Ein Rechtsanwalt zum Fall Rudolf

Unten finden Sie eine kurze Einführung in “meinen Fall” durch Andrew Allen, einem Rechtsanwalt, der im Jahre 2000 vorschlug, dass ich in den USA um politisches Asyl nachfrage, und der mir dann half, diesen Antrag vorzubereiten und einzureichen. “Ich wüsste nicht, wer überhaupt politisches Asyl verdiente, wenn nicht Du,” waren seine Worte damals. Falls Sie mehr über meinen Fall erfahren wollen, einschließlich Links zu einigen wichtigen Dokumenten, die während meines Falles erstellt wurden (Asylantrag, eingereichte Beweisanträge, Gerichtsentscheide usw.), so wenden Sie sich dazu am besten dem Artikel “Wissenschaftler erhalten kein Asyl” zu.

Die Sichtweise eines Anwalts

Ich bin ein Rechtsanwalt, der über die verblüffenden Schwierigkeiten berichtet, denen sich ein junger deutscher Wissenschaftler names Germar Rudolf gegenüber sah. Würde ich Herrn Rudolf nicht kennen, und hätte ich die Dokumente nicht gesehen, so könnte ich nicht glauben, dass einem derlei Unheil in den USA widerfahren kann.

Germars Schwierigkweiten begannen im Jahre 1991, als er an seiner Doktorarbeit am angesehenen Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart arbeitete.

Da sich Germar für Geschichte interessierte, und weil er einen akademischen Grad in Chemie besaß, wurde er vom Verteidigungsteam von Otto Ernst Remer gebeten, ein wissenschaftliches Gerichtsgutachten zu verfassen. Remer stand als Angeklagter wegen “Holocaust-Leugnung” vor Gericht. An dieser Stelle muss ich ein deutsches Strafgesetz erklären, das US-Amerikanern erstaunlich erscheinen mag: Paragraph 130, Absatz 3. Dieser Paragraph bestraft Zweifel an jedwedem Nazi-Verbrechen als ein Vergehen mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Zum Vergleich: die Verbreitung von Pornographie an Minderjährige ist laut §184 des deutschen Strafgesetzbuches nur mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr strafbar.

Einige deutsche Wissenschaftler behaupten, dass Teile ihrer Geschichtsbücher fehlerhaft seien, dass sie sowjetische Propaganda enthalten und nicht geglaubt werden sollten. Otto Remer hatte ähnliche Ansichten. Erschwerend kam hinzu, dass Remer während des Zweiten Weltkrieges in der deutschen Armee gekämpft und auf stolz auf seinen Kriegsdienst war.

Rudolf wurde gebeten, viele Dokumente zu studieren, Proben zu nehmen, sie analysieren zu lassen und über seine Ergebnisse ein Gutachten zu schreiben, wobei nur seine Auslagen bezahlt wurden. Unter anderem analysierte Germar einige der Gebäude im allseits bekannten Lager Auschwitz auf ihren Cyanidgehalt. Cyanide sind chemische Spuren des berüchtigten Zyklon B. Er fasst seine Ergebnisse in einem Fachgutachten zusammen, das später durch Remers Verteidigungsteam als Beweis angeboten wurde. Leider fügte Remer dem Gutachten auch seine eigene Auslegung der Ergebnisse in einem Vorwort und Anhang hinzu. Das deutsche Gericht war aufgebracht, und Germar wurde in den Augen der deutschen Medien und des deutschen Gerichts mit Remer in einen Topf geschmissen. Für Germar ergab sich daraus eine Verurteilung zu 14 Monaten Freiheitsentzug sowie weitere Strafermittlungsverfahren für Germars andauernde forensische Forschungstätigkeiten.

In diesem Augenblick floh Germar aus Deutschland, und nach einigen Jahren des Versteckens in England entschied er sich, in den USA um politisches Asyl anzufragen. Man lies ihn dort einige Zeit ungestört. Er traf und heiratete eine junge US-Amerikanerin, hatte ein Kind mit ihr, und beantragte aufgrund seiner Ehe eine Daueraufenthaltsgenehmigung.

Doch Germar Rudolf ist ein Wissenschaftler und denkt auch wie einer. Während seines Aufenthalts in den USA hörte er nicht auf, seine wissenschaftliche Arbeit zu verteidigen sowie auf sein Recht zu pochen, das mitzuteilen, was er für akkurate Wissenschaft hielt. Es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass Germar Rudolf ein völlig aufrechter Bürger war. Er hat nichts getan, was in den meisten Ländern der Welt ein Verbrechen wäre, und sicherlich nichts, was in den USA als falsch oder illegal gilt.

Am 19. Oktober 2005, als sein Asylfall noch anhängig war, wurden er und seine Ehefrau aufgefordert, zum örtlichen Büro der US-Einwanderungsbehörde zu kommen. Dort sollten sie befragt werden, um festzustellen, ob ihrer Ehe echt war. Sie führten diese Befragung erfolgreich durch: ihre Ehe wurde als gültig und echt anerkannt. Aber dann brach die Hölle los. Und so beschreibt Germar selber, was dann passierte:

So gegen 11 Uhr, nachdem die Anhörung schon eine Weile vorüber war und man uns im Wartezimmer auf die Verkündung des Ergebnisses hat warten lassen, öffnet sich die Türe, und die Dame, die die Anhörung durchgeführt hat, kommt heraus, überreicht uns die Anerkennungsurkunde, gratuliert uns.

Doch dann treten plötzlich zwei Herren hinter ihr aus dem Raum heraus, drängen sie zur Seite und teilen mir mit, daß ich verhaftet sei. Einer der beiden bittet mich, mit ihm in sein Büro zu kommen. Mein Anwalt begleitet mich dorthin. Der Beamte fragt mich, ob ich jemals eine Aufforderung erhalten habe, im vergangenen Mai zu einer Anhörung hierher zur Behörde zu kommen. Ich antworte, daß ich mich an keine solche Aufforderung erinnern könnte, und mein Anwalt besteht darauf, daß wir mit Sicherheit niemals solch eine Aufforderung erhalten haben. Der Beamte meint, der Grund für meine Verhaftung sei, daß ich zu besagter Anhörung nicht erschienen sei. Er bittet mich sodann, daß ich meine Brieftasche und alle Wertgegenstände meinem Anwalt übergebe, und dann konfisziert er meinen (abgelaufenen) deutschen Paß.

Mein Anwalt kann den Beamten dazu überreden, bei seinen Vorgesetzten nachzufragen, ob diese Verhaftung wirklich mit rechten Dingen zugeht. Aber bevor der Beamte dies tut, führt er mich in einen anderen Raum, um von mir ein Paßfoto zu machen und meine Fingerabdrücke abzunehmen. Auf meine Frage, was bei dem Termin im Mai denn hätte geschehen sollen, antwortet er, dort hätte von mir ein Paßfoto gemacht und Fingerabdrücke abgenommen werden sollen. Ich entgegen darauf, daß dies wohl kaum meine Verhaftung und Abschiebung rechtfertigt, da man meine Fingerabdrücke schon zu Beginn meines Asylverfahrens anno 2001 abgenommen hat und weil ich jedes Jahr ein neues Paßfoto an die Behörde schicken muß, wobei ich das letzte ungefähr zur Zeit dieses ominösen Termins eingesandt habe. Er behauptet, dies sei von einem anderen Büro gemacht worden, man brauche aber auch hier in Chicago einen Satz dieser Dokumente. Anschließend führt mich der Beamte zurück zu meinem Anwalt, der mit mir zusammen zurück in den Warteraum geht. Der Beamte zieht sich derweil zurückgezogen und läßt uns alleine. Etwa eine Stunde lang führt er mit irgendwelchen Leuten in Washington Telefongespräche. Während dieser Stunde hätte ich einfach das Haus verlassen und mich aus dem Staub machen können, aber dies wäre wohl das Ende meiner Versuche, auf legale Weise in die Staaten zu gelangen. Daher entscheide ich mich, nicht zuletzt wegen des Babys, das ich in den Armen halte, zu bleiben und der Dinge zu harren, die da kommen (wenn sie nicht in meinem Leben wäre, würde ich sofort Fersengeld geben).

Nach etwa einer Stunde kommt der Beamte zurück in den Warteraum und sagt im wesentlichen, daß er von Washington die Anordnung erhalten habe, mich in Gewahrsam zu nehmen. So werde ich also in eine Arrestzelle geführt (vielleicht 2 × 2 Meter, mit Fenster). Man gibt mir einen orangenen Einteiler und fordert mich auf, meine Privatkleider abzulegen, die ich abgeben muß. Kurz danach kann ich über ein Telefon kurz mit meinem Anwalt auf der anderen Seite des Fensters die nächsten Schritte besprechen (wie zum Beispiel, daß meine Frau eine Generalvollmacht von mir erhält, um alles Notwendige abwickeln zu können). Es ist nun etwa Mittagszeit. Ich bleibe bis etwa 3 oder 4 Uhr nachmittags in der Zelle. Dann bringt man mich zu einem anderen Teil des Gebäudes, wo man eine Reihe von Personen versammelt hat, offenbar alles illegale Einwanderer, zumeist Lateinamerikaner. Mir werden Handschellen angelegt, und meine Beine werden an eine lange Kette gelegt, an der auch die anderen Kerle angekettet sind. Sodann führt man uns zu einem Kleinbus und fährt uns zum Kreisgefängnis von Kenosha jenseits der Grenze zu Wisconsin. (Tatsächlich halten wir auf dem Weg dahin im Westen Chicagos an einem anderen Gebäude an, wo weitere Gefangene zu uns stoßen.)

Bei der Ankunft in Kenosha steigen wir aus – zusammengekettet, wie wir sind – und müssen uns an einer Wand im Innern des Gebäudes aufstellen, wo einige Beamte unsere Identität prüfen. Einige der Gefangene müssen hier Stammkunden sein, da die Wächter sie gut kennen und mit ihnen Witze reißen ob dieses erneute Zusammentreffens. Obwohl ich nicht gerade in der Laune bin zu lachen, kann ich mir ein Lächeln doch nicht verkneifen. Kurz danach nimmt man uns die Kette und die Handschellen ab und schließt uns in eine Wartezelle ein, wo wir auf unsere “Aufnahme” warten.

Der Registrierungsvorgang dauert Stunden. Gegen 8 Uhr abends bin ich endlich an der Reihe. Ich muß den orangenen Einteiler der Einwanderungsbehörde ablegen, deren Gefängniskleider anziehen und ein Plastikarmband anlegen, das ein kleines Portrait von mir trägt, meine Registriernummer sowie der Grund meines Aufenthalts hier. Bei mir steht da schlicht “nichtkriminell”, und es stellt sich heraus, daß ich der einzige Häftling in der ganzen Anstalt bin, der aus keinem erkennbaren Grund eingesperrt ist, was zu Stirnrunzeln sowohl bei Mitgefangenen wie bei Wächtern führt. Dann bringt man mich schließlich in einen großen Gefängnisraum (44 Betten). Die anderen Häftlinge sind zu etwa 50% Schwarze, während der Rest etwa in gleichen Teilen aus Weißen und Lateinamerikanern besteht. Dort bleibe ich bis zum 14. November. (Tatsächlich werde ich für die letzte Woche in einen anderen, weniger überfüllten Teil des Gefängnis überführt.)

Am Morgen des 14. November 2005 geht die Prozedur rückwärts: Man fährt mich zu irgendeinem Zentrum der US-Einwanderungsbehörde, gibt mir meine Privatkleider zurück und läßt mich in einem Warteraum einige Stunden warten. Schließlich holen mich zwei Beamte in Zivil aus dem Raum heraus und halten mir ein Stück Paper unter die Nase, das ich unterschreiben soll und das mir eröffnet, mir sei nun für zehn Jahre die Wiedereinreise in die USA verboten, da ich meine erlaubte Aufenthaltsdauer als Tourist überzogen hätte. (Dies wird später auf fünf Jahre korrigiert, da der Beamte schlicht das falsche Kästchen angekreuzt hat.) Dann legen sie mir wieder Handschellen an und fahren mich in einem Polizeiauto zu einem Hintereingang des Internationalen Flughafens O’Hare (Chicago). Die beiden Beamten führen mich die Außentreppe zur Gangway empor, sind dann aber so gnädig und nehmen mir vor Betreten des Flugzeugs die Handschellen ab. Dann betreten wir das Flugzeug, wobei ein Beamter vor mir hergeht, während der andere meinen Rücken deckt. Sie machen die Reise nach Deutschland mit mir zusammen und stellen sicher, daß ich in Frankfurt/Main den zwei dort wartenden Beamten der deutschen Flughafenpolizei übergeben werde.

Während Rudolf in Abschiebhaft saß, versuchte sein Verteidiger, eine Abschiebung zu vereiteln, indem er beim Obersten Gerichtshof der USA Beschwerde darüber einlegte, dass Rudolf ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf eine rechtliche Anhörung habe: Der 5. Zusatz zur US-Verfassung gesteht jedem dieses Recht zu, der sich in den USA aufhält, also nicht nur US-Bürgern. Rudolf jedoch abzuschieben, bevor sein Asylfall vor Gericht verhandelt und sein Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung entschieden worden war, würde dieses Recht verletzen. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied sich jedoch, nicht zu intervenieren. So wurde Rudolf am 14. November 2005 nach Deutschland abgeschoben. Dort wurde er bei seiner Ankunft von der Polizei verhaftet und zunächst ins Gefängnis von Rottenburg und später nach Stuttgart überführt. Am 15. März  2007 verurteilte das Landgericht Mannheim Rudolf zu weiteren zwei Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug wegen seiner wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, die er während seines Aufenthalts in den USA veröffentlicht hatte – wo dies völlig legal war. Das deutsche Gericht behauptete, dass diese Forschungsergebnisse das Volk verhetzen, zum Hass aufstacheln, das Andenken an Verstorbene verunglimpfen und die Lebenden beleidigen würden.

Andrew Allen, Dezember 2010