Vorwort zur Neuauflage von S. Werners Buch “Die zweite babylonische Gefangenschaft”

Der orthodoxen Geschichtsschreibung zufolge, die in vielen europäischen Ländern strafrechtlich vorgeschrieben ist, wurden in der Zeit von Dezember 1941 bis Herbst 1944 ungefähr drei Millionen europäischer Juden in Menschengaskammern ermordet. Diese sollen in sechs Lagern in Polen errichtet worden sein, und zwar in den kombinierten “Konzentrations- und Vernichtungslagern” Auschwitz-Birkenau und Majdanek (Lublin) sowie in den “reinen Vernichtungslagern” in Bełżec, Chełmno (Kulmhof), Sobibór und Treblinka.

Revisionistische Historiker bestreiten dies jedoch. Sie bestehen darauf, dass es für diese Behauptung weder dokumentarische noch materielle Beweise gibt. In einer Reihe von Studien haben sie anhand dokumentarischer sowie archäologisch-forensischer und technischer Beweise den Nachweis geführt,

  • dass die angeblichen Menschengaskammern in diesen Lagern niemals existierten,
  • dass es technisch nicht möglich gewesen wäre, die behaupten Mengen an Leichen wie behauptet in Krematorien oder auf Scheiterhaufen zu verbrennen,
  • dass es an Spuren von Massengräbern in der nötigen Größenordnung fehlt,
  • dass die behaupteten Opferzahlen dieser Lager wesentlich übertrieben wurden und immer noch werden und
  • dass sich ein nationalsozialistischer Plan zur systematischen Ermordung der europäischen Juden nicht nachweisen lässt.[1]

Kein Streit besteht im Wesentlichen hinsichtlich der Tatsache, dass weit über zwei Million Juden in die zuvor genannten Lager deportiert wurden. Wenn man als Arbeitshypothese einmal davon ausgeht, dass die Deportierten in diesen Lagern nicht ermordet wurden, so stellt sich die brennende Frage: Was sonst ist mit ihnen geschehen?

Die Revisionisten sind der Ansicht, dass die erwähnten sechs Lager teilweise (Auschwitz, Majdanek) bzw. ausschließlich die Funktion von Durchgangslagern hatten, wo die Masse der deportierten Juden nur sehr kurzfristig verweilte und dann weiter gen Osten abgeschoben wurde. Dies ist auch Werners erste Hypothese, wie er sie ganz zu Anfang erwähnt. Über die Jahre haben verschiedene Revisionisten versucht, diese These zu untermauern.[2] Sie haben gezeigt, dass diese Transitlager-Hypothese völlig übereinstimmt mit der dokumentierten Judenpolitik des Dritten Reiches, wie sie in offiziellen und internen Berichten, Dokumenten über die jüdischen Transporte und sogar in Verschlusssachen zwischen führenden SS-Mitgliedern zum Ausdruck kommt.

Orthodoxe Historiker bestehen jedoch darauf, dass die in diesen Dokumenten dominierenden Begriffe wie Durchgangslager, Ostwanderung, Umsiedlung und Aussiedlung lediglich Teil einer Tarnsprache waren, die von den Verantwortlichen des Dritten Reichs benutzt wurde, um die hässliche, um nicht zu sagen hochkriminelle Wirklichkeit der Massenmorde nicht dokumentarisch festzuhalten, um als keine Beweise gegen sich zu schaffen. Obgleich man hypothetischen Massenmördern derlei Taktiken unterstellen darf, ist freilich die Abwesenheit eines dokumentarischen Beweises für den Massenmord kein Beweis für ihn, sondern eben gegen ihn.

Während die orthodoxen Historiker arge Probleme haben zu erklären, wo die Leichen bzw. ihre Überreste geblieben sind, die bei dem von ihnen postulierten Massenmord entstanden sein müssten, sahen die Revisionisten sich der Herausforderung gegenüber, nachzuweisen, wo denn die Juden hingekommen sind.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Abschiebung von Millionen von Menschen deutliche Spuren hinterlassen haben würde. Selbst wenn man annimmt, dass die Archive insbesondere in der ehemaligen Sowjetunion von allerlei “unbequemen” Dokumenten gereinigt worden sind, muss damit gerechnet werden, dass anderweitige dokumentarische Spuren erhalten geblieben sind. Zudem sollte es eine Vielzahl von Zeugenaussagen geben, welche die Ankunft und Anwesenheit deportierter Juden in den besetzten Ostgebieten bezeugen können. Es ist ebenso damit zu rechnen, dass diese Ansiedlungsaktivitäten auch materielle Spuren hinterließen.

In den Jahren 2010/2011 stellte der schwedische Revisionist Thomas Kues in drei langen Artikeln all jene Beweise zusammen, die zur Stützung der revisionistischen These bisher gefunden wurden, und fügte dieser bereits beträchtlichen Liste eine lange Reihe neuer Beweise hinzu (Kues 2010a&b, 2011).

Die revisionistische Durchgangslagerthese stellt für viele orthodoxe Historiker eine ungeheure Provokation dar, die sie normalerweise geflissentlich ignorieren. Im Dezember 2011 jedoch veröffentlichten fünf orthodoxe Forscher eine 570-seitige Erwiderung auf die revisionistische These (Harrison u.a.). Dies wiederum löste eine massive Antwort der so kritisierten revisionistischen Forscher aus, die knapp zwei Jahre später, im Oktober 2013, in einem zweibändigen Werk von fast 1.400 Seiten veröffentlicht wurde (Mattogno/Kues/Graf).

Im gegenwärtigen Zusammenhang ist insbesondere von Interesse, dass Thomas Kues und Carlo Mattogno bei dieser Gelegenheit auf 140 Seiten ihre in den oben erwähnten Werken und Artikeln dargelegte Argumentation verfeinerten und mit weiteren Argumenten und Beweisen untermauerten (ebd., Kapitel 7: “Where They Went: The Reality of Resettlement”, Band 1, S. 561-703).

Die Lektüre dieser revisionistischen Arbeiten zum Thema macht klar, dass das Schicksal derjenigen Deportierten, die nach Osten abgeschoben wurden, durchaus nicht rosig war. Sie mögen zwar nicht in Bełżec, Chełmno, Sobibór bzw. Treblinka auf der Stelle getötet (“vergast”) worden sein, aber ihr Los in Weißrussland und den anderen Zielorten war nicht unbedingt viel besser, da die Aufnahme dieser Menschenmassen unter menschlichen Bedingungen in diesen Gegenden in so kurzer Zeit und unter Kriegsbedingungen logistisch nicht durchzuführen war. Die Opferzahlen müssen also auch für dieses Szenario erschreckend hoch gewesen sein.

Trotz alledem lehnen die orthodoxen Historiker die revisionistische These von den Durchgangslagern nach wie vor ab. Einige von ihnen fordern die Revisionisten heraus, ihnen einen Juden, einen einzigen Juden zu zeigen, der in eines der reinen “Vernichtungslager” deportiert wurde, diesen Aufenthalt überlebte und dann weiter östlich auftauchte. Ich habe auf diese Herausforderung mit einem Artikel reagiert, der meiner Ansicht nach diese Forderung erfüllt: ein einziger Jude. Nein, gleich zwei (Rudolf 2017). Beide Fälle wurden jedoch nicht von mir entdeckt, sondern von Carlo Mattogno und von Jean-Marie Boisdefeu. Hier sind die zwei Geschichten:

Fall Nr. 1, entdeckt von Carlo Mattogno

Eine gewisse Minna Grossova, die am 20. September 1874 geboren wurde, wurde am 19. Oktober 1942, als sie 68 Jahre alt war, nach Treblinka deportiert, und zwar zu einer Zeit, als dort täglich im Durchschnitt etwa 5.000 Juden getötet und begraben worden sein sollen. Aber statt dort getötet zu werden, wurde sie lediglich durch Treblinka hindurchgeschleust und kam von dort ausgerechnet nach Auschwitz. In ihrem Alter wurde sie bei der üblichen Selektion sicher als “arbeitsunfähig” eingestuft und müsste somit, wenn die orthodoxe These stimmt, in die Gaskammern geschickt worden sein. Dem war aber nicht so, denn sie wurde im Lager regulär registriert und starb dort erst 14 Monate später, am 30. Dezember 1943 (Mattogno 2016, S. 178f.).

Wenn Frau Grossova im Alter von 68 Jahren von den Gaskammern in Treblinka und Auschwitz verschont blieb, warum soll dann nicht auch vielen anderen das gleiche Schicksal widerfahren sein? Dieses Einzelschicksal unterstreicht zudem, dass Treblinka tatsächlich als Durchgangslager genutzt wurde, in dem nicht einmal alte, gebrechliche Juden ermordet wurden. Jedenfalls ist es unwahrscheinlich, dass für Frau Grossova die einzige Deportiert war, die von Treblinka nach Auschwitz verlegt wurde. Einzeltransporte für Juden in Personenwagen gab es damals nicht.

Fall Nr. 2, entdeckt von Jean-Marie Boisdefeu

Dieser Fall basiert auf einem Gedenkbuch, das von einer deutschen Regierungsbehörde veröffentlicht wurde. Es handelt sich um den 1867 geborenen Berliner Juden Siegmund Rothstein, der im August 1942 ins Ghetto Theresienstadt deportiert wurde. Knapp einen Monat später, am 26. September, wurde er jedoch im Alter von 75 Jahren nach Treblinka deportiert. Dies war jedoch nicht sein Ende, denn die deutschen Behörden registrierten ein weiteres Lebenszeichen von ihm noch weiter östlich: sie ermittelten, dass Rothstein in Minsk gestorben war, der Hauptstadt von Weißrussland. Diese Stadt liegt 286 Kilometer östlich von Treblinka (Boisdefeu 2009, S. 133-136).

Ich bezweifle, dass der 75-jährige Mr. Rothstein vor der Ankunft in Treblinka aus dem Zug gesprungen ist und bis zum deutsch besetzten Minsk gefahren ist. Daher muss er mit einem Zug dorthin gelangt sein. Ich bezweifle auch, dass die deutschen Behörden einen Zug nur für ihn reservierten oder ihn einfach in einen Militärzug nach Minsk brachten. Er muss diese Reise mit Hunderten oder Tausenden von Deportierten aus Theresienstadt mit einem Deportationszug gemacht haben.

Das ist durchaus kein Einzelfall, denn Boisdefeu gibt an, dass keine der Tausenden von Juden, die aus Theresienstadt deportiert wurden, in dem deutschen Gedenkbuch als in Treblinka getötet aufgeführt sind, sondern dass sie alle an verschiedenen Orten aufgeführt sind, wo sie entweder starben oder ein letztes Lebenszeichen von sich gaben, bevor jede Spur von ihnen verschwand. Auch dieser Fall deutet also darauf hin, dass Tausende von Juden über Treblinka als Durchgangslager in den “Osten” deportiert wurden.

Es gab aber auch Deportationen gen Westen, die durch Treblinka liefen. Dazu gibt es einige Augenzeugenberichte Überlebender, die von orthodoxen Organisationen aufgezeichnet wurden (Hunt, ab 6 Min. 18 Sek.). Diese Zeugen bestätigen, dass sie zusammen mit Hunderten von anderen Deportierten tatsächlich durch das Lager Treblinka geschleust wurden. Zwar wurden diese Überlebenden in das Arbeitslager Majdanek geschickt anstatt gen Osten, doch bestätigen sie, dass Treblinka zumindest in diesen Fällen als Durchgangslager für Tausende von Juden diente.

Infolgedessen musste Treblinka in der Tat die Logistik haben, zeitweise Hunderte, wenn nicht Tausende von Individuen vorübergehend – wenige Stunden oder Tage – zu beherbergen, zu ernähren und zu reinigen.

Forschungsdesiderata

“Das sind doch bloß Einzelfälle”, schallt es uns da entgegen. Sicher, aber bisher hat noch niemand diesen Komplex systematisch erforscht. Diese Einzelfälle reichen aber schon aus, um das Dogma von den reinen Vernichtungslagern irreparable zu unterminieren. Offenbar war Treblinka – und somit wahrscheinlich auch Bełżec, Chełmno und Sobibór – doch mehr als bloß Vernichtungslager. Was bleibt zu tun?

  • Die Tausenden von diversen Institutionen aufgenommenen Aussagen Überlebender müssten systematisch dahingehend durchsucht werden, ob darin von kurzen Aufenthalten in den “reinen Vernichtungslagern” berichtet wird.
  • Die amtlichen Archive, Medienarchive, Museen und anderweitigen historischen Sammlungen in Städten und Ortschaften in den Gegenden, die als Zielorte der Deportationen in Frage kommen, müssten auf dokumentarische Spuren durchkämmt werden, die über Vorbereitungen auf erwartete Deportationen berichten bzw. von ihrer Ankunft und der Unterbringung oder anderweitigen Behandlung der Deportierten.

Vor wenigen Jahren nahm sich Thomas Kues vor, eine längere Forschungsreise in das Deportationsgebiet zu unternehmen, um das zweite oben aufgelistete Desideratum anzugehen. Jedoch traf er dabei auf unerwarteten Widerstand, so dass er nicht nur dieses Unternehmen aufgeben musste, sondern sich zudem gezwungen sah, sich zumindest zeitweise ganz aus der historischen Forschung zurückzuziehen. Genauere Informationen hat er uns bisher nicht zukommen lassen.

Im vorliegenden Buch hat Steffen Werner einen anderen Ansatz verfolgt, um das Geheimnis des Schicksals der nach Osten deportierten Juden zumindest ansatzweise zu lüften. Er schrieb dieses Buch, als sich die Sowjetunion im freien Fall befand. Werner drückte seine Hoffnung aus, die von Gorbatschow eingeleitete Politik von Glasnost und Perestroika werde dazu führen, dass viele Aktenbestände und Archivalien, die bisher gesperrt waren, nun frei zugänglich gemacht würden. Dies, so hoffte er, würde es ermöglichen, seine These weiter zu untermauern, dass die nach Osten deportierten Juden tatsächlich “in den Morast” Weißrusslands geschickt wurden, wie Hitler sich ausrückte.

Leider hielt der archivalische Frühling des freien Russlands nur wenige Jahre an. Unter anderem auf Druck der Bundesregierung machten die Russen und andere osteuropäische Länder gegen Ende der 1990er Jahre ihre Archive wieder dicht. Seither ist es unabhängigen Forschern nicht mehr möglich, zu deren Archiven Zutritt zu bekommen. Seit 2014 ist es in Russland überdies genauso wie in Deutschland potenziell mit bis zu fünf Jahren strafbar, Thesen, wie sie hier dargelegt und bewiesen werden, öffentlich zu verbreiten.

Werners zweite These ist, dass die während des Krieges gen Osten “in den Morast” deportierten Juden auch heute (also 1990) noch dort sein müssten. Ich denke, dass diese These etwas naiv formuliert ist, und zwar aus mehreren Gründen:

1. Die Einsatzgruppen

Wie Werner mehrfach erwähnt, wurden die deutschen Truppen im Osten in einen brutalen Partisanenkrieg verwickelt. Was Werner aber nicht erwähnt, sind die deutschen Gegenmaßnahmen, insbesondere die Aktionen der Einsatzgruppen und ähnlicher deutscher Verbände. Hier hat Werner einen erstaunlichen blinden Fleck, denn er erwähnt den Begriff Einsatzgruppen in seinem gesamten Text nicht ein einzige Mal.

Laut orthodoxer Geschichtsfassung haben die Einsatzgruppen im Osten seit Anfang des Russlandfeldzuges unter den baltischen, ukrainischen, weißrussischen und russischen Juden Massaker durchgeführt, denen mindestens etwa eine Million Juden zum Opfer fielen. Auch nach Osten deportiert Juden aus anderen Teilen Europas sollen in diesem Mahlstrom unter die Räder gekommen sein.

Revisionistische Texte zu diesem Komplex sehen die Tätigkeiten der Einsatzgruppen zwar in etwas differenzierterem Licht, aber auch aus ihrer Perspektive wird klar, dass die Juden im Osten vielfach kollektiv als Sündenböcke für die Eskalation des Krieges herhalten mussten (siehe Rudolf/Schröder sowie Mattogno 2018).

Unter diesen Umständen steht zu erwarten, dass ein gewisser Teil der nach Osten deportierten Juden über kurz oder lang in Massengräbern endete, entweder weil sie sich den Partisanen angeschlossen hatten und als solche von den Deutschen rechtmäßig hingerichtet wurden, weil sie im Zuge von Repressaltötungen für die Verbrechen der Partisanen hingerichtet wurden – auch das wäre nach damaligem Kriegsrecht legal gewesen, wenn es nicht exzessiv Formen annahm (siehe Siegert) – oder weil sie “präventiv” als vermeintliche Träger des Bolschewismus und potenzielle Zuträger der Partisanen mit Kind und Kegel ermordet wurden. Ganz unabhängig von der rechtlichen Bewertung der einzelnen Aktionen bleibt die Tatsache, dass nach Osten deportierte Juden dort keineswegs sicher waren, um es milde auszudrücken.

2. Stalins Verschlepptenpolitik

Die Gefahr für eventuell nach Osten deportierte Juden war durchaus nicht vorbei, nachdem diese Gebiete von der roten Armee zurückerobert worden waren. Zunächst einmal muss man sich stets vor Augen halten, dass niemand, der von der Roten Armee erobert wurde, befreit wurde. Der Wechsel der herrschenden Armeen brachte nur einen Wechsel des unterdrückerischen Systems mit sich, aber keine Befreiung. Die damals durchgeführte Abstimmung mit den Füßen zeigt eigentlich gar das Gegenteil der üblichen Befreiungspropaganda, denn große Teile der zeitweilig von den deutschen besetzten Bevölkerungen wollten sich beim Rückzug der Deutschen mit diesen nach Westen absetzen, mussten daran aber gehindert werden, denn ein Treck von Millionen Westwanderern hätte deutsche militärische Operationen unmöglich gemacht.

Die Juden als Sündenböcke der Nationalsozialisten mögen sich zwar nach am ehesten von der Roten Armee befreit gefühlt haben, aber Stalin war durchaus kein Freund der Juden an sich. Sein Misstrauen gegenüber allen Bevölkerungsgruppen, die irgendwann einmal unter deutschem Einfluss gestanden hatten, war so groß (und zumeist gerechtfertigt), dass in allen zurückeroberten Gebieten wahre Hexenjagden auf Kollaborateure einsetzten. Erhebliche Teile ethnischer Gruppen, die besonders stark mit den Deutschen kollaboriert hatten, verschwanden nach Sibirien. Insassen befreiter Lager waren davon nicht ausgenommen, seien dies nun Kriegsgefangenen-, Arbeits- oder Konzentrationslager oder auch Ghettos. Insbesondere ausländische Elemente mit westlich-liberalem Hintergrund galten damals als verdächtig.

Die Menschen, die nicht nur die Abschiebung selbst sondern auch die Aktionen der Einsatzgruppen sowie die sicherlich schlechten Lebensbedingungen “im Morast” überlebten, sahen sich nach dem Rückzug der Deutschen also gleich wieder als Verfolgte und Unterdrückte. Man wird daher davon ausgehen dürfen, dass die Anzahl überlebender Verschleppter, die beim Zusammenbruch der Sowjetunion nach wie vor “im Morast” lebten, nicht hoch gewesen sein wird.

Doch selbst, wer in den Deportationsgebieten bleiben durfte und später nicht dem allgemeinen Trend folgte, zwecks Auswanderung nach Westen oder nach Israel zu ziehen, der wird letztlich ein Gefangener der UdSSR geworden sein wie alle anderen Menschen in diesem totalitären Imperium auch. Ob Jude oder nicht, ob Deportierter, Entwurzelter oder Einheimischer, der Assimilationsdruck in der damaligen UdSSR war groß, und eine Möglichkeit für bestimmte Gruppen – hier die ehemaligen Deportierten –, sich außerhalb staatlicher Vorgaben zu organisieren, bestand praktisch nicht.

Unter diesen Umständen dürfte es ohne staatliche Hilfe oder zumindest Duldung fast unmöglich sein, heute noch Überlebende von damals bzw. ihre Nachkommen aufzuspüren. Und jedes Jahr wird dies schwieriger.

Tatsächlich jedoch gibt es nicht nur keine staatliche Hilfe bzw. Duldung für derlei hypothetischen Forschungsprojekte, sondern höchstens einen Besuch von der Staatsanwaltschaft, siehe oben.

So kann es daher nicht wundern, dass die früheren Auflagen des vorliegenden Buchs im Jahre 1993 mit Beschluss des Amtsgerichts Tübingen eingezogen und anschließend in Müllverbrennungsanlagen verbrannt wurden.[3] Angesichts solcher diktatorischer Rahmenbedingungen kann die Geschichtswissenschaft in dieser Sache nur unter schwersten Anstrengungen und Opfern zu verlässlichen Ergebnissen kommen.

Die Gedanken sind frei, die Denker sitzen im Gefängnis oder im Exil.

Germar Rudolf
Red Lion, PA, 10. März 2019


Anmerkungen

[1]    Der erste, vorsichtige Schritt in Richtung dieser Beweisführung ist Rassiniers 1965 erstmals auf Deutsch erschienenes Buch Das Drama der Juden Europas, das heute jedoch nur noch von historischem Interesse ist. Für aktuelle Forschungsarbeiten siehe die vielen am Ende dieses Buches vorgestellten Bände der Serie Holocaust Handbücher.

[2]    Vgl. Enrique Aynat, Estudios sobre el “Holocausto”, Graficas Hurtado, Valencia 1994; Jean-Marie Boisdefeu, La Controverse sur L’Extermination des Juifs par les Allemands; 2 Bände, Vrij Historisch Onderzoek, Antwerpen 1996; Carlo Mattogno, Jürgen Graf, Treblinka: Vernichtungslager oder Durchgangslager?, Castle Hill Publishers, Hasting 2002; 2. Aufl., Castle Hill Publishers, Uckfield 2018, Carlo Mattogno, Thomas Kues, Jürgen Graf, The “Extermination Camps” of “Aktion Reinhardt”: An Analysis and Refutation of Factitious “Evidence,” Deceptions and Flawed Argumentation of the “Holocaust Controversies” Bloggers, Castle Hill Publishers, Uckfield 2013; 2. Aufl., ebd., 2015.

[3]    Urteil des Amtsgerichts Tübingen, Az. 15 Js 1608/93, bezüglich Steffen Werner, Die zweite babylonische Gefangenschaft: Das Schicksal der Juden im europäischen Osten, Selbstverlag, Pfullingen 1990/Grabert, Tübingen 1991.