Widerstand ist Pflicht

Dies ist eine Zusammenfassung meiner Verteidigungsrede, die ich während meines Strafverfahrens in Deutschland anno 2006/2007 hielt, wo ich wegen Schriften vor Gericht stand, die ich in den USA und in England veröffentlicht hatte. Der Artikel wurde am 7. Januar 2012 auf Anfrage des Herausgebers von Inconvenient History in englischer Sprache verfasst. Dieser Beitrag enthält einige Bemerkungen über meine Zeit im Gefängnis, die natürlich nicht in meiner Verteidigungsrede enthalten waren, die aber durchaus hierher gehören.

Der Text ist zudem eine Zusammenfassung meines Buches des gleichen Titels, das im März 2012 erschien. Eine englische Ausgabe mit dem Titel Resistance Is Obligatory erschien kure Zeit später. Sowohl die englisch Ausgabe wie auch die deutsche Fassung kann kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden!

Wer argumentiert, dass friedliche Dissidenten bezüglich geschichtlicher Themen wegen ihrer abweichenden Ansichten ihrer Bürgerrechte beraubt, das heißt eingesperrt werden sollen, der ist, wenn er die Macht hat, seine Absichten umzusetzen, nichts anderes als entweder ein Tyrannen (falls er Gesetze schafft, um seine unterdrückerischen Taten zu unterstützen) oder ein Terrorist (falls er außerhalb des Rechts handelt).

I. Leidensweg eines friedlichen Dissidenten

Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Ergebnisse von 15 Jahren Forschung in einem Buch zusammengefasst – und würden kurz nach dessen Veröffentlichung genau deshalb verhaftet und ins Gefängnis gesteckt werden. Stellen Sie sich weiter vor, Ihnen wäre mit unumstößlicher Sicherheit bewusst, dass man Ihnen und Ihren Strafverteidigern in dem angesetzten Strafverfahren unter Straf­androhung verbieten würde, die Sachbehauptungen in Ihrem Buch unter Beweis zu stellen; dass man auch alle anderen Beweisanträge zu Ihrer Entlastung ab­lehnen würde; dass alle Gerichte bis zur höchsten Instanz dieses Vorgehen gutheißen würden; dass es nur wenige Ihrer Forscherkollegen aus Angst vor ähnlicher Verfolgung wagen würden, die Legitimität und Qualität Ihres Buches hervorzuheben; dass Ihnen aber auch die Aussagen dieser Kollegen nichts nützen würden; dass schließlich die Medien als „Wächter der Meinungsfreiheit“ mit der Staatsanwaltschaft zusammen Ihre unbarmherzige Bestrafung verlangen würden. Wie würden Sie sich in solch einem Fall vor Gericht „verteidigen“?

Genau in dieser kafkaesken Situation befand ich mich Ende 2005, nachdem ich von der US-Einwanderungsbehörde in Chicago gewaltsam von Frau und Kind getrennt, nach Deutschland abgeschoben und dort flugs ins Gefängnis gesteckt worden war, um einem Prozess entgegen zu sehen, den man mir primär wegen meines im Sommer 2005 erschienenen Buches Vorlesungen über den Holocaust sowie für Webseiten zur Bewerbung dieses und ähnlicher Bücher zu machen gedachte. Dies war jedoch keine Verschwörung gegen mich persönlich, denn das ist die Lage, in der sich jeder befindet, der in Konflikt gerät mit Deutschlands Strafgesetz, das die “Leugnung des Holocaust” verbietet. Die Lage ist ähnlich in vielen anderen Ländern, den meisten davon in Europa.

Verschiedene Strafverteidiger legten dar, dass jede Verteidigung im Prinzip zwecklos sei und dass ich unter allen Umständen mit einer Freiheitsstrafe nahe der Höchststrafe zu rechnen hätte (fünf Jahre). Andere Anwälte rieten mir, meinen Ansichten abzuschwören sowie Reue und Zerknirschung zu zeigen, wodurch ich womöglich die Milde des Gerichts gewinnen könnte.

Meinen wissenschaftlichen Überzeugungen abzuschwören war für mich jedoch freilich keine akzep­table Option. Eine Verteidigung in der Sache selbst war nicht nur aus­sichts­los, sondern hätte meine Lage zudem noch verschlimmert, denn wenn ich versucht haben würde, meine Ansichten als richtig zu beweisen, hätte ich die gleiche Straftat der Bestreitung staatlicher Dogmen, wegen der ich vor Gericht stand, ja gleich noch einmal begangen.

Doch selbst wenn eine solcher Ansatz möglich gewesen wäre, hätte ich ihn abgelehnt, weil ich der festen Überzeugung bin, dass kein Strafgericht der Welt das Recht hat, über wissenschaftliche Streitfragen verbindliche Urteile zu fällen. Es ist daher ein unzulässiges Zugeständnis an ein Gericht, es überhaupt über die Richtigkeit wissenschaftlicher Thesen – hier zur Geschichte – entscheiden zu lassen. Jeder solcher Beweisan­trag ist nämlich schon an sich ein Verbrechen an der Wissenschaft, weil er ihre Unabhängigkeit von der Justiz untergräbt.

Nach biographischen Ausführungen legte ich zunächst dar, was denn Wissenschaft überhaupt ist und welchen Stellenwert sie in der menschlichen Gesellschaft hat. Daran schloss sich eine Darstellung der kafkaesken Situation an, wie sie in bundesdeutschen Gerichtsverfahren heutzutage herrscht, wenn es darum geht, Ansichten zu unterdrücken, die den Mächtigen ein Dorn im Auge sind. Nach einer Analyse dieser menschenrechts- und verfassungswidrigen Praxis stellte ich dann die brisante Frage, inwiefern wir als Bürger dieses Staates das Recht, ja die Pflicht haben, solchem Unrecht Widerstand zu leisten.

Mein sieben Tage dauernder Vortrag vor Gericht wurde schließlich selbst zu einer Vorlesung, diesmal über die Prinzipien der Wissenschaft und über die Zerstörung der Meinungsfreiheit in Deutschland.

Am Ende erhielt ich eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, was nur die Hälfte dessen ist, was die Verteidiger mir vorausgesagt hatten, und dies, obwohl ich öffentlich auf mein Recht gepocht hatte, meine revisionistischen Ansichten äußern zu dürfen, und trotz des Umstandes, dass ich zum Widerstand gegen die deutschen Behörden aufgerufen hatte.

Hier darf ich eine kondensierte Fassung meiner Vorlesung im Gerichtssaal wiedergeben. Die vollständige Fassung wurde im März 2012 veröffentlicht. Am Abschnitt VIII werde ich einige Beobachtungen meiner Erfahrungen im Gefängnis hinzufügen, die nicht im Buch enthalten sind.

II. Verteidigungsstrategie

Ich begann meine Vorlesung im Gerichtssaal mit einigen ballgemeinen Anmerkungen zu meiner Verteidigungsstrategie, die in gewisser Weise eine Kriegserklärung an die deutschen Behörden waren. Ich führte aus:

  1. Ausführungen zu historischen Themen erfolgen nur, um
    1. meine biographische Entwicklung verständlich zu machen;
    2. Kriterien der Wissenschaftlichkeit beispielhaft zu illustrieren;
    3. konkrete Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner Äußerungen in einen größeren Zusammenhang zu stellen.
  2. Diese Ausführungen erfolgen nicht, um damit meine historischen Ansichten sachlich zu untermauern.
  3. Es werden von mir keine Anträge gestellt werden, mit denen das Gericht gebeten wird, von mir aufgestellte geschichtliche Thesen zu prüfen – aus folgenden Gründen:
    1. Politisch: Es ist deutschen Gerichten durch Weisung von oben verboten, solchen Beweisanträgen nachzugehen, frei nach Artikel 97 Grundgesetz:[3] „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“
    2. Opportunistisch: Zwar hielte mich Punkt a) nicht davon ab, dennoch Beweisanträge zu stellen. Jedoch würden diese alle abgelehnt werden, so dass dies vergebliche Liebesmühe wäre. Diese Verschwendung von Zeit und Energie können wir uns alle sparen.
    3. Gleichheitlich: Da mir nach herrschender Rechtsprechung das Recht verweigert wird, mich historisch-inhaltlich zu verteidigen, spreche ich meinen Anklägern aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Gegenzug jedes Recht ab, mich historisch-inhaltlich anzuklagen. Ich betrachte daher historische Behauptungen der Anklage als nicht existent.
    4. Juristisch: Nikolaus Kopernikus schrieb 1543:[4]

      „Sollten aber vielleicht Schwätzer kommen, die, ob­gleich unwissend in der Mathematik, sich doch ein Urteil darüber anmaßen und es wagen sollten, auf Grund irgend einer Stelle in der heiligen Schrift, die sie böswillig für ihre Zwecke verdrehen, dieses mein Werk zu tadeln und anzu­greifen, so mache ich mir nichts aus ihnen, ja will ihr Urteil sogar als leichtfertig verachten.“

      Kein Gericht der Welt hat das Recht bzw. die Kompetenz, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden. Kein Parlament der Welt hat das Recht, die Antworten auf wissenschaftliche Fragen per Strafgesetz dogmatisch vorzuschreiben. Es wäre daher absurd, wenn ich als Wissenschaftsverleger ein Gericht bitten würde, über die Richtigkeit der von mir verlegten Publikationen zu entscheiden. Dazu berechtigt ist allein die dafür kompetente wissenschaftliche Gemeinde.

III. Menschenwürde

Eine widerliche Eigenschaften deutscher Rechtsentscheidungen ist, dass sie im Falle des “Holocaust” die Menschenwürde gegen das Recht zur Wahrheitssuche ausspielen. Dieser “Logik” zufolge hängt die Würde aller Juden – und zwar sowohl jener, die damals gelitten haben, wie auch der heute lebenden – davon ab, dass jeder das orthodoxe Geschichtsbild zum Holocaust akzeptiert. Und da der Schutz der Menschenwürde der erste und wichtigste Artikel im Grundgesetz der BRD ist, hat dies Vorrang vor allem anderen.

Was ich vor Gericht zuerste hervorhob, ist der Umstand, dass ein Verbot, die Wahrheit zu ergründen, eine weitaus schwerwiegendere Verletzung der Menschenwürde ist als die Weigerung, den Juden eine bestimmte Version bezüglich eines geschichtlichen Details zuzugestehen. Denn was unterscheidet uns Menschen von Bakterien und Insekten? Ist es nicht die Möglichkeit, unsere Sinneseindrücke zu bezweifeln und systematisch nach der Reaklität hinter diesem bloßen Schein zu suchen? Um meine Position zu untermauern, zitierte diverse berühmte Geistesgrößen der westlichen Kultur, wie etwa Sokrates, der ausführte:[5]

„Ein Leben ohne Wahrheitsdrang ist für den Menschen nicht lebenswert.“

Aristoteles drückte es ganz ähnlich aus, als er ausführte:[6]

„Alle Menschen wollen von Natur aus wissen.“

[…] für den Menschen ist daher das vernunftgemäße Leben am besten und am angenehmsten, da die Vernunft mehr als alles andere den Menschen ausmacht.“[7]

Kon­rad Lorenz beschrieb die menschliche Neugierde, also denn Willen zum Lernen, mit diesen Worten:[8]

„Es gibt angeborene Verhaltenssysteme, die Menschenrechte sind und deren Unterdrückung zu schweren seelischen Störungen führt.“

Der Philosoph Karl Raimund Popper hat den Unterschied zwischen uns Menschen und den Tieren wie folgt beschrieben:[9]

„Der Hauptunterschied zwischen Einstein und einer Amöbe […] ist der, dass Einstein bewußt auf Fehlerbeseitigung aus ist. Er versucht, seine Theorien zu widerlegen: Er verhält sich ihnen gegenüber bewußt kritisch und versucht sie daher möglichst scharf, nicht vage, zu formulieren. Dagegen kann sich die Amöbe nicht kritisch gegenüber ihren Erwartungen oder Hypothesen verhalten, weil sie sich ihre Hypothesen nicht vorstellen kann. Sie sind ein Teil von ihr. (Nur objektive Erkennt­nis ist kritisierbar; subjektive wird es erst, wenn sie objektiv wird, und das tut sie, wenn wir sie aussprechen, besonders wenn wir sie aufschreiben oder drucken.)“

Skepsis und Neugierde, das Bezweifeln der eigenen Sinneseindrücke und Theorien sowie die tiefgreifende Such nach der Wahrheit sind es daher, die uns vond en Bäumen herunter und aus den Höhlen geholt haben. Sie haben aus uns gemacht, was wir heute sind und was uns von den Tieren unterscheidet. Das Recht zu zweifeln und die Wahrheit zu suchen ist daher nicht verhandelbar. Es ist daher eine kaum zu überbietende Niedertracht, wenn staatliche Organe die Wissenschaftsfreiheit gegen die Menschenwürde ausspielt, wo doch beide untrennbar verbunden sind. Die Freiheit zur Wahrheitssuche und -verkündung steht mir von Natur aus zu. Ich bedarf dafür keiner staatlichen Genehmigung.

IV. Aufklärung

Sobald es um den Holocaust geht, werden die wichtigsten Werte der westlichen Zivilisation auf den Kopf gestellt. Um dies zu belegen, zitiere ich des Philosophen Immanuel Kants klassische Definition der Aufklärung:[10]

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! [Wage zu wissen, GR] Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“

Doch wenn es um den “Holocaust” geht, wollen die meisten Regierungen nicht, dass wir uns unseres eigenen Verstandes bedienen. Einige von ihnen bedrohen uns gar mit Strafverfolgungen, und sie bestehen darauf, dass wir uns der Leitung anderer unterwerfen. Karl Popper bezeichnete Gesellschaften, in denen die Regierenden einen “Staatsglauben” aufzwingen und Tabus durchsetzen als geschlossene, dogmatische, archaische Gesellschaften.[11] Im Gegensatz dazu ermutigt die moderne, offene Gesellschaft die Kritik an traditionellen Dogmen. Tatsächlich ist dies ihr wichtigstes Merkmal.[12]

Als Antipoden stehen sich also Dogma und Kritik gegenüber, oder in unserem Fall der Staat dem Revisionismus, also der Wissenschaftsfeind der Wissenschaft:

• Dogma vs. Kritik
• Staat vs. Revisionismus
• Wissenschaftsfeind vs. Wissenschaft

Für den Wissenschaftler sind Dogmen und Tabus jedoch völlig unakzeptabel.

V. Wissenschaft

Der wichtigste Wesensgehalt der Wissenschaft besteht aus folgenden zwei Eckpfeilern::

1. Freie Hypothesenwahl: Als Anfang jeder Wissen schaffenden Tätigkeit darf jede Frage gestellt werden. Der Zweifel als der intellektuelle Urgrund des Menschen kann ja auch als Frage ausgedrückt werden: „Ist das wirklich wahr?“ Die Neugierde ist somit der fragende Verstand auf der Suche nach einer Antwort.

2. Ergebnisoffenheit: Die Antwort(en) auf gestellte Forschungsfragen werden allein von überprüfbaren Beweisen bestimmt, nicht aber von Tabus oder von Vorgaben wissenschaftlicher, gesellschaftlicher, religiöser, politischer, juristischer oder anderer Autoritäten.

Werden Antworten vorgeschrieben, so wird Fragen zur rhetorischen Farce degradiert, Wissenschaft wird unmöglich. Dies ist daher nicht nur eine Aushöhlung des Wesensgehalts der Wissenschaft, sondern deren vollständige Aufhebung.

Ich teilte daher dem Gericht mit:

“Als Wissenschaftler und Wissenschaftsverleger ist es daher meine Pflicht, die Aushöhlung der Eckpfeiler der Wissenschaft aktiv zu bekämpfen, indem ich Zweifel, Skepsis und Kritik fördere und ihnen ein Publikationspodium biete.”

Sodann führte ich eine tiefgreifende Diskussion durch über die Natur der Wissenschaft und wie man feststellt, ob ein Artikel oder ein Buch wissenschaftlich ist, wobei ich mich hautpsächlich auf die Werke meines Lieblingsphilosophen und Erenntnistheoretikers Karl. R. Popper stützte.[13] Ich erspare dem Leser die Details dieser Diskussion und werde hier lediglich die Zusammenfassung wiedergeben:

Was ist Wissenschaft?

  • Es gibt keine (endgültigen) Urteile, sondern immer nur mehr oder weniger gut bewährte Vor-Urteile (vorläufig).
  • Die Gründe (Beweise) für unsere Vor-Urteile müssen so gut wie möglich prüfbar (empirisch widerlegbar) sein.
  • Wir müssen aktiv und passiv prüfen und kritisieren:
    • Vor-Urteile und Gründe Dritter prüfen und kritisieren.
    • zur Prüfung und Kritik unserer Vor-Urteile einladen und diese willkommen heißen (Veröffentlichungspflicht).
    • Prüfungen und Kritiken Dritter erwähnen und ebenso prüfen und kritisieren (nicht gleich klein bei­geben).
  • Wir müssen die Immunisierung unserer Vor-Urteile vermeiden:
    • Vermeidung von Hilfsthesen.
    • Datenauswahl nur nach objektiven Kriterien (Quellenkritik).
    • exakte und gleichmäßig, konstante Begriffs­definitionen.
    • keine Angriffe auf Personen als Ersatz für Sach­argumente.

Der Beweggrund hinter meinen langen Ausführungen zur Definition des Wesengehalts der Wissenschaft war, dass Revisionisten vorgeworfen wird, ihre Arbeiten seien lediglich “pseudowissenschaftlich,” sprich falsche Wissenschaft. Nachdem ich die formellen Eigenschaften wissenschaftlicher Arbeiten definiert hatte, stellte ich einige Fallbeispiele von Arbeiten orthodoxer Wissenschaftler mit klaren Merkmalen der “Pseudowissenschaft” revisionistischen Arbeiten gegenüber, die die Definition wissenschaftlicher Arbeiten weit besser erfüllen.

Ich beschränke mich hier darauf, nur einen dem Gericht vorgetragenen Fall zusammenzufassen, der mit der willkürlichen Auswahl und Eliminierung von Beweisdaten zu tun hat. Er betrifft einen polnischen Versuch[14] zur Widerlegung revisionistischer Thesen, die auf den Ergebnissen chemischer Analysen von Gemäuerproben aus Auschwitz ruhen, wie sie von Fred Leuchter[15] und mir durchgeführt wurden.[16] Das Problem, das die Polen umgehen mussten, war, dass die Analysenergebisse unleugbar wahr und reproduzierbar waren. Was sie schließlich taten, grenzte an wissenschaftlichen Betrug: Sie wählten eine andere Analysenmethode, die schlicht all die unerwünschten Daten eliminierte – mit dem “Grund”, dass sie die involvierten Materie nicht verstanden hätten. Falls dies wirklich der Fall war, so hätten sie sich aus dem Thema heraushalten und das Feld jenen überlassen sollen, die wissen, was sie tun.[17]

VI. Das Gesetz

Friedrich der Große führte einst aus – und ich zitierte ihn auch im Gerichtssaal aus guten Gründen:[18]

“Denn ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande; vor der kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor der kann sich kein Mensch hüten. Sie sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritieren eine doppelte Bestrafung.”

Ich möchte nicht die Geduld meiner Leser strapazieren, indem ich hier meine Ausführungen über die Perversionen des deutschen Rechtssystems zur Verfolgung von Dissidenten wiederhole. Ich werde mich lediglich auf eine Zusammenfassung beschränken sowie auf einen Vergleich, mit dem ich meine rechtlichen Beobachtungen im Gerichtssaal einführte. Es ist dies eine Gegenüberstellung der Bedingungen des gegenwärtigen deutschen Rechtssystems im Allgemeinen und sein Umgang mit Revisionisten im Besonderen mit dem eines anderen Landes, dessen Identität ich erst ganz am Ende meines Vergleichs enthüllte: Die Sowjetunion unter Josef Stalin. Dieser Vergleich ruht einerseits auf Alexander Solschenizyns Trilogie Der Archipel Gulag, in der er über seine eigenen Erfahrungen berichtet sowie über diejenigen Ditter als politische Gefangene in Stalins Sowjetunion.[19] Auf der anderen Seite befinden sich die von mir erlebten bzw. beobachteten Zuständen des bundesdeutschen Rechtssystems.

Die erste Parallele betrift die Existenz von Spezialeinheiten der Sicherheitskräfte, die der Verfolgung politisch motivierter “Verbrechen” dienen, was sich zumeist auf unerwünschte Meinungsäußerungen bezieht. Stalin hatte seinen NKWD. Im heutigen  Deutschland erfüllt das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei diese Rolle, dessen Hauptaufgabe statistische gesehen darin besteht, Strafermittlungsverfahren gegen zumeist friedliche “Gedankenverbrechen” durchzuführen, die überwiegend von politisch rechts orientierten Personen begangen werden.

Eine weitere verblüffende Parallele des deutschen Rechtssystems zu Stalins Justizsystem wurde von Solschenizyn wie folgt beschrieben:

„Und noch etwas ist wichtig im modernen Gerichtswesen: nicht Tonband und nicht Stenotypistin – sondern die lahmhändige Sekretärin, die mit dem Tempo einer Erstkläßlerin irgendwelche Hieroglyphen auf die Protokollbögen malt. Dieses Protokoll wird in der Verhandlung nicht verlesen, niemand bekommt es zu Gesicht, bevor es der Richter nicht durch­gelesen und bestätigt hat. Und nur das, was der Richter bestätigt, hat im Gerichtssaal stattgefunden. Was wir mit eigenen Ohren gehört haben – ist Schall und Rauch, so gut wie nie gewesen.“ (3/555)

Im heutigen Deutschland ist die Lage sogar noch schlimmer, denn bei Verfahren vor dem Landgericht, wo “schwere” Rechtsbrüche verhandelt werden, wird überhaupt kein Protokoll darüber geführt, wer wann was sagt. Freilich öffnet dies dem Irrtum und der Willkür Tür und Tor. Und hier ist der perverse Grund, den die deutschen Behörden dafür angeben, dass ein Protokoll überflüssig sei: Da man gegen Urteile eines Landgerichts ohnehin keine Berufung gegen die sachlichen Feststellung des Gerichts einlegen kann, ist es nicht nötig, die Tatsachen des Prozesses als solche in einem Protokoll festzuhalten. Hier hat man also den Kern des deutschen Strafrechtssystems vor sich: keine Berufung, und deshalb auch kein Protokoll. Das hat seine eigene Logik, aber hört sich das nicht mehr nach einer totalitären Bananenrepublik an?

Eine weitere Parallele ist der Umstand, dass der Versuch eines Angeklagten, sich in einem solchen Prozess dadurch zu verteidigen, dass er argumentiert, er habe ja Recht, seine Lage nur noch verschärft, wie Solschenizyn schrieb:

„Die schönste Demosthenes-Rede [20…] wird dir nichts helfen […], dann hängen sie dir ein neues Verfahren an, dann bist du geliefert.“ (1/284)

Das ist Ernst Zündel in Deutschland widerfahren, dessen Verteidiger sein Recht auf freie Meinungsäußerung radikal zu verteidigen versuchten, weshalb man Zündel die Höchststrafe wegen Unbelehrbarkeit aufbrummte. Zudem wurden auch seine Anwälte angeklagt, was eine weitere Parallele zu Onkel Josefs sowjetischem Paradies ist, wie Solschenizyn berichete:

„Den ersten Verteidiger […] selbst verhaften zu lassen, drohte das Tribunal […](1/335)

Als ob die Strafverfolgung von Verteidigern für ihre völlig legitimen Verteidigungshandlungen nicht schon schlimm genug wäre, kann man dem Ganzen noch wie folgt einen draufsetzen: man bedroht auch Zeugen mit Strafverfolgung, die es wagen, sich für Angeklagte auszusprechen, die wegen “Gedankenverbrechen” vor Gericht stehen, oder wie Solschenizyn es ausdrückte (ebd.):

„Und gegen den Zeugen Professor xyz wurde tatsächlich an Ort und Stelle ein Haftbefehl erlassen, […]

Das ist mir im Jahre 1994 passiert, als ich von einem Verteidiger zu einem Prozess geladen wurde, um dort als Gutachter auszusagen. Als der Vorsitzende Richter vernahm, in welchem Sinne die Verteidigung mich aussagen lassen wollte, warnte er mich kurz und bündig, dass ich mich strafbar machen würde, falls ich entlang der Linie des Beweisantrages des Verteidigers aussagen würde. Freilich kam es nie dazu, denn wie Solschenizyn richtig beobachtete:

[…] die Zeugen der Verteidigung gar nicht erst zugelassen.“ (ebd.)

In Deutschland werden sie nie zur Aussage zugelassen, wenn Revisionisten vor Gericht stehen. Und schlimmer gar: Es werden nicht nur Zeugen abgewiesen, welche die Ansichten der revisionistischen Angeklagten bestätigen, sondern jede Art von Beweismitteln: Zeugen, Dokumente, Gutachter. Deutschlands Justiz behauptet, alles bezüglich des Holocaust sei “offenkundig”, weshalb keinerlei Beweis nötig sei. Tatsächlich geht man gar so weit, jeden anzuklagen, der es auch nur wagt, einen Antrag zu stellen, um derlei Beweise einzuführen, sei dies nun ein Angeklagter oder ein Strafverteidiger. Ja, Deutschland hat die Stellung von Anträgen zur Einführung entlastender Beweise verboten! Noch nicht einmal Stalin hatte solch ein geniales Werkzeug in seinem Unterdrückungs-Repertoire! Auf diese Weise gelingt es der deutschen Justiz, sämtliche unerwünschten Daten aus den Akten zu verbannen – nicht, das es überhaupt nennenswerte Akten gäbe…

Obwohl es noch mehr Parallelen gibt, die ich in meinen Vorlesungen im Gerichtssaal zitierte, werde ich es hier dabei belassen, da wohl klar gworden ist, was ich hier mitteilen möchte.

Selbstverständlich gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen dem sowjetischen und dem gegenwärtigen deutschen Justizsystem: Folter gibt es nicht in deutschen Gefängnissen, und ich bin dankbar dafür – obwohl es recht ironisch ist, in Solschenizyns Werk zu lesen, was ein sowjetischer Ankläger einst ausführte:

„Für uns gehört zum Begriff der Folter bereits die Tat­sache der Inhaftierung politischer Gefangener in Gefängnissen!“ (1/319)

Er bezog sich damit auf die Methoden des Zarenregimes, nicht auf die Missstände seines eigenen Systems, genauso wie ja auch Deutschland die Vergehen anderer gegen die Rechtstaatlichkeit kritisiert (wie Iran oder China), jedoch geflissentlich übersieht, wie das Recht in den eigenen Gerichtsälen mit Füßen getreten wird.

Als ich am Ende dieses Vergleichs enthüllte, mit welchem System ich das deutsche System verglichen hatte, waren die Richter sichtlich erschüttert. Ob sie wohl begriffen, dass etwas nicht ganz in Ordung ist mit dem System, dessen Teil sie sind?

Ich setzte meine Darlegungen mit einer Definition des politischen Gefangenen fort und dem sich anschließenden Beweis, dass wir Revisionisten die Kriterien dafür perfekt erfüllen. Hier führte ich zehn Kriterien an, und ich erklärte und bot Beweise an, dass all diese zehn Punkte im Falle prominenter Revisionisten erfüllt werden:

  1. Es handelt sich um friedlichen Dissens, fried­lich dargestellt (insb. keine Rechtfertigung von oder Aufforderung zur Verletzung von Bürgerrechten Dritter)
  2. Das bestrafte Vergehen ist in der über­wiegenden Mehrzahl von Staaten nicht strafbar.
  3. Der Dissident wird von durch Menschenrechtsorganisationen unterstützt.
  4. Der Dissident erhält Solidaritätsbekundungen durch Fremde (Briefverkehr, Besuche, Intervention bei Behörden, Demonstrationen).
  5. Die Regierung versucht, diese Solidaritätsbekundungen zu unterbinden.
  6. Pro­minente machen Solidaritätsbekundungen.
  7. Solidaritätsbekundungen bzw. Kritik an Verfolgung durch Medien und Politik, besonders des Auslandes.
  8. Die Verteidigungsrechte der Dissidenten sind beschnitten.
  9. Der Verfolgerstaat verweigert die Anerkennung politischer Gefangene trotz obiger Eigenschaften.
  10. Dissidenten werden schlechter behandelt als reguläre Gefangene.

Der letzte Punkt ergibt sich aus der Erwartung der Gefängnisbehörden, dass wir Revisionisten unseren Ansichten abschwören und sämtlichen Kontakt mit Gleichgesinnten aufgeben. Da die meisten von uns sich weigern, dies zu tun, sind die Konsequenzen harsch: keine frühzeitige Entlassung auf Bewährung und keine Hafterleichterungen. Es versteht sich von selbst, dass die gleichen Behörden von einem Dogendealer zum Beispiel nicht erwarten, dass er seinen Ansichten zu Drogen abschwört und jeden Kontakt mit seinen Freunden und Kunden abbricht. Ansichten, Meinungen und soziale Kontakte sind schlicht kein Thema, wenn es um “normale” Kriminelle geht. Dissidenten werden daher in Deutschland einer Sonderbehandlung unterzogen. Damit sollen nicht nur die Gedankenverbrecher geistig “geheilt”, sondern andere zudem davon abgeschreckt werden, zu Dissidenten zu werden. Im Juristendeutsch fällt die Abschreckung der allgemeinen Bevölkerung unter den Begriff “Generalprävention”. Solschenizyn zufolge war das Einsperren von Dissidenten in der damaligen Sowjetunion eine Maßnahme der “sozialen Prophylaxe” (Bd. 1, S. 52), was wohl auf das Gleiche hinausläuft.

Ironischerweise hatte ich die “Gedankenverbrechen”, für die ich inhaftiert wurde, in Ländern begangen, wo diese Handlungen völlig legal waren und auch noch sind: in den USA und in England. Deutschland nimmt für sich schlicht das Recht in Anspruch, Dissidenten überall auf der Welt zu verfolgen, falls deren abweichende Ansichten deutsche Gesetze verletzen und falls diese Ansichten in Deutschland gehört oder gelesen werden können. Im Zeitalter des Internets läuft das praktisch darauf hinaus, jeden überall und jederzeit zu verfolgen, sobald die deutschen Behörden den Missetäter in ihre Hände bekommen.

Für jeden, der nicht in Deutschland oder in einem anderen Verfolgerstaat wohnt, stellt sich die Frage: An welches Recht soll man sich halten, um keinen Ärger zu bekommen? Ich glaube nicht, dass es darauf eine befriedigende Antwort gibt. Ich habe mich daher entschieden, einem höheren, nicht kodifizierten Gesetz zu folgen, das prägnant von Immanuel Kant in seinem kategorischen Imperativ ausgedrückt wurde:[21]

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten kann.“

Wenn man dies auf den vorliegenden Fall anwendet, erkennt man sofort, dass die rechtlichen Folgen der Konzepte von der “Volksverhetzung” und der “Gefährdung des öffentlichen Friedens”, wie sie im deutschen Gesetz niedergelegt sind, das zur Strafverfolgung der Revisionisten benutzt wird, unhaltbar sind, da diese Konzepte keine Handlungen beschreiben sondern lediglich die Auswirkung von Handlungen auf Dritte.

Wenn eine Meinungsäußerung die Verletzung der Bürgerrechte Dritter rechtfertigt oder befürwortet, dann ist dies eine Handlung, die man für ein verfolgbares Vergehen halten mag. Ob diese Handlung irgendwelche anderen Auswirkungen hat, wie etwa die Störung des öffentlichen Friedens, sollte höchstens ein erschwerender Umstand sein. Tatsächlich kann man sich viele Szenarien vorstellen, wo eine völlig friedfertige Äußerung verheerende Auswirkungen in einer Gesellschaft hat, die eine derartige Ansicht als ketzerisch oder frevelhaft ansieht. Die Menschheitsgeschichte ist voll von unschuldigen, friedlichen Personen, die verfolgt wurden, weil sie bestimmte, üblicherweise mächtige Teile der Bevölkerung gegen sich aufbrachten: Sokrates, Jesus Christus, Martin Luther, Galileo Galilei, Mahatma Gandhi. Oder man nehme die Gründungsväter der USA: waren sie es nicht, die den öffentlichen Frieden störten, die örtliche Bevölkerung aufhetzten, zur Aufruhr führten?

In all diesen Fällen war es nicht der Dissident, der die Aufruhr verursachte, sondern die Einstellung der Meschen in seiner Umgebung und die Art und Weise, mit der sie auf den Dissens reagierten. Luther hat weder dazu aufgerufen, die Kirche zu spalten, noch hat er die Bauernkriege oder den Dreißigjährigen Krieg angezettelt, und dennoch erfolgten sie alle als Nachwirkungen. War Luther für all das verantwortlich? Nein, das war er nicht. Die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten dieser Zeit waren der Grund.

Wo ziehen wir also die Grenze, wenn es darum geht, jene zu bestrafen, die den “öffentlichen Frieden” stören?

Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel anführen, um auch den verbortesten Antifaschisten zum Einlenken zu bewegen, dass das Konzept der “Störung des öffentlichen Friedens” in den Mülleimer der Geschichte gehört: Während des Dritten Reiches wurde der deutsche katholische Priester Rupert Mayer öffentlich angeklagt, weil er mit seinen Reden “fortgesetzt öffentlich hetzerische Äuße­rungen […] gemacht […und] in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise” Staatsangelegenheiten erörtert hatte.[22] Er wurde anschließend im Konzentrationslager Sachsenhausen sieben Monate lang eingesperrt. Man vergleiche das mit den mehrjärigen Freiheitsstrafen, die Revisionisten heutzutage im “demokratischen” Deutschland erhalten!

Ich argumentierte während meiner Verteidigungsvorlesung zwar, dass das deutsche Gesetz, mit dem ich strafverfolgt wurde, grundgesetzwidrig ist, aber mir ist schon klar, dass dies für Leute, die in anderen Rechssystemen leben, unerheblich ist. Wichtiger ist daher ein universeller, ganzheitlicher Ansatz bezüglich der Frage, wie man darauf reagiert, wenn Regierungsbehörden friedliche Dissidenten verfolgen, in welche juristischen Phrasen sie dies auch immer verkleiden mögen.

VII. Widerstand

Karl R. Popper schrieb in seinem klassischen Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde:[23]

„Wer nicht bereit ist, für die Freiheit zu kämpfen, der wird sie verlieren.“

Die Tragik ist, dass der Feind, der unsere Freiheit bedroht – der Staat – genau jenes Gebilde ist, dessen “fundamentale[r] Zweck […] der Schutz jener Freiheit [ist], die den anderen Bürgern keinen Schaden zufügt.”[24]

Was sollen wir als im Allgemeinen gesetzestreue Bürger also tun, wenn das Gesetz selber grundlegend ungerecht geworden ist? Die Antwort darauf wurde vor etwa 160 Jahre von Henry David Thoreau ein seinem klassischen Essay “Civil Dis­obedience” (Ziviler Ungehorsam) gegeben:[25]

„Ungerechte Gesetze existieren: sollten wir uns damit zufrieden geben, ihnen zu gehorchen, oder sollen wir uns bemühen, sie zu ändern und ihnen solange gehorchen, bis uns dies gelungen ist, oder sollen wir sie sofort übertreten? Unter einer Regierung wie dieser meinen die Menschen allgemein, dass sie warten müssten, bis sie die Mehrheit überredet haben, sie zu ändern. Sie denken, dass das Gegenmittel schlimmer wäre als das Übel, sollten sie sich widersetzen. Aber es ist der Fehler der Regierung selbst, dass das Gegenmittel schlimmer ist als das Übel. Sie macht es schlimmer. Warum ist es nicht ange­brachter, Reformen vorauszusehen und sie vorzusehen? Warum würdigt sie [die Regierung] nicht ihre weise Minderheit? Warum schreit sie und widersteht, bevor ihr auch nur geschadet wurde? Warum ermuntert sie ihre Bürger nicht, wachsam zu sein, um ihre Fehler aufzuzeigen, und besser zu handeln, als sie diese handeln lassen würde? Warum kreuzigt sie immer Christus, exkommuniziert Kopernikus und Luther und erklärt Washington und Franklin zu Rebellen? […]

Eine Minderheit ist machtlos wenn sie sich der Mehrheit unterordnet; sie ist dann noch nicht einmal eine Minderheit; aber sie ist unwiderstehlich, wenn sie sich mit all ihrem Gewicht querstellt. Wenn die Alternative heißt, entweder alle gerechten Menschen in Gefängnissen zu halten oder aber den Krieg und die Sklaverei aufzugeben. so wird der Staat nicht zögern, welches er wählt. […]

Unter einer Regierung, die jedweden ungerechtfertigterweise einsperrt, ist der wahre Platz für einen gerechten Menschen im Gefängnis.“

Falls sie also ein wahrhaftiger Kämpfer für die Redefreiheit sind und noch nicht im Gefängnis waren, dann haben sie etwas falsch gemacht! Oder Sie haben schlicht Glück gehabt.

Dieses Essay von Thoreau inspirierte Mahatma Gandhi, aus dessen Schriften ich einige Kernsätze zitieren darf, die wiederum mir eine Inspiration waren während meiner Zeit im Gefängnis:[26]

“Solange der Aberglaube besteht, dass der Mensch ungerechte Gesetze befolgen soll, solange wird die Sklaverei bestehen.”

„Eine Demokratie ist kein Staat, in dem sich die Menschen wie Schafe verhalten. In einer Demokratie werden die individuellen Meinungs- und Handlungsfreiheiten eifersüchtig ge­hütet.”[27]

„Mit anderen Worten: Ein wahrer Demokrat ist, wer mit rein gewaltfreien Mitteln seine Freiheit und damit die seines Landes und letztlich die der ganzen Menschheit verteidigt.“[28]

„Ich wünschte, ich könnte jeden davon überzeugen, dass ziviler Ungehorsam das Recht eines jeden Bürgers ist. Er wagt es nicht, es aufzugeben, ohne aufzuhören, ein Mensch zu sein. […] Aber die Unterdrückung von zivilem Ungehorsam ist der Versuch, das Gewissen einzusperren. […] Ziviler Ungehorsam wird deshalb zur heiligen Pflicht, wenn der Staat gesetzwidrig oder korrupt wird, was dasselbe ist. […] Es ist ein angeborenes Recht, das nicht aufgegeben werden kann, ohne die Selbstachtung aufzugeben.“[29]

Aber wann genau und wie darf sich eine Minderheit in einer konstitutionellen, (angeblich) rechtstaatlichen Demokratie ihrer Regierung widersetzen? In meiner Verteidigungsrede ging ich darauf ein, indem ich verschiedene, zumeist deutsche Fachleute dazu zitierte. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die meisten Fachleute einige sind, dass ziviler Ungehorsam gegen eine Regierung, sprich die friedliche Missachtung von Gesetzen, nur dann erlaubt ist, wenn die Rechtsbrüche der Regierung, gegen die sich der Protest richtet, geltende Verfassungsprinzipien oder allgemeine Menschenrechtsprinzipien verletzen. Das heißt zudem, dass die Protestierer nur solche Gesetze ignorieren bzw. verletzen dürfen, gegen die sich ihr Protest richtet. Die Protestierer dürfen mithin nicht ihre priaten Ansichten absolut setzen, und es ist ihnen nicht erlaubt, andere Gesetze zu verletzen, die im Allgemeinen sogar von ihnen selbst anerkannt werden. Gewaltsame Proteste sind daher inakzeptabel.

Genau darauf sollten wir Revisionisten bestehen: Das Recht zu zweifeln und zu jedem denkbaren Thema friedlich anderer Meinung zu sein, ist ein integraler, unveräußerlicher Teil unseres menschlichen Wesens und daher unseres Menschenrechts, ob dies nun in der Verfassung unseres Landes verbürgt ist oder nicht. Gegen jede Regierung, die Gesetze oder Vorschriften erlässt, die dieses Recht beschneiden, muss mit friedlichen Mitteln Widerstand geleistet werden durch bewusste und absichtliche Verletzungen jener Gesetze, die unsere Menschenwürde verletzen.

Und das ist genau das, was ich dem deutschen Gericht anno 2007 sagte.

Interessanterweise gesteht das deutsche Grundgesetz allen deutschen Bürgern sogar das Recht zu, ihrer Regierung Widerstand zu leisten. Im Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes heißt es:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Die Frage ist freilich, wann man sich auf dieses Widerstandsrecht berufen darf. Müssen wir warten, bis die Regierung zu einer unverhohlenen Tyrannei entartet ist, oder sollte es uns erlaubt sein, uns schon zu Beginn von Regierungsexzessen quer zu stellen? Da es immer einfacher ist, sich gegen die Anfänge von Regierungsübergriffen zu wehren, als zu warten, bis jeder Widerstand für die Widerständler mit tödlichen Gefahren verbunden ist, sollte die weise Antwort auf diese Frage offenkundig sein.

Lassen Sie mich dazu Deutschlands höchste Autorität in dieser Frage zitieren: Prof. Dr. Roman Herzog, der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts und spätere Präsident der Bundesrepublik Deutschland. er hat wiederholt ausgeführt, dass gegenüber staatlichen Eingriffen in die Menschenwürde und in die aus ihr entspringenden Menschenrechte „seit je ein Widerstandsrecht des Verletzten und ein Nothilferecht aller anderen Staatsbürger bestanden“ habe.[30] Nach Herzog ist jeder einzelne Verfassungsartikel des Grundgesetzes in der BR Deutschland – darunter auch die darin verbrieften Menschenrechte –,

„bei Lichte betrachtet… nichts anderes als die konkrete Ausgestaltung eines dieser Grundprinzipien westlicher Verfassungsstaatlichkeit, so dass der Angriff auf nahezu jeden einzelnen Artikel zugleich auch die Grundsätze des Art. 20 GG [Widerstandsrecht] berührt.“[31]

Da es die erste Pflicht der Staates ist, die Würde seiner Untergebenen zu schützen, ist es im Gegenzug auch das primäre Recht aller Menschen, gegen Angriffen des Staates auf die Menschenwürde Widerstand zu leisten.[32]

Damit schließt sich der Kreis meiner Argumentation, an deren Anfang ich das Recht zu zweifeln, die Wahrheit zu suchen und die Ergebnisse dieser Aktivitäten zu verbreiten als schlechthin konstituierend für das Menschsein dargelegt habe, also für die Menschenwürde als solche.

Widerstand ist daher Pflicht!

VIII. Gefängnis

In den Jahren zwischen 1993 und 2011 hatte ich in gewisser Weise ein jüdisches Erlebnis: Ich wurde von meiner eigenen Regierung verfolgt, sah meine Karrierechancen zerstört, floh von einem Land zum anderen in dem Versuch, einer Inhaftierung zu entgehen, wurde dann aber doch gefasst und deportiert. Ich verbrachte anschießend viele Jahre in verschiedenen Haftanstalten: Rottenburg, Stuttgart, Heidelberg, Mannheim und dann wieder Rottenburg. In jenen Gefängnissen musste ich arbeiten, um für die Kosten aufzukommen, die ich dem deutschen Gefängnissystem verursachte (Zwangsarbeit, oder?). Nach meiner Entlassung gelang es mir schließlich nach quälend langen Mühen, dauerhaft aus meinem Geburtsland auszuwandern.

Ich hatte aber auch das Glück, dass meine Erlebnisse in vielerlei Hinsicht wesentlich harmloser waren als das, was viele Juden während des Zweiten Weltkriegs erleben mussten: die Haftbedingungen waren recht günstig, meine Familie blieb unversehrt, meine Gesundheit unberührt, mein Geist ungebrochen und mein Hab und Gut unberührt (abgesehen vielleicht von Anwaltsrechnungen in Höhe von einer viertel Million Dollar, die sich über diese 18 Jahre ansammelten). “Und, wie ist es so im Gefängnis?” fragen mich die Leute ab und zu. Einerseits empfehle ich, dass man es besser nicht herausfindet. Aber andererseits sollte man vielleicht genau das tun. Obwohl dies kein schöner Aspekt der menschlichen Eistenz ist, so ist er dennoch ein Teil dessen.

Verhaftet und ins Gefängnis geworfen zu werden ist traumatisch. Die ersten Wochen und Monate sind die schlimmsten. Aber Menschen sind Gewohnheitstiere, und so passt man sich sogar in einer solche trüben Umgebung an seine Lebensbedingungen an. Es gelingt einem, seinen Tag zu organisieren, sich auf bestimmte Aktivitäten zu konzentrieren, die man genießt und die die Zeit vertreiben: man schreibt Briefe, malt Bilder, singt Lieder (zumeist im Karaoke-Stil…), und man nimmt an allerlei angebotenen Freizeitaktivitäten teil: Volleyball, Krafttraining, Bibelstunden, Diskussionsgruppen, Kirchenchor, Gefängnisband (Ja, wir hatten jailhouse rock, and it rocked!). Und selbstverständlich spielt man Spiele mit Mithäftlingen und macht Krafttraining in seiner Zelle: Liegestützen, Rumpfbeugen, Klimmzüge an der Gardinenstange um die Toilette, sowie andere Übungen mit selbstgemachten “Gewichten” (Ich hatte zehn 1-Liter Milchkartons in ein unten zugeknotetes Unterhemd gelegt; klappte gut).

Man bekommt sogar Freunde, in gewisser Hinsicht. Nicht die Art, die man beibehält, sobald man draußen ist, aber jedes Gefängnis ist eine kleine Welt mit all der sozialen Dynamik wie in der Außenwelt. Obwohl man also anfangs meinte, man würde sich nie daran anpassen können, lebt man sich ein. Man hat seine Zeit gut durchorganisiert und fühlt sich sogar ein wenig gemütlich in seiner kleinen Nische, die man für sich zurückgemacht hat.

Dies geht sogar so weit – nachdem man mehrere Stunden lang aus seiner Zelle war, um an irgendwelchen Aktivitäten teilzunehmen –, dass man dann zu sich selber murmelt: “Ich bin müde und möchte nach Hause gehen”– womit man seine Zelle meint… stimmt nachdenklich, gell? Es ist jedoch ein Stück Lebenskunst, sich auch in einer solch düsterern Umgebung ein Zuhause einzurichten. Auf diese Weise schränkt man den emotionalen Schaden ein.

Und dann wir man aus welchem Grund auch immer in ein anderes Gefängnis verlegt. Das ist eine Hiobsbotschaft. Man kann dies häufig in der Überlebendenliteratur lesen: Man wird aus seiner Routine gerissen; man verliert die informellen Privilegien, die man sich ergattert hat, und alle Freundschaften; man kommt an einen Ort, wo man niemanden kennt. Man muss ganz von vorne anfangen, sich und seine tägliche Routine zu organisieren: wie man an seine bevorzugten Lebensmittel gelangt, wie man in die Freizeitgruppen gelangt, die man mag, und so weiter. Jede Überstellung wird so zu einem neuen traumatischen Erlebnis.

Ich verstehe daher heute, warum Gefangene, die eine Weile in Auschwitz gewesen waren und denen es gelungen war, für sich eine kleine Nische zu ergattern, Überstellungen in andere Lager fürchteten – vorausgesetzt freilich, dass es in Auschwitz keine Vernichtungen gab.

Doch trotz all der Anpassungen gebe man sich keiner Illusion hin: Ich habe viele Stunden hinter den Eisenstangen meiner diversen Gefängniszellen gestanden und mich danach gesehnt, endlich nach Hause gehen zu können, und während unser Zeit im Hof folgten meine Augen vielen Flugzeugen am Himmel gen Westen in der Hoffnung, dass mich Scotty da hochbeamen würde…

Dies bringt mich zu einer anderen erstaunlichen Tatsache des Lebens: In Deutschland hat jeder Häftling das Recht, täglich eine Stunde im Gefängnishof zu verbringen, und ich nehme an, dass die Bestimmungen anderer Ländern ähnlich sind. Da dies die einzige Zeit ist, die es den Häftlignen erlaubt, aus ihren Zellen zu kommen (abgesehen vom Arbeiten und von Freizeitaktivitäten), nutzen die meisten Häftlinge diese Gelegenheit aus. Als Folge dessen sind die meisten Häftlinge im Sommer gut gebräunt, was dazu führte, dass mich meine Mutter eines Tages fragte, ob es denn im Gefängnis ein Sonnenstudio gebe. Das nicht, aber wenn man die Stunden zählt, die man als freie Person jeden Tag an der frischen Luft verbringt, so merkt man, dass eine freie Person im Durchschnitt merklich weniger als eine Stunde pro Tag draußen ist. Statistisch betrachtet sind Gefängnisinsassen daher mehr draußen unterwegs als freie Menschen. Erstaunlich, oder? Nun, ich gebe zu, sie mögen an der frischen Luft sein, aber draußen sind sie nicht…

Nichts ist schlimmer als das Gefühl, einen merklichen Teil seiner Lebenszeit hinter Gittern zu verlieren. Man hält daher nach etwas Auschau, das einem das Gefühl vermittelt, man habe diese Zeit für etwas Konstruktives genutzt, das einem später im Leben nützlich ist. Daher erhielt ich nach entsprechenden Studien das “Cambridge Certificate in Advanced English”, lernte Spanisch und erweiterte meinen englischen Wortschatz, indem ich die Wörter in Roget’s Thesaurus lernte (eine Stunde Vokabeln lernen jeden Tag, gnadenlos). Ich habe so viel gelesen wie nie zuvor in meinem Leben. Ich abonnierte die wissenschaftliche Wochenschrift Science und las jede Ausgabe drei Jahre lang von vorne bis hinten durch, wodurch sich mein wissenschaftliches Grundwissen in vielen Fachgebieten erheblich vertiefte. Ich las zudem die Werke der klassischen und philosophischen Literatur, für die ich nie die Zeit fand, als ich frei war: jene, die mir zusagten (Aristoteles, Kant, Popper, Tolstoy, Dickens, Schopenhauer, um nur die beeindruckendsten zu nennen), wie auch jene, die mir missfallen (Dostojewsky, Hegel, Hemingway).

Jetzt nennt mich meine Frau ein gehendes Wörterbuch. Und da wir schon von ihr sprechen… sie ist eine Psychologin, die sich darauf spezialisiert, Menschen zu helfen, die durch Erlebnisse in ihrem Leben traumatisiert wurden. Gegen Ende meiner Inhaftierung verkündete sie daher, dass sie mich gut umsorgen und mir helfen würde, meine emotionalen Narben zu tilgen. Aber nach meiner Entlassung stellte sie rasch fest, dass diese 45 Monate der Inhaftierung an mir scheinbar spurlose vorüber gegangen waren. Ich war immer noch derselbe Mann, den sie damals verloren hatte, uns so verliebte sie sich in mich aus Neue…

Obwohl mich die Behörden schlechter behandelten als andere Insassen, weil ich meinen Ansichten nicht abschwor und keine Anzeichen von Reue zeigte – sie tadelten mich wiederholt dafür, dass ich meine Ansichten unter den Häftlingen verbreitete – war mein Los psychologisch betrachtet wesentlich besser als das der anderen Häftlinge: meine Haftzeit beeinträchtigte meinen Ruf nicht, ganz im Gegenteil. Ich trage sie wie ein Ehrenabzeichen, oder wie es der deutsche Historiker Prof. Dr. Ernst Nolte in einem Brief an mich nach meiner Freilassung ausdrückte, ich kann mich nun zu den Männer von Ehre zählen, die aus Gewissensgründen ins Gefängnis gegangen sind. Während die meisten Häftinge die meisten ihrer Freunde und oft sogar die Unterstützung ihrer Familie verlieren, standen meine Freunde und Familie treu an meiner Seite. Während viele Häftlinge in finanzielle Schwierigkeiten geraten und sich während ihrer Haftzeit hoch verschulden, da sie ihren Job und anschließend oft auch ihre Wohnung sowie ihr Hab und Gut verlieren, hatte ich das Glück, so viele großzügige Unterstützer zu finden, dass nicht nur meine Verfahrenskosten bezahlt wurden sondern auch die Alimente für meine Kinder. Am Ende war sogar noch etwas übrig, womit ich mein Leben neu beginnen konnte.

Am wichtigsten und im Gegensatz zu den meisten Häftlingen ist jedoch, dass politische Gefangene ihr Sinngefühl nicht verlieren; sie fühlen sich weder schuldig noch schämen sie sich für das, was sie getan haben. Oder wie David Cole es einst ausgedrückt hat: Wir sind laut, wir sind stolz, und das Beste von allem: wir haben Recht!

Mehr als alles andere ist es diese Einstellung, die es einem ermöglicht, auch die schwierigsten Zeiten zu überstehen, und sie treibt einen auch danach weiter an, wie es die New York Times in einem Artikel des Titels “Warum befreite Dissidenten den Weg des größten Widerstandes wählen” richtig beobachtet hat. Dieser Artikel, der passenderweise fünf Wochen vor meiner Entlassung aus dem Gefängnis erschien, beschreibt, wie arabische Dissidenten, die für ihre friedlichen politischen Ansichten inhaftiert waren, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis gleich wieder zivilen Ungehoram leisten.[33] Einer von ihnen drückte es wie folgt aus:

“Dies ist nicht nur eine Frage der Würde, es ist der Sinn deines Lebens. Es ist deine Lebensentscheidung, und wenn du aufgibst, wirst du deinen Lebenssinn verlieren.”

Er sagte, er habe keine Wahl gehabt als dort wieder anzufangen, wo er aufgehört hatte.

Genauso wie wir Revisionisten!


Anmerkungen

[3] Deutschlands Grundgesetz, das kurz nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen deutschen Politikern und primär der U.S.-Besatzungsmacht ausgehandelt wurde, wird als seine Verfassung angesehen, obwohl es formal gesehen nie durch eine Volksabstimmung des deutschen Volkes angenommen wurde und es ihm somit an formaler Legitimität mangelt.
[4] Nikolaus Kopernikus, Über die Kreisbewegungen der Weltkörper, Thorn 1879, S. 7, nach Original De revolutionibus orbium coelestium, 1543; von 1616 bis 1822 war das Buch von der katholischen Kirche „suspendiert“, das heißt, es musste bei Zitieren des Buches betont werden, dass das heliozentrische System lediglich ein mathematisches Modell sei.
[5] Sokrates, Apologia, Sek. 38.
[6] Aristoteles, Metaphysik, Buch 1, Kap. 1, erster Satz; Richard Keon (Hg.), The Basic Works of Aristotle, Random House, New York, 1941, S. 689.
[7] Aristoteles, Nikomachäische Ethik, Buch X, Kap. 7; ebd., S. 1105.
[8] Konrad Lorenz, Der Abbau des Menschlichen, Piper, München 1983, S. 221.
[9] Karl Raimond Popper, Objektive Erkenntnis, 4. Aufl., Hoffmann & Campe, Hamburg 1984, S. 25.
[10] Immanuel Kant, „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“, Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784, S. 481-494; vgl. https://de.wikiquote.org/wiki/Immanuel_Kant.
[11] Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 1, Mohr Siebeck, 8. Aufl., Tübingen 2005, S. 267f.
[12] Karl Popper, Objektive Erkenntnis, aaO. (Anm. 9), S. 361.
[13] Hauptsächlich basierende auf seinen Werken Logik der Forschung, 11. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2005, und Objektive Erkenntnis, aaO. (Anm. 9).
[14] J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, “A Study of the Cyanide Compounds Content in the Walls of the Gas Chambers in the Former Auschwitz and Birkenau Concentration Camps,” Z Zagadnien Nauk Sadowych, Vol. XXX (1994) S. 17-27.
[15] F. Leuchter, R. Faurisson, G. Rudolf, Die Leuchter Gutachten, Castle Hill Publishers, Uckfield 2014, S. 59-62, 76.
[16] Erstmals veröffentlicht in: Ernst Gauss (=Germar Rudolf), Vorlesungen über Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen 1993, S. 163-170; 290-294.
[17] Für Details siehe Germar Rudolf, Auschwitz-Lügen, 2. Aufl., Castle Hill Publishers, Uckfield 2014, S. 237-264.
[18] Bruno Frank, Friedrich der Große als Mensch im Spiegel seiner Briefe, Deutsche Buch-Gemeinschaft, Berlin 1926, S. 99.
[19] Alexander Solschenizyns, Der Archipel Gulag, Scherz Verlag, Bern 1974-1976.
[20] Bedeutender griechische Redner und führender Staatsmann Athens (384–322 v. Chr.).
[21] Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Riga 1788, S. 54 (§ 7 “Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft”; neu: Meiner, Hamburg 2003, S. 41).
[22] Otto Grit­schneder (Hg.), Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte Reich, Rosenheimer Verlag, Rosenheim 1987, S. 89.
[23] Karl Popper, Die offene…, aaO. (Anm. 11), Bd. 2, S. 374.
[24] Ebd., Bd. 1, S. 132.
[25] Henry David Thoreau, Walden and Other Writings, Bantam, Toronto 1981, S. 92, 94.
[26] Shriman Narayan (Hg.), The Selected Works of Mahatma Gandhi, vol. 4, Navajivan Publishing House, Ahmedabad 1969, S. 174.
[27] Young India, 2. März 1922; Ministry of Information and Broadcasting, Government of India (Hg.), The Collected Works of Mahatma Gandhi (Electronic Book), Publications Division Government of India, New Delhi 1999, 98 Bände (www.gandhiserve.org/cwmg/cwmg.html), nachfolgend CWMG, hier Bd. 26, S. 246.
[28] Harijan, 15. April 1939, CWMG, Bd. 75, S. 249.
[29] Young India, 5. Jan. 1922; CWMG, Bd. 25, S. 391f.
[30] Roman Herzog, „Das positive Widerstandsrecht“ in: Festschrift für A. Merkel, München 1970, S. 102; zitiert nach Klaus Peters, Widerstandsrecht und humanitäre Intervention, Osnabrücker Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Band 61, Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, S. 184 (Dissertation der Univ. Osnabrück 2004/2005).
[31] R. Herzog, ebd., S. 100; K. Peters, ebd., S. 188.
[32] R. Herzog, in: Theodor Maunz, Günter Dürig, Grundgesetz Kommentar, 41. Ergänzungslieferung, München 2002, Art. 20, Abs. 4, Rn. 17-19: nach K. Peters, ebd.
[33] Online veröffentlicht auf www.nytimes.com/2009/05/27/world/middleeast/27egypt.html am 26.5.2009. Eine Fassung dieses Artikels erschien gedruckt am 27.5.2009 auf Seite A6 der New Yorker Ausgabe unter der Überschrift “Once Freed from Prison, Dissidents Often Continue to Resist”.