Vorwort zur Neuauflage von Paul Rassiniers Die Lüge des Odysseus

Vorwort des Herausgebers zur Neuauflage 2018

Der erste Teil des vorliegenden Buches erschien erstmals im Jahre 1948 in französischer Sprache, der zweite Teil zwei Jahre später. Welche Aktualität hat ein Buch, dass dermaßen alt ist?

Die letzten Konzentrationslager des Dritten Reiches wurden im April 1945 von alliierten Truppen besetzt. Welche Aktualität kann das Thema der Lager des Dritten Reiches heute noch haben, das sogar noch älter ist als die Erstausgabe dieses Buches?

Die Antworten auf beide Fragen sind eng miteinander verknüpft. Rassiniers Erstlingswerk ist aber nicht nur deshalb noch aktuell, weil das KZ-Thema nie an Aktualität zu verlieren scheint, sondern darüber hinaus insbesondere für den kritischen Historiker wie Geschichtsliebhaber gerade deshalb, weil Rassinier ein Zeitzeuge ist, dem man vertrauen kann, dass er nichts erfunden oder übertrieben hat. Wo er falsch lag, handelt es sich um ehrliche Irrtümer.

Rassiniers Zeugnis ist zwar alt, aber im Reich der Geschichtsforschung ist das eher ein Gütesiegel als ein Manko. Erlebnisberichte über historische Ereignisse sind im Allgemeinen nämlich umso zuverlässiger, je früher sie nach dem jeweiligen Ereignis niedergelegt wurden, da die im ohnehin nur bedingt zuverlässigen menschlichen Gedächtnis niedergelegten, oft von Anfang an mangelbehafteten Erinnerungen bekanntermaßen mit der Zeit verblassen. Dies trifft insbesondere und vermehrt auf Ereignisse zu, die im Privaten wie in der Öffentlichkeit intensiv thematisiert werden, wodurch die Erinnerung zunehmend durch sekundäre Eindrücke überformt oder gar ersetzt wird.

Schon aus diesem Grunde sollte man Erlebnisberichten über die Lager des Dritten Reiches, die nicht binnen möglichst kurzer Zeit niedergelegt wurden, nur sehr bedingt trauen, da es wohl kein zweites Thema gibt, das mit derart massiver multimedialer Präsenz seit über 70 Jahren quasi ununterbrochen mit höchster emotionaler und bisweilen gar juristisch erzwungener Einseitigkeit weltweit propagiert worden ist.

Rassinier hat mit seiner Niederschrift drei Jahre gewartet, was seiner Auffassung nach schon eine lange Zeit war. Ein gewisser Abstand zu einem traumatisierenden Ereignis mag es ermöglichen, das Thema weniger emotional, sprich verzerrend anzugehen. Von heutiger Perspektive aus betrachtet, also zu einer Zeit, da über 70 Jahre seit den betreffenden Ereignissen vergangen sind und die Zeitzeugen bis heute nicht aufhören, ihre “Erinnerungen” mittels aller verfügbaren medialen Kanäle zu verbreiten, gehört Rassiniers Bericht jedoch zu den frühen und schon aus diesem Grunde zuverlässigeren Berichten.

Die Aktualität des vorliegenden Buches ergibt sich aber noch mehr aus dem Zusammenhang, in dem es eingebettet ist. Um dies zu erläutern, darf ich etwas ausholen.

Vor vier Monaten beendete ich meine Arbeiten als Herausgeber von Jürgen Grafs Neuauflage seiner kritischen Untersuchung von Augenzeugenberichten und Tätergeständnissen über das Lager Auschwitz. Das Buch ist ein Meilenstein in der mannigfaltigen, ja übersättigten Holocaust-Literatur, in der es von unkritisch wiedergegebenen bzw. sogar über den Klee gelobten Erlebnisberichten Überlebender und vermeintlicher Täter nur so wimmelt, der jedoch die quellenkritische Untersuchung von derlei Aussagen völlig fremd zu sein scheint. Grafs aussagenkritisches Buch ist diesbezüglich ein gesundes, ja heilendes Gegenmittel.

Der quellenkritische, ja skeptische Ansatz Grafs birgt jedoch auch Gefahren. Die offenkundigste von ihnen ist, dass der Leser nach der Lektüre von Grafs Buch keinem Zeugen des Holocaust mehr irgendetwas glauben will. Wenn so viel zu diesem Thema geirrt, geschummelt, gelogen und gefälscht wurde, was kann man dann überhaupt noch glauben?

Das Problem wurde vom inzwischen verstorbenen französischen Historiker Jean-Claude Pressac in einem Interview dargelegt, das im Anhang zu einer Doktorarbeit zur Geschichte des Holocaust-Revisio­nismus in Frankreich abgedruckt wurde. Darin charakterisiert Pressac die etablierte Geschichtsschreibung des Holocaust als “verfault”, weil sie auf zu vielen Fantasien, Ungenauigkeiten und Übertreibungen beruhe. Auf die Frage, ob man den Kurs der Geschichtsschreibung über die Lager des Dritten Reiches noch ändern könne, antwortete er (Igounet 2000, S. 651f.):

“Einerseits haben Ressentiment und Rachsucht [der Überlebenden] die Oberhand über die Versöhnung gewonnen und daher die Erinnerung die Oberhand über die Geschichte. Andererseits haben der kommunistische Würgegriff um die wichtigsten Kommandoorgane in den Lagern, die nach der Befreiung erfolgte Bildung von Vereinigungen unter kommunistischer Kontrolle sowie die fünfzig Jahre lang andauernde Schaffung einer ‘volksdemokratischen’ Geschichte der Lager das Virus der hölzernen antifaschistischen Sprache entstehen lassen. Pfusch, Übertreibung, Auslassung und Lüge kennzeichnen die meisten Erzählungen aus jener Periode. Die einmütige und unwiderrufliche Diskreditierung, welcher die kommunistischen Schriften anheimgefallen sind, muss zwangsläufig Auswirkungen auf eine von kommunistischen Ideen verdorbene Darstellung des Lebens in den Konzentrationslagern haben und diesen den Garaus machen.

Kann man die Entwicklung rückgängig machen? Es ist zu spät. Eine allgemeine Richtigstellung ist menschlich und materiell unmöglich. Jeder historische Wandel zieht eine Entwertung einer starren und als definitiv bezeichneten Erinnerung nach sich. Und es werden unvermeidlicherweise neue Dokumente auftauchen, welche die offiziellen Gewissheiten mehr und mehr erschüttern werden. Die – scheinbar triumphierende – Darstellung des Konzentrationslager-Universums ist dem Untergang geweiht. Was wird man davon retten können? Recht wenig. Die Aufbauschung des Konzentrationslager-Universums läuft auf die Quadratur des Kreises hinaus und darauf, dass man aus Schwarz Weiß macht. Das Bewusstsein der Völker mag keine traurigen Geschichten. Das Leben eines Zombies ist nicht ‘fruchtbar’, umso mehr, als der erlittene Schmerz dann ausgebeutet und in klingende Münze umgewandelt worden ist: Orden, Pensionen, Posten, politischer Einfluss. Man kann nicht Opfer und privilegiert, ja Henker zugleich sein.

Von all diesen Geschehnissen, die schrecklich waren, weil sie zum Tod von Frauen, Kindern und Greisen geführt haben, werden nur jene überleben, deren Realität erhärtet worden ist. Die anderen sind für die Mülleimer der Geschichte bestimmt.”

Angesichts dieses Desasters der Geschichtsschreibung mag so mancher Beobachter geneigt sein, das Kind mit dem Bade auszuschütten, also keinem Zeugen mehr irgendetwas zu glauben und alles für erstunken und erlogen zu halten, was an Schlechtem über Hitlers Lager berichtet wird – falsus in uno, falsus in omnibus, oder wie das deutsche Sprichwort so schön sagt: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.

Waren Hitlers Lager also doch Ferienlager und Erholungsheime?

Paul Rassinier, der zurecht als Gründer des Holocaust-Revisionismus angesehen wird und dessen Ruhm (oder Anrüchigkeit, je nach Perspektive) sich gerade auf das vorliegende Buch stützt, hilft uns allen, einen derart tragischen Irrtum zu vermeiden. Wenn auch vieles verzerrt und übertrieben, ja bisweilen erstunken und erlogen war, was von einer erklecklichen Anzahl an Zeugen berichtet wurde, so waren die Lager des Nationalsozialismus dennoch im Großen und Ganzen und über weite Strecken Orte des Schreckens, des Leidens und der Verbrechen. Sie waren es jedoch in einem anderen Sinne als dem, der ihnen bis zum heutigen Tage landläufig zugemessen wird. Das vorliegende Buch erklärt dies im Detail durch den Erlebnisbericht eines Pazifisten, der das Unglück hatte, über ein Jahr lang in zwei dieser Lager eingesperrt worden zu sein.

Paul Rassiniers Verdienst ist also nicht nur, die Geschichtswissenschaft daran zu erinnern, dass eine objektive, schonungslose Quellenkritik eine ihrer wichtigsten Grundvoraussetzungen ist, und die Politik dazu zu ermahnen, das Friede und Gerechtigkeit geschichtliche Offenheit und Ehrlichkeit voraussetzen, sondern auch, uns alle – Laien wie Historiker – davor zu bewahren, im Eifer der Revision über das Ziel hinauszuschießen und ein paar grundsätzliche, hässliche Wahrheiten über die Gefangenen- und Konzentrationslager nicht nur, aber besonders des Dritten Reiches aus den Augen zu verlieren.

Insofern ist dies ein Buch, dass niemals an Aktualität verlieren sollte.

* * *

Wenn es um die in den Lagern des Dritten Reiches begangenen tatsächlichen wie vermeintlichen Verbrechen geht, liegt das Hauptaugenmerk der Öffentlichkeit wie auch der etablierten Historiker auf den Menschen, die diese Lager verantwortlich überwachten und führten, sprich den jeweiligen Mitgliedern der SS.

Rassinier ist weit davon entfernt, diese SS-Männer von jeder Schuld freizusprechen. Allerdings macht sein Buch klar, dass die interne Häftlingsführung in den Lagern zu einem beträchtlichen Teil für viele der in den Lagern begangenen Untaten verantwortlich war. Der SS muss man in diesem Zusammenhang Mittäterschaft oder zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, indem sie die Häftlingsführung in ihren kriminellen Handlungen gewähren ließ, vor ihnen die Augen schloss, nichts oder nicht genug dagegen unternahm, oder diesen Terror der Häftlinge untereinander gar unterstützte, um daraus verschiedenen Nutzen zu ziehen. Rassinier legt die diversen Aspekte dieser hässlichen Seite der Konzentrationslager in der vorliegenden Studie offen.

Man könnte den SS-Männer freilich generell den Vorwurf machen, überhaupt beim KZ-System des Dritten Reiches mitgemacht zu haben. Tatsächlich ist dies seit etwa 10 Jahren der allgemeine Ansatzpunkt der deutschen Strafjustiz, die jeden ehemaligen SSler, der in der Verwaltung oder der Wachmannschaft eines KZs tätig war, wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht stellt. Ich halte eine derartige Vorgehensweise jedoch für moralisch und juristisch unhaltbar.

Ich selbst war fast 44 Monate lang ein politischer Häftling in deutschen Gefängnissen – von November 2005 bis Juli 2009 (siehe dazu Rudolf 2012 & 2016). Freilich sind meine Erlebnisse im liberalen bundesdeutschen Strafvollzug der 2000er Jahre absolut nicht mit den Haftbedingungen vergleichbar, die Rassinier erleben musste. Aber darauf kommt es mir hier nicht an. Mir geht es darum, ob ich damals meine Gefängniswärter moralisch dafür hätte verantwortlich machen können, dass man mich wegen meiner friedlichen Schriften eingesperrt hatte. Die Idee wäre mir nie gekommen. Tatsächlich ist ein solcher Denkansatz absurd.

Ich erinnere mich klar, einmal versucht zu haben, die Wärter auf meine Lage aufmerksam zu machen. Ich wollte zumindest einen der Wärter wenigstens darüber aufklären, warum ich hinter Gittern saß.

“Wollen Sie wissen, warum ich hier bin?” war meine knappe Frage, als meine Zelltüre ganz kurz anlässlich der Ausgabe des Mittagessens geöffnet wurde.

“Nein” war die völlig desinteressierte Antwort des Wärters, der noch nicht einmal innehielt und gleich weiterging.

Als zweiten Schritt habe ich dann ein Poster erstellt, auf dem ich die Hintergründe meiner politischen Haft erläuterte, und ich klebte das bei einem Hofgang außen an meine Zelltüre. Der einzige Effekt dessen war, dass ich eine Zusammenrottung von Gefangenen vor meiner Zelltüre verursachte, die das Poster eifrig lasen und darüber zu diskutieren begannen. Die Wärter zeigten jedoch keinerlei Interesse. Sie baten mich aus Sicherheitsgründen lediglich, das Poster zu entfernen, damit derlei Versammlungen von Häftlingen vor meiner Zelle unterbleiben.[1]

Wie konnte ich bloß erwarten, dass irgendeiner der Wärter interessiert sein könnte, von einem Häftling zu erfahren, warum er einsitzt? Wenn er das wissen will, sieht er es in den Haftakten nach. Sich auf die Aussage eines Häftlings zu verlassen, ist eine schlechte Idee.

Eine der ersten Erfahrungen, die ich im Gefängnisgemacht habe, ist, dass dort lauter Unschuldige einsitzen. Der reuige, geständige, bußfertige Häftling ist nicht gerade die Regel. Ganz im Gegenteil! Unter Dealer, Dieben, Betrügern, Räubern und Mördern fühlt sich die Lüge zuhause. Im Gefängnis sitzt – von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen – der Abschaum der Gesellschaft zusammen und bemitleidet sich gegenseitig ob der Ungerechtigkeit, die ihr widerfährt. Moralische Anwandlungen wie Ehrlichkeit kann man von Gefängnisinsassen nicht unbedingt erwarten, insbesondere wenn es um deren Schandtaten geht. Es wäre daher im besten Falle dumm, wenn sich ein Gefängniswärter darauf einließe, mit einem Häftling darüber zu sprechen, warum er einsitzt. Daher passiert es praktisch nie.

Die Gefängniswärter – Verzeihung: Vollzugsbeamten – sind auf jeden Fall aber auch die falsche Adresse für eine solche Diskussion. Die einzige Kompetenz, die sie haben, ist grob vereinfacht ausgedrückt, auf Befehl von oben den Schlüssel in die eine oder andere Richtung zu drehen. Sie haben weder das nötige Hintergrundwissen noch die Kompetenz, die Frage auch nur aufzuwerfen, warum jemand eingesperrt wird, geschweige denn zu hinterfragen, ob in jedem Haftfall alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Dafür ist die Justiz zuständig. Das kann und darf der Vollzugsbeamte bei seinem Dienst gar nicht in Betracht ziehen.

Die meisten der direkt mit den Gefangenen in Kontakt tretenden Wärter entstammen zudem selbst nicht den bestgebildeten Schichten der Bevölkerung. Es fehlt bei denen in der Regel also auch das Interesse und das geistige Werkzeug, um sich über die Struktur eines Justizsystems und seiner möglichen Verfehlungen Gedanken zu machen.

Eine Karriere als Gefängniswärter bedeutet letztlich, dass man ein Leben lang in der depressiven Umgebung eines Gefängnisses arbeiten muss. Das ist kein Traumjob, um es milde auszudrücken, oder wie wir Gefangenen gegenüber den Wärtern zu witzeln pflegten:

“Der Unterschied zwischen uns Häftlingen und Euch Wärtern ist, dass wir rauskommen, nachdem wir unsere Strafe abgesessen haben, während ihr lebenslänglich habt!”

Die meisten Wärter entfliehen dieser selbstauferlegten lebenslangen Haftstrafe jedoch früher oder später durch eine Kündigung. Selbst in liberalen Gefängnissystemen wie dem der BR Deutschland können es viele Menschen nicht ertragen, wenn man von ihnen verlangt, Menschen ihrer eigenen Lebensumgebung und ihres eigenen sozialen Milieus einzusperren und leiden zu lassen – egal, was sie auch immer verbrochen haben mögen.

“Der Unterschied zwischen Dir und mir”, hat mir einst ein Wärter gesagt, “ist allein der, dass man Dich erwischt hat, mich aber nicht.”

Das traf insbesondere auf jene Wärter zu, die mich bisweilen beiseite nahmen und mir insgeheim mitteilten, dass sie meine Bücher ganz toll finden, und dass es ein Skandal sei, dass man Wissenschaftler wie mich einsperrt.

Hätte ich sie da fragen sollen, mich dann doch bitte springen zu lassen? Das wäre zu viel verlangt gewesen. Zu viele Menschen müssten bei einer solchen Flucht kollaborieren, als dass man das geheim halten könnte, und irgendwo hat eben alle Bewunderung der Wärter ein Ende, nämlich dort, wo deren Karriere oder gar Freiheit aufs Spiel gesetzt würde. Also habe ich es nie auch nur gedanklich ernsthaft erwogen, sie um Fluchthilfe zu bitten…

Wenden wir diese Erkenntnisse nun auf die Zeit des Dritten Reiches an. Behalten wir dabei immer im Hinterkopf, dass der “liberale Strafvollzug” damals noch nirgendwo auf der Welt erfunden worden war.

Man erwartet heute von den damaligen Gefängnis- und Lagerwärtern, dass sie erkannt haben müssen, welches Unrecht den Gefangenen angetan wurde, und dass sie daraus dementsprechende Konsequenzen hätte ziehen müssen. Immerhin wurden damals schon zu Friedenszeiten Hunderte, ja Tausende politischer Gefangene in Lagern wie Dachau und Buchenwald eingesperrt, ganz zu schweigen von den Hunderttausenden, ja Millionen von religiös, politisch und rassisch Verfolgten, die zu Zeiten von Rassiniers Haft in den Tausenden von Lagern eingesperrt waren.

Ist ein solcher Vorwurf realistisch?

Wenn er heute nicht realistisch ist, wie ich anhand meiner eigenen Erlebnisse dargestellt habe, warum sollte es damals anders gewesen sein? Erwartet man ernsthaft, dass einfache SS-Männer vor Ort die Entscheidungen wesentlich höherer, wenn nicht gar höchster Instanzen ihrer Regierung, die sie in den weitaus meisten Fällen noch nicht einmal einsehen können, annullieren und nach Gutdünken durch ihre eigenen Ideen ersetzen? Was wussten die SS-Männer schon, auf welcher Rechtsgrundlage dieser oder jener Gefangene eingeliefert wurde? Er konnte es nicht wissen; er konnte es nicht in Erfahrung bringen; und hätte er es ausnahmsweise doch können, so konnte er es meist gar nicht hinterfragen. Er hatte dazu weder das Recht, die Kompetenz, noch die Möglichkeit bzw. Gelegenheit. Sollte er etwa jeden Häftling nach Grund und Rechtfertigung fragen? Wirklich? Siehe meine Anmerkungen dazu weiter oben…

Selbst wenn einer der SS-Männer eine Befehlsverweigerung ernsthaft erwogen hätte, so hätte er zu seiner Durchsetzung die Mitarbeit oder zumindest Duldung vieler anderer SS-Männer haben müssen – Untergebener wie Vorgesetzter –, und das hätte niemals funktioniert. Nicht umsonst hatte die Führung der DDR auf allen Wachtürmen an der innerdeutschen Grenze jeweils drei Soldaten postiert, die ihren Posten zudem regelmäßig wechselten. Einem Grenzposten alleine konnte das Regime nicht trauen; zwei Grenzer hätten sich verschwören können; aber sobald drei Menschen zusammen sind, die sich nicht kennen, ist es fast unmöglich, eine Verschwörung gegen die Obrigkeit aufzubauen, da das Misstrauen zwischen drei Personen unüberwindlich scheint. In den KZs hatte es jeder SSler mit Zig oder gar Hunderten von SS-Kameraden zu tun. Da war eine systematische Verschwörung gegen als unmenschlich erachtete Befehle von oben schon gleich völlig unrealistisch.

Während kein SS-Mann zu Friedenszeiten gezwungen werden konnte – außer vielleicht durch wirtschaftliche Zwänge –, in einem KZ Dienst zu tun, änderte sich die Lage im Krieg drastisch. Man wurde schlicht dorthin befohlen, und eingereichte Bitten um Versetzungen, sogar zur Front, waren selten erfolgreich. Man konnte nicht einfach “kündigen”. Das wäre auf Fahnenflucht hinausgelaufen, was mit dem Tode enden konnte.

Während die niederen Vollzugsbeamten in der BR Deutschland heute sehr häufig und sehr intim mit den Gefangenen in Kontakt kommen, war dies in den Lagern des Dritten Reiches anders, sobald die Lager erst einmal errichtet waren. Man überließ dort die innere Verwaltung den Häftlingen. Die seelische Not, die viele heutige bundesdeutsche Wärter empfinden aufgrund des Leids, dass sie täglich hautnah erleben und gefühlsmäßig mitverursachen, war den SSlern damals vielfach fremd. Wenn immer sie es einrichten konnten, standen sie im Wesentlichen nur außerhalb der Umzäunung. Die Angst vor ubiquitären Epidemien wie Fleckfieber und Ruhr verstärkte diese Tendenz.

Aber sollte es den SSlern damals nicht klar gewesen sein, dass das gesamte Lagersystem unrechtmäßig war, genauso wie die meisten der darin Inhaftierten außerhalb der Rechtsschiene dort eingewiesen wurden?

Kann man solche Schlussfolgerungen wirklich von einfachen Menschen erwarten? Die Analysen von Verhaltensweisen selbst hochgebildeter Menschen haben gezeigt, dass auch unter diesen nur wenige außerhalb ausgetrampelter Pfade denken können. Gruppen- oder Herdendenken dominiert vielfach die Verhaltensweise einer Gruppe, die keiner Kritik durch Außenstehende ausgesetzt wird bzw. diese nicht ernst nimmt. Das Dritte Reich war sehr gut darin, das Denken Außenstehender von der breiten Diskussion auszuschließen. Es war mithin keine Offene Gesellschaft im Popperschen Sinne.

Wie Rassinier an vielerlei Beispielen zeigt, war und ist die unmenschliche Behandlung von Gefangenen ein Problem, das sich mitnichten auf das Dritte Reich beschränken lässt. Der Kern des Problems liegt darin, dass die Öffentlichkeit von den Dingen, die sich in den Lagern und Gefängnisse zutrugen, wenn überhaupt, dann nicht sachlich und umfassend informiert wurde. Wären die Vorgänge allgemein und durch angesehen Quellen bekannt geworden, hätte es bestimmt massiven Protest gegeben, und das Regime wäre zum Einlenken gezwungen worden. Das Hitler-Regime hatte jedoch alles, was sich in seinen Lagern zutrug, für geheim erklärt und weder Medien noch regierungsunabhängigen Gruppen dort regelmäßigen und uneingeschränkten Zutritt erlaubt. Allein derlei Transparenz kann einem Machtmissbrauch vorbauen oder ihn zumindest frühzeitig erkennen und abstellen helfen.

Macht korrumpiert, und unkontrollierte Macht korrumpiert absolut. Wo immer eine Regierung für sich in Anspruch nimmt, etwas vor ihren Bürgern bzw. der Öffentlichkeit geheim zu halten, dort werden früher oder später Regeln und Gesetze gebrochen, und Verbrechen werden oft straflos begangen. Man denke nur an Guantanamo Bay und andere geheime Straflager des Führers der “freien” Welt, wo die USA für sich in Anspruch nehmen, ihre Handlungen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Oder man nehme die zum großen Teil im Geheimen agierende CIA, die weltweit unter Kennern als die weltweit größte kriminelle Vereinigung gilt.

In Nürnberg hat man einige der großen Sünder des Dritten Reiches gehängt, und seither wurden in über tausend Strafverfahren die Kleinen für Dinge zur Rechenschaft gezogen, die zum Teil gar nicht geschehen sind, oder die teilweise jenseits ihres Einflussbereiches lagen. Die wirkliche Schuldige jedoch wurde bisher noch nicht einmal klar benannt. Es ist dies die Ideologie von dem Recht eines Staates, vor der Öffentlichkeit Geheimnisse zu haben. Staatsgeheimnisse sind jedoch praktisch immer gleichbedeutend mit Staatsverbrechen. Will man letztere abstellen, muss man erstere kategorisch verfassungsrechtlich verbieten. In einer Republik müssen alle Staatsangelegenheiten eine Sache der Öffentlichkeit sein (res publica). Es darf dort keine Staatsgeheimnisse geben. Sobald ein Staat Geheimnisse hat, ist er per definitionem keine Republik mehr. Schon das kleinste Zugeständnis in dieser Sache ist gefährlich, denn erlaubt man es einem Staat auch nur ein einziges Mal, in einem kleinen Sachgebiet Geheimnisse zu haben, so hat dieses Sachgebiet jenseits des Lichts der Öffentlichkeit ganz natürlich die Tendenz, wie ein Krebsgeschwür zu wuchern.

Das mag sich wie eine radikale Idee anhören, aber ich sehe keine andere Lösung für dieses Problem. Immerhin ist der Staat als größte Machtansammlung stets potenziell der gefährlichste Feind der Menschenrechte. Um letztere zu schützen, müssen die Menschen zuallererst das Menschenrecht haben zu wissen, was der Staat macht. Jedwede staatliche Geheimniskrämerei ist ein Verbrechen an der Idee der Republik und eine Untergrabung der Idee der Volksherrschaft. Denn eine Herrschaft des Volkes für das Volk ist nur dort möglich, wo sich das Volk umfassend und grenzenlos darüber informieren kann, was die von ihm eingesetzte Regierung treibt. Wo eine Regierung Geheimnisse vor dem Wahlvolk hat, ist daher nicht nur keine Republik mehr vorhanden, sondern auch die Demokratie als solche unterminiert.

Insofern hat es in der Geschichte nie eine wahre Republik und Demokratie gegeben. Denn jeder Staat von gestern und heute hatte bzw. hat Geheimdienste, sprich, er unterhielt bzw. unterhält eine Regierungsbranche, die definitionsgemäß dazu angelegt war bzw. ist, eine verbrecherische Organisation zu sein. Egal, ob es sich dabei um Gestapo, Stasi, Nachrichtendienste, Abschirmdienste, Verfassungsschutzämter, Staatsschutzdezernate oder anderen schmutzigen Regierungsabteilungen handelt, die es dem Staat unter dem Denkmantel der Geheimniskrämerei erlauben, die Gesetze mehr oder weniger nach Gutdünken und ohne effektive öffentliche Kontrolle zu brechen. Solange diese Organe Geheimnisse haben, sind sie menschenrechtsfeindliche, volksfeindliche, demokratiefeindliche, republikfeindliche Einrichtungen.

Die Unterschiede zwischen dem Dritten Reich und allen anderen Staaten ist daher nur gradueller, nicht aber prinzipieller Natur. Die heute in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern einsitzenden politischen Gefangenen sind dafür der schlagende Beweis, aber zugleich auch bloß die Spitze des Eisbergs.

* * *

Dieses Thema gibt mir die Gelegenheit, mein Vorwort mit einigen allgemeinen Beobachtungen zu Rassiniers Auffassungen zur Literatur über die Konzentrationslager abzurunden.

Rassinier war ein Optimist, was seine Hoffnungen für die Entwicklung der objektiven Kritik an den Aussagen der “Verschickten” anbelangt. Er schreibt in seiner Einleitung zum Zweiten Teil des vorliegenden Buches auf Seite 151, die Geschichten der Verschickten seien nur unmittelbar nach Kriegsende für bare Münze genommen worden, nicht zuletzt deshalb, weil man sich ansonsten ernsthafter Gefahr diverser Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt haben würde. Mit der von ihm konstatierten Wiederkehr der Meinungsfreiheit sei jedoch die hässliche Wahrheit zunehmend ans Licht gekommen, und es habe lediglich vier Jahre gebraucht – von 1945 bis 1949 – bis die Schriften der Verschickten im Ansehen der öffentlichen Meinung ihr Ansehen verloren hätten. “Wer weit her kommt, hat gut lügen”, zitiert er dazu den französischen Professor für katholische Theologie Dr. Marius Perrin.

Mir scheint, dass Rassinier hier die Macht der Verschickten schwer unterschätzt und die Wirkung seiner eigenen Kritik weit überschätzt hat, die jahrelang dem Rufen eines ausgestoßenen einsamen Propheten in der Wüste glich.

Tatsächlich werden die Geschichte der Verschickten von der (ver)öffent­lich(t)en Meinung heutzutage so grenzenlos verehrt, wie man es in vergangenen Jahrhunderten nur von der öffentlichen Verehrung von Heiligengeschichten kannte. Der amerikanische Politologe Dr. Norman Finkelstein meinte dazu anno 2001 treffend (S. 86):

“Da Überlebende mittlerweile wie weltliche Heilige verehrt werden, wagt man nicht, sie in Frage zu stellen. Absurde Behauptungen läßt man kommentarlos durchgehen.”

Und was die Meinungsfreiheit zu diesem Thema anbelangt, so sieht es diesbezüglich ganz schlecht aus. Obwohl Rassinier in seinem Vorwort auf Seite 39 richtig feststellt, dass historische und soziale Debatten weder vor Gericht gehören noch durch Gerichtsurteile entschieden werden dürfen, ist genau dies seither eingetreten. Zwar hat Rassinier erreicht, dass sowohl das Strafverfahren gegen ihn in Frankreich als auch die in Deutschland eingereichte Zivilklage gegen das vorliegende Buch, welche durch einen der von ihm kritisierten Autoren, Eugen Kogon, angestrengt wurde, erfolglos blieben (vgl. Fußnote 4 auf Seite 24 und die dazugehörigen Ausführungen), doch seine folgenden Worte habe sich in den Jahrzehnten danach als nur zu wahr herausgestellt:

“Aber die […] Führer der […] Verschicktenvereinigungen, denen zuliebe die staatlichen Stellen so nachgiebig sind, glauben an keine anderen Wahrheiten als diejenigen, welche gerichtlich verordnet werden, und denen der Gendarm in der Öffentlichkeit zwangsweise nachhilft. Sie sind nicht gegen das Konzentrationslager, weil es ein Konzentrationslager ist, sondern weil man sie darin eingesperrt hat: kaum befreit, haben sie verlangt, daß man die anderen dorthin schaffe.”

Freilich werden friedlicher Geschichtsdissident heute nicht in Konzentra­tionslager gesperrt, sondern zusammen mit Dealer, Dieben und Betrügern in normale Gefängnisse. Dadurch gehen sie in der Masse der normalen Kriminellen unter, und es besteht vor der Öffentlichkeit kein Problem: das sind alles ganz normale Verbrecher, wie jeder andere auch… Tatsache ist, dass die Meinungsfreiheit bezüglich der Geschichte des Dritten Reiches und ihrer Einordnung bzw. Bewertung durch eine unaufhörliche Kampagne – angeführt von den Verschicktenorganisationen und ihrer Fangemeinde – in den meisten Ländern Europas sowie in Kanada, Australien und Israel systematisch unterhöhlt und schließlich abgeschafft wurde.

Der tieferliegende Grund für diese Rückkehr zu diktatorischen Verhältnissen lag freilich darin, dass die von Rassinier begonnene Kritik an den Geschichten der Verschickten in den 1970er Jahren drastisch zunahm und seit Ende der 1980er Jahren lawinenartige Proportionen annahm. Um diese Revision, um nicht zu sagen Revolution der Geschichtsschreibung einzudämmen, zog man die Notbremse in Form des Strafrechts.

Wer jedoch bestraft anstatt zu diskutieren, beweist damit nur, dass ihm die Argumente ausgegangen sind.

Auf der Ebene der Argumente darf ich des Lesers Aufmerksamkeit in diesem Buch auf Rassiniers Ansichten zu den vermeintlichen Hinrichtungsgaskammern des Dritten Reiches lenken. In seinem für die zweite Auflage verfassten Vorwort auf Seite 35 meinte er dazu, er halte deren Existenz zwar für “möglich, aber nicht sicher: ohne Feuer gibt es keinen Rauch,” und in Kapitel IV des Zweiten Teils meint er, es sei noch zu früh, um diesbezüglich ein endgültiges Urteil abzugeben (S. 194), jedoch vertrat er dazu damals noch folgenden Standpunkt:

“Meine Meinung über die Gaskammern? Es waren welche vorhanden, aber nicht so viele, wie angenommen wird. Vernichtungen vermöge dieses Mittels fanden auch statt, doch nicht so viele, wie gesagt wird.” (Seite 199)

In seinen späteren, nach weitergehenden Forschungen verfassten Büchern hat er diese Meinung dahingehend revidiert, dass er es für weitaus wahrscheinlicher halte, dass sämtliche Menschengaskammergeschichten unwahr sind (vgl. Rassinier 1963 & 1965). Dies zeigt, dass er durchaus nicht mit einer vorgefassten Meinung an dieses Thema heranging, sondern seine Meinung der Beweislage entsprechend ständig revidiert hat.

Beinahe prophetisch ist der im Anschluss an seine obige Bemerkung gemachte Hinweis (Seite 200):

“Eine symptomatische Tatsache ist auf jeden Fall sehr wenig hervorgehoben worden: in den wenigen Lagern, in denen Gaskammern vorgefunden wurden, waren sie eher den Sanitätsblocks für Desinfektion und Duschen angegliedert, die Wasseranlagen enthielten, als den Krematoriumsöfen, und die angewendeten Gase waren Ausdünstungen von Blausäuresalzen, also von Produkten, die Verbindungen mit Farbstoffen eingehen, hauptsächlich blauen, von denen Deutschland im Kriege so reichhaltigen Gebrauch machte.”

Spätere revisionistische Forschungen haben nämlich aufgezeigt, wie die Existenz von Entwesungsanlagen bzw. Hygieneeinrichtungen in den Lagern des Dritten Reiches von Widerstandsgruppen innerhalb und außerhalb der Lager sowie von den alliierten Siegern zu Hinrichtungsvorrichtungen umgelogen wurden (vgl. besonders Mattogno 2018a & 2018c). Auch Rassiniers Hinweis auf den Zusammenhang zwischen “Ausdünstungen von Blausäuresalzen” und blauen Farbstoffen geht in eine Richtung, die vom Revisionismus später sehr vertieft wurde (vgl. Leuchter/Faurisson/Rudolf sowie Rudolf 2017).

Das Thema der Menschengaskammern soll hier nicht näher behandelt werden. Der interessierte Leser findet am Ende des vorliegenden Buches Hinweise auf einige zentrale Werke der heute aktuellen kritischen Literatur dazu.

* * *

Diese Neuauflage von Rassiniers Erstlingswerk wurde der französischen Originalfassung angeglichen, indem das dortige letzte Kapitel des Ersten Teils – über Rassiniers Evakuierung aus dem KL Dora und seine Befreiung im Frühjahr 1944 – wieder ans Ende gesetzt wurde. Die deutsche Erstauflage hatte es aus unerfindlichen Gründen als Prolog ganz an den Anfang des Buches gestellt.

Wir geben zudem Rassiniers ursprünglichen Prolog zum Ersten Teil im Anhang wieder. Er besteht fast ausschließlich aus Pressemeldungen über Missstände in Gefangenenlagern und Gefängnissen anderer Länder. Der Leser versteht die Bedeutung dieser Meldungen am besten, nachdem er das Buch selbst gelesen hat, weshalb wir es nicht an den Anfang setzten, wo es sich ursprünglich befand.

Wir haben ferner das ursprüngliche Vorwort von Albert Paraz im Anhang des Buches hinzugefügt. Es war nach der französischen Erstauflage entfernt worden, weil man Zivilklagen diverser Seiten befürchtete, was sich später jedoch als grundlos herausstellte. Da Paraz’ Ausführungen für den deutschen und zeitfernen Leser nicht immer nachvollziehbar sind, habe ich sie in Fußnoten ausführlich kommentiert.

Ebenso im Anhang befindet sich eine Reihe von Pressestimmen, die in Frankreich zu Rassiniers im vorliegenden Buch zusammengefassten zwei ersten Büchern erschienen sind, sowie ein kurzer Überblick über das in Frankreich gegen Rassiniers zweites Buch (hier Teil II) letztlich erfolglos eingeleitete Strafverfahren. Dieser Text stützt sich auf die französische Internet-Fassung des vorliegenden Buches, die auf der Neuauflage von 1980 durch La Vieille Taupe beruht.[2]

Einige wenige von Rassiniers Ausführungen in seinem Vorwort wie auch im Zweiten Teil bedurften angesichts weitergehender Forschungen eines Kommentars an Ort und Stelle, den ich jeweils in Fußnoten gesetzt habe. Außer einige wenige sprachliche Unebenheiten, die wir in dieser Auflage ausgebügelt haben, wurde der Text der ersten deutschen Auflage im Wesentlichen unverändert übernommen, einschließlich der alten deutschen Rechtschreibung.

Germar Rudolf,
Red Lion, Pennsylvania,
15. Dezember 2018

Quellen:


[1]    Das war in der Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim. Die Gefangenen ließ man dort täglich eine Stunde lang zum Hofgang, zweimal wöchentlich zum Duschen und für den täglichen Umschluss (ein freiwilliger nachmittäglicher Besuch in einer anderen Zelle) kurzfristig aus ihren Zellen.