Germar Rudolf im Sommer 1991, kurz vor seiner Forschungsreise nach Auschwitz.
Germar Rudolf Anfang 2003.
Auf einer P&O-Fähre nach England im Januar 2010 nach einem Weihnachtsaufenthalt bei meinen Eltern in Deutschland.
Germar Rudolf wurde am 29. Oktober 1964 in Limburg an der Lahn gebohren. Nach Ablegung der Abiturprüfung im Jahr 1983 in Remscheid studierte er Chemie an der Universität Bonn, wo er 1989 einen Abschluss zum Diplom-Chemiker machte. Zwischen 1990 und 1993 fertigte er am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung im Zusammenhang mit der Universität Stuttgart eine Doktorarbeit an.
Wie fast jeder andere, so glaubte auch Rudolf als junger Mann an die Wahrhaftigkeit der “offiziellen” Fassung des Holocausts. Das änderte sich jedoch 1989, im Alter von 24 Jahren, als er zufällig vom inzwischen berühmten Leuchter-Bericht erfuhr. Darin führt der US-Fachman für Hinrichtungstechnologien Fred Leuchter eine Vielzahl von forensischen Beweisen an, die Zweifel an der Existence von Menschengaskammern in den vormaligen deutschen Lagern Auschwitz und Majdanek aufkommen lassen. Rudolf begann anschließend seine eigenen Untersuchungen in seiner Freizeit.
Da er einen akademischen Abschluss in Chemie hatte, wurde er gelegentlich gebeten, ein forensisches Gutachten anzufertigen für die Verteidigung deutscher Angeklagter, die wegen “Holocaust-Leugnung” vor Gericht standen. Rudolf willigte ein, und im Gegenzug für die Bezahlung aller Ausgaben stimmte er zu, dass sein Gutachten in angemessener Zeit veröffentlicht würde. Um die für sein Gutachten nötigen Forschungen abzuschließen, ging Rudolf in die ehemaligen Lager Auschwitz und Birkenau, entnahm Backstein-, Putz- und Mörtelproben von Entlausungskammern und vermeintlichen Menschengaskammern, und ließ sie auf Cyanidspuren analysieren. Cyanide sind Überbleibsel der Wirksubstanz im berüchtigten Zyklon B. Als Wissenschaftler fand er in seinem Gutachten, das seit 2017 den Titel Die Chemie von Auschwitz trägt, heraus, dass die Vergasungsbehauptungen wissenschaftlich unhaltbar waren. Damit folgte er den Spuren der Pionierarbeit von Fred Leuchter.
Zwischen 1991 und 1994 wurde Rudolf von verschiedenen Verteidigungsteams zu einigen deutschen Prozessen vorgeladen. Da der “Holocaust” jedoch von deutschen Gerichten als “offenkundig” angesehen wird, werden von der Verteidigung angebotene Beweise mit dem Ziel, bestimmte geschichtliche Behauptungen zu hinterfragen, nie akzeptiert. Daher wurde auch Rudolf als sachverständiger Zeuge stets abgelehnt.
Anfang 1993 veröffentlicht der Angeklagte, mit dem Rudolf einen Vertrag zur Veröffentlichung seines Gutachtens, das Gutachten selber unter Hinzufügung eines ziemlich hitzköpfigen Vorworts und Anhangs. In den sich anschließenden Jahren wurde Rudolfs Wohnung als Folge dessen dreimal vom Dezernat Staatsschutz durchsucht, die seine Computer und Unterlagen beschlagnahmten; er verlor dreimal seine Anstellung und wurde zweimal aus seiner Mietwohnung geworfen. Für dieses “angereicherte” Gutachten wurde er 1994/1995 wegen “Holocaust-Leugnung” vor Gericht gestellt, wo es ihm noch nicht einmal erlaubt wurde, seine eigene Arbeit – die Tatwaffe – zu seiner Verteidigung einzuführen. Obwohl seine Untersuchung zu Auschwitz, wie sie in seinem Gutachten niedergelegt waren, wissenschaftlich und völlig unpolitisch war, wurde Rudolf der “Volksverhetzung”, “Aufstachelung zum Rassenhass”, “Beleidigung” and “Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener” für schuldig befunden und zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Als ein Resultat verweigerte ihm die Universiät Stuttgart das Abschlussexamen für seinen Doktortitel, wobei man sich auf ein 1939 von Hitler erlassenes Gesetz stützte, das bis heute gültig ist und die Entziehung oder Vorenthaltung akademischer Grade wegen Mangels an akademischer Würde ermöglicht.
Rudolf versuchte, sich dieser Gefängnisstrafe zu entziehen, indem er mit seiner Frau und seinen beiden Babies ins britische Exil ging. Dort gründete er einen kleinen revisionistischen Verlag für deutschsprachiges Material, Castle Hill Publishers, mit Schwerpunkt auf dissidentes Geschichtsmaterial und der Verletzung der Menschenrechte in Deutschland. Er gründete zudem die mehrsprachige Webseite www.vho.org, die binnen weniger Jahre alle anderen revisionistischen Webseiten an Umfang und Verkehr übertraf. Aufgrund des anhaltenden Verfolgungsdrucks verließ ihn seine Frau mit den beiden Kleinkindern Anfang 1999. Sie kehrte nach Deutschland zurück und beantragte einige Monate später die Scheidung.
Gegen Ende 1999 begannen die britischen Medien eine Kampagne, um Rudolfs Auslieferung an Deutschland zu erreichen, indem sie ihn fälschlich als eine “neue, gefährliche Brut von Neo-Nazi” kennzeichneten und die örtliche Bevölkerung zu einer “Menschenjagd” aufriefen. Da Rudolf zu Freiwild gewoeden war, floh er in die USA, wo er politisches Asyl beantragte. Während sich sein Fall langsam seinen Weg durch die Instanzen des US-Justizsystems bahnte, weitete Rudolf seine Verlagstätigkeit auf englischsprachiges Material aus, zum Beispiel durch die Gründung der ehrgeizigen Serie “Holocaust Handbooks.” Im Jahr 2004 heiratete Rudolf erneut, diesmal eine US-Bürgerin, und wurde kurze Zeit später der Vater einer kleinen Tochter. Sekunden nachdem die US-Einwanderungsbehörde seine Ehe im Oktober 2005 als rechtens anerkannt hatte, und zu einem Zeitpunkt, als das mit seinem Asylfall befasste US-Bundesgericht seine Anhörung vorbereitete, veranlasste die US-Regierung Rudolfs Verhaftung und schob ihn vier Wochen später nach Deutschland ab. Seine Asyl-Anhörung, die daher einige Monate später in seiner Abwesenheit stattfand, war deshalb nur noch eine Farce.
In Deutschland wurde Rudolf umgehend verhaftet, um seine anhängigen 14 Monate abzusitzen und um einer neuen Strafermittlung wegen 21 während seiner Zeit im Ausland begangenen Verletzungen von Deutschlands Zensurgesetzen entgegen zu sehen. Obwohl Rudolfs Aktivitäten sowohl in Großbritannien als auch in den USA völlig legal waren und immer noch sind, beansprucht Deutschland für sich, auch für Delikte zuständig zusein, die jenseits seiner Grenzen begangen wurden, sobald irgendwelche Auswirkungen davon in Deutschland spürbar sind, wie etwa verbotenes Materiala, das über seine Grenzen geschickt oder übers Internet erhältlich sind. Rudolfs Anklageschrift wurde letztlich auf 9 Fälle der Verbreitung “illegaler” Schriften reduziert, aber das Gericht verurteilte ihn nur für zwei Fälle: sein Buch Vorlesungen über den Holocaust sowie einen Werbebroschüre für den Revisionismus. Dafür wurde Rudolf zu weiteren to 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Am 5. Juli 2009 wurde Rudolf aus dem Gefängnis entlassen. Er verließ Deutschland umgehend und lebte ein Jahr lang in England, dann in Mexiko und Panama in der Hpffnung, bald in die Vereinigten Staaten zurückkehren zu können. Die US-Regierung weigerte sich jedoch, seinen Antrag auf eine Greencard zu genehmigen. Erst als Rudolf die US-Regierung verklagte, gab diese gelegentlich zu, dasser ein Anrecht auf ein Einwanderungsvisum hat, das endlich im Juli 2011 ausgestellt wurde. Seit August 2011 ist er daher mit seiner amerikanischen Familie wiedervereinigt. Er lebt zurzeit in Texas.