Völkermord oder Gummimord?

Was ist Völkermord?

Der deutsche Gesetzestext im Völkerstrafbesetzbuch ist diesbezüglich klar (vgl. hier):

“§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.”

Die Punkte 1,2 und 5 des Paragraphen 6 VStGB grenzen allerdings an Wahnwitz:

“Wer in der Absicht, eine […] Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ein[!] Mitglied der Gruppe tötet, einem[!] Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden […] zufügt [oder…] ein[!] Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt.”

Wie kann man Völkermord begehen, indem man einen(!) Menschen schwer verletzt, oder ein(!) Kind von hier nach dort verpflanzt? Nein, realistische betrachtet muss sich eine solche Handlung gegen die ganze Gruppe richten, bevor sie als Völkermord bezeichnet werden kann, so wie in den Punkten 3 & 4 dieses Paragraphen formuliert:

“die [ganze!] Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, […] Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der [ganzen!] Gruppe verhindern sollen.”

Gemeint ist hier aber wohl, dass Einzeltäter, die in einem größeren Rahmen eines vor sich gehenden Völkermordes Einzeltaten begehen, auch wegen Völkermord belangt werden können, selbst wenn sie sich nur an einzelnen Menschen vergreifen. Letztlich werden Völkermorde ja nur von Schreibtischtätern befohlen bzw. durch Propaganda ausgelöst, aber von den kleinen Untertanen, den Einzeltätern in Tausenden von Fällen begangen. Man vergleiche dazu den Völkermord in Ruanda anno 1994, der aus ungezählten Tausenden von Einzeltaten bestand. Der Gesetzestext sagt dies freilich nicht aus, was tatsächlich der Willkür Tür und Tor öffnen kann.

Wenn man also Vernunft bei der Interpretations des obigen Paragraphen walten lässt, war der “Holocaust” selbst nach revisionistischer Auffassung überhaupt ein Völkermord? Was nach revisionistischer Auffassung immer noch bleibt, sind die Bedingungen, unter denen die Juden im Dritten Reich zur Kriegszeit gehalten wurden. Dies waren “Maßregeln”, “die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern” sollten, etwa durch die Trennung der Geschlechter in Lagern. Zudem waren die “Lebensbedingungen” allgemein “geeignet”, “ihre [der Juden] körperliche Zerstörung […] teilweise herbeizuführen.” Diese Lebensbedingungen und die damit einhergehende teilweise körperliche Zerstörung wurde zumindest grob fahrlässig und billigend in Kauf genommen. Zur Absicht ist es da nur ein kleiner Schritt.

War es also Völkermord? Oder wurde der Völkermordparagraph gerade deshalb so schwamming verfasst, damit die NS-Maßnahmen immer dort hinein passen, egal welche Revisionen sich auch immer durchsetzen?

Ist die Frage überhaupt wichtig?

Das Schöne an dem Paragraphen ist andererseits, dass man damit viele heutige staatstragende Menschen in der Pundesrebuplik Absurdistan, die immer wieder von der gewollten, also beabsichtigten Umvolkung des deutschen Volkes als ethnischer Gruppe sprechen, welche bekanntlich in vollem Gange ist, bis zu lebenslang hinter Gitter bringen kann. Es bedarf dafür nur des politischen Willens zur Strafverfolgung. Das Gesetz ist da. Man gebe sich allerdings nicht der Illusion hin, dies würde jemals passieren. Völkermorde gegen Deutsche waren politisch schon immer gewollt, gewünscht, beabsichtligt, gutgeheißen, begrüßt und für gut befunden, ob nun anno 1618-1648, 1914-1948, oder seit dem Pillenknick mit gleichzeitiger Masseneinwanderung (“zur Stabilisierung der Wirtschaft”).