Kurzes Eheglück
Ehevermittlung über das Internet funktioniert! Manchmal. Ich habe es seit Ende 2000 versucht, und währende der folgenden drei Jahre hatte ich eine Reihe von Freundinnen, deren Vornamen fast all mit J anfingen: Jane, Julia, Jody,…. Ich frage mich, was wohl der Grund dafür ist. Jedenfalls finde ich Anfang 2004 endlich eine Dame, die selbstbewußt, emotional stabil, finanziell selbständig, intelligent, neugierig, gebildet, tolerant und körperlich sehr fit war, oder kurz gesagt, alles, wovon man träumen kann. Wir brauchen nur wenige Monate, um uns sicher zu sein, daß wir, wenn schon nicht ein Traumpaar, so doch zumindest ein sehr gutes Paar sind.
Und am 11. September 2004 heiraten wir – mit allem Drum und Dran, und sogar die ganze Familie nimmt daran teil!
Wie es in solchen Fällen üblich ist, beantragen wir danach sogleich bei der US-Einwanderungsbehörde, meinen Status als Einwanderer zu ändern von dem eines Asylsuchenden zu dem eines daueraufenthaltsberechtigten Ehepartners einer US-Bürgerin. Wenige Monate später fällt das Berufungsgremium der US-Einwanderungsbehörde ihre endgültige Entscheidung über meinen Asylantrag: abgelehnt. Kurz darauf teilen die uns zudem mit, daß ich noch nicht einmal ein Anrecht darauf habe, einen Antrag zur Statusänderung zu stellen, geschweige denn, einen Bescheid darauf zu erhalten. Diese Verweigerung, meinen Antrag überhaupt entgegenzunehmen, bezieht sich auf eine Regierungsverordnung von 1999, die aber in offensichtlichem Konflikt mit einem Gesetz aus dem Jahre 1960 steht, das solche Statusanpassungen für Eheleute ausdrücklich erlaubt. Daher legen wir nicht nur gegen die Ablehnung meines Asylantrages, sondern auch gegen die Weigerung, meinen Antrag auf Statusanpassung entgegenzunehmen, umgehend beim zuständigen US-Bundesgericht in Atlanta Berufung ein.
Trotz alledem wird unser Antrag auf Statusanpassung aber dennoch von der Bürokratie bearbeitet, denn wie vom Gesetz vorgesehen erhalten wir etwa ein Jahr nach unserer Hochzeit eine Vorladung zum örtlichen Büro der US-Einwanderungsbehörde, wo man in einer Anhörung zu überprüfen gedenkt, ob unsere Ehe wirklich echt ist. Wir nehmen daher an, daß auch die Amerikaner so schnell nicht schießen.
In Vorbereitung dieser Anhörung sammle ich eine beachtliche Menge an Beweisdokumenten bezüglich unserer vorehelichen Liebschaft (einschließlich einiger peinlicher Emails…), unserer Hochzeit und unseres gemeinsamen Lebens seit wir im Frühjahr 2004 zusammengezogen sind. Als wir dann schließlich am Morgen des 19. Oktober 2005 zu der anberaumten Anhörung gehen, bringen wir unsere unbesiegbare Wunderwaffe in einem Kinderwagen mit uns: unsere sieben Monate alte Tochter. Die Anhörung war daher ein Kinderspiel. Wir nehmen daher diese Hürde mit viel Charme und bekommen unsere Liaison offiziell anerkannt.
So gegen 11 Uhr, nachdem die Anhörung schon eine Weile vorüber war und man uns im Wartezimmer auf die Verkündung des Ergebnisses hat warten lassen, öffnet sich die Türe, und die Dame, die die Anhörung durchgeführt hat, kommt heraus, überreicht uns die Anerkennungsurkunde, gratuliert uns, und meint, mit dieser Urkunde könnten wir nun für mich eine Etage tiefer die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Aus die Maus
Doch dann treten plötzlich zwei Herren hinter ihr aus dem Raum heraus, drängen sie zur Seite und teilen mir mit, daß ich verhaftet sei. Einer der beiden bittet mich, mit ihm in sein Büro zu kommen. Mein Anwalt begleitet mich dorthin. Der Beamte fragt mich, ob ich jemals eine Aufforderung erhalten habe, im vergangenen Mai zu einer Anhörung hierher zur Behörde zu kommen. Ich antworte, daß ich mich an keine solche Aufforderung erinnern könnte, und mein Anwalt besteht darauf, daß wir mit Sicherheit niemals solch eine Aufforderung erhalten haben. Der Beamte meint, der Grund für meine Verhaftung sei, daß ich zu besagter Anhörung nicht erschienen sei. Er bittet mich sodann, daß ich meine Brieftasche und alle Wertgegenstände meinem Anwalt übergebe, und dann konfisziert er meinen (abgelaufenen) deutschen Paß.
Mein Anwalt kann den Beamten dazu überreden, bei seinen Vorgesetzten nachzufragen, ob diese Verhaftung wirklich mit rechten Dingen zugeht. Aber bevor der Beamte dies tut, führt er mich in einen anderen Raum, um von mir ein Paßfoto zu machen und meine Fingerabdrücke abzunehmen. Auf meine Frage, was bei dem Termin im Mai denn hätte geschehen sollen, antwortet er, dort hätte von mir ein Paßfoto gemacht und Fingerabdrücke abgenommen werden sollen. Ich entgegen darauf, daß dies wohl kaum meine Verhaftung und Abschiebung rechtfertigt, da man meine Fingerabdrücke schon zu Beginn meines Asylverfahrens anno 2001 abgenommen hat und weil ich jedes Jahr ein neues Paßfoto an die Behörde schicken muß, wobei ich das letzte ungefähr zur Zeit dieses ominösen Termins eingesandt habe. Er behauptet, dies sei von einem anderen Büro gemacht worden, man brauche aber auch hier in Chicago einen Satz dieser Dokumente. Anschließend führt mich der Beamte zurück zu meinem Anwalt, der mit mir zusammen zurück in den Warteraum geht, wo meine Frau ganz verstört mit unserer Tochter auf dem Arm auf mich wartet. Meine Frau schaut mich mit ängstlichen Augen an
“Die wollen mit mir einen Ernst Zündel drehen”, erkläre ich ihr lapidar. Sie weiß sofort, was ich damit meine, denn von der Verhaftung und Abschiebung von Ernst Zündel durch die US-Behörden im Frühjahr 2003 habe ich ihr mehrmals erzählt. Anschließend schreibe ich ihr das Zugangspaßwort für meinen Computer auf, für den Fall der Fälle.
Der Beamte zieht sich derweil zurückgezogen und läßt uns alleine. Etwa eine Stunde lang führt er mit irgendwelchen Leuten in Washington Telefongespräche. Während dieser Stunde gehe ich rastlos mit meiner Tochter auf dem Arm im Wartezimmer und dem sich daran anschließenden Flur auf und ab. Ich spiele mit dem Gedanken, unsere Tochter meiner Frau zu geben und dann das Gebäude einfach unbemerkt zu verlassen, aber ich befürchte, daß dies das Ende meiner Versuche wäre, auf legale Weise in die Staaten zu gelangen. Daher entscheide ich mich, nicht zuletzt wegen des Babys, das ich in den Armen halte, zu bleiben und der Dinge zu harren, die da kommen (wenn sie nicht in meinem Leben wäre, würde ich sofort Fersengeld geben).
Nach etwa einer Stunde kommt der Beamte zurück in den Warteraum und sagt im wesentlichen, daß er von Washington die Anordnung erhalten habe, mich in Gewahrsam zu nehmen. So werde ich also in eine Arrestzelle geführt (vielleicht 2 × 2 Meter, mit Fenster). Man gibt mir einen orangenen Einteiler und fordert mich auf, meine Privatkleider abzulegen, die ich abgeben muß. Kurz danach kann ich über ein Telefon kurz mit meinem Anwalt auf der anderen Seite des Fensters die nächsten Schritte besprechen (wie zum Beispiel, daß meine Frau eine Generalvollmacht von mir erhält, um alles Notwendige abwickeln zu können). Es ist nun etwa Mittagszeit. Ich bleibe bis etwa 3 oder 4 Uhr nachmittags in der Zelle. Dann bringt man mich zu einem anderen Teil des Gebäudes, wo man eine Reihe von Personen versammelt hat, offenbar alles illegale Einwanderer, zumeist Lateinamerikaner. Mir werden Handschellen angelegt, und meine Beine werden an eine lange Kette gelegt, an der auch die anderen Kerle angekettet sind. Sodann führt man uns zu einem Kleinbus und fährt uns zum Kreisgefängnis von Kenosha jenseits der Grenze zu Wisconsin. (Tatsächlich halten wir auf dem Weg dahin im Westen Chicagos an einem anderen Gebäude an, wo weitere Gefangene zu uns stoßen.)
Bei der Ankunft in Kenosha steigen wir aus – zusammengekettet, wie wir sind – und müssen uns an einer Wand im Innern des Gebäudes aufstellen, wo einige Beamte unsere Identität prüfen. Einige der Gefangene müssen hier Stammkunden sein, da die Wächter sie gut kennen und mit ihnen Witze reißen ob dieses erneute Zusammentreffens. Obwohl ich nicht gerade in der Laune bin zu lachen, kann ich mir ein Lächeln doch nicht verkneifen. Kurz danach nimmt man uns die Kette und die Handschellen ab und schließt uns in eine Wartezelle ein, wo wir auf unsere “Aufnahme” warten.
Der Registrierungsvorgang dauert Stunden. Gegen 8 Uhr abends bin ich endlich an der Reihe. Ich muß den orangenen Einteiler der Einwanderungsbehörde ablegen, deren Gefängniskleider anziehen und ein Plastikarmband anlegen, das ein kleines Portrait von mir trägt, meine Registriernummer sowie der Grund meines Aufenthalts hier. Bei mir steht da schlicht “nichtkriminell”, und es stellt sich heraus, daß ich der einzige Häftling in der ganzen Anstalt bin, der aus keinem erkennbaren Grund eingesperrt ist, was zu Stirnrunzeln sowohl bei Mitgefangenen wie bei Wächtern führt. Dann bringt man mich schließlich in einen großen Gefängnisraum (44 Betten). Die anderen Häftlinge sind zu etwa 50% Schwarze, während der Rest etwa in gleichen Teilen aus Weißen und Lateinamerikanern besteht. Dort bleibe ich bis zum 14. November. (Tatsächlich werde ich für die letzte Woche in einen anderen, weniger überfüllten Teil des Gefängnis überführt.)
Während dieser vier Wochen in Kenosha versucht mein Anwalt fieberhaft, meine Abschiebung zu verhindern. Er beantragt sowohl bei dem mit meinem Asylfall betrauten US-Bundesgericht in Atlanta wie danach auch vor dem Obersten Gerichtshof der USA, daß meine Abschiebung wenigstens bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben wird, bis mein Asylfall vom Gericht beschieden wurde. Mein Anwalt argumentiert wie folgt:[1]
“Falls alle Antragsteller wie Rudolf […], die um eine gerichtliche Prüfung einer Behördenentscheidung bezüglich einer Abschiebung bitten, einfach festgenommen und abgeschoben werden könnten, dann könnte die Regierung gerichtliche Überprüfungen von Behördenentscheidungen ganz allgemein umgehen. […] Durch die Abschiebung wird Rudolf von seinem Ehepartner, einer US-Bürgerin, und von seinem Baby getrennt werden, und er wird sich fortwährender Verfolgung durch die deutsche Regierung ausgesetzt sehen. […] Nach seiner Abschiebung könnte der Schaden durch keine noch so günstige Entscheidung dieses Gericht wiedergutgemacht werden. Rudolfs Abschiebung […] verletzt sein Recht auf ein rechtstaatliches Verfahren gemäß dem fünften Zusatz der US-Verfassung.”
Aber sowohl das US-Bundesgericht in Atlanta wie auch der Oberste Gerichtshof lehnen die Anträge ab.[2]
Es stellt sich daher die Frage: wozu ist ein Asylantrag gut, wenn die Regierung den Asylsuchenden abschieben kann, bevor der Fall vor einem Gericht auch nur verhandelt wurde?
Und was ist die im fünften Zusatz zur US-Verfassung niedergelegte Rechtsstaatsgarantie wert, die für jede in den USA anwesende Person gilt, wenn die Regierung einen anhängigen Rechtsfall schlicht dadurch abwürgen kann, daß sie den Betroffenen in einen ausländischen Kerker abschiebt?
Am Morgen des 14. November 2005 geht die Prozedur rückwärts: Man fährt mich zu irgendeinem Zentrum der US-Einwanderungsbehörde, gibt mir meine Privatkleider zurück und läßt mich in einem Warteraum einige Stunden warten. Schließlich holen mich zwei Beamte in Zivil aus dem Raum heraus und halten mir ein Stück Paper unter die Nase, das ich unterschreiben soll und das mir eröffnet, mir sei nun für zehn Jahre die Wiedereinreise in die USA verboten, da ich meine erlaubte Aufenthaltsdauer als Tourist überzogen hätte. (Dies wird später auf fünf Jahre korrigiert, da der Beamte schlicht das falsche Kästchen angekreuzt hat.) Dann legen sie mir wieder Handschellen an und fahren mich in einem Polizeiauto zu einem Hintereingang des Internationalen Flughafens O’Hare (Chicago). Die beiden Beamten führen mich die Außentreppe zur Gangway empor, sind dann aber so gnädig und nehmen mir vor Betreten des Flugzeugs die Handschellen ab. Dann betreten wir das Flugzeug, wobei ein Beamter vor mir hergeht, während der andere meinen Rücken deckt. Sie machen die Reise nach Deutschland mit mir zusammen und stellen sicher, daß ich in Frankfurt/Main den zwei dort wartenden Beamten der deutschen Flughafenpolizei übergeben werde. Diese bringen mich zu einer Haltezelle des Flughafens, wo ich ein kleines Nickerchen zu machen versuche. Einige Stunden danach holen mich zwei Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg ab und fahren mich ins Gefängnis nach Rottenburg.
Nachdem ich mich erst einmal in den Händen meiner deutschen Häscher befand, musste ich nicht nur die 14 Monate meines alten Strafurteils absitzen, sondern mich zudem einem neuen Strafverfahren stellen wegen meiner Veröffentlichungstätigkeiten im Ausland, obwohl diese Aktivitäten in diesen Ländern – England und die USA – völlig legal waren. Über dieses Strafverfahren habe ich ausführlich in meinem Buch Widerstand ist Pflicht berichtet. Eine Zusammenfassung davon habe ich hier mit dem Title “Widerstand ist Pflicht” ausgehängt.
Dieser Beitrag ist identisch mit den ersten zwei Abschnitten des gleichnamigen Kapitels im Buch von Germar Rudolf, Kardinalfragen an Deutschlands Politiker: Autobiographische Skizzen und Gedankensplitter zu Wissenschaft, Politik und Menschenrechten, zweite, revidierte und erweiterte Auflage, Juli 2012, Uckfield (East Sussex): Castle Hill Publishers, Die weiteren Abschnitte dieses Kapitels enthalten zudem eine Beschreibung einiger meiner Erlebnisse im Gefängnis. Der interessierte Leser kann diese dort nachlesen.
Anmerkungen
[1] | Antrag an den Obersten Gerichtshof der USA zur Aufschiebung meiner Abschiebung, https://germarrudolf.com/wp-content/uploads/2012/04/USSCEmergencyApplication.pdf. |
[2] | Für beide Ablehnungsbescheide siehe https://germarrudolf.com/wp-content/uploads/2012/04/Denial.pdf. |