Offener Brief an die Max-Planck-Gesellschaft

29 March 1994

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf annehmen, daß es bisher noch keiner Ihrer Doktoranden geschafft hat, in Ihrem erlauchten Wissenschaftlerkreis für so viele anregende Gedanken zu sorgen, wie es für meine Person der Fall ist. Um Ihnen auch weiterhin einiges Kopfzerbrechen zu bereiten und Ihre Gehirnwindungen auf Trab und somit jung und frisch zu halten, möchte ich Ihnen nachfolgend einige Gedankengänge ans Herz legen.

Zunächst stellt sich mir bei der Lektüre Ihrer Erklärung vom 28. März 1994 die Frage, ob Sie mein Gutachten überhaupt gelesen haben. Schließlich stellen Sie die Behauptung auf, daß ich durch chemische Analysen von Gemäuerproben in Auschwitz den Nachweis erbracht zu haben glaube, in Auschwitz seien in diesen »Gaskammern keine Massentötungen von Menschen mit Blausäure« durchgeführt worden. Hellen wir Ihre Behauptung etwas auf.

Da ist zum Beispiel die mit wohlbedachten Worten gesetzte Schlußfolgerung meines Gutachtens, daß die bezeugten Massenvergasungsszenarien nicht möglich gewesen seien, da sie mit den damaligen technischen Gegebenheiten nicht in Einklang zu bringen sind und da die naturwissenschaftlichen Befunde dagegen sprächen. Über das, was nicht bezeugt wurde, aber vielleicht hypothetisch möglich gewesen wäre, lasse ich mich im Gutachten naturgemäß nicht aus. Doch lassen wir diese Spitzfindigkeiten.

Sodann fällt auf, daß Sie weitere Hauptkomplexe des Gutachtens schlicht ignorieren. Zum Beispiel besteht mein Gutachten im ersten großen Teil aus bautechnischen Ausführungen, angefertigt mit Hilfe diplomierter und äußerst berufserfahrenen Baufachleute. Dort komme ich bereits zu der Schlußfolgerung, daß es die Zyklon B-Einwurfluken in den angeblichen Hauptgaskammern von Auschwitz-Birkenau zur damaligen Zeit gar nicht gegeben habe, es somit den Mord nach bezeugter Weise gar nicht gegeben haben könne, denn die Zeugen bekunden einhellig, daß das Giftgaspräparat Zyklon B durch ebensolche Löcher eingeworfen worden sei. Können Sie darauf nichts erwidern oder wollen Sie es nicht?

Sodann widme ich mich im nächsten Hauptteil der Frage, unter welchen Bedingungen sich die von mir untersuchten Cyanidreste (Eisenblau) bilden und wie langzeitresistent sie sind. Hier ist das Ergebnis dank der von anderen renommierten Instituten vorgeleisteten Forschungen eindeutig: Das entstehende Eisenblau überdauert Jahrzehnte, ja Jahrhunderte. Auch dazu vernehme ich von Ihnen kein Wort.

In der Presse vom 29.3.1994 wird allerdings eine dpa-Meldung wiedergegeben, die verlauten läßt, daß Cyanidverbindungern nach Expertenmeinungen schon nach wenigen Wochen zerfallen. Das dpa-Pressebüro, das diese Meldung in die Welt gesetzt hat, bezieht sich hierbei nach telefonischen Auskünften auf die Äußerungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG). Da ich Ihrer o.g. Erklärung eine solche Passage nicht entnehmen kann, stellt sich mir die Frage, ob aus Ihrem Kreis wohl anderweitig entsprechende Äußerungen getätigt wurden. Ich möchte hiermit ganz offiziell Ihren erlauchten Wissenschaftlerkreis auffordern, entweder dieser Darstellung der dpa energisch zu widersprechen oder aber ihre Richtigkeit unter Beweis zu stellen. Sollten Sie letzteres vorhaben, so darf ich Sie daran erinnern, daß Sie mir dann die bis heute anhaltende enorme Langzeitresistenz entsprechender Cyanidverbindungen in den Entlausungsanlagen von Auschwitz, aber auch in den mit Altlasten verseuchten Böden uralter und längst aufgegebener Stadtgaswerke erklären müssen.

Ferner beschäftigt sich mein Gutachten im dritten Teil mit der Frage, ob die bezeugten Massentötungsszenarien technisch-naturwissenschaftlich möglich waren oder nicht. Ich komme zu dem Schluß, daß sie so nicht möglich waren. Auch hier vernehme ich von Ihnen nur ein betroffenes Schweigen.

Im vierten Hauptteil widme ich mich schließlich der Probennahme in Auschwitz, der Durchführung von Versuchsbegasungen, der Analyse der Proben und der korrekten Interpretation der Analysenergebnisse. Allein dieser Abschnitt scheint Ihnen aufgefallen zu sein und hieraus auch wiederum nur die Tabellen der Analysenergebnisse. Der komplexe Apparat der Interpretationen, der Abwägung aller in der öffentlichen Diskussion geäußerten Meinungen und Gegenmeinungen, der sorgfältigen Untersuchung von Argumenten und Einflußfaktoren interessiert Sie scheinbar gar nicht.

Max-Planck-Gesellschaft
zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Pressereferat

25.5.1993

Press declaration

Presseerklärung

[…] Der Dipl.-Chemiker Germar Rudolf arbeitet als Doktorand am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart. Im Auftrag des Düsseldorfer Rechtsanwalts Hajo Herrmann – er vertritt Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer als Verteidiger vor Gericht – hat Herr Rudolf in den letzten Jahren ein “Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den ‘Gaskammern’ von Auschwitz” verfaßt. Rudolf ließ Gemäuerproben aus Sachentlausungsanlagen und aus Gaskammern in Auschwitz ohne Angabe der Herkunft von dem Taunussteiner Institut Fresenius auf ihren Gehalt an Cyanid-Rückständen untersuchen. Von den in die Untersuchung einbezogenen Proben zeigten nur die aus den Sachentlausungsanlagen stammenden Gemäuerstücke signifikante Cyanid-Rückstände. […]

Keiner der Arbeiten wurde in Räumen des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung vorgenommen, zu keiner Zeit wurden Resssourcen des Instituts für diese Arbeiten verwendet. […]

Prof. von Schnering vom Max-Planck-Institut für Festkörperforschung, der “Doktorvater” von Germar Rudolf, erfuhr im Sommer 1992 von dessen Untersuchungen. Zu jener Zeit befand sich das Gutachten bereits in den Händen von Rechtsanwalt Herrmann und lag unter anderem dem Bundeskanzler, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Generalbundesanwalt und dem Justizminister vor.

[…] Herr Rudolf hatte die Zusammenfassung seiner Untersuchungsergebnisse mit der Maßgabe an Rechtsanwalt Herrmann übergeben, sie nur vor Gericht zu verwenden, nicht aber der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Trotz dieser Auflage verschickt Otto Ernst Remer seit einigen Wochen die Schrift mit seinen persönlichen Anmerkungen an einen großen Adressatenkreis in der Bundesrepublik Deutschland. Herr Rudolf hat daraufhin eine Abmahnung an Herrn Remer und Herrmann geschickt und sich rechtliche Schritte gegen beide vorbehalten.

Max-Planck-Gesellschaft
Zur Förderung der Wissenschaften E.V.
Generalverwaltung München, den 28. März 1994

Erklärung

(Klicke hier für den eingescannten Artikel aus der hauseigenen Zeitschrift MPG Aktuell 3/1994, S. 33)

Concerning: Diplom Chemist Germar Rudolf

Betrifft: Diplomchemiker Germar Rudolf

[…] Der Diplomchemiker Germar Rudolf hat ein “Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den ‘Gaskammern’ von Auschwitz” verfaßt, mit dem er glaubt, durch chemische Analysen von Gemäuerproben aus Sachentlausungsanlagen und aus Gaskammern in Auschwitz den Nachweis erbracht zu haben, daß in diesen Gaskammern keine Massentötung von Menschen mit Blausäure stattgefunden haben.

Herr Rudolf arbeitete seit Oktober 1990 bis zum 7. Juni 1993 als Doktorand am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart über das Thema “Periodische Knotenflächen und ihre Anwendung in der Strukturchemie”. […] Die im Januar 1991 von Herrn Rudolf begonnenen Arbeiten zu diesem Gutachten stehen weder mit der Doktorarbeit noch mit den Forschungen des Max-Planck-Instituts in irgendeinem Zusammenhang. […] Von den bereits laufenden Untersuchungen erfuhr der Doktorvater im Herbst 1991 durch die an eine angesehene wissenschaftliche Zeitschrift gerichtete Frage, ob sie an einer Publikation der Ergebnisse interessiert sei. Der Doktorvater wies darauf hin, daß es sich nicht um eine Arbeit des Instituts handle, und daß er sie nicht für publikationswürdig halte. […]

Bei seinen Recherchen zum Gutachten hat Herr Rudolf allerdings Dritten gegenüber den Eindruck erweckt, er handle für das Institut; so benutzte er zum Beispiel pflichtwidrig Briefbögen des Max-Planck-Instituts, als er Firmen mit den Analysen seiner Proben beauftragte, ohne dabei aber diese Firmen über den Hintergrund der Untersuchungen zu informieren. Nach Bekanntwerden dieser Tatsache wurde das Arbeitsverhältnis mit Herrn Rudolf gelöst.

Die Max-Planck-Gesellschaft stellt klar, daß weder sie noch das Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart Verantwortung für die Erstellung dieses Gutachtens und seinen Inhalt tragen. Die Institutsleitung hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge ausdrücklich von diesem Gutachten distanziert.

Das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben festgestellt, daß der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern des Dritten Reiches als eine geschichtliche Tatsache offenkundig und nicht mehr beweisbedürftig ist. Davon geht auch die Max-Planck-Gesellschaft aus.

Und Sie wollen Wissenschaftler sein?

Es gibt sicher in Ihrer feinen Gesellschaft Wissenschaftler, die meinen, daß sich in den Gaskammern von Auschwitz vielleicht deshalb keine Cyanidverbindungen finden, weil die darin angeblich eingesperrten Opfer alle Blausäure eingeatmet hätten. So z.B. mein Doktorvater Prof. von Schnering. Ich bin auf dieses Argument in meinem Gutachten aktueller Provenienz lang und breit eingegangen. Mein Doktorvater zog es aber schon vor einem Jahr vor, diese von mir darin vorgebrachten Argumente nicht zur Kenntnis zu nehmen und lieber einen hysterischen Anfall zu bekommen. Sein Kollege Prof. Simon sah sich darauf veranlaßt, sich bei mir im Namen meines Doktorvaters für dessen unmögliches Benehmen zu entschuldigten. Ihr seid’s mir feine Wissenschaftler!

Doch angenommen, von Schnerings These stimmt. Es stellt sich dann die Frage an Ihn und seine Konsorten: Warum findet man dann in den angeblichen Menschengaskammern von Majdanek, die genauso wie die in Auschwitz funktioniert haben sollen, große Cyanidreste? Die können ja dann schließlich nicht von Menschenvergasungen herrühren, denn dann müßte man sie auch in Auschwitz finden. Es handelt sich also in Majdanek um Kleiderentlausungsanlagen und bei den anderslautenden Zeugenberichten um Falschaussagen. Doch – o Schreck! – wie steht es nun mit der Glaubwürdigkeit gleichlautender Aussagen in Auschwitz? Oder stammen die Cyanide in Majdanek doch von Menschenvergasungen? Dann gab es dergleichen nicht in Auschwitz, denn dort fehlen die Cyanide. Also dort falsche Zeugenaussagen. Doch – o Schreck! – wie steht es nun mit der Glaubwürdigkeit gleichlautender Aussagen in Majdanek?

Sie befinden sich, befürchte ich, in einer logischen Zwickmühle ohne Fluchtmöglichkeit. Doch es steht Ihnen selbstverständlich frei zu versuchen, sich durch intellektuelle Entfesselungskunststücke zu befreien.

Sie, verehrte Max-Plancker, meinen, daß mein Doktorvater meine Ergebnisse im Jahr 1991 für nicht publikationswürdig erachtete. Jetzt wird mir klar, warum Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Georg von Schnering 2 Stunden seiner äußerst kostbaren Zeit mit mir diskutierte, in welchem Organ meine Untersuchungen am besten veröffentlicht werden könnten: Er hielt sie für nicht veröffentlichungswürdig? Hat Ihnen das Herr Prof. von Schnering erzählt oder ist das eine nachträgliche Schutzbehauptung von Ihnen?

Und immer noch das Drama mit dem Briefbogen: »Wenn es jetzt darum geht, nachzuschauen, wer wann unerlaubterweise den Institutsbriefkopf verwendet hat, dann fangen wir aber ganz unter an. Dann ist hier am Institut jeder dran.« Das waren die Worte von Prof. von Schnering im April 1993. Dieses kleine Dienstvergehen »unerlaubte Verwendung des Institutsbriefkopfes« war unter Zustimmung der Hausverwaltung und des Betriebsrates des Max-Planck-Instituts für Festkörperforschung in Stuttgart (MPI FKF) als Kavaliersdelikt beiseite gelegt worden, denn wenn dies ein Kündigungsgrund wäre, so gäbe es keine Mitarbeiter mehr am MPI FKF.

Hoechst AG

14.5.1993

Sehr geehrter Herr xy,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 5. 5. 1993. Angesichts Ihrer unklaren Ausführungen über die eigentlichen Veranlasser Ihres Briefes und unseres eindeutugen Standpunktes in der Sache dürfen wir Sie und alle weiteren Personen, die sich eventuell in dieser Angelegenheit noch an uns wenden wollen bitten, unser Unternehmen mit diesem, vom Bundesgerichtshof unter Strafe gestellten Unfug nicht mehr zu behelligen.

Gez. Prof. Dr. K. Trouhet, Dr. W. Metternich

Aber eine Beauftragung des Institut Fresenius durch einen solchen Brief, das sei doch besonders schlimm! Aber meine Damen und Herren! Warum immer wieder diese Falschmeldungen? Wir hatten uns doch darauf geeinigt, daß das Institut Fresenius niemals im Namen des MPI FKF beauftragt wurde und auch niemals seine Untersuchungen begann unter dem Eindruck der Behauptung, es handle sich um einen Auftrag des Max-Planck-Institutes! Der hier aufgetauchte Brief mit MPI-Briefkopf, der lediglich Probenbeschreibungen enthielt, wurde dem Institut Fresenius erst übergeben, als es die Analysen schon durchführte. Oder glaubt jemand, daß sich das renommierte Institut Fresenius nicht längst gerichtlich gewehrt hätte, wenn ich es durch Vortäuschung falscher Tatsachen betrogen hätte? Es hätte mich wegen Rufschädigung zu einer Schadensersatzklage in Höhe vieler hunderttausend DM verklagt. Aber es geschah wohlweislich nichts, denn der Auftrag wurde privat erteilt.

Warum, liebe Max-Plancker, tut Ihr schließlich so, als sei die Vergabe von Analyseaufträgen ohne Angabe der Herkunft von Proben und des Zweckes der Analyse so etwas Besonderes, ja Verwerfliches? Muß Fresenius immer wissen, aus welchem Abwasser-Kanal welche zu analysierende Schmutzprobe stammt? Etwa deshalb, damit es seine Analysenergebnisse nach dem Willen der zum Abwasser-Kanal gehörenden Firma richten kann, weil diese zufälligerweise Großkunde bei Fresenius ist? Läuft bei der MPG so die Forschung ab: Erst mal wissen wollen, für wen das ist und was damit geschieht? Ist das wissenschaftliche Unabhängigkeit? Nein: Das Verschweigen der Probenherkunft ist in der Analytik durchaus branchenüblich und für die Garantie der Unabhängigkeit der Analyse auch notwendig.

Interessant ist Ihr vorletzter Absatz. Da führen Sie aus, daß Sie sich im Frühjahr 1993 von »diesem Gutachten distanziert« hätten. In der damaligen Presseerklärung führten Sie aus, Sie würden sich von demveröffentlichten Gutachten distanzieren. Da das damals veröffentlichte Gutachten gesalzene Kommentare von Generalmajor a.D. O.E. Remer enthielt, konnte ich diese Ihre Äußerung verstehen. Auch ich habe mich von diesen Kommentaren damals distanziert und somit auch von dem damals von Remer in der Form veröffentlichten Gutachten. Jetzt berufen Sie sich auf dieses damalige Gutachten. Damit ist klar: Sie haben überhaupt noch nicht zur Kenntnis genommen, daß sich das z.Zt. in Verbreitung befindliche Gutachten von der damaligen Remer’schen Raubkopie z.T. erheblich unterscheidet. Damit bestätigt sich meine Vermutung: Sie haben die Sache selbst, um die es hier geht, noch gar nicht derart zur Kenntnis genommen, wie es sich für Wissenschaftler Ihres (noch bestehenden) Rufes gehört. Doch wer weiß schon, daß der damalige Geschäftsführende Direktor am MPI FKF Prof. Dr. A. Simon in Anwesenheit meines Doktorvaters mir gegenüber äußerte, daß niemand von mir verlange, daß ich mich von dem Inhalt und der Aussage meines Gutachtens distanzieren müsse. Wer weiß schon, daß Prof. Simon durchaus Verständnis dafür hat, daß ich als Mitglied der jungen Generation dieses Thema aufgegriffen habe. Wer weiß schon, daß er an dem Gutachten selbst nichts auszusetzen hätte, wenn, ja wenn ich nicht zu diesen Schlußfolgerungen käme. Merke: Unabhängig forschen darf man, doch zu Ergebnissen kommen mit nichten!

Am Ende Ihrer Erklärung vom 28.3.1994 aber kommt der absolute “Hammer”, den ich in ganzer Länge zitieren darf:

»Das Bundesverfassungsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben festgestellt, daß der Massenmord an Juden in den Gaskammern von Konzentrationslagern des Dritten Reiches als eine geschichtliche Tatsache offenkundig und nicht mehr beweisbedürftig ist. Davon geht auch die Max-Planck-Gesellschaft aus.«

Berufen Sie sich bei komplexen Forschungsgegenständen immer auf Urteile des BVG oder des BGH? Haben Sie eigentlich nur einmal in die Urteilsbegründungen dieser Gerichtsentscheidungen hineingesehen? Offensichtlich nicht, denn sonst wäre Ihnen aufgefallen, daß diese Gerichte immer nur Entscheidungen anderer Gerichte als Begründung für ihre Urteile zitieren. Am Ende dieser Zitierkette landet man als Urgrundlage meist bei den unrechtsstaatlichen Nürnberger Nachkriegsprozessen. Aber selbst wenn wir doch mal bei bundesdeutschen Prozessen landen würden, so stellt man dort schnell fest, daß die Grundlage deren Urteile fast ausnahmslos Zeugenaussagen sind. Wie sagte Prof. von Schnering noch zu einem Mitarbeiter, der sich bei ihm habilitieren wollte und als Beleg für eine Angabe die Aussage eines Mitarbeiters einer anderen Abteilung hinzuzog? Ich zitiere jetzt Prof. von Schnering wort-wörtlich:[9]

»Das darfst Du überhaupt nicht glauben! Jeder verwendet hier seine persönliche Latrinenparole!«

Wie also, verehrte Max-Plancker, steht es nun mit der Pflicht des Wissenschaftlers, Zeugenaussagen nicht einfach so hinzunehmen, sondern sie einer kritischen Analyse zu unterwerfen und sie dem Experiment, der Logik und den Naturgesetzen zu unterwerfen, ja sie diesen unterzuordnen? Gilt dies bei dem hier behandelten Thema plötzlich nicht mehr?

Die altehrwürdige MPG distanziert sich also von jedem Ansatz, gewisse historische Themen naturwissenschaftlich und technisch zu untersuchen. Das, verehrte Max-Plancker, war die bedingungslose Kapitulation der einst angesehensten Forschungsgesellschaft der Welt vor der Ignoranz. Das war der Offenbarungseid der MPG bezüglich der eigenen völligen wissenschaftlichen Inkompetenz.

Oder soll dieser letzte Satz Ihrer Erklärung etwa andeuten, daß es meinen Untersuchungen nichts mehr hinzuzufügen gibt? Daß man Ihr nichts mehr entgegensetzen kann?

Ich habe mich schon neulich sehr darüber gewundert, daß der Zentralrat der Juden in Deutschland in seinem Schreiben vom 22.6.1993 an den Präsidenten der MPG, Prof. H.F. Zacher, nicht etwa mit der Bitte an Sie herangetreten ist, mein Gutachten durch eine sachkundige Gegenexpertise als falsch zu entlarven. Schließlich wäre die MPG dafür die erste Adresse! Nein, man »erwartete« von Ihnen, daß meine Gutachtertätigkeit verhindert wird. Hat der lediglich 35.000 Personen vertretende Zentralrat von der MPG etwas zu erwarten, hat er also Befehlsgewalt über Sie? Natürlich hoffte die MPG in Ihrem Antwortschreiben an den Zentralrat vom 14.7.1993, daß man darüber übereinstimme, daß die MPG mein weiteres Verhalten nicht kontrollieren könne. Herr Prof. Zacher verabschiedete sich dann »Mit schönen Grüßen Ihr«. Kennt man einen solchen Gruß im deutschen Briefwechsel? Kein lieber, kein freundlicher, kein herzlicher Gruß, nein: ein schöner Gruß mußte es sein. LMAA wäre kaum deutlicher gewesen…

MAX-PLANCK-INSTITUT
FÜR FESTKÖRPERFORSCHUNG

PROF. DR. MANUEL CARDONA

24.5.93

Lieber Herr Simon,

Aus verschiedenen Ecken erfahre ich, daß der Fall Rudolf langsam in der täglichen Presse erscheint. Als Ausländer und Mitgründer des Instituts bin ich von diesem Fall zutiefst betroffen und muß Ihnen vorschlagen, solange Zeit noch da ist, die “Flucht nach vorne” anzutreten.

Mit tiefster Sorge und trotzdem freundlichem Gruß

Ihr Manuel Cardona

Prof. Trouhet von der Hoechst AG war deutlicher als Sie, als er letztes Jahr meinte, daß er nicht mehr durch mein Gutachten belästigt werden wolle, da der Bundesgerichtshof solche Schriften verboten hätte. Jawoll: Der deutsche Forscher fragt nicht danach, was wissenschaftlich richtig ist, sondern danach, was ihm befohlen wird. So war es schon immer in Deutschland, so soll es auch bleiben!

Oder ist es nicht die Angst vor dem Strafrichter, sondern die Angst vor Ihren ausländischen Kollegen, die wie der am MPI FKF beschäftigte Prof. M. Cardona am 24.5.1993 meinen, als Ausländer von diesem (meinem) Fall besonders betroffen sein zu dürfen und die Forderung stellen zu dürfen, mich und ähnlich unangepaßte Zeitgenossen in einer Flucht nach vorne (wohl eher nach unten) aus dem Haus zu jagen?

Worum es bei unserem Komplex wirklich geht, hat die DEGUSSA AG gezeigt. Da diese Firma mir wertvolle Unterlagen über die Beständigkeit von Eisenblau zukommen ließ, habe ich mich bei ihr im Anhang des Gutachtens bedankt, wie es sich unter Wissenschaftlern gehört. Dreimal dürfen Sie raten, was dann passiert ist. Ein Jahr später melden sich bei dem Verlag, der zur Zeit mein von zwei Herren herausgegebenes Gutachten verlegt, vier Rechtsanwälte der DEGUSSA und fordern, daß die Danksagung aus dem Gutachten verschwindet, da die DEGUSSA ansonsten auf Druck Israels alle Aufträge aus den USA verliert. Will damit die DEGUSSA etwa behaupten, daß Israel in den USA darüber bestimmt, wer wem welche Aufträge geben darf und wer nicht? Ist das nicht ein Fall für den Staatsanwalt (Volksverhetzung) oder für den Psychiater (Verfolgungswahn)? Oder sind wir hier an den Grund der Dinge gelangt?

London, 19 Lincoln Inn Fields
TEK: 071-4008000

Law offices
Bristows
Cook &
Carpmael

30. März 1994

Dringend!

Wie am Telefon erwähnt, handeln wir im Auftrag der Degussa Gruppe. […]

Ihr Mandant hat ein Dokument mit dem Titel “Das Rudolf Gutachten” gedruckt. […] In diesem Gutachten wird verschiedentlich auf die Degussa Gruppe Bezug genommen und in der Danksagung wird die Degussa wegen ihrer Hilfe erwähnt. Das Gutachten bestreitet u.a. die Vergasung von Juden in Auschwitz und unterstreicht diese Feststellung durch Bezug auf die von Degussa gewährten Hilfe.

Degussa war nicht an der Erstellung des Gutachtens beteiligt, dessen Inhalt gegen deutsches Strafrecht verstößt. Die Degussa bezeichnet das Gutachten als extrem anstoßerregend. Es hatte ernsthafte nachteilige Folgen für Degussa’s Geschäftstätigkeiten, nicht nur in Deutschland sondern auch in den USA und in Israel. […]

Gez. Jeremy Brockis

Summarisch lassen sich also folgende vermutete Gründe aufzählen, die Sie zu Ihrem kommödienhaften unwissenschaftlichen Verhalten treiben:

  1. Angst vor dem Staatsanwalt.
  2. Angst vor der Macht ausländischer Pseudomorallobbyisten.
  3. Angst vor dem Einfluß jüdischer Organisationen in Deutschland.
  4. Angst vor dem Einfluß Israels und anderer jüdischer Lobbyisten weltweit.

Und nun zum Abschluß eine Vertrauensfrage: Gibt es in ihrem Verein nur einen einzigen Menschen, der weiß, wie man Zivilcourage buchstabiert?

In Anbetracht der mir gegenüber gemachten Äußerung Prof. Simons, daß deutsche Wissenschaftler gesellschaftliche Tabus zu achten hätten und weniger Rechte besäßen als ausländische Wissenschaftler, verbleibe ich in der Gewißheit, daß das Niveau der deutschen Wissenschaft nur noch steigen kann, mit freundlichen Grüßen Ihr

gez. Germar Rudolf