstoff Eisenblau? Zunächst muß sich die Blausäure im Mauerwerk anreichern. Günstig hierfür ist vor allem eine kühle und damit feuchte Wand, da sich Blausäure bevorzugt in Wasser löst. So haben zum Beispiel kühle Kellerwände (10°C) mit einem ca. zehnfachen Wassergehalt[78] gegenüber warmen, trockenen Räumen (20°C) auch eine etwa um den Faktor zehn erhöhte Tendenz zur Anreicherung von Blausäure.[79] Für die weiteren Schritte der chemischen Umsetzung zum Eisenblau ist eine feuchte Wand ebenso von überragender Wichtigkeit, hinter der die weiteren Aspekte zurücktreten.[80]
3.3.2. Die Haltbarkeit
Eisenblau wird in der Literatur immer wieder als äußerst hartnäckiger Farbstoff beschrieben. Er ist nicht wasserlöslich,[81] widerstandsfähig gegen Sauren Regen[82] und erstaunlich resistent gegen Sonnenlicht.[83] Andere Verbindungen der Blausäure wandeln sich unter Bewitterung sogar bevorzugt in Eisenblau um. An Hand von drei Beispielen kann man die Umweltresistenz von Eisenblau verdeutlichen. Zuerst sei auf die durch Eisenblau blau gefärbten Außenwände der Entlausungsgebäude in Birkenau hingewiesen, die trotz 50 Jahren widrigster Bedingungen des oberschlesischen Industriereviers nichts von ihrer Färbung verloren haben (Abb. 10). Hier mag man einwenden, daß die löslichen Verbindungen der Blausäure, die sich im Inneren der Mauern befinden, durch ihr langsames Wandern zur Außenseite dafür sorgen, daß eventuelle Erosionsverluste ausgeglichen werden, was eine Langzeitstabilität nur vortäuscht. Ein in den fünziger Jahren gestarteter Langzeitversuch zur Bestimmung der Umweltresistenz von Anstrichfarben hat hier jedoch für Klarheit gesorgt. Bei diesem Versuch wurde neben vielen anderen Farben auch Eisenblau und Eisenocker, also Eisenoxid (‘Rost’), getestet, indem man sie ohne Schutzschicht auf eine Aluminiumplatte nur oberflächlich (!) auftrug. Nach über 20 Jahren Exposition an der Luft eines westlichen Industrievorortes von London zeigten zwei Farbstoffe die geringsten, nämlich kaum merkliche Veränderungen: Eisenblau und Eisenocker.[84] Selbst auf der Erde verstreutes Eisenblau bleibt über viele Dekaden stabil und ortsfest, wie Untersuchungen in vor Jahrzehnten stillgelegten Gaswerken gezeigt haben. Dort wurde das bei der Stadtgasproduktion anfallende Eisenblau teilweise zur Unkrautbekämpfung eingesetzt und ist noch heute annähernd unvermindert nachweisbar.[85] Ist also Eisenblau auf und im Inneren (!) einer Wand entstanden, so muß mit einer Langzeitstabilität gerechnet werden, die ähnlich der des Eisenoxids ist, aus dem es hervorgegangen ist. Haben sich also in einem Mauerwerk merkliche Mengen an Blausäuresalzen angereichert, und hatten diese durch ein feuchtes Milieu die Möglichkeit, sich zum Eisenblau umzuwandeln, so ist nach 50 Jahren nicht mit einer merklichen Verringerung des Blausäuregehaltes zu rechnen. Bezeichnend für den Auseinandersetzungsstil der Medien ist die am 29.3.1993 in fast allen größeren Tageszeitungen erschienene und teilweise sogar in den Radionachrichten verkündete dpa-Meldung, daß nach Expertenmeinungen die hier untersuchten Blausäuresalze lediglich eine Lebensdauer von wenigen Monaten hätten.[86] Auf Nachfragen bei dem für die Meldung verantwortlichen dpa-Büro Stuttgart stellte sich heraus, daß der zuständige Redakteur Albert Meinecke diese Expertenmeinung frei erfunden hatte. Sogar die dpa schreckt also nicht vor Fälschungen zurück.[87]
4. Begasungen
4.1. Sachentlausungen[72]
Anfänglich wurden für die Sachentlausung einfache Räume provisorisch umgebaut, indem man Fenster und Türen möglichst gasdicht machte, für eine gute Heizung des Raumes sorgte sowie eine Lüftungsmöglichkeit vorsah. Das Zyklon B wurde von Arbeitern mit Schutzmaske gleichmäßig am Boden des mit dem Entlausungsgut versehenen Raumes verteilt, ähnlich der Prozedur bei Begasungen normaler Räume zur Ungezieferbekämpfung. Später ging man zum Bau spezieller Anlagen über, die mit leistungsfähigen Heizungs-, Lüftungs- und Umluftsystemen (sog. ‘Kreislaufverfahren’) versehen waren. Sie hatten ein relativ kleines Volumen zur Vermeidung von Totraum, also zur Einsparung des teuren Schädlingsbekämpfungsmittels. Die Anwendungskonzentrationen lagen je nach Anlage und Ungezieferart zwischen 0,5 bis 2% Blausäure, die Anwendungszeit variierte von unter 2 Stunden bis zu 10 Stunden und mehr. Die Entlausungskammern der Bauwerke 5a und 5b in Birkenau waren zwar speziell für Entlausungen errichtet worden (Entlüftungsanlage, Heizungen, Lüftungskamine), waren jedoch durch ihre Größe nur sehr aufwendig zu betreiben. Sie hatten eine Grundfläche von ungefähr 130 m² und einen Rauminhalt von mindestens 400 m³. Eine Nutzung des gesamten Raumes als Entlausungskammer setzt den Einsatz einer Zyklon B-Menge mit mindestens 4 bis 5 kg (10 g pro m³) Blausäure-Gehalt[88] voraus. Damit sind zum Beispiel bei einer Begasung täglich allein durch diese Anlagen jährlich rund 3,6 Tonnen Zyklon B verbraucht worden, entsprechend knapp 50 % der gesamten Zyklon B-Lieferungen an das Lager Auschwitz im Jahre 1942, bei einer Gesamtlieferung von 7,5 Tonnen.[89]
Zieht man in Betracht, daß es in Birkenau neben diesen Gebäuden weitere Blausäure-Entlausungsanlagen verschiedener Größen gab[90] sowie daß ab und zu Häftlingsbaracken mit diesem Insektizid begast wurden,[91] erkennt man, daß die an das Lager Auschwitz gelieferten Zyklon B-Mengen mit normalen Entlausungsaktionen erklärt werden können, was auch allgemein akzeptiert ist. So geht Pressac davon aus, daß 95 bis 98% sämtlicher Zyklon B-Lieferungen an das Lager für den ursprünglichen Zweck, die Kleidungs- und Raumentlausung, verwendet wurden,[92] wobei er sich auf die Feststellungen des Nürnberger Tribunals berufen kann.[93] Tatsächlich lagen die Zyklon B-Lieferungen an das Lager Auschwitz relativ zu den dortigen Menschenmengen nicht höher als die an solche Konzentrationslager, in denen nachweislich keine Vernichtung stattfand. Offensichtlich war die jährliche Liefermenge für Auschwitz sogar zu gering, da die Fleckfieber-Seuchen nie ganz unterbunden werden konnten. Aus diesen Überlegungen ergibt sich, daß die Entlausungskammern der Bauwerke 5a und 5b nicht häufiger als einmal täglich benutzt worden sein können.
4.2. Menschenvergasungen
4.2.1. Zeugenaussagen
Pressac selbst urteilt an etlichen Stellen sehr kritisch, was die Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen anbelangt.[94] Er versucht, die Unwahrheiten, Unmöglichkeiten und Übertreibungen der Aussagen zu erklären und korrigiert sie in vielen Fällen. Z.B. setzt Pressac die Opferzahlen pro Vergasungsvorgang wesentlich niedriger an als die Zeugen, die für die Krematorien II und III häufig von mehreren tausend Opfern pro Vorgang berichten.[95] Da seit dem Frühjahr 1990 die Opferzahl von Auschwitz offiziell von 4 auf etwa 1 Mio. gesenkt wurde,[96] hat Pressac die Angaben der Zeugen auf die neuen Zahlen hin manipuliert, gestützt vor allem auf ein Werk von D. Czech.[97] Im folgenden sind für die einzelnen Anlagen die Verfahren der vermuteten Menschenvergasungen beschrieben, wie sie Pressac nach Korrektur der Zeugenaussagen meint rekonstruieren zu können:
Krematorium I:
Auskleiden von 500 bis 700 Opfer im Freien; Begehen der ‘Gaskammer’ (Leichenhalle) durch den Ofenraum; Einfüllen von Zyklon B durch Stutzen; nach dem Tode der Opfer (rund 5 min) Einschalten der Ventilatoren; nach 15 bis 20 min. Lüftung Öffnen der Tür zum Ofenraum, Räumen der Kammer z.T. ohne Atemfilter, Kremieren der Opfer.[98] Gemäß Pressac nur wenige Vergasungen, insgesamt weniger als 10.000 Opfer.[99]
Krematorien II/III:
Auskleiden von 800 bis 1.200 Opfer im Leichenkeller II; Gang in den Leichenkeller I (‘Gaskammer’); Einfüllen von Zyklon B durch Stutzen; nach dem Tode der Opfer (5 min) Einschalten der Lüftung; nach ungefähr 20 min Öffnen der Türen; Abspritzen der mit Blut, Auswurf, Kot verschmutzten Leichen; Abtransport der Leichen meist ohne Atemschutz; Kremierung im Erdgeschoß.[100] Rund 400.000 Opfer für Krematorium II (d.h. durchschnittlich eine Vergasung pro Tag), 350.000 für Krematorium III nach Pressac.[101]
Krematorium IV/V:
Auskleiden von einigen hundert Opfern bei gutem Wetter im Freien, sonst in der Leichenhalle; Gang in die ‘Gaskammer’; Einwurf von Zyklon B durch Luken von der Leiter aus; nach 15 bis 20 min Öffnen der Türen; Leichenabtransport in die Leichenhalle bzw. nach draußen zu den Verbrennungsgräben hinter Krematorium V teils mit, teils ohne Gasmasken. Nach Pressac nur schwer kalkulierbare Opferzahl, wahrscheinlich je ungefähr 100.000.[102] Ähnliches gilt für die Bauernhäuser I und II.
Pressac erwähnt des öfteren eine Anwendungskonzentration von 12 g pro m³ oder 1 Vol.% Blausäure. Er beruft sich dabei auf viele Zeugenaussagen, denen zufolge vier bis sechs 1 kg-Dosen Zyklon B in die ‘Gaskammern’ (Leichenkeller) der Krematorien II und III gegeben worden sein sollen, was in der Tat einer Konzentration von 1 Vol.% entspricht.[103]
Als weitere indirekte und sicherste Quelle zur Feststellung der angewendeten Blausäuremengen sind die bezeugten, angeblichen Exekutionszeiten heranzuziehen. Diese liegen durchweg im Bereich weniger Minuten,[104] wobei man sich fragen darf, woher die Zeugen dies wissen wollen. Nach herkömmlicher Darstellung sollen nämlich die Türen zu den Gaskammern höchstens ein Guckloch besessen haben, durch das SS-Ärzte den Vorgang angeblich überwacht haben. Somit wären solche Zeugen die einzigen, die nicht vom Hörensagen leben. Prof. G. Jagschitz zititert in seinem 1992 erstellten Gutachten einen solchen kompetenten Zeugen.[105] Der von ihm angeführte Arzt des Lagers Auschwitz Dr. Horst Fischer, der selber regelmäßig die Aufsicht bei ‘Gaskammerexekutionen’ gehabt haben will, berichtet in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrzahl aller anderen Zeugen von Tötungszeiten von 2 bis 3 Minuten. Auch der ehemalige Lagerkommandant R. Höß spricht von 3 bis in Ausnahmen 15 Minuten.[106] Diese relativ schnelle Exekution setzt die Anwendung entsprechend großer Zyklon B-Mengen voraus. Die ungefähre Menge soll nachfolgend bestimmt werden.
4.2.2. Kritik der Zeugendarstellungen
Um die Realitätsnähe der amtlichen Zeugenaussagen und anderer Darstellungen bezüglich der vermeintlichen Vergasungsvorgänge beurteilen zu können, muß man folgende Größen berücksichtigen:
- Ist der bezeugte Vergasungsvorgang technisch möglich und wenn, unter welchen Bedingungen?
- Wie groß war der Zeitbedarf der Lüftung der mit Menschen gefüllten Räumlichkeiten? Oder: Waren die bezeugten Aufräumungsarbeiten in den Kammern möglich?
4.2.2.1. Vergiftung oder Erstickung?
Geht man von einer Exekutionszeit aus, die ungefähr der in amerikanischen Gaskammern entspricht (4 bis 10 min bei etwa 0,3 Vol.% Blausäure pro m³), so muß zumindest am Ende der Hinrichtung, also nach 10 Min. im hintersten Winkel der Kammer eine Konzentration von ca. 0,3 Vol.% (3,6g/m³) geherrscht haben. Dies entspricht bei 413 m³ in den Leichenkellern I der Krematorien II und III[107] einer Blausäuremenge von etwa 1,5 kg. Da das Trägermaterial nach 5 bis 10 Minuten erst 10% der Blausäure abgegeben hat, mußte für eine Tötung, die in wenigen Minuten erfolgt, die zehnfache Menge, also mindestens 15 kg Zyklon B eingesetzt werden. Dies gilt freilich nur unter der Voraussetzung, daß die freigesetzte Blausäure die Opfer sofort erreicht, was in überfüllten, großen Kellern nicht erwartet werden kann. Somit ist festzuhalten, daß für die bezeugten Vergasungsvorgänge Zyklon B-Mengen von mindestens 20 kg pro Vergasung eingesetzt hätten werden müssen. Die bezeugten Mengen von 5 bis 12 kg entsprechen also höchstens dem notwendigen Minimum.
Rudolf hat anhand ausführlicher Berechnungen gezeigt, daß die in der Gaskammer eingeschlossenen Menschen innerhalb von 5 bis 10 Minuten, die sie nach Giftgaszugabe angeblich noch lebten, unmöglich mehr als einmal das freie Luftvolumen der Kammer (400 m³) hätten einatmen können.[108] Daraus ergibt sich, daß der Giftgasgehalt durch die Atmung der Menschen nicht merklich unter 50 % des hypothetischen maximalen Anfangswertes hätte herabgesetzt werden können. Da das Zyklon B aber nach den ersten 5 bis 10 Minuten nach Auslegung, also nach dem Tod der Opfer, noch 90% seines ursprünglichen Gehaltes abgibt, wird der Giftgasgehalt ständig ansteigen. Daraus ergibt sich, daß die Opfer unter den bezeugten Randbedingungen nur einen geringen Bruchteil des eingesetzten Giftes hätten aufnehmen können.
Die stellenweise vertretene These, daß die Opfer alles Giftgas in sich aufgenommen hätten,[109] setzt voraus, daß nur sehr geringe Mengen Giftgas eingesetzt wurden, so daß die Menschen während der ganzen Gasabgabedauer des Präparats (2 Stunden) wie lebende Filter gewirkt hätten. Sie hätten daher nicht an diesen geringen Dosen sterben dürfen, was Konzentrationen unter 0,01 Vol.% voraussetzt, also den Einsatz von unter 500g Zyklon B. Allerdings habe ich woanders darauf hingewiesen, daß die vermeintlichen Opfer in der gasdichten Kammer wahrscheinlich bereits nach einer Stunde auch ohne jeden Giftgaseinsatz erstickt wären,[108] so daß selbst unter diesen Bedingungen die restlose Aufnahme der Blausäure durch die Opfer an der langsamen Gasabgabe des Präparates Zyklon B gescheitert wäre. Somit widerspricht diese These nicht nur den Aussagen bezüglich Anwendungsmenge und Exekutionsdauer, sondern wäre zudem technisch völlig sinnlos, da man sich bei solchen Erstickungstötungen die Zugabe des teuren und wertvollen Zyklon B sicher hätte sparen können.
4.2.2.2. Lüftungsgeschwindigkeit der ‘Gaskammern’
Ein Gedankenexperiment mag einen etwas komplizierten mathematischen Zusammenhang erläutern: Vor einem Kandidaten steht ein Eimer mit 100 blauen Kugeln. Bei jedem Hineingreifen legt er nun eine rote Kugel hinein, mischt kurz den Inhalt und holt blind eine beliebige Kugel heraus. Wie oft muß er hineingreifen, bis nur noch 50 blaue Kugeln im Eimer sind? Eine kleine Hilfe: Vorausgesetzt, er hat schon die Hälfte aller blauen durch rote Kugeln ersetzt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß er beim blinden Herausholen eine rote statt eine blaue Kugel herausnimmt, also vergeblich gehandelt hat? Ein solches Problem stellt sich bei der Lüftung eines Raumes, wenn sich Alt- und Frischgas vermengen. Dies führt dazu, daß man wesentlich länger braucht, um einen Raum erfolgreich zu lüften, als man gemeinhin annimmt. So erreicht man im oben geschilderten Fall erst nach durchschnittlich 70 Austauschgriffen, daß die Hälfte der blauen Kugeln durch rote ersetzt ist. Wie Rechnungen gezeigt haben, konnten die lediglich für normale Leichenkeller konzipierten Lüftungsanlagen der angeblichen Gaskammern der Krematorien II und III in Birkenau in einer Stunde höchstens 6 bis 8 Luftwechsel durchführen.[110] Wegen der schlechten Lüftungsführung (Einlaß direkt über Auslaß) und dem mit Leichen vollgestopften Raum hätte selbst bei Abwesenheit des über Stunden ausgasenden Zyklon B eine halbe Stunde niemals ausgereicht, um für ungefährliche Blausäurekonzentrationen zu sorgen. Die Aussagen von erfolgreichen Lüftungen nach 20 bis 30 Minuten in den Leichenkellern I der Krematorien II und III sind also unglaubhaft. Erst recht gilt dies für die Krematorien IV und V sowie die ominösen Bauernhäuser, die nur durch eine oder zwei Türen zu lüften gewesen wären. Da sie ebenso mit Leichen vollgestopft gewesen sein und das Zyklon B zwischen diesen gelegen haben soll, ist mit Lüftungszeiten von mindestens einem Tag zu rechnen, wie es für Raumentlausungen vorgeschrieben ist.[111] Aus normalen Räumen kann man zudem das Zyklon B entfernen, sie besitzen außerdem in der Regel Fenster zur Lüftung und sind nicht mit Leichen angefüllt. Zeugenaussagen von Arbeiten in diesen ‘Gaskammern’ ohne Gasmasken unmittelbar oder kurz nach der Exekution sind äußerst unglaubhaft. Selbst mit Gasmaske wäre das Leichenschleppen, eine schwere schweißtreibende(!) Arbeit, in diesen mit Blausäure geschwängerten Räumen wegen der Vergiftungsgefahr durch die Haut mit entsprechenden Risiken behaftet gewesen.
4.2.3. Beurteilung der Zeugenaussagen
Wir wollen hier von der Problematik der Zyklon B-Einwurflöcher, die nachweislich in den Decken der Leichenkeller I der Krematorien II und III nicht vorhanden waren, absehen und so tun, als seien sie vorhanden gewesen. Die von den Zeugen beschriebene Geschwindigkeit der Exekutionen wäre mit Zyklon B unter den gegebenen technischen Voraussetzungen in ihren extremen Werten (»wenige Augenblicke«, »sofort«) unter keinen Umständen und in »wenigen Minuten« nur bei dem völlig unsinnigen, weil teuren, riskanten und umständlichen Einsatz horrender Zyklon B-Mengen möglich gewesen. Dabei wären die Kammerwände über große Zeiträume hohen Blausäurekonzentrationen ausgesetzt gewesen. Das Begehen der ‘Gaskammern’ ohne Schutzmaßnahmen, das schwere Arbeiten in ihnen, z.T. mit bloßem Oberkörper und bei gleichzeitigem Essen und Rauchen, bei gleichzeitiger Bezeugung großer Einsatzmengen an Giftgas, überführt diese Zeugen der falschen Aussage. Ebenso falsch sind die Zeitangaben zur Lüftungsdauer der Leichenkeller I (‘Gaskammer’) der Krematorien II und III, da fälschlich von der Vorstellung ausgegangen wird, daß durch einen einmaligen Luftwechsel alles Giftgas verschwunden sei. Durch die verzögerte Verminderung der Blausäure-Restkonzentration hat man es vielmehr mit einer im Realfall um den Faktor größer als 10 (Zirkulationsbehinderung durch Leichen, Luftkurzschluß, Zyklon B-Nachgasung) längeren Lüftungszeit zu tun, als sie von den Zeugen berichtet wird. Alleine das Problem der noch Stunden nachgasenden Zyklon B-Reste, die es mindestens zwei Stunden lang nach Exekutionsbeginn unmöglich gemacht hätten, die Kammern selbst mit Lüftung zu begehen, überführen aber auch hier die Zeugen, falsche Aussagen getätigt zu haben. Die schon nach den Worten Pressacs unlogischen und lächerlichen, vor allem für die Sonderkommandos aber lebensgefährlichen Vergasungsszenarien der ‘Gaskammern’ der Krematorien IV und V wie entsprechend der Bauernhäuser I und II, die doch als Massenmordinstrumente geplant und gebaut worden sein müßten, wenn es die geplanten und zur Bauzeit im Gange befindlichen Massenvergasungen in der behaupteten Form gegeben haben soll, zwingen den naturwissenschaftlich und technisch denkenden Menschen zu dem Schluß, daß man damals unbedingt den teuersten, aufwendigsten, gefährlichsten und problematischsten Weg suchte, Menschen massenhaft umzubringen. Kohlenmonoxidreiches Prozeßgas zum Vergiften oder Stickstoff in Druckflaschen zum Ersticken hätten die nur wenige Kilometer entfernten Kohleveredelungswerke BUNA der I.G.-Farbenindustrie AG leicht und billig liefern können. Aber ausgerechnet in Auschwitz soll man das teure, rare und unhandliche Zyklon B verwendet haben, das zur Seuchenbekämpfung überall dringend benötigt wurde. In den anderen angeblichen Vernichtungslagern fernab der BUNA-Werke aber soll man Kohlenmonoxid zur Menschentötung verwendet haben, erzeugt angeblich durch Dieselmotoren erbeuteter russischer Panzer, deren Abgase im Niederlastbetrieb jedoch lediglich nicht tödliche Mengen an Kohlenmonoxid enthalten.[112] Man muß sich vergegenwärtigen, daß es in der Nähe der angeblichen ‘Menschengaskammern’ in Auschwitz hervorragend funktionierende Entlausungsanlagen gab, mit Schleusen, Heizungen, großen Ventilatoren usw., die alle früher als die angeblichen ‘Menschengaskammern’ erbaut worden waren. Daneben war die Technologie zur raschen Begasung von Material zur Bauzeit der angeblichen ‘Menschengaskammern’ weit fortgeschritten, die Produktion entsprechender Anlagen lief in großem Umfang. Aus der täglichen Entwesungspraxis wird man zudem den Unterschied bezüglich des Zeitaufwandes und des Materialbedarfs an Zyklon B zwischen einer Begasung mit und ohne Kreislaufverfahren gekannt haben. Die Verwendung eines zumindest ähnlichen technischen Standards für die vermeintlichen Menschenvergasungsanlagen müßte daher vorausgesetzt werden, ist jedoch nachweislich nicht annähernd gegeben gewesen. Es hätte nahe gelegen, wenn man aus propagandistischen Gründen Anlagen wie die Sachentlausungskammern der Bauwerke 5a und 5b als Menschenvergasungsräume präsentieren würde. Dies wurde jedoch weder versucht, noch gibt es für eine solche Verwendung der Räumlichkeiten Zeugenaussagen. Außerdem gehen sowohl die in den Plänen eingezeichneten Türen des Entlausungsraumes des Bauwerkes 5b als auch die heute darin befindlichen nach innen auf, was bei Massenvergasungen das Entfernen der vor den Türen liegenden Leichen unmöglich gemacht hätte. Diese Räume wurden also mit Sicherheit nie als ‘Menschengaskammern’ verwendet. Hier sei kurz auf die weit verbreitete Vorstellung eingegangen, daß das Giftgas in den vermutlichen ‘Menschengaskammern’ durch Duschköpfe einströmte, zumal es auch einige derartige Zeugenaussagen gibt. Beim Produkt ‘Zyklon B’ ist der Wirkstoff Blausäure auf dem festen Trägerstoff Kieselgur adsorbiert und wird nur allmählich freigesetzt. Da es sich hier weder um eine Flüssigkeit noch um ein unter Druck stehendes Gas handelt, hätte die Blausäure aus diesem Produkt niemals durch enge Wasserleitungen und Duschköpfe hindurchgeleitet werden können. Eventuelle Duschen oder Duschattrappen hätten also nur der Täuschung der Opfer dienen können, niemals aber der Einleitung des Giftgases. Darüber ist man sich bei allem Streit allgemein einig.
5. Bewertung chemischer Analysen
5.1. Die Materialproben
Bevor man in Auschwitz aus den ‘Gaskammern’ Materialproben entnimmt, sollte man überprüfen, ob das Material überhaupt originaler Herkunft ist und welche Geschichte es seit Ende des Krieges hatte. Die heute sichtbaren Fundamente und Grundmauern der Krematorien IV und V wurden nach dem Krieg durch die Museumsverwaltung errichtet.[113] Da die Herkunft des dafür verwendeten Materials nicht genau bekannt ist, hat eine Probennahme hier keinen Sinn. Jedoch gibt es den unwahrscheinlichen Glücksfall, daß die ‘Gaskammer’ (Leichenkeller 1) des Krematoriums II in weiten Teilen erhalten geblieben ist. Hier ist nicht nur das Material (abgesehen von den Deckenlöchern) unbestritten originaler und unmanipulierter Herkunft, sondern es liegt über weite Bereiche vor der Witterung geschützt unter der Decke. Weiterhin soll nach Pressac dieser Raum der zentrale Ort des Massenmordes schlechthin gewesen sein. Hier sollen die meisten Vergasungen stattgefunden haben. Hier ist also nicht nur wegen der Originalität und Geschichte des Materials eine Probennahme sinnvoll, sondern auch wegen der zu erwartenden Ergebnisse. Wenn mit Eisenblauspuren in ‘Menschengaskammern’ zu rechnen ist, dann hier.
Tabelle 3: Cyanidkonzentrationen im Mauerwerk von ‘Gaskammern’ bzw. Entlausungskammern von Auschwitz und Birkenau. | |||
Konzentrationsangaben in mg Cyanid (CN-) pro kg Baumaterial (Ziegel, Mörtel, Beton, Verputz) | |||
Nr. | Entnahmeort | Probennehmer | c[CN-] |
1-7 | Krematorium II, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Leuchter | 0,0 |
8 | Krematorium III, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Leuchter | 1,9 |
9 | Krematorium III, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Leuchter | 6,7 |
10,11 | Krematorium III, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Leuchter | 0,0 |
13,14 | Krematorium IV, Grundmauerreste | Leuchter | 0,0 |
15 | Krematorium IV, Grundmauerreste | Leuchter | 2,3 |
16 | Krematorium IV, Grundmauerreste | Leuchter | 1,4 |
17-19 | Krematorium IV, Grundmauerreste | Leuchter | 0,0 |
20 | Krematorium IV, Grundmauerreste | Leuchter | 1,4 |
21 | Krematorium V, Grundmauerreste | Leuchter | 4,4 |
22 | Krematorium V, Grundmauerreste | Leuchter | 1,7 |
23,24 | Krematorium V, Grundmauerreste | Leuchter | 0,0 |
25 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 3,8 |
26 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 1,3 |
27 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 1,4 |
29 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 7,9 |
30 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 1,1 |
31 | Krematorium I, Leichenhalle (‘Gaskammer’) | Leuchter | 0,0 |
1 | Krematorium II, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Rudolf | 7,2 |
2 | Krematorium II, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Rudolf | 0,6 |
3 | Krematorium II, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Rudolf | 6,7/0,0 |
4 | Krematorium III, Leichenkeller I (‘Gaskammer’) | Ball | 0,4 |
5 | Weißes Bauernhaus, Fundamentreste | Ball | 1,2 |
6 | Krematorium V, Grundmauerreste | Ball | 0,07 |
32 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite | Ball | 0,1 |
9 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite | Leuchter | 1.050,0 |
11 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite | Rudolf | 11.000,0 |
12 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite | Rudolf | 2.640,0/1.430,0 |
13 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Innenseite | Rudolf | 3.000,0 |
14 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite | Rudolf | 1.035,0 |
15a | Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite | Rudolf | 1.560,0 |
15c | Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite | Rudolf | 2.400,0 |
16 | Entlausungsraum B1a BW 5a, Außenseite | Rudolf | 10.000,0 |
17 | Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite | Rudolf | 13.500,0 |
18 | Entlausungsraum B1b BW 5a, Holz von Türpfosten | Rudolf | 7.150,0 |
19a | Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite | Rudolf | 1.860,0 |
19b | Entlausungsraum B1b BW 5b, Innenseite | Rudolf | 3.880,0 |
20 | Entlausungsraum B1b BW 5a, Innenseite | Rudolf | 7.850,0 |
22 | Entlausungsraum B1b BW 5a, Innenseite | Rudolf | 4.530,0 |
1 | Entlausungsraum B1b BW 5b, Außen- und Innenseite | Ball | 3.170,0 |
2 | Entlausungsraum B1b BW 5a, Außen- und Innenseite | Ball | 2.780,0 |
28 | Krematorium I, Waschraum | Leuchter | 1,3 |
5 | Häftlingsbaracke | Rudolf | 0,6 |
6 | Häftlingsbaracke | Rudolf | <0,1 |
7 | Häftlingsbaracke | Rudolf | 0,3 |
8 | Häftlingsbaracke | Rudolf | 2,7/0,0 |
23 | Häftlingsbaracke | Rudolf | 0,3 |
24 | Häftlingsbaracke | Rudolf | 0,1 |
Cyanidwerte unterhalb 10 mg/kg sind unsicher, Proben mit Werten unter 1-2 mg gelten als cyanidfrei. |
Es hat inzwischen drei erwähnenswerte Probennahmen gegeben:[114] Leuchter[1], Rudolf[16] und Ball.[115] Bezüglich genauerer Details von Entnahme und Charakterisierung siehe dort.
5.2. Die Analysenergebnisse
In Tab. 3 sind die wichtigsten Ergebnisse der Analysen von Materialproben auf Cyanidgehalt (Cyanide = Verbindungen der Blausäure) aufgeführt. Der erste Teil der Tabelle enthält Proben aus vermeintlichen ‘Gaskammern’. Der zweite Teil der Tabelle enthält Proben aus Entlausungskammern. Der dritte enthält Analysenergebnisse von Proben, die weder mit ‘Gaskammern’ noch mit Entlausungskammern zu verbinden sind. Hierzu gehören eigentlich auch alle Proben aus den rekonstruierten Fundamenten bzw. Grundmauern der Krematorien IV und V sowie der Bauernhäuser, deren Material unbekannter Herkunft ist. An Hand von Kontrollproben hat Rudolf nachgewiesen, daß aufgrund der Materialart Analysenwerte unter 10 mg/kg nicht zuverlässig und daher als nullwertig anzusehen sind.[116] Somit läßt sich schlußfolgern, daß man in den angeblichen ‘Gaskammern’ ähnlich viele Überreste der Blausäure findet wie in jedem beliebigen Gebäude, nämlich keine interpretationsfähigen Rückstände. Im Gegensatz dazu liegen die Werte aus den Entlausungsbaracken im Bereich zwischen 1.000 und 10.000 mg/kg, womit ca 0,1 bis 1% der Wände aus Cyaniden bestehen. Diese Analysenergebnisse werden vom Direktor des Auschwitzmuseums nicht nur nicht in Zweifel gezogen, sondern ausdrücklich für richtig gehalten.[35] Da die Ergebnisse nicht mehr angezweifelt werden, möchten wir allgemein dazu auffordern, jede weitere wilde Probenentnahme zu unterlassen, damit diese Anlagen nicht das Schicksal der Berliner Mauer teilen.
5.3. Interpretation der Ergebnisse
Angesichts dieser deutlichen Ergebnisse und der Tatsache, daß sie nicht mit Auflösungsprozessen des langzeitstabilen Eisenblaus zu erklären sind, stellt sich die Frage nach der richtigen Interpretation der Ergebnisse. Der erste Erklärungsversuch der Vertreter der herrschenden Meinung war die Erwägung der Möglichkeit, daß vielleicht mit einem anderen Giftgas gemordet wurde. Da man dann alle Zeugenaussagen hätte über Bord werfen müssen, unterließ man diese Erklärungsversuche. Bailer hat die Behauptung aufgestellt, daß sich in Mauern durch einfache Blausäurebegasungen überhaupt kein Eisenblau bilden könne,[12] was hinlänglich widerlegt ist.[117] Er erklärt die blauen Wände der Entlausungskammern mit Anstrichfarbe, die während oder nach dem Krieg aufgetragen wurde. Allerdings kann er mit diesem zweiten Fluchversuch nicht erklären,
- warum die Blaufärbung auf den Innenseiten der Wände des Entlausungsgebäudes 5a und auf den Ziegelsteinen der Außenwänden (!) beider Gebäude unregelmäßig fleckig auftritt (es sei denn, die Anstreicher haben Innen- wie Außenwände mit Farbbeuteln, Pinseln und Quasten beworfen, anstatt zu streichen);
- warum die nach der Aufgabe des Bauwerkes 5a als Blausäureentlausungsanlage eingebauten Innenwände weiß und frei von Blausäureverbindungen sind (es sei denn, man wollte diese Wände nicht dem bunten Gekleckse der anderen Wände angleichen);
- warum die gänzlich im Inneren des Gebäudes gelegene südliche Trennwand des Bauwerkes 5a trotz nur fahlblauer Farbe hohe Cyanidwerte hat, der Putz des Bauwerkes 5b bei gleichen Cyanidwerten sogar gänzlich weiß ist (es sei denn, man hat nicht mit Eisenblau angestrichen, sondern mit Cyanweiß (was noch zu erfinden wäre));
- warum die Wände der Entlausungskammer des Bauwerkes 5b in tieferen (!) Regionen grünlich blau und gesättigt mit Blausäurverbindungen sind (es sei denn, man hat aus unerklärlichen Gründen den Maurermörtel blau gefärbt);
Tatsache ist, daß die Wände der Entlausungsgebäude durch und durch mit Blausäureverbindungen gesättigt sind, und daß nur ein Teil davon als Eisenblau sichtbar wird, und zwar bevorzugt dort, wo es feucht ist.
Der dritte Erklärungsversuch war etwas komplizierter. Menschen sind, wie bereits erwähnt, gegenüber Blausäure empfindlicher als Insekten. Nun lautet die These der herrschenden Holocaust-Meinung, daß die Menschenvergasungen mit nur sehr wenig Blausäure durchgeführt wurden und daß sie entschieden kürzer gedauert habe als die Sachentlausungen, die sich vielfach über Stunden hinzogen.[118] Diese beiden Faktoren – geringe Blausäurekonzentration und kürzere Begasung – hätten dazu geführt, daß sich keine Rückstände bilden konnten.[8],[10],[12] Dieses Argument kann man an Hand einer Überschlagsrechnung überprüfen:
- Zunächst ist wie oben ausgeführt festzustellen, daß sowohl die Menschenvergasungen im Krematorium II als auch die Sachentlausungen in den Bauwerken 5a/b durchschnittlich einmal täglich stattfanden und der Betriebszeitraum ähnlich lang war (Für Bauwerk 5a und Krematorium II etwa 11/2 Jahre).
- Die nicht heizbaren Keller (‘Gaskammern’) der Krematorien II und III hatten im Gegensatz zu den geheizten Entlausungsräumen im Erdgeschoß feuchte Wände. Ihre Tendenz zur Anreicherung von Blausäure war, wie oben gezeigt, etwa zehnmal so groß wie die der trockenen Entlausungskammerwände.
- Selbst für den Fall, daß die mittlere Kontaktzeit des Gases mit den Entlausungskammerwänden 12 Stunden täglich betrug, im Falle der angeblichen Menschengaskammerwände aber nur 12 Minuten pro Tag, also dem 60ten Teil, würde sich im Mauerwerk der ‘Menschengaskammern’ bei sonst gleichen Bedingungen eine Blausäurekonzentration einpegeln, die etwa einem Zehntel des Wertes entspräche, der in den Entlausungskammerwänden zu finden wäre. Der Grund dafür ist, daß Wände, die in ständigem Kontakt mit dem Gas stehen, nahe der Sättigungskonzentration liegen und kaum mehr Blausäure aufnehmen können, während solche Wände, die nur selten und kurz mit dem Gas in Berührung kommen, innerhalb dieser kurzen Zeiten große Mengen aufnehmen und nachher nur langsam abgeben. Im obigen Szenario wäre also die HCN-Konzentration in den ‘Gaskammerwänden’ um den Faktor 6 höher als unter der falschen Annahme einer linearen Erhöhung der HCN-Mauerwerkskonzentration mit der mittleren täglichen Begasungszeit. Diese »Schwammfaktor« wird umso größer, je größer die Differenz der Begasungszeiten zwischen Entlausung und hypothetischer Menschenvergasung ist.[119]
- Um die Unterschiede der Cyanidwerte zwischen ‘Gaskammer’ und Entlausungskammer (Faktor 100 bis 1.000) erklären zu können, muß das Produkt der Faktoren Konzentration mal Begasungszeit mal »Schwammfaktor« im Fall der Menschenvergasungen also mindestens um den Faktor 1000 bis 10.000 niedriger gelegen haben, um die höhere Blausäureaufnahme des feuchten Kellergemäuers zu kompensieren. Wenn also für die Menschenvergasungen nur ein Zehntel der bei Entlausungen üblichen Blausäuremenge eingesetzt worden wäre, durfte zudem die Dauer des Vorganges höchstens ein Sechshundertstel bis ein Sechstausendstel der Entlausungsdauer betragen haben. Bei einer Entlausungszeit von großzügig 12 Stunden ergeben sich hieraus gut 0,1 bis 1 Minute für die Menschentötung. Nach dieser Zeit hätte sich in der Kammer kein Giftgas mehr befinden dürfen, sie müßte also erfolgreich gelüftet worden sein.
Es erübrigt sich hierzu jeder Kommentar, wenn man sich in Erinnerung ruft, was wir uns oben über die bezeugten Anwendungsmengen (ähnlich der bei Entlausungen) und über die Probleme bei der Lüftung erarbeitet haben, die Stunden, wenn nicht Tage gedauert hätte. Auf diese Weise sind die Analysenwerte also nicht zu erklären.
G. Wellers hat schließlich als erster die These aufgestellt, daß die Opfer durch ihre Atmung alle Blausäure aufgenommen hätten[13]. Diese These haben wir bereits im Abschnitt 4.2.2.1. eindeutig widerlegt.
Ein weiterer Erklärungsversuch setzt bei den Zeugenaussagen an, die davon berichten, daß die Leichen nach der Vergasung mit einem Wasserschlauch abgespritzt worden wären.[120] Es wäre demnach möglich, daß dabei auch die Wände abgespritzt und somit von der Blausäure gereinigt worden wären. Dazu stellen wir hier fest:
- Bis zur erfolgreichen Lüftung der Kammer vergeht mindestens eine Stunde.
- Nach den Zeugenaussagen dauerte das Ausräumen der Leichen weitere Stunden.
- Damit hätte die Blausäure besonders im hinteren Teil der Kammer viele Stunden lang ungehindert ins Mauerwerk eindiffundieren können.
- Das Abspritzen hätte nur oberflächlich anhaftende Blausäure fortgespült. Für eine Tiefenwirkung wäre ein oxidierender Zusatz nötig gewesen.
- Bei diesem Szenario wäre mit einem Konzentrationsgradient in der Kammer mit von der Tür aus gesehen von vorne nach hinten und vom Boden zur Decke steigendem Cyanidgehalt zu rechnen.
- Der Cyanidgehalt an oder in unmittelbarer Nähe zur Decke im hintersten Winkel der Kammer müßte ungeschmälert sein.
Die letzten beiden Punkte sind aber nachweislich nicht gegeben. Man findet nirgendwo signifikante Cyanidmengen! Außerdem ist zu bedenken, daß durch das zusätzliche Anfeuchten der Kammerwände die Blausäureaufnahme bei nachfolgenden Vergasungen dramatisch erhöht und die Umsetzung zum stabilen Eisenblau stark beschleunigt worden wäre. Es wäre Irrsinn gewesen, in solch nassen, kalten Kellern mit ungekachelten Böden und Wänden Blausäurebegasungen durchzuführen.
Als letzter, uns bekannter Ausweg wird angeführt, daß die heutige Ruine der damaligen vermeintlichen Gaskammer über lange Zeit, besonders im Frühjahr, völlig im Grundwasser stehe, wodurch die Cyanide in den ersten Jahren nach dem Krieg völlig ausgewaschen worden seien. Dazu ist festzuhalten:
- Die korrosiven Fähigkeiten fließender Gewässer auf die Bestandteile in Betonmauerwerken werden gemeinhin stark überschätzt. Zwar wird das Mauerwerk mit der Zeit zerstört, jedoch verändert es seine Zusammensetzung kaum.[121] Selbst leicht lösliche Bestandteile bleiben über Jahrzehnte erhalten. Schmerzlich wird dies jedem Hausbesitzer bewußt, der einmal versucht hat, einen vermeintlich löslichen Flecken von seiner Hauswand zu entfernen.
- Bei dem Grundwasser im Leichenkeller in Birkenau würde es sich aber um ein stehendes Gewässer handeln, so daß die Auswaschung dadurch nur sehr gering wäre.
- Durch das bis heute funktionierende Entwässerungssystem des Lagers Birkenau steigt der Grundwasserpegel in der Ruine des Krematoriums II jedoch nie über 1 Meter unter Grund an, da sich in der Nähe relativ tiefe Entwässerungsgräbern befinden.
- Tatsächlich steigt das Grundwasser im Leichenkeller I des Krematoriums II selbst zur Schneeschmelze nicht über den am Boden liegenden Schutt an. Die oberen Bereiche der Wände und die Decke selbst stehen also nie unter Wasser.
Somit kann diese These nicht erklären, warum man auch an diesen, immer außerhalb des Grundwassers befindlichen Stellen keine Cyanide findet.
5.4. Grenzen der chemischen Methode
Die neueste Entwicklung der offiziellen Lehrmeinung geht dahin, die Randbedingungen für die Menschenvergasungen zu verändern, auch wenn dies im eklatanten Widerspruch zu den Zeugenaussagen oder den technischen Gegebenheiten steht. Waren bis vor wenigen Jahren die Aussagen noch die Regel, die von täglichen, ja ununterbrochen Vergasungen sprachen,[122] so geht man heute durch die drastische Opferzahlenreduktion auf maximal 630.000100 bzw. sogar nur noch 470.000 bis 550.000 Gaskammeropfer[123] von wesentlich weniger Menschenvergasungen pro Gaskammer aus – mittlerweile sind schon Zahlen von nur wenigen zehntausend Opfern pro Gaskammer im Umlauf.[124] Weiterhin gibt es die oben gezeigten Tendenzen, die angeblich angewendete Blausäuremenge entgegen den Zeugenaussagen stark zu reduzieren.[125]
Schließlich führt Mattogno an, daß auch die Entlausungskammern eventuell nach jeder Entlausungsaktion mit Wasser ausgespritzt wurden, wodurch diese Räume ähnlich feucht gewesen wären wie die Leichenkeller der Krematorien II und III.[126] Da dies unweigerlich ein abnehmendes Cyanid-Konzentrationsprofil in den Wänden vom feuchten Boden zur trockenen Decke zur Folge hätte, ließe sich diese These überprüfen. Unter Berücksichtigung all dieser Randbedingungen gelangt man irgendwann zu einem Punkt, an dem die Kontaktzeit der Blausäure mit den kühl-feuchten Wänden der Leichenkeller I von Krematorium II und III tatsächlich so kurz war, daß eine sichere Vorhersage der zu erwartenden Analysenergebnisse nicht mehr möglich ist. Durch solch ein Vorgehen seitens der etablierten Historikerschaft erklärt man zwar die Zeugenaussagen bezüglich der Opferzahl und der Hinrichtungsbedingungen für unglaubhaft und man ignoriert, daß es in den Krematorien II und III gar keine Löcher gab, durch die das Zyklon B hätten herabgelassen werden können. Aber was stören die meisten Historiker schon Argumente – sie haben ihre feststehende Meinung.
6. Schlußfolgerungen für Auschwitz
Die Untersuchung der bautechnischen Gegebenheiten der Räumlichkeiten, die für die bezeugten Massenvergasungen verwendet worden sein sollen, ergab, daß die vermuteten Hauptvergasungsräume von Auschwitz, die Leichenhalle des Krematoriums im Stammlager und die Leichenkeller I (‘Gaskammern’) der Krematorien II und III, keine Vorrichtung zur Einführung des Giftgaspräparates hatten. Die heute sichtbaren Löcher in den Decken wurden nach dem Kriege durchgebrochen. Sollte diese Feststellung nicht widerlegt werden, so ist allein dadurch jede Massenvergasung nach bezeugtem Muster unmöglich gewesen. Die Untersuchung über die Bildung und Langzeitstabilität von Blausäurerückständen im Mauerwerk der bezeichneten Anlagen (‘Gaskammern’ und Sachentlausungskammern) sowie die Interpretation der Analysenergebnisse von Gesteinsproben aus diesen Anlagen in Auschwitz ergaben:
- Die zum Eisenblau abreagierende Blausäure im Mauerwerk besitzt eine viele Jahrhunderte währende Langzeitstabilität. Es zerfällt in ähnlichen Zeiträumen wie das Mauerwerk selber. Cyanidrückstände müßten daher noch heute in fast unverminderter Menge nachweisbar sein, ungeachtet der Witterungseinflüsse. Beweis dafür sind u.a. die noch heute äußerlich blauen, stark cyanidhaltigen Außenwände der Entlausungstrakte BW 5a/b in Birkenau.
- Unter den tatsächlich möglichen Umständen bei den bezeugten massenhaften Menschenvergasungen mit Blausäure müßten in den fraglichen Räumen Cyanidrückstände in ähnlicher Größenordnung zu finden sein, wie sie in den Sachentlausungsanlagen zu finden sind, einschließlich der sich daraus ergebenden blauen Wandfärbung.
- In den angeblichen ‘Gaskammern’ sind ähnlich unsignifikante Cyanidrückstände zu finden wie in jedem beliebigem Gebäude. Der unserer Überzeugung nach einzige Schluß, der alle Phänomene erklären kann, kann daher nur lauten: In den besagten Räumlichkeiten kann es keine Massenvergasungen mit Zyklon B unter den bezeugten Umständen gegeben haben.
Anmerkungen
[1] | F.A. Leuchter, An Engineering Report on the alleged Execution Gas Chambers at Auschwitz, Birkenau and Majdanek, Poland, Samisdat Publishers Ltd., Toronto 1988, 195 pp.; dt.: ders., Der erste Leuchter Report, ebenda, 1988; britische Ausgabe: ders., The Leuchter Report, Focal Point Publications, London 1989, 67 pp. |
[2] | Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozesses, Az: 50/4 Ks 2/63; vgl. I. Sagel-Grande, H.H. Fuchs, C.F. Rüter (Hg.), Justiz und NS-Verbrechen, Band XXI, University Press, Amsterdam 1979, S. 434.. |
[3] | Landgericht Düsseldorf, Az. 8 Ks 1/75. |
[4] | Zu den Prozessen vgl. R. Faurisson, Journal of Historical Review (JHR) 8(4) (1988) 417-431. Das Gesetz, aufgrund dessen E. Zündel angeklagt wurde, wurde im Frühjahr 1993 vom kanadischen Obersten Gerichtshof gestrichen, da es gegen die Menschenrechte verstößt. Begründung: Niemand außer dem Angeklagten selber könne wissen, ob der Angeklagte wissentlich die Unwahrheit sagt (also lügt bzw. leugnet). Das Recht auf Irrtum müsse jedem zugestanden werden. Dieses aus dem Mittelalter stammende Gesetz würde die Fähigkeit zum Gedankenlesen beim Gericht erfordern und wäre ein Gummiparagraph, mit dem die Freiheit der Meinungsäußerung ernsthaft gefährdet würde. Nachträgliche Strafanträge gegen Zündel aufgrund anderer Gesetzte lehnte das Gericht ab. E. Zündel ist damit von allen Vorwürfen freigesprochen worden. |
[5] | F. Finke, Deutschland in Geschichte und Gegenwart (DGG) 37(3) (1989) 1-4. |
[6] | J.-C. Pressac, Jour J, 12. Dezember 1988, S. I-X; auch in S.Z. Shapiro (Hg.), Truth Prevails: Demolishing Holocaust Denial: The End of the Leuchter Report, Beate Klarsfeld Foundation, New York 1990. |
[7] | J.-C. Pressac, Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, Beate-Klarsfeld-Foundation, New York 1989. |
[8] | H. Auerbach, Institut für Zeitgeschichte, Schreiben an Bundesprüfstelle, München, 30.10.1989; ders., November 1989, jeweils erschienen in: U. Walendy, Historische Tatsachen (HT) Nr. 42, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1990, S. 32 und 34. |
[9] | J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, B. Trzcinska, Gutachten, Prof. Dr. Jan Sehn Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, 24. September 1990, ohne Entnahmeprotokoll veröffentlicht in: DGG 39(2) (1991) 18f.; auch: J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, Z Zagadnien Nauk Sadowych, Z. XXX, 1994, S. 17-27.; und die Kritik: G. Rudolf, Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Grabert, Heft 1/1995, S. 22-26; J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz und G. Rudolf: Briefwechsel, in: Sleipnir, (Verlag der Freunde, Postfach 35 02 64, 10211 Berlin) Heft 3/1995, S. 29-33. |
[10] | W. Wegner in: U. Backes, E. Jesse, R. Zitelmann (Hg.), Die Schatten der Vergangenheit, Propyläen, Frankfurt/Main 1990, S. 450ff. |
[11] | Kritiken an Jean-Claude Pressac, Anm. 7, erfolgten von: M. Weber, JHR 10(2) (1990) 231-237; C. Mattogno, JHR 10(4) (1990) 461-485; R. Faurisson, Revue d’Histoire Révisionniste 3 (1990) 65-154; engl.:, JHR 11(1) (1991) 25-66; JHR, 11(2) (1991) 133-175; E. Aynat, JHR 11(2) (1991) 177-206; A.R. Butz, JHR 13(3) (1993) 23-37; W. Häberle, DGG 39(2) (1991) 9-13; W. Schuster, ebenda, 13-17, U. Walendy, HT Nr. 50, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1991; ders., HT Nr. 52, ebenda 1992; ders., HT Nr. 60, ebenda 1993. |
[12] | J. Bailer in: Dokumentationszentrum des österreichischen Widerstandes, Bundesministerium für Unterricht und Kultur (Hg.), Amoklauf gegen die Wirklichkeit, Wien 1991, S. 47-52. |
[13] | G. Wellers, Dachauer Hefte 7(7) (1991) 230. |
[14] | M. Weber, JHR 12(4) (1992-93) 421ff.; P. Grubach, ebenda, 445ff. |
[15] | E. Gauss, DGG 41(2) (1993) 16; ders., Vorlesungen über Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1993. |
[16] | R. Kammerer, A. Solms, Das Rudolf Gutachten, Cromwell, London 1993. |
[17] | Meist polemische Behandlungen revisionistischer Argumente seitens der etablierten Zunft sind neben S.Z. Shapiro (Hg.), Anm. 5, erschienen: D. Lipstadt, Denying the Holocaust: The Growing Assault on Truth and Memory, Free Press, New York 1993; K.S. Stern, Holocaust Denial, American Jewish Committee, New York 1993; A.M. Schwartz, Hitlers Apologists: The Antisemitic Propaganda of Holocaust “Revisionism”, The Anti-Defamation-League, New York 1993; vgl. zu den letzten drei Titeln: T.J. O’Keefe, JHR 3(6) (1993) 28-36. |
[18] | J.-C. Pressac, Les Crématoires d’Auschwitz, la Machinerie du meurtre de masse, CNRS, Paris 1993; dt.: Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, Piper, München 1994. |
[19] | Kritik an Pressac, Anm. 18: A.N.E.C., R. Faurisson, S. Thion, P. Costa, Nouvelle Vision 31 (1993) 11-79; vgl. R. Faurisson, JHR 14(1) (1994) 23f.; R. Faurisson, Réponse à Jean-Claude Pressac, R.H.R., Boîte Postale 122, 92704 Colombes Cedex, 1994; H. Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 46, B-2600 Berchem 1, 1995. |
[20] | Dr. J. Bailer nicht: ders., in: B. Bailer-Galanda, W. Benz und W. Neugebauer (Hg.), Wahrheit und Auschwitzlüge, Deuticke, Wien 1995, S. 111-118. |
[21] | Zur Kritik an J. Bailer, Anm 20; vgl. G. Rudolf in: Vrij Historisch Onderzoek (Hg.), Zur Kritik an Wahrheit und Auschwitzlüge, Postbus 46, B-2600 Berchem 1996. |
[22] | Vgl. J.-C. Pressac, Anm. 7 und 18, R. Faurisson, sowie H. Verbeke, Anm. 11, sowie den Beitrag von C. Mattogno und F. Deana im vorliegenden Band. |
[23] | Pläne der Bauwerke 5a/b: J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 55-8; Außenaufnahmen S. 59 f. Bauwerk 5a wurde im Laufe des Jahres 1943 zu einer Heißluftentlausung umgebaut. Vgl. E. Gauss, Vorlesungen, Anm. 15, S. 124f. |
[24] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 53. |
[25] | Ebenda, S. 123. |
[26] | Ebenda, S. 126-8; ders., Anm. 18, S. 2. |
[27] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 34f. |
[28] | Zuerst behandelt von D. Felderer, JHR 1(3) (1980) 255-266. |
[29] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 151/153. |
[30] | Ebenda, S. 131f. |
[31] | Ebenda, S. 156. |
[32] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 39. |
[33] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 159. |
[34] | Ebenda, S. 133, Anm. 18, S. 34. |
[35] | F. Piper in einem Interview mit D. Cole, B. Smith, Visalia, CA 1992; vgl. JHR 14(2) (1993) 11-13. |
[36] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 18, 60f. |
[37] | Ebenda, S. 18. Der Broad-Bericht ist z.B. abgedruckt in B. Naumann, Auschwitz, Athenäum, Frankfurt/Main 1968, S. 200ff. |
[38] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 126ff. |
[39] | Zum Vergleich sei auf die Konstruktionsweise moderner Krematorien hingewiesen: H.-K. Boehlke, Friedhofsbauten, Callwey Verlag, München 1974, S. 117; E. Neufert, Bauentwurfslehre, Ullstein Fachverlag, Frankfurt 1962, S. 423f. |
[40] | Siehe dazu auch die Kritik Lüftls am Jagschitz-Gutachten im Beitrag von W. Rademacher in diesem Buch. |
[41] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 319-29. Pläne zu den Krematorien II und III. |
[42] | Am plastischsten dazu die Aussage vom Ingenieur Schultze der Firma Topf & Söhne in einem KGB-Verhör, vgl. G. Feming in New York Times, 18. Juli 1993, E19; Der Spiegel, 40/1993. |
[43] | Seltsamerweise findet man im Kellergeschoß des Krematoriums II, im Vorraum zu den Leichenkellern, eine Menge teilweise verschütteter Gartenwerkzeuge (Schaufeln, Spaten etc.). Man sollte annehmen, daß die Deutschen bei einer ordnungsgemäßen Räumung des Gebäudes mit anschließender Sprengung diese Geräte sichergestellt hätten. |
[44] | Kurier, 30.8.1992, S. 20: »Wenn Felsen fallen« |
[45] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 365-6. |
[46] | Ebenda, S. 354. In seinem neuen Buch, Anm. 18, übergeht er die Problematik der Zyklon B-Einwurfstutzen und der dazu unerläßlichen, aber eben fehlenden Löcher in der Betondecke bezeichnenderweise völlig. |
[47] | Ebenda, S. 338-9. In seinem neuen Buch, Anm. 18, zeigt Pressac eine große Außenaufnahme der Decke des Leichenkellers I vom Krematorium II im Winter 1943 (Dokument 27) – ohne jede Spur eines Einwurfloches. |
[48] | Dieses Foto erhielten wir dankenswerterweise von Carlo Mattogno zur Verfügung gestellt. |
[49] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 436. |
[50] | Zur Zeit wird für angestrebte Konservierungsarbeiten an den Gebäuden des Konzentrationslagers Auschwitz Geld gesammelt: »Neue Inschrift im KZ Auschwitz, 60 Millionen für die Erhaltung«, Allgemeine Jüdische Wochenzeitung, 11.6.1992, S. 1. Sollten diese Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden, so würde dies einer Beweismittelvernichtung gleichkommen, bevor jemals umfangreiche internationale forensische Untersuchungen vor Ort stattgefunden hätten. |
[51] | Grundrißpläne dieser Anlagen siehe in E. Gauss, Vorlesungen, Anm. 15, S. 120. |
[52] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 379ff, Abschnitt über die Krematorien IV und V. |
[53] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 89f. |
[54] | J.C. Ball, Air Photo Evidence, Ball Recource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1992, S. 69ff. |
[55] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 67, 89. |
[56] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 386. |
[57] | Angebliche Grundmauerreste des Bauernhauses II sind die einzigen heute auffindbaren Spuren, Ebenda, S. 176. |
[58] | Ebenda, S. 161 ff. |
[59] | Siehe Beitrag von J.C. Ball in diesem Buch. |
[60] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 41f. |
[61] | G. Peters, E. Wüstinger, »Entlausung mit Zyklon Blausäure in Kreislauf-Begasungsanlagen«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, 10/11 (1941). |
[62] | Genauer: das Cyanid. Um den Leser nicht mit Fachtermini zu überfordern, wird nachfolgend, wenn irgend möglich, das Wort Blausäure gewählt. Der Fachmann möge es verzeihen. |
[63] | W. Wirth, C. Gloxhuber, Toxikologie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1985, S. 159f; W. Forth, D. Henschler, W. Rummel, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, Wissenschaftsverlag, Mannheim 51987, S. 751f; S. Moeschlin, Klinik und Therapie der Vergiftung, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1986, S. 300; H.-H. Wellhöner, Allgemeine und systematische Pharmakologie und Toxikologie, Springer Verlag, Berlin 1988, S. 445f. |
[64] | F. Flury, F. Zernik, Schädliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten, Berlin 1931, S. 405. |
[65] | Robert F. Schmidt, Biomaschine Mensch, Piper, München 1979, S. 124. |
[66] | Vgl. auch M. Daunderer, Klinische Toxikologie, 30. Erg.-Lfg. 10/87, ecomed, Landsberg 1987, S. 4ff. |
[67] | DuPont, Hydrogen Cyanid, Wilmington, Delaware 7/83, S. 5 f. |
[68] | F. Flury, F. Zernik, Anm. 64, S. 453f. |
[69] | Unter Toxikologen bekannt als lethale Dosis für 100% alle Opfer, LD100. |
[70] | F. A. Leuchter, Boston, FAX an H. Herrmann vom 20.4.1992 sowie mündliche Mitteilung von Herrn Leuchter. |
[71] | M. Daunderer, Anm. 66, S. 15. |
[72] | Vgl. neben Anm. 61 auch F. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäuregaskammern zur Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes, Berlin 1943, S. 35ff; O. Hecht, »Blausäuredurchgasungen zur Schädlingsbekämpfung«, Die Naturwissenschaften 16(2) (1928) 17-23; G. Peters, Blausäure zur Schädlingsbekämpfung, Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart 1933; G. Peters, W. Ganter, »Zur Frage der Abtötung des Kornkäfers mit Blausäure«, Zeitschrift für angewandte Entomologie 21(4) (1935) 547-559; F.E. Haag, Lagerhygiene, Taschenbuch des Truppenarztes, Band VI, F. Lehmanns Verlag, München 1943; W. Dötzer, »Entkeimung, Entwesung und Entseuchung«, in: J. Mrugowsky (Hg.), Arbeitsanweisungen für Klinik und Laboratorium des Hygiene-Institutes der Waffen-SS, Heft 3, Urban & Schwarzenberg, Berlin 1944; F. Puntigam, »Die Durchgangslager der Arbeitseinsatzverwaltung als Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge«, Gesundheitsingenieur 67(2) (1944) 47-56; O. von Schjerning, Handbuch der Ärztlichen Erfahrungen im Weltkrieg 1914/1918, Band VII Hygiene, J. A. Barth Verlag, Leipzig 1922, besonders S. 266ff: »Sanierungsanstalten an der Reichsgrenze«; R. Wohlrab, »Flecktyphusbekämpfung im Generalgouvernement«, Münchner Medizinische Wochenschrift 89(22) (1942) 483-488; W. Hagen, »Krieg, Hunger und Pestilenz in Warschau 1939-1943«, Gesundheitswesen und Desinfektion 65(8) (1973) 115-127; ebenda, 65(9) (1973) 129-143; G. Peters, Die hochwirksamen Gase und Dämpfe in der Schädlingsbekämpfung, F. Enke Verlag, Stuttgart 1942; DEGESCH, Acht Vorträge aus dem Arbeitsgebiet der DEGESCH, 1942, S. 47; Dokument NI-9098 im Nürnberger Prozeß, Eigenschaftstabelle der von der DEGESCH verwendeten gasförmigen Insektizide/Rottizide; H. Kruse, Leitfaden für die Ausbildung in der Desinfektion und Schädlingsbekämpfung, Muster-Schmidt, Göttingen 1948; H. Kliewe, Leitfaden der Entseuchung und Entwesung, F. Enke Verlag, Stuttgart 1951; neuere Behandlung des Themas: F.P. Berg, »The German Delousing Chambers«, JHR 7(1) (1986) 73-94; ders., »Typhus and the Jews«, JHR 8(4) (1988) 433-481; R.C. Lang, »Zur Frage der Fleckfieberepidemien im Zweiten Weltkrieg«, DGG 36(2,3) (1988) 7-10, 8-13. |
[73] | Vgl. die Darstellung von W. Lambrecht, »Zyklon B – eine Ergänzung«, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 1(1) (1997), S. 2-5. |
[74] | R. Irmscher, »Nochmals: “Die Einsatzfähigkeit der Blausäure bei tiefen Temperaturen”«, Zeitschrift für hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, 1942, S. 35f. |
[75] | Siehe Abbildungen in J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 17 und F.A. Leuchter, Anm. 1, S. 148, jeweils aus Produktinformationen der DEGESCH (Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung). In einem Schreiben von A. Moog, W. Kapp, Detia Freyberg GmbH, an den Autor, Laudenbach 11.9.1991, sprechen diese von einer 80-90%iger Abgabe der Blausäure des heutigen Produktes in 120 Minuten; dies wird bestätigt durch die Blausäure-Entlausungsexperten der Firma ARED GmbH an G. Rudolf, Linz, Az. 1991-12-30/Mag.AS-hj. |
[76] | Eisenblau ist der DIN-Name für Eisencyanid-Blaupigmente verschiedener Zusammensetzungen, die daneben bekannt sind unter den Namen: Berlinerblau, Turnbullsblau, Preußisch Blau, Vossen Blau®, Milori Blau, Pariser Blau, Französisch Blau, China Blau, Bronze Blau, Stahl Blau, Tinten Blau u.a.m. |
[77] | Cyanide, CN–-Verbindungen, sind Salze der Blausäure (Cyansäure, Hydrogencyanid) HCN. Hier exakt: Eisen(III)-Hexacyanoferrat(II). |
[78] | Siehe dazu z.B. in K. Wesche, Baustoffe für tragende Bauteile, 2 Bände. Bauverlag, Wiesbaden 1977, besonders Bd. 1, S. 37 und Bd. 2, S. 51f. |
[79] | L. Schwarz, W. Deckert, Zeitschrift für Hygiene und Infektionskrankheiten 107 (1927) 798-813; ebenda, 109 (1929) 201-212. |
[80] | Die Diskussion des geringfügigen Einflusses weiterer Eigenschaften des Mauerwerks auf die Cyanidanreicherung und die Umsetzungsgeschwindigkeit möchten wir dem Leser ersparen und dafür auf Anm. 15 und Anm. 16 verweisen. |
[81] | In der Literatur findet man oft nur den wenig befriedigenden Vermerk »unlöslich«. Siehe dazu die Ausführungen im Gutachten, R. Kammerer, A. Solms, Anm. 16, 45ff. |
[82] | Eisenblau gilt als säureresistenter Farbstoff, vgl. z.B. J.A. Sistino, in: Pigment Handbook, Vol. 1, Wiley and Sons, New York 1974, S. 401-7; merkliche Zersetzung tritt erst unterhalb pH 1 auf. Der pH-Wert von Eisenblauaufschlämmungen beträgt z.B. etwa 4-5: H. Ferch, H. Schäfer, Schriftenreihe Pigmente Nr. 77, Degussa AG, Frankfurt 1990. |
[83] | Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, Band 13, Urban und Schwarzenberg, München 31962, S. 794; ebenda, Band 18, Verlag Chemie, Weinheim 1979, S. 623 ff.; L. Müller-Focken, Farbe und Lack 84 (1987) 489-92. |
[84] | J.M. Kape, E.C. Mills, Transactions of the Institute of Metal Finishing 35 (1958) 353-384; ebenda, 59 (1981), 35-9. |
[85] | D. Maier, K. Czurda, G. Gudehus, Das Gas- und Wasserfach, Gas . Erdgas 130 (1989) 474-484. |
[86] | Vgl. Süddeutsche Zeitung, Die Welt, Stuttgarter Zeitung, Südwest Presse, jeweils vom 29.3.1994. |
[87] | Vgl. hierzu W. Schlesiger, Der Fall Rudolf, Cromwell, 20, Madeira Place, Brighton/Sussex BN2 1TN, 1994; G. Rudolf, DGG 42(2) (1994) 25f. |
[88] | Die Massenangaben beziehen sich immer auf den HCN-Nettogehalt des Präparates. |
[89] | Office of Chief of Counsel for War Crimes, hier eidesstattliche Erklärung von A. Zaun, Hamburg 24.10.1945, Document No. NI-11 396, zitiert nach U. Walendy, Auschwitz im IG-Farben-Prozeß, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho 1981, S. 62. |
[90] | Nach J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 550, waren es im Lager insgesamt 25 Kammern, in denen mittels Zyklon B Sachentlausung betrieben wurde, allerdings wohl nicht schon im Jahre 1942. |
[91] | Die Berichte über solche Begasungen durch Zeugen und entsprechende Dokumente sind zahlreich, z.B. den Befehl des Lagerkomandanten Höß vom 12.8.1942 bezüglich Unfällen bei Barackenbegasungen, J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 201. |
[92] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 15, 188. |
[93] | Office of Chief of Counsel for War Crimes, Britisches Militärgericht, Verfahren gegen B. Tesch et al., Hamburg 1.-8.3.1946, Document No. NI-12 207, zitiert nach: U. Walendy, Anm. 89, S. 83. |
[94] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 124f., 162, 174, 177, 181, 229, 239, 379f., 459-502; kompakter in Anm. 18; vgl. dazu die Kritiken von R. Faurisson u.a., Anm. 11 und 19. |
[95] | 2.000 nach C.S. Bendel, 3.000 nach M. Nyiszli, siehe J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 469ff. |
[96] | Siehe dazu u.a.: Jüdische Allgemeine Wochenzeitung, 26.7.1990; Hamburger Abendblatt, 25.7.1990; Hannoversche Allgemeine Zeitung, 18.7.1990; Der Spiegel, 30/91, 111; Süddeutsche Zeitung, 21.9.1990; Die Tageszeitung, 18. und 19.7.1990; Vorarlberger Nachrichten, 22. und 29.8.1990. |
[97] | D. Czech, Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939 – 1945, Rowohlt, Reinbek 1989. |
[98] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 125. |
[99] | Ebenda, S. 131f., ders., Anm. 18, S. 34f. |
[100] | Ebenda, S. 253. |
[101] | Ebenda, S. 183. Da er in seinem neuesten Werk von lediglich 630.000 Gaskammertoten ausgeht, Anm. 18, S. 148, wären die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Anlagen weiter zu reduzieren. |
[102] | J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 384-390. |
[103] | Ebenda, S. 16, 18, 253; ders., Anm. 18, S. 71; vgl. auch J. Buszko (Hg.), Auschwitz, Nazi Extermination Camp, Interpress Publishers, Warschau 21985, S. 118, der von 6 bis 12 kg spricht. |
[104] | Eine Aufzählung vieler Aussagen dazu ist zu finden bei E. Gauss, Vorlesungen, Anm. 15, S. 221, 295f., wonach mit Zeiten unter 10 min. gerechnet werden kann. Siehe daneben: die Aussage von C. Vaillant-Couturier, Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Miltärgerichtshof Nürnberg (IMT), Band VI, S. 242 (5 bis 7 Minuten); M. Nyiszli in: G. Schoenberner (Hg.), Wir haben es gesehen, Fourier, Wiesbaden 1981, S. 250 (5 min.); C.S. Bendel in: H. Langbein, Menschen in Auschwitz, Europaverlag, Wien 1987, S. 221 (Ende der Opferschreie nach 2 min.); P. Broad in: B. Naumann, Anm. 37, S. 217 (4 min.), nach 10-15 min Türöffnung: A. Rückerl, NS-Verbrechen vor Gericht, C.F. Müller, Heidelberg, 21984, S. 58f.; K. Hölbinger in: H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt/Main 1965, S. 73 (1 min.): R. Böck, ebenda, S. 74 (Nach Türschluß 10 min schreiende Opfer, anschließend Türöffnung); H. Stark, ebenda, S. 439 (10-15 min. schreiende Opfer); F. Müller, ebenda, S. 463 (8-10 min.); E. Py, ebenda, S. 748 (nach einige Minuten Anschalten des Ventilators); K. Lill, ebenda, S. 750 (ein paar Sekunden nach Zyklon B-Einwurf ein Schrei, ein paar Minuten danach quoll Qualm aus dem Schornstein). |
[105] | Protokoll des Gutachtens von Prof. Dr. G. Jagschitz, 3. – 5. Verhandlungstag der Strafsache Honsik, 29.4., 30.4., 4.5.1992, Az. 20e Vr 14184 und Hv 5720/90, Landesgericht Wien; über die Glaubhaftigkeit dieser Aussage siehe bei W. Rademacher in diesem Buch. |
[106] | Dokument 3868-PS, IMT-Band XXXII, S. 275ff., zitiert nach L. Rosenthal, “Endlösung der Judenfrage”, Massenmord oder “Gaskammerlüge”?, Verlag Darmstädter Blätter, Darmstadt 1979. |
[107] | 30m × 7m × 2,3m (Raumvolumen) – 1.000 × 0,070m³ (Opfervolumen). |
[108] | R. Kammerer, A. Solms, Anm. 16, S. 68f. |
[109] | J. Bailer, Anm. 12; G. Wellers, Anm. 13, sowie M. Dragan und H.G. von Schnering, persönliche Mitteilungen. |
[110] | Nach der Dokumentenlage besaßen die Leichenkeller 1 der Krematorien II und III (etwa 480 m³) eine Lüftungsanlage für 4800 m³ Luft pro Stunde bei 40 cm WS. Nach W. Zwerenz, unveröffentlichte Arbeiten, Landshut 1991 und gleichlautenden Ergebnissen von W. Lüftl war die zu überwindende Druckdifferenz jedoch deutlich höher als 40 cm WS. J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 38, gibt übrigens an, es sei eine wesentlich stärkere Lüftung von 8.000 m³/h installiert worden. Dafür gibt es jedoch keinen Beleg, vgl. C. Mattogno, in H. Verbeke, Auschwitz: Nackte Fakten, VHO, Berchem 1995, S. 134f.. |
[111] | Entseuchungs- und Entwesungsvorschrift für die Wehrmacht, H. Dv. 194, M. Dv. Nr. 277, L. Dv. 416, Reichsdruckerei, Berlin 1939; Richtlinien für die Anwendung von Blausäure (Zyklon) zur Ungeziefervertilgung (Entwesung), Gesundheitsanstalt des Protektorats Böhmen und Mähren, Prag o.J.; Dokument No. NI-9912 (1) im Nürnberger Prozeß; Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 512, Begasungen, BArbBl. Nr. 10/1989, 72, in: Kühn, Brett, Merkblätter Gefährlicher Arbeitsstoffe, ecomed, Landsberg 1990. |
[112] | Siehe den Beitrag von F.P. Berg im Buche. |
[113] | Neben den Ausführungen von J. Markiewicz u.a., Anm. 9, vgl. auch J.-C. Pressac, Anm. 7, S. 390. |
[114] | Die Ergebnisse des Krakauer Gutachtens, Anm. 9, ignorieren wir hier bewußt, da sie durch eine falsche Analysenmethode nicht verwertbar sind; siehe dazu im Gutachten, Anm. 16, S. 82f., mehr sowie meine Kritik an den polnischen Arbeiten, Anm. 9. |
[115] | J.C. Ball, The Ball Report, Ball Resource Service Ltd., Delta, B.C., Canada 1993. |
[116] | R. Kammerer, A. Solms, Anm. 16, S. 86f. |
[117] | E. Gauss, Vorlesungen, Anm. 15, S. 290ff. |
[118] | A. Breitwieser, Leiter der Häftlingsbekleidungskammer in Auschwitz, berichtet von 24-stündigen Begasungen in Anlagen auf dem Gelände des deutschen Ausrüstungswerkes, H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt/Main 1965, S. 786 |
[119] | Vgl. dazu die Untersuchungen in der Neuauflage des Rudolf-Gutachtens, in Vorbereitung, bzw. im Internet: www.vho.org/D/rga |
[120] | Aussage M. Nyiszli, Anm. 104, S. 251; Porebski, in H. Langbein, Der Auschwitz-Prozeß, Anm. 104, S. 93; F. Müller, Sonderbehandlung, Steinhausen, München 1979, S. 185. |
[121] | Vgl. hierzu z.B. die Untersuchungen von H.A. El-Sayed, Cement and Concrete Research 11 (1981) 351-362. |
[122] | So z.B. die Aussage von M. Buki im Frankfurter Auschwitz-Prozeß, H. Langbein, Anm. 104, S. 96. |
[123] | J.-C. Pressac, Anm. 18, S. 202. |
[124] | Persönliche Mitteilung I. Semyda, Greenwich, CT. J.-C. Pressac hat übrigens in der deutschen Ausgabe seines jüngsten Buches die Opferzahl erneut erniedrigt: Die Krematorien von Auschwitz, Piper, München 1994. |
[125] | Eine weitere Änderung würde ein hypothetisches Vergasungsszenario erfahren, wenn man die stellenweise geäußerte Auffassung als möglich betrachten würde, das Zyklon B-Präparat sei in Netzen in die Gaskammern der Krematorien II und III herabgelassen worden, so daß es nach der Tötung der Opfer rasch herausgeholt werden konnte. Dadurch hätte die Kammer schneller gelüftet werden können. Diese These scheitert allerdings an der Nichtexistenz der Zyklon B-Einwurflöcher und wird daher hier ignoriert. |
[126] | Persönliche Mitteilung C. Mattogno, basierend auf der Tatsache, daß in den Entlausungskammern des Bauwerks 5b ein Wasserhahn und Abwasserrinnen vorhanden sind. |