Die Emotionen kochten über, nachdem mein Gutachten von General Remer Anfang 1993 veröffentlicht worden war. Die Dinge kühlten sich gegen Mitte 1993 etwas ab, aber dann wurde die ganze Sache wieder angefacht, weil ich die Max-Planck-Gesellschaft wegen ihrer widerrechtlichen Kündigung meines Arbeitsvertrages verklagte, und als der Fall Anfang 1994 verhandelt wurde, waren die Medien zugegen, um darüber zu berichten. Die Max-Planck-Gesellschaft veröffentlichte in diesem Zusammenhang eine Presseerklärung in dem Versuch, den Schaden für ihren Ruf einzugrenzen – obschon ich meine, dass sie das genaue Gegenteil tat, wie ich es in meinem Offenen Brief an sie dargelegt habe. Etwa um diese Zeit herum wurde ich per Telefon von einer bestimmten Alison Abbott kontaktiert, die angab, sie schreibe einen Nachrichtenbeitrag für die angesehene Wissenschaftszeitschrift Nature über den “Holocaust-Leugnungsskandal”, in dem Deutschlands angesehenste Forschungsgesellschaft verwickelt sei, als was die Max-Planck-Gesellschaft angesehen wird. Ich erinnere mich bis heute, wie ich mich abmühte, ihr während des Gesprächs meinen Standpunkt klar zu machen. Damals war mein Englisch schlicht grottenschlecht. Kurze Zeit später veröffentlichte Alison ihren Artikel, siehe die Übersetzung unten oder die gescannte PDF-Datei des Originals.
Fünf Jahr später, im Jahr 1999, wohnte ich in der Nähe von Eastbourne an Englands Südostküste. 1996 war ich wegen der Verfolgung, die ich in Deutschland hatte erleiden müsse, geflohen und hatte versucht, mich mit meiner Familie im Ausland einzuleben. Der letzte Teil davon war jedoch gescheitert, da mich meine damalige Frau Anfang 1999 mit unseren zwei Kindern verließ und einige Monate später die Scheidung einreichte. Ich war untröstlich. Ich rappelte mich aber auf und begab mich wieder auf Partnersuche.
In diesem Zusammenhang verdient es ein Ereignis, hier erwähnt zu werden. In Sommer 1999 trat ich dem Eastbourne Rowing Club unter meiner falschen Identität bei, die ich mir während meines Aufenthalts in England zugelegt hatte (Michael Martin). Der Zufall wollte es, dass eine wenige Jahre jüngere Dame ebenfalls ein Mitglied diesen Vereins war. Sie war alleinstehend, genau wie ich. Sie war auf der Suche, genau wie ich. Wir kamen uns näher, und alle Zeichen deuteten darauf hin, dass daraus eine vielversprechende Romanze werden konnte. Sie hatte einen Universitätsabschluss in Naturwissenschaften und arbeitete damals für einen Pharmakonzern, soweit mich mich erinnere. Davor hatte sie Öffentlichkeitsarbeit für einen von ihr ungenannten Verlag gemacht, aber den Job hatte sie nicht gemocht, sagte sei. Ich kann mich nicht erinnern, ob sie einen Grund angab. Diese kleine Romanze endete, als ich irgendwann nebenbei bemerkte, dass ich schon einmal verheiratet war und mit meiner Exfrau zwei Kinder habe. Das schreckte sie ab, und das war daher das Ende vom Lied.
Ihr Name war Alison Abbott.
Ich stellte den Zusammenhang erst etwa ein Jahr später her, als mir der unten übersetzte Nature-Artikel wieder in die Hände fiel. Zu dem Zeitpunkt war ich schon in die USA geflohen.
NATURE, Bd. 368 (7. April 1994), S. 483:
Holocaust bestreitende Untersuchung abgewiesen
München. Die Max-Planck-Gesellschaft kam zu einer außergerichtlichen Einigung mit ihrem ehemaligen Doktoranden, der im vergangenen Sommer wegen der Erstellung von Untersuchungsergebnissen (Gutachten), die “beweisen”, daß die Vergasung von Auschwitz-Häftlingen niemals stattgefunden hat, entlassen wurde.
Dem Doktoranden Germar Rudolf wurde im Juni vergangenen Jahres von der Max-Planck-Gesellschaft für Festkörperforschung in Stuttgart fristlos gekündigt, nachdem bekannt wurde, daß er seine Stellung im Institut dazu benutzte, seine Untersuchungen durchzuführen, deren Ergebnisse Holocaust-Bestreiter weitflächig zirkulieren lassen.
Die Affäre hinterließ eine verärgerte Max-Planck-Gesellschaft, die Dutzenden von Prestige-Forschungs-Instituten in Deutschland unterhält, weil ihr Name mit der Holocaust-Bestreitungs-Bewegung in Verbindung gebracht wird. Rudolf ist verbittert, weil er keinen finanziellen Ausgleich erhält und keine Arbeit mehr findet. Der Vergleich vom 22. März gewährt Rudolf keinen finanziellen Schadensersatz, wobei die fristlose Kündigung von der Max-Planck-Gesellschaft zurückgenommen wurde und stattdessen eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im “beiderseitigen Einverständnis” vereinbart wurde.
Die Angelegenheit begann vor einigen Jahren, als der Ex-Wehrmachtsgeneral Otto Ernst Remer – der den Putsch gegen Hitler im Juli 1944 niederschlug – wegen Aufstachelung zum Rassenhaß staatsanwaltlich verfolgt wurde. Remer setzte sich schon seit langer Zeit für ein Ende für die “Auschwitz-Lüge” ein, wie er sie nennt. Er behauptet, daß es keinen Holocaust gab.
Während seines Prozesses beauftragte sein Rechtsanwalt, Hajo Herrmann, Rudolf damit, Experimente durchzuführen, die dazu verwendet werden könnten, Remers Behauptung zu stützen. Ein Kontakt zwischen Rudolf und Herrmann entstand, nachdem Rudolf einen Brief in einer Zeitung im Zusammenhang mit dem Leuchter-Gutachten publizierte. Das Leuchter-Gutachten kommt zu dem Schluß, daß es keine Massen-Vernichtungen in Auschwitz gegeben haben konnte.
Zu dieser Zeit begann Rudolf gerade seine Doktorandenzeit beim Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, wo man ihn als guten Wissenschaftler bezeichnete. Rudolf war ernsthaft um Deutschlands Vergangenheit besorgt, war aber nicht unbedingt ein Faschist.
Rudolf reiste im Sommer 1991 nach Auschwitz und entnahm Gesteins-Proben von den Wänden aus einer der Gaskammern und von den Entlausungskammern. Mit dem Briefbogen der Max-Planck-Gesellschaft schickte er die Proben an das Institut Fresenius in Taunusstein.
Die Analysen der Proben aus der Gaskammer zeigten keine nachweisbaren Cyanidverbindungen, während in den Proben aus den Entlausungskammern Cyanidkonzentrationen gefunden wurden. Diese Ergebnisse faßte Rudolf in einem 120seitigen Gutachten zusammen und er kam zu eigenen Schlußfolgerungen. Seine Theorie stützt sich auch auf die Analyse im Zusammenhang mit der Gaskammer-Struktur, wonach die Vergasungen nicht stattgefunden haben konnten.
Ob Rudolf von Remers Rechtsanwalt für seine Arbeit bezahlt wurde ist unklar, obwohl er mit Sicherheit eine Kostenerstattung erhielt. Rudolf erstellte gegenüber Rechtsanwalt Herrmann sein Gutachten mit der Bedingung, daß es nur für gerichtliche Zwecke benutzt und nicht für eine weitflächige Publizierung verwendet werden darf.
Aber innerhalb von Wochen (nach dem Prozeß) verschickte Remer das Gutachten zusammen mit seinen eigenen Anmerkungen an einen großen Kreis von Adressaten in Deutschland. Er behauptete, daß das Gutachten die Unterstützung der Max-Planck-Gesellschaft hätte. Rudolf stoppte die Verbreitung, indem er Remer und Herrmann daran erinnerte, daß das Gutachten nur für den Prozeß benutzt werden durfte.
Nichtsdestoweniger war Rudolf daran interessiert, daß sein Gutachten – ohne Remers politische Kommentare, die er als agressiv empfindet – veröffentlicht würde. Im Frühjahr 1992 suchte er nach einem Verleger. Die meisten deutschen Verlage lehnten ab, worauf er die Rechte an den rechtsextremistischen Rüdiger Kammerer im vergangenen Mai vergab.
Zu dieser Zeit war die Publikation des Gutachtens in Deutschland strafwürdig, weshalb Kammerer das Werk zusammen mit einer 16seitigen Besprechung des Gutachtens in Brighton, England herausbrachte. Kammerer gibt an, mehr als 10.000 Gutachten in Umlauf gebracht zu haben.
Die Max-Planck-Gesellschaft gibt an, über die Affäre äußerst verärgert zu sein und distanziert sich von dem Gutachten seit sie im vergangenen Mai davon hörte. Ein Sprecher der Gesellschaft bestätigte, über den Umstand irritiert zu sein, daß rechte Gruppierungen die Gesellschaft in Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens bringen und die Entlassung Rudolfs auf Betreiben des Zentralrats der Juden in Deutschland erfolgt sei. Die Max-Planck-Gesellschaft bestreitet das.
Letzte Woche gab die Max-Planck-Gesellschaft eine Presseerklärung heraus, worin sie den Entscheid des Bundesgerichtshof unterstützte, wonach der Massenmord an Juden in Konzentrationslagern eine historische Tatsache sei und keiner weiteren Beweise bedürfe.
Ein Sprecher der Max-Planck-Gesellschaft erklärte, selbst wenn die Proben, die an das Fresenius Institut gingen, echt seien, wäre Rudolf Interpretation ungültig, da es so viele unbekannte Faktoren gäbe. Faktoren wie die, ob es sich bei der ausgewählten Kammer um eine wiederaufgebaute Kammer handelte, bevor die alliierten Truppen in das Lager einrückten. Oder ob die Rückstände in der Entlausungskammer deshalb vorhanden blieben, weil dort so viel mehr Cyanidkonzentrationen eingesetzt wurden um Läuse zu töten.
Das Institut für Festkörperforschung entließ Rudolf fristlos am 7. Juni 1993 mit der Begründung, er hätte nicht die Einrichtungen des Instituts für seine Arbeit benutzen dürfen, die das Institut ins Gerede gebracht hat. Das Institut behauptet, Rudolf hätte bei dem Institut Fresenius aufgrund seines verwendeten Max-Planck-Briefbogens den Eindruck erweckt, daß die Proben in irgendeinem Zusammenhang mit dem Max-Planck-Institut stünden.
Rudolf hingegen beteuert, daß mehrere Kollegen des Instituts über seine Arbeit seit mehr als einem Jahr vor seiner Kündigung Bescheid wußten. Unter jenen, die Bescheid wußten, befand sich sein Doktorvater, Prof. Hans Georg von Schnering, der nach Rudolfs Aussagen seine Arbeit in gewisser Weise sogar unterstützte. Das Gutachten entstand gemäß Rudolf in seiner Freizeit und das Institut Fresenius wurde von ihm unterrichtet, daß es sich bei dem Analyseauftrag um eine unabhängige Arbeit handelte.
Rudolf ist über seine Entlassung verbittert und über die entfachte Publizität, die es ihm unmöglich macht, eine Arbeit zu finden. Er ist auch darüber verärgert, daß sich die Universität Stuttgart weigert, seine eingereichte Doktorarbeit anzuerkennen und daß niemand den wissenschaftlichen Gehalt seines Gutachtens mit ihm diskutieren will.
“Meine einzige Chance besteht momentan darin, zu beweisen, daß ich recht habe,” sagt Rudolf. Und so arbeitet er mit etwa 20 Personen aus verschiedenen Ländern, um diesen Beweis anzutreten.
Rudolf lehnt es ab, über die politischen Auswirkungen seiner Arbeit zu sprechen, weil er nur “an der Wahrheit” interessiert ist. Sein Doktorvater von Schnering gibt zu, daß er über Rudolfs Arbeit wußte. Der Grund, warum von Schnering Rudolfs Aktivitäten nicht der Geschäftsleitung meldete sei der gewesen, daß der Grundgesetzartikel über die Freiheit der Wissenschaft ihm das verboten hätte. “Was die Wissenschaft angeht, war Rudolf ein guter Doktorand. Aber die Schlußfolgerungen in seinem Gutachten waren alle falsch,” sagt von Schnering jetzt.
Keine der beiden Seiten beabsichtigt, die Entlassung weiter zu verfolgen. Aber Rudolfs neue Verbündete von der extremen Rechten wollen das Gutachten in verschiedenen Sprachen herausbringen. Darunter in englisch, japanisch und russisch. “Unsere Motivation dafür ist, die Wahrheit zu verbreiten,” sagte Kammerer. Im letzten Monat entschied das höchste deutsche Gericht im Fall des Vorsitzendenden der rechtsgerichteten Nationaldemokratischen Partei Deutschland, daß das Verbreiten des Gutachtens in Deutschland nicht strafbar sei.
Alison Abbott