Die Bitte um Asyl

Dieser Beitrag ist die Fortsetzung des Beitrages “Flucht aus England.”

Zurück in Rosarito, Mexiko, dauert es dann nur wenige Tage, um mich in eine deftige Depression zu stürzen. Nichts scheint mehr zu gehen: Meine Familie ist kaputt, außer dem 75 Jahre alten Bradley keine sozialen Kontakte weit und breit, mein Unternehmen geht langsam aber sicher den Bach runter, weil mangels Infrastruktur von Mexiko aus nichts richtig klappen will, und es gibt scheinbar keinen Silberstreif am Horizont, der mir Hoffnung gäbe, daß ich aus diesem Drecksloch wieder rauskäme. Am 29. August sende ich daher einen Hilferuf per Email an einige Freunde, denn ich komme mir vor, als würde ich im Staub und Ruß von Rosarito versinken.

Doch eines muß ich hier einfügen: Ich bin unendlich dankbar, in dieser Stunde Bradley um mich herum zu haben. Er baut mich auf, vertreibt mir die Zeit, erhält mich richtiggehend am Leben. Ohne ihn als Nachbarn hätte ich mich wohl gänzlich verloren gefühlt.

Und aus dem Nichts taucht schließlich der hartnäckige Andrew Allen wieder auf:

»Nun laß es uns mit einem Antrag auf politisches Asyl versuchen. Du hast wirklich gute Chancen« schreibt er mir per Email.

»Also gut. Ich glaube, ich bin jetzt wohl in der Lage, wo ich diesen Strohhalm ergreifen muß« erwidere ich, und so machen wir uns beide daran, herauszufinden, was wir eigentlich tun müssen, um es nicht schon gleich wegen Formmängeln zu verpatzen. Schließlich ist Andrew auch kein Spezialist für Einwanderungsfragen.

In den folgenden Wochen beschäftige ich mich daher primär mit drei Dingen: Dem verzweifelten Versuch, über Internet-Partnervermittlungsfirmen Hoffnung auf ein Leben nach Rosarito zu bekommen – oder zumindest die Illusion dessen -, am Strand von Rosarito mit Dauerläufen meine Kondition wieder aufzubauen, und mit Recherchen und allerlei Kleinarbeit meinen Asylantrag vorzubereiten: Beweisdokumente für meine Verfolgung zusammentragen, Beweise für politische Verfolgung in Deutschland im allgemeinen finden, und das alles dann ins Englische übersetzen. Ich „verplempere” zudem einige Zeit mit Arbeiten für Bradley und seine Website www.codoh.com sowie für meine eigene Website www.vho.org. Außerdem mache ich die neue deutsche Ausgabe meines Gutachtens druckfertig und sende sie Anfang Oktober zum Drucker nach England. Arbeiten für die Ausgabe VffG 3/2000 kommen mir aber zur Zeit wie Strafarbeiten vor, und so lasse ich sie liegen. Man möge mir verzeihen.

Vor allem eine Frage bewegt mich, die mich schon beim Ausfüllen der Visa-Waiver Formulare bedrückt hat: was ist ein moralisch verwerfliches Verbrechen (crime of moral turpitude)? Denn wenn man ein derartiges Verbrechen begangen hat, darf man weder einen Visa-Waiver bekommen, noch hat man allzu große Chancen, als Asylant anerkannt zu werden. Ich suche daher im Internet nach einer Definition für ein moralisch verwerflichen Verbrechen.

Schnell finde ich eine mehrere hundert Fälle umfassende Sammlung von US-Gerichtsentscheidungen, die sich ausschließlich mit der Frage beschäftigen, was ein moralisch verwerfliches Verbrechen ist. Nach der Lektüre von einigen hundert Fällen steht fest: Ein Meinungsdelikt ähnlich dem, wegen dem ich in Deutschland verurteilt wurde, gibt es in den USA nicht, und daher habe ich nach US-Recht auch kein moralisch verwerfliches Verbrechen begangen. Ein großes Aufatmen: meine Antworten beim Ausfüllen der Visa-Waiver-Formulare waren also immer richtig, und es gibt offenbar kein formelles Hindernis, das mich vom politischen Asyl ausschließt.

Anfang Oktober geht es dann wieder mal ans Einpacken. Mein Visa-Waiver von der Island-Reise läuft am 8. November aus, so daß alles bis dahin über die Bühne gehen muß, zumal ich keine Lust habe, an irgendeiner Grenzstation in der mexikanischen Wüste um Asyl zu bitten und dort womöglich viele Wochen lang festzusitzen, sondern es doch sehr bevorzuge, wenn dies von einem provisorischen Wohnsitz innerhalb der USA gemacht werden kann.

Ich kann es mir allerdings nicht verkneifen, noch einmal zu versuchen, einen neuen Visa-Waiver zu bekommen. So fahren Bradley und ich dann eines Tages zur Grenze, um auf der anderen Seite einige Einkäufe zu erledigen. Ich zeige meinen gültigen Visa-Waiver absichtlich nicht, sondern bittet die Grenzbeamtin um einen neuen. Diese schaut sich meinen Paß kritisch an und blättert ihn bis zur letzten Seite durch. Sie nimmt ihr Funkgerät in die Hand:

»Wir haben hier einen Kerl mit jeder Menge Einreisestempeln und einem Vermerk über ein abgewiesenes Visum. Soll ich ihn zu Euch schicken?« spricht sie ins Funkgerät.

»Oh je, das riecht nach Ärger« flüstere ich zu Bradley.

»Was machen wir, wenn es nicht klappt?« fragt er mich.

»Dann gehe ich zum Fußgängerübergang da drüben und passiere mit meinem alten Visa-Waiver. Du fährst einfach durch und holst mich an der anderen Seite ab« erläutere ich ihm.

»OK«

Die Beamtin weist uns auf den üblichen Sonderparkplatz ein, wo uns bereits ein anderer Grenzer erwartet.

»Bitte geben Sie mir Ihren Paß und bleiben sie im Auto«

Bradley und ich schauen uns gegenseitig verwundert an. Im Auto hatten wir bisher nie bleiben müssen.

»Ich hoffe ja, daß nicht noch Schlimmeres passiert« sage ich leicht nervös.

»Was kann denn schon passieren? Mehr als abweisen können sie dich doch nicht.«

»Freilich können die. Die können mich zum Beispiel wegen eines vorliegenden deutschen Haftbefehls verhaften und ausliefern.«

Nach einigen Minuten kommt der Grenzer zurück:

»Laut dem Stempel am Ende Ihres Passes ist ihnen vom Konsulat hier in Tijuana im Februar ein Visum abgelehnt worden. Das bedeutet, daß wir nicht befugt sind, Ihnen noch einen Visa-Waiver auszustellen«, erklärt er mir.

»Moment mal. Die Dame im US-Konsulat hat mir ausdrücklich erklärt, daß dies keine Ablehnung sei. Sie hat mir sogar gesagt, daß ich hier zur Grenze kommen soll, um mir einen Visa-Waiver zu verschaffen.«

»Das mag ja sein. Aber dem Stempel in Ihrem Paß kann ich nur die Ablehnung entnehmen. Der Grund für die Ablehnung ist nicht angegeben, und laut Gesetz können wir niemandem, der einmal abgelehnt wurde, einen Visa-Waiver ausstellen.«

»Das kann ja nicht wahr sein. Wie kann denn die Dame im Konsulat im gleichen Atemzug mit einer Visumsablehnung mich auffordern, statt dessen hier einen Visa-Waiver zu beantragen?« frage ich den Grenzer.

»Ich bin ja durchaus geneigt, ihnen zu glauben. Wir haben öfter solche Fälle hier, wo die Leute vom Konsulat es verpatzen. Das sind Angestellte des Außenministeriums, die oft keine Ahnung von den Regeln der Einwanderungsbehörde haben, die Teil des Justizministeriums ist.

Wir haben jetzt auf der ersten Visaseite Ihres Passes einen Eintrag gemacht, der auf den Stempel auf der letzten Seite hinweist. Ich muß Sie nun bitten, mit mir mitzukommen. Ich werde sie jetzt zu Fuß zurück nach Mexiko eskortieren.«

Das war’s also. Alle Türen zu den USA sind für mich nun verschlossen, ausgenommen vielleicht politisches Asyl.

»Das ist ja wirklich großartig. Darf ich meinem Freund zuerst noch ein paar Anweisungen für den geplanten Einkauf geben?« frage ich den Grenzer.

»Ja, freilich.«

Und so schärfe ich Bradley meinen neuen Plan ein:

Audre Pinque, 2001Audre Pinque in Mexiko. Zusammen mit Bradley Smith half sie, meinen Lebensmut in Mexiko aufrecht zu erhalten. Als Dankeschön ermöglichte ich ihre dafür Ende 2001 die Rückkehr in die USA, wo sie leider im März in einem Autounfall umkam.

»Also Bradley, jetzt fährst Du halt alleine nach Chula Vista, machst dort die nötigen Erledigungen, und ich fahre derweil mit dem Bus zurück nach Rosarito.«

Ich erläutere Bradley meine geänderte Absicht ein paar Mal, damit er auch sicher ist, daß ich das nicht nur zur Täuschung des Grenzers sage, sondern auch so meine, denn schließlich gibt es wirklich keinen Grund, wegen eines Einkaufsbummels mich irgendeinem Risiko auszusetzen.

Auf meiner Busfahrt zurück nach Rosarito weiß ich nun also, daß ich nur noch bis zum 8. November Zeit habe, um mit meinem alten Visa-Waiver in die USA einzureisen, um dann per Asylantrag den letzten Strohhalm für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu ergreifen. Das sind ja feine Aussichten.

Am 16. Oktober ist es dann soweit. All meine Sachen sind wieder einmal verpackt. Aber bevor mein Hab und Gut verschickt wird, muß zuerst ich über die Grenze kommen, mit Hilfe meines alten Visa-Waivers. Freilich könnte ich auch ohne alle Einreisepapiere gleich an der Grenze um Asyl bitten, aber das würde wohl erst einmal zu meiner temporären Festhaltung (um nicht zu sagen Inhaftierung) und provisorischen Vernehmung an Ort und Stelle führen, und diesem Streß muß ich mich wirklich nicht aussetzten.

Andrew Allen hat daher beschlossen, daß ich nach erfolgreichem Grenzübertritt zu ihm nach San Francisco komme, wo wir den Antrag fertigstellen und dann schlicht per Einschreiben an die Behörden schicken wollen. Erst, wenn ich von San Francisco zurückkomme, wird Bradleys mexikanischer Freund dann meine Sachen in seinem Kleinlaster über die Grenze bringen.

Diesmal machen wir an der Grenze alles anders. Bradley fährt mit seinem Auto alleine über die Grenze. Wir nehmen an, daß es für mich einfacher sein würde, wenn ich schlicht als Fußgänger mit Rucksack ankomme, quasi als deutscher Tourist. Allerdings habe ich auch noch meinen Aktenkoffer dabei mit all meinen Asyldokumenten, was nicht ganz zum Rucksacktouristen-Image paßt. Aber man weiß ja nie, ob ich diese Dokumente nicht doch schon hier brauchen werde. Bradleys Frau überquert die Grenze ebenfalls zu Fuß und trägt meine Reisetasche mit meinen Klamotten, tut aber so, als kenne sie mich nicht. Schließlich sollte ich als Rucksacktourist ja keine große schwere Reisetasche bei mir haben.

Es ist Montag abend. Am Grenzübergang ist so gut wie nichts los. Ich peile einen mexikanisch ausschauenden US-Grenzbeamten an, der recht lässig aussieht. Er hat nichts zu tun. Ich krame meinen Paß und meinen Visa-Waiver aus meinem Rucksack und halte beides direkt unter seine Nase, den Paß fein säuberlich aufgeklappt auf der Seite mit meinem Foto. Er guckt gelangweilt darauf und winkt mich einfach durch. Dann muß ich noch meinen Koffer und den Rucksack durch die Röntgenkontrolle schicken.

»Was haben Sie da in dem Koffer? Öffnen Sie ihn bitte«, fordert mich einer der Grenzer auf.

Ich mache etwas nervös meinen Koffer auf und blättere durch meine Sammlung von Asyl-Dokumenten.

»Das sind Dokumente« erkläre ich.

»Ach so, es sah auf dem Monitor aus wie Geld« meint der Beamte. Voll Erleichterung lache ich laut auf:

»Haha, das wäre schön!«

Das war fast schon zu schrill. Ob die wohl was gemerkt haben? Nein. Sie lachen alle mit. Und weiter geht’s, in die Dunkelheit von San Ysidro ins „Gelobte Land”.

Ich hab’s geschafft!

Mir knurrt der Magen. So sehr ich auch amerikanisches Fastfood hasse, so sehr lasse ich mir jetzt zwei Cheeseburger schmecken. Besser Cheeseburger als mexikanische Küche…

Bradley fährt mich anschließend zu einem Hotel in der Nähe des Flughafens von San Diego, von wo ich dann tags darauf nach San Francisco fliege, um mich dort den Behörden preiszugeben. In San Francisco bucht mich Andrew Allen in ein teures Hotel jenseits der Bucht in Tiburon ein. Er bezahlt die Rechnung und bekommt deshalb prompt Streit mit seiner Frau, die mir partout nicht verzeihen kann, daß ich mit Willis Carto, dem Intimfeind der Familie Andrew Allen, auf gutem Fuße stehe.

»Das werde ich auch noch überleben«, meint Andrew. »Wichtig ist, daß wir für Dich politisches Asyl bekommen.«

Der Asylantrag geht schließlich am 19. Oktober 2000 in die Post, zusammen mit einer Reihe von Dokumenten über meine politische Verfolgung. Jetzt kommt es drauf an. Wie wird der Staat reagieren? Wird das FBI mit Handschellen vorbeischauen, oder wird man mich endlich einmal in Frieden lassen?

Man mag mich ja für paranoid halten, aber ich habe so meine Gründe. Kaum, daß ich mich bei Dr. Countess niedergelassen habe, der mir dankenswerterweise ein kleines Hinterzimmer in seinem Haus als vorläufige Bleibe angeboten hat, trudelt eine Email bei mir ein, abgesandt von einem Unterstützungskomitee für einen gewissen Hendrik Möbus. In den schrillsten Tönen wird dort beschrieben, wie Möbus, ein deutscher Staatsbürger mit offenbar politisch rechter Gesinnung, in den USA um Asyl gebeten habe, da er in Deutschland politisch verfolgt sei. Allerdings sei er vom FBI derart brutal festgenommen worden, daß ihm dabei ein Zahn ausgeschlagen und ein Arm gebrochen worden sei. Zudem werde er seither hinter Schloß und Riegel gehalten. Die Email versetzt mir verständlicherweise einen Riesenschrecken. Um herauszufinden, was es mit diesem Möbus auf sich hat, suche ich das Internet mit einem Suchmotor nach seinem Namen ab. Es stellt sich heraus, daß dieses Komitee eine eigene Website hat, aber es gibt auch einige wenige Presseartikel über ihn. Ich lese aufmerksam all jene Berichte, die mir den Hintergrund der Geschichte darlegen, und nach einer halben Stunde atme ich erleichtert auf.

Hendrik Möbus war als Jugendlicher Mitglied in einer „rechten” Organisation (was auch immer das heißt), und als solcher wohl in den Mord an einem anderen Jugendlichen verwickelt gewesen. Nach Teilabbüßung seiner Haftstrafe wurde er auf Bewährung freigelassen, allerdings wohl mit der Auflage, sich während der Bewährungszeit nicht politisch im „rechtsextremen Sinne” zu betätigen bzw. zu äußern. Kaum auf freiem Fuß, muß er wohl diese Auflage gebrochen haben, weshalb die Justiz ihn zwecks Absitzens der Reststrafe wieder verhaften wollte. Möbus zog es allerdings vor, das Land zu verlassen und in die USA zu reisen. Dort fand er Anschluß und Unterschlupf in wohlbekannten politisch Kreisen der National Alliance. Er überzog sein Visum, hielt sich also illegal in den Staaten auf. Ein Auslieferungsantrag Deutschlands bezog sich auf seinen Mordfall und die gebrochenen Bewährungsauflagen[1] und nicht etwa auf irgendwelche politischen oder anderweitigen Tätigkeiten oder Meinungsäußerungen per se.[2] Da er ein Gewaltverbrechen begangen hat, ist Möbus von vornherein von politischem Asyl so gut wie ausgeschlossen.[3]

Nach Rücksprache mit Andrew Allen stimmt der mit mir überein, daß mein Fall damit überhaupt nicht vergleichbar ist, da ich nach US-Recht kein Verbrechen begangen habe und mich bisher bei Ein- und Ausreise auch immer korrekt verhielt. Meine Aufregung legt sich also recht schnell wieder.

Ende Oktober 2000 erhalte ich die schriftliche Nachricht von der US-Einwanderungsbehörde, daß mein Asylantrag formell angenommen worden sei und daß ich Ende November zu einer Anhörung durch einen Beamten dieser Behörde erscheinen soll. Andrew Allen freut sich, zumal wir zumindest die erste Hürde genommen haben: unser Antrag wurde nicht wegen irgendwelcher Formfehler abgelehnt. Man wird ja bescheiden…

Nun ist also klar, daß wir nur bis Ende November Zeit haben, um meinen Fall so gut wie möglich zusammenzuzimmern: Dokumente über politische Verfolgung in Deutschland im allgemeinen und in bezug auf meine Person im besonderen werden gesammelt und mit Hilfe eines treuen Freundes ins Englische übersetzt. Ohne diesen Übersetzer, der mir nicht nur viel Arbeit abnimmt, sondern dies alles kostenlos für mich erledigte (er wird gar zornig, als ich ihm einmal Geld anbiete!), wäre ich finanziell (und nervlich) wohl kaum in der Lage, meinen Fall bis Ende November wenigstens einigermaßen gut vorzubereiten. Und zudem, quasi als Nebentätigkeit, gilt es freilich, die nun fällige Doppelnummer VffG 3&4/2000 vorzubereiten. Über Arbeitsmangel läßt sich also nicht klagen. Da ich kaum mehr aus meinem kleinen Hinterzimmer herauskomme, wird das Zimmer von meinen Gasteltern in „Kerker” umgetauft.

Am 29. November ist es dann soweit. Mit einem flauen Gefühl im Magen sitzen mein Anwalt Andrew Allen und ich im Vorzimmer der Asylabteilung, umringt von allerlei exotischen Menschen, die offenbar ein ähnliches Ansinnen haben wie ich.

Nach etwa einer Stunde werden wir hereingebeten. Ein Herr – schätzungsweise in den Endfünfzigern – weist uns an, der Asylsuchende möge sich in den linken, der Anwalt in den rechten Stuhl setzen. Da Andrew Allen eine etwas schäbig ausschauende Lederjacke, eine etwas abgenutzte graue Hose und einen Zweitagesbart hat, ich aber frisch rasiert, mit weißer Hose und grünem Seidenjackett auftauche, will uns der Beamte partout nicht so sitzen haben, wie wir es seinen Anweisungen folgend taten. Es bedarf einiger erklärender Worte, um ihm klarzumachen, daß – entgegen seiner Ver­mutung – ich der Asylsuchende bin und Andrew der Anwalt. Das ist nicht die einzige Irritation, die wir dem armen Beamten verursachen, wie sich noch zeigen wird.

“Haben Sie ein Visum für die USA” fragt mich der Beamte.

“Nein” antworte ich korrekt, zumal ein Visa-Waiver ja kein Visum ist.

“Ja, sind ihre Papiere an der Grenze nicht kontrolliert worden?” fragt er irritiert.

“Kontrolliert konnte man das nicht nennen.”

“Wie sind sie denn dann an der Grenze an den Grenzbeamten vorbeigekommen?” fragt er mich unwirsch.

“Ich habe dem Beamten an der Grenze meinen Paß und meinen Visa-Waiver unter die Nase gehalten, und der hat mich durchgewunken, ohne sich meine Papiere auch nur näher anzusehen.”

Jetzt ist er etwas ungehalten, aber wer ungenaue Fragen stellt, muß sich nicht wundern, wenn er unerwartete Antworten erhält.

“Geben Sie mir mal diesen Visa-Waiver” fordert er mich auf. “Aber dieser Waiver ist doch vom August, nicht vom Oktober” äußert er irritiert.

“Freilich, ich habe im August einen Visa-Waiver bekommen, und da mir von US-Grenzbeamten gesagt wurde, ich sollte einen Waiver nur dann zurückgeben, wenn er entweder abgelaufen sei oder ich die USA dauerhaft verlasse, wollte ich diesen bis zu seinem Verfallsdatum behalten.”

Nun springt der Beamte mit meinem Visa-Waiver in der Hand auf, rennt aus seinem Büro und läßt uns beide für fünf oder zehn Minuten alleine dort sitzen. Andrew Allen notiert sich inzwischen den Namen des Beamten, der aufgrund seines unwirschen Verhalten keinen sonderlich guten Eindruck macht.

Schließlich kommt er zurück, gibt mir den Waiver zurück und meint, es sei alles in Ordnung damit. Doch dann kommt es knüppeldick:

“Ich habe mich zur Vorbereitung des heutigen Interviews im Internet umgesehen und habe herausgefunden, daß die Revisionisten doch wohl alle Nazis sind, oder?” fragt er mich.

Na, das fängt ja fein an! Ich widerspreche und fange den üblichen Vortrag an über die politische Herkunft und Überzeugung der wichtigsten Revisionisten, vom Kommunisten/Sozialisten und Ex-KZ-Häftling Paul Rassinier über Faurisson, Butz, Ginsburg, und all die anderen.

“Aber Nazis sind auch darunter” hakt er nach.

“Ja, die auch” erwidere ich.

“Nun erklären Sie mir mal, warum Sie um politisches Asyl bitten” lautet seine nächste Frage. Und als ich zu einem langatmigen Vortrag ansetze, unterbricht er mich und meint schlicht:

“Na doch wohl, weil sie keine Lust haben, ins Gefängnis zu gehen, oder?”

“Richtig” meine ich. Das hört sich schon besser an, denke ich mir. Anschließend will er wissen, zu welchen Ergebnissen ich bei meinen Forschungen zum Holocaust gekommen sei, zu welchen Schlußfolgerungen mein Gutachten komme, und auf welche Beweise ich mich dabei stütze. Was haben denn meine Forschungsergebnisse, der Inhalt meines Gutachtens und die Vielzahl der Beweise mit meinem Asylantrag zu tun, frage ich mich. Nur widerwillig fange ich an, ihm die Ausgangslage und dann meinen Erkenntnisweg sowie die wichtigsten Ergebnisse zu erläutern. Das Thema ist freilich sehr komplex und nicht immer einfach zu erklären, und so verliere ich mich in Details, und er verliert nach einer Weile die Geduld. Erst später merke ich, daß er wohl irgend etwas erwartet hat, was auf eine politische Schlußfolgerung hinausläuft, aber wohl nicht einen wissenschaftlichen Vortrag über chemische und architektonisch-technische Details.

Dieses Aha-Erlebnis muß ihn dann wohl bekehrt haben. Nun läuft das Interview wie am Schnürchen. Er fragt eine Frage nach der anderen, und wenn meine Antwort zu kompliziert ist, unterbricht er mich und bringt es derart auf den Punkt, das es im Sinne einer Anerkennung des Antrages am besten klingt.

Germar Rudolf, Olga Scully, Dr. Fredrick Töben, 2001Germar Rudolf mit zwei Besuchern am 4. September 2001 auf dem Gipfel von Keel Mountain nahe Huntsville, Alabama: Die australischen Revisionisten Olga Scully und Dr. Fredrick Töben.

Bei der Besprechung der anderen gegen mich laufenden Strafverfahren kommt auch das Buch Grundlagen zur Zeitgeschichte zur Sprache, und stolz kann ich ihm ein Exemplar der englischen Ausgabe zeigen. Er ist überrascht über die Größe des Buches, daß es nun auch in den USA veröffentlicht worden ist, und es bedarf einiger Mühe, ihm zu erläutern, was denn ein wissenschaft­liches Sammelwerk ist. Andrew und ich schauen uns einige Male erstaunt an, nicht nur, weil wir merken, daß der Beamte zunehmend freundlich gesonnen ist, sondern auch, weil offenbar wird, daß sein Bildungsgrad recht niedrig ist (ich muß ihm ab und zu ein paar englische Vokabeln erklären, die ich benutze) und daß er es wohl noch nie mit einem intellektuellen Asylbewerber zu tun hatte.

“Sie sind im November 1999 zum ersten Mal in die USA gekommen. Warum haben Sie eigentlich erst jetzt einen Asyl-Antrag gestellt?” fragt er mich anschließend.

“Ehrlich gesagt, es hat meinem Anwalt einige Mühe gekostet, mich dazu zu überreden den Antrag überhaupt zu stellen. Nach all meinen Erfahrungen mit den Behörden in Deutschland traue ich nämlich keiner Behörde mehr über den Weg.”

Das scheint ihn zufriedenzustellen, und sodann kommt er zum letzten Thema:

“Was wollen Sie und Ihre Mitstreiter eigentlich erreichen? Was ist ihr Ziel? Über was sprechen Sie, wenn sie sich bei Konferenzen oder dergleichen treffen?”

Zuerst ist mir nicht ganz klar, was er meint. Aber es stellt sich dann heraus, daß er vermutet, die Revisionisten würden während ihrer Treffen über irgendwelche politischen Fernziele diskutieren und diesbezüglich irgendwelche Pläne schmieden. Ich erläutere ihm also, daß die revisionistischen Konferenzen sich im Prinzip nicht von anderen wissenschaftlichen Konferenzen unterscheiden. Dort werden Forschungsergebnisse prä­sentiert und diskutiert, aber abgesehen von menschenrechtlichen Fragen wie Zensur, Political Correctness und politischer Verfolgung wird über Politisches dort nicht gesprochen, allerhöchstens im privaten Kreis und je nach Geschmack des Einzelnen. Es kostet etwas Mühe, den Beamten davon zu überzeugen, daß die Revisionisten keine politische Verschwörergruppe gegen irgendeine ethnische oder religiöse Gruppe oder gegen bestimmte Staaten sind, sondern daß ihr Interesse der möglichst exakten Annäherung an die geschichtliche Wahrheit gilt. Aber nach einigen Erläuterungen und Beispielen, wie denn solche revisionistischen Treffen und Konferenzen ablaufen, scheint ihm ein Licht aufzugehen, und gegen Ende des Interviews schreibt er handschriftlich eine Liste von Fragen und Antworten auf, die deutlich zeigt, daß bei ihm nun der Groschen gefallen ist:

Revisionisten sind keine Nazis,
sondern verfolgte dissidente Wissenschaftler

Na also, wer hätte das am Anfang dieses Interviews gedacht! Aus den sonst üblichen 20 Minuten, die für ein derartiges Interview angesetzt sind, sind bei mir 3½ Stunden geworden, und ich hoffe, daß die Zeit gut investiert ist.

Am Ende darf ich mit meiner Unterschrift zur Kenntnis nehmen, daß mit einer umgehenden Entscheidung in diesem Fall nicht zu rechnen ist und daß ich den Bescheid postalisch zugesandt bekomme.

After getting back to the Countesses, I work feverishly to get the double issue 3&4/2000 of my quarterly magazine out. This is encumbered by considerable obstacles, since I have not even unpacked my moving boxes, safe a few exceptions, which are stored in some storage room. It is, after all, impossible to stay for a longer period of time in a friend’s small, dark room, which is to say that I expect to move again soon. But how am I supposed to publish a magazine issue, if I don’t have my papers accessible? Improvisation is the motto of the day!

Gegen Ende Dezember 2000 ruft mich dann mein Anwalt Andrew Allen an:

“Ich habe gerade einen seltsamen Anruf des Beamten bekommen, der Dich interviewt hat. Er war sehr nett. Er meinte, daß er Deinen Fall leider nicht entscheiden könne, da dies jenseits seiner Kompetenz läge. Aber er habe festgehalten, daß Du wohl tatsächlich politisch verfolgt seiest.”

Diese Nachricht ist nun mehr als irritierend, und da auch Andrew Allen kein Spezialist im Asylrecht ist, bleibt uns zunächst nichts Anderes übrig, als auf den schriftlichen Bescheid der Einwanderungsbehörde zu warten. Dieser kommt erst Anfang Januar 2001 bei mir an, und die Entscheidung ist sowohl entmutigend als auch ermunternd. Zwar sind in dem Bescheid zwei Kästchen angekreuzt, deren Text sinngemäß aussagt, ich habe nicht vermocht zu beweisen, daß ich in der Vergangenheit verfolgt worden sei, noch daß ich eine zukünftige Verfolgung zu befürchten habe, jedoch hat der nette Beamte diesem Formschreiben einen dem völlig widersprechenden maschinenschriftlichen Zusatztext hinzugefügt:

“Es wurde allerdings festgestellt, daß Sie eine glaubwürdige Befürchtung haben, verfolgt zu sein, und zwar in dem Sinne, daß der Schaden, der Ihnen in der Vergangenheit zugefügt wurde, und der Schaden, den Sie für Ihre Zukunft befürchten, als Verfolgung nach einem der fünf Gründe angesehen werden kann, die in den Statuten vorgesehen sind.

Aus den obigen Gründen basierend wurde Ihr Fall einem Einwanderungsrichter vorgelegt. Dies ist keine Ablehnung ihres Asylantrages. Sie können vor dem Einwanderungsrichter erneut um Asyl bitten, und Ihr Fall wird dort erneut erwogen werden […].”

Eine erneute Rücksprache mit dem Beamten klärt unsere Verwirrung auf: Da Deutschland vom US-Außenministerium nicht als Verfolgerstaat anerkannt ist, kann ein einfacher Sachbearbeiter in der US-Einwanderungs­behörde nicht anderweitig befinden. Er hat schlicht nicht die Kompetenz, einen deutschen Staatsbürger als Asylanten anzuerkennen, sondern muß den Fall an ein Gericht der US-Einwande­rungs­behörde abgeben. Dieses Gericht wird dann den Fall erneut behandeln und bewerten.

Mit anderen Worten: Wollte mich der Sachbearbeiter ablehnen, so hätte er es getan, und wäre ich kein Deutscher, sondern Chinese oder Kubaner, so hätte mich der Beamte als Asylant angenommen. Da er das nicht durfte, schrieb er den bestmöglichen Zusatztext unter den Bescheid und verwies den Fall an ein Einwanderungsgericht.

Germar Rudolf, INS, Atlanta, Georgia, 2001G. Rudolf im Warteraum des Büros der US-Einwanderungsbehörde in Atlanta, Georgia, am 24. September 2001 (nicht einmal zwei Wochen nach dem 11. September).

Einige Wochen später wird für meine Anhörung vor einem Gericht der US-Einwanderungsbehörde der Verhandlungstermin angesetzt: 24. September 2001. Nun heißt es also, sich auf ein längeres Warten einzurichten und den Fall für das Einwanderungsgericht nun wirklich professionell vorzubereiten: Ein professioneller, angesehener Fachanwalt für Einwanderungsrecht muß her, Experten über den Verfall der Menschenrechte in Deutschland, die sich trauen, vor einem US-Gericht ein Gutachten abzugeben, müssen gefunden werden, und schließlich wartet eine Unzahl von Beweisdokumenten darauf, gesichtet, eingeordnet, übersetzt und dem Rechtsanwalt erklärt zu werden.

Im Frühjahr 2001, nach über einem Jahr des Umherirrens, fängt mein Privatleben endlich an, sich etwas zu normalisieren. Zuerst suche ich mir im März eine eigene Mietwohnung. Mangels U.S.-Ausweisdokumenten geht dies nur mit Hilfe von Freunden, die alle Augen zudrücken, und so ziehe ich Anfang Mai in ein Haus in ländlicher Umgebung ein, wo genügend Platz ist, um meine Verlagstätigkeit angemessen auszuüben. Dr. Countess verkauft mir einen seiner fast 20 Jahre alten Peugeots, denn in meiner ländlichen Residenz bin ich wahrlich auf ein Auto angewiesen. Allerdings stellt sich heraus, daß ich ohne Sozialversicherungsausweis weder eine Autoversicherung noch einen U.S.-Führerschein bekommen kann. Doch auch dieses Hindernis wird bald beiseite geräumt werden, denn 150 Tage nach der Einreichung meines Asylantrages kann ich eine provisorische Arbeitserlaubnis beantragen, die ich dann tatsächlich Anfang Juni 2001 erhalte. Mit diesem Dokument in der Hand bekomme ich umgehend einen Sozialversicherungsausweis, der mir wiederum den Erwerb eines U.S.-Führerscheins ermöglicht. Einen solchen Lichtbildausweis mein eigen nennend werde ich endlich überall wie ein vollwertiger Mensch behandelt: Bei Banken, Versicherungen, im Geschäftsleben usw. Wenn das Damokles-Schwert „Deportation bei Ablehnung des Asylantrages” nicht über mir schwebte, könnte man annehmen, daß alles in Butter wäre…

Im Mai 2001 fange ich schließlich auch wieder an, meinen Körper anständig zu behandeln. Seit Oktober 1999, als ich England abrupt verlassen mußte, habe ich mein Rennrad mehr oder weniger sträflich vernachlässigt. Außer regelmäßigen Strandläufen in Mexiko und einigen wenigen Spritztouren um die Countess-Residenz herum habe ich mich praktisch kaum sportlich betätigt. Meine Kondition ist erwartungsgemäß fürchterlich, als ich an jenem frühen Morgen des 5. Mai versuche, die schnurstracks den nahegelegenen 270 Meter „hohen” Berg hinaufführende Straße hochzuradeln. Nach nur einem Kilometer muß ich die weiße Fahne hissen. Dermaßen gedemütigt setze ich ein ehrgeiziges Programm auf: Jeden Morgen mache ich eine Radtour 30 km um besagten Berg herum, auf ihn hinauf, quer darüber hinweg, und zurück nach Hause. Die anfänglichen 105 Minuten schrumpfen bis Ende September 2001 auf ganze 70 Minuten zusammen, und stolz stelle ich fest, daß ich auf flachen Straßen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 42 km/h halten kann. Noch nie war ich so fit wie heute!

Dermaßen gestählt naht Ende September dann der Anhörungstermin in meinem Asylverfahren. 111 Dokumente plus Übersetzungen mit insgesamt über 1500 Seiten wurden von mir bei Gericht eingereicht. Als sachverständige Zeugen für menschenrechtswidrige Verfolgung in Deutschland im allgemeinen konnte ich Dr. Claus Nordbruch aus Südafrika gewinnen, und als Rechtsexperte mit besonderer Berücksichtigung meines Falles erklärte sich Dr. Günther Herzogenrath-Amelung bereit, eine Expertise abzuliefern. Beide Experten kommen kurz vor dem Termin angereist, um ihre Gutachten durch ihre mündlichen Aussagen vor Gericht zu ergänzen und zu unterstreichen.

Und dann kommt der große Tag – mit Hindernissen. Der 11. September mit den Angriffen auf das Pentagon und das World Trade Center haben dermaßen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zur Folge, daß es dem Richter seiner Aussage zufolge nicht möglich war, rechtzeitig im Gericht zu erscheinen. So beginnt die Verhandlung mit fast zwei Stunden Verspätung, und zwar zunächst nur damit, daß der Richter die Zusammenfassung das Falles liest, die ihm mein Anwalt hatte zukommen lassen.

Nach einleitender Stellungnahme von Anklage (die U.S.-Regierung) und Verteidigung sowie einigen Formalien werden als nächstes die beiden Experten vernommen, deren Englischkenntnisse vom Gericht als ausreichend gewertet werden, um auf einen Dolmetscher zu verzichten, was sich allerdings des öfteren als nachteilig herausstellt, da beide Experten nicht die nötige Gewandtheit im Englischen besitzen, um ihre Kenntnisse im vollen Umfang und mit gleicher sprachlicher Eleganz und Überzeugungskraft darzulegen, wie sie dies in ihre Muttersprache vermocht hätten.[4]

Währende des Kreuzverhörs der beiden Zeugen stellt sich heraus, daß die U.S.-Regierung und scheinbar auch das Gericht der Ansicht sind, daß es voll in Ordnung sei, wenn deutsche Gerichte es Angeklagten verwehren, Tatsachenbehauptungen unter Beweis zu stellen, wegen derer sie vor Gericht stehen und die in den Augen des Gerichts unstrittig falsch sind. Auch sei nichts gegen die bestehenden Gesetze und Praktiken in Deutschland einzuwenden, da Deutschland eine Demokratie sei und das Volk Parteien wählen könne, die diese Gesetze und Praktiken ändern können, und da die Gesetze und Praktiken von den höchsten deutschen Gerichten, die in der Welt höchstes Ansehen genießen, abgesegnet worden seien. Oh, Sancta Simplicitas!

Als ich dann selbst in den Zeugenstand trete, ist es bereits nach vier Uhr nachmittags, und nach kurzer Beratung beschließt das Gericht daher, den Fall zu vertagen und einen zweiten Termin für den 18. März 2002 anzusetzen. Da bis zu diesem Termin keine neuen Schriftsätze mehr vorzubereiten oder Beweismittel einzureichen sind, sehe ich diesem Termin wesentlich gelassener entgegen als dem ersten.

Weniger gelassen bin ich allerdings, als im Oktober und November die Rechnungen meines Anwalts in Höhe von einigen zigtausend Dollar eintrudeln. Des Sängers Höflichkeit verbietet hier weitere Details, gebietet jedoch gleichfalls, daß ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei all jenen bedanke, die mir bei der Begleichung dieser Rechnungen geholfen haben und weiterhin helfen. Ohne Ihre Hilfe wäre es mir unmöglich gewesen, dieses Asylverfahren durchzustehen.

Die zweite Anhörung zu meinem Asylfall fand am 18. Mäez 2002 statt und zeichnete sich durch eine wesentlich entspanntere Atmosphäre aus. Sowohl mein Kreuzverhör wie auch die abschließenden Vorträge von Anklage und Vertdiigung waren undramatisch, vielleicht abgesehen davon, dass der Ankläger ernsthaft behauptete, die Verbreitung (angeblich) offenkundig falscher Behauptungen zum Holocaust laufe darauf hinaus, Juden geistig zu foltern(!), weshalb sie als rassischer Verfolgung der Juden einzustufen sei, weswegen “Holocaust-Leugner” politisches Asyl verwehrt werden müsse. Soviel zur Position der US-Regierung. Oh Herr, schmeiß Hirn herab! Das einzig Positive daran war, dass der Einwanderungsrichter dadurch sichtbar genervt war, so dass man annehmen kann, dass diese Art der Argumentation der Sache der Anklage nicht hilfreich war.


Das war freilich nicht das Ende vom Lied. Zur Forsetzung des Dramas siehe den Beitrag “Wissenschafter erhalten kein Asyl


Anmerkungen

Zuerst veröffentlicht als “Jagd auf Germar Rudolf, Teil 4“, Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 6(1) (2002), S. 91-98.

[1] Einschränkungen der Bürgerrechte als Bewährungsauflagen sind normal und kein Beweis für eine politische Verfolgung!
[2] Vgl. die Website www.hendrikmoebus.com, die den Fall recht einseitig darstellt. [Die Seite gibt es nicht mehr; GR 2015]
[3] Er wurde dann auch erwartungsgemäß am 29.7.2001 an Deutschland ausgeliefert.
[4] Die schriftlichen Expertisen werden in der nächsten Nummer dieser Zeitschrift abgedruckt werden, zusammen mit Erläuterungen zum U.S.-Asylrecht, zur Strategie der Verteidigung und der Entscheidung des Gerichts.